Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahrensfürsorgepflicht

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht, unter den genannten Voraussetzungen konkrete Einzelanregungen zu geben, wird in § 89 Abs. 1 Satz 2 AO zu einer Auskunftspflicht über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten verallgemeinert. § 89 Abs. 1 Satz 2 AO beinhaltet aber ebenfalls keinen umfassenden Anspruch a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in der Praxis kaum relevante Vorschrift begründet für die eidliche Vernehmung von Auskunftspflichtigen, die nicht Beteiligte sind, die Zuständigkeit des Gerichts. Damit ergänzt § 94 AO die in § 93 AO geregelte Auskunftspflicht Dritter. Die zusätzliche Übertragung dieser Aufgabe auf die Gerichte lässt sich nur mit der geringen Zahl de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Ladung (Abs. 6)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Ladung bestimmt das FA den Termin, zu dem die Vermögensauskunft abgenommen werden soll; diese Terminbestimmung wird in der Regel verbunden mit der Zahlungsaufforderung gem. § 284 Abs. 1 Satz 1 AO. Die Ladung ist dem Vollstreckungsschuldner selbst zuzustellen, auch wenn er einen Empfangsbevollmächtigten für das Erhebungsverfahren...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ausnahme: Schriftform

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 93 Abs. 4 Satz 2 AO kann die Finanzbehörde verlangen, dass der Auskunftspflichtige schriftlich Auskunft erteilt, wenn dies sachdienlich ist. Eine solche Sachdienlichkeit dürfte regelmäßig zu bejahen sein, weil die Erteilung einer schriftlichen Auskunft diese aktenkundig macht, ohne eine besondere Überbeanspruchung der Auskunftspe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Adressat eines Verwaltungsakts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 2 AO hat von den Regelungen des § 78 AO die größte Bedeutung. Hiernach sind diejenigen Beteiligte, an die die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat. In dem Augenblick, in dem im internen Behördenbereich ein steuerliches Verwaltungsverfahren, das Wirkungen nach außen haben soll, in Gang gesetzt wird, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Vermutung und Schätzung bei Anhaltspunkten höherer Einkünfte bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In gleicher Weise hat gem. § 162 Abs. 3 Satz 3 AO die Finanzbehörde vorzugehen, wenn trotz Vorlage verwertbarer Aufzeichnungen durch den Stpfl. Anhaltspunkte dafür bestehen, dass seine Einkünfte bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes höher wären als die Einkünfte, die er aufgrund der Aufzeichnungen erklärt hat, und wenn diese Zwei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht verpflichtet, ihren Sachvortrag um Rechtsausführun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87d ersetzt seit dem 1.1.2017 § 1 Abs. 1 Satz 2 SteuerdatenübermittlungsVO. Sie ermöglicht dem Datenübermittler sich bei der Datenübermittlung Dritter zu bedienen, die das Gesetz als Auftragnehmer bezeichnet. Der Personenkreis, der als Auftragnehmer tätig werden kann, ist im Gesetz nicht genannt. Dementsprechend können nicht nur profes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Inhalt und Form des Auskunftsersuchens

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 2 AO behandelt den Inhalt des Auskunftsersuchens sowie dessen Form. Die Regelung betrifft sowohl Auskunftsersuchen nach Abs. 1 als auch die Sammelauskunftsersuchen nach Abs. 1a. Der Auskunftspflichtige muss darüber informiert werden, welche Auskünfte zu erteilen sind, ferner muss er darüber unterrichtet werden, ob die Auskunft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 FGO ergänzt die Vorschriften über den Zeugenbeweis (§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 401; s. § 82 FGO Rz. 4; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 1). Eine Auskunftspflicht wird durch § 87 FGO nicht begründet, sondern vorausgesetzt (Schallmoser in HHSp, § 87 FGO Rz. 5; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 2; Seer in Tipke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Auskunftsersuchen ist ein vergleichsweise einfaches Mittel, im Rahmen der Sachaufklärung zu Erkenntnissen zu gelangen. Deshalb machen die Finanzbehörden in vielfältiger Hinsicht von diesem Aufklärungsmittel Gebrauch. Die Vorschrift hat ihre vorrangige Bedeutung zweifelsohne im Festsetzungsverfahren; sie gilt aber gleichermaßen im Rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit der förmlichen Zustellung an den Drittschuldner wirksam werdende Einziehungsverfügung (§ 314 Abs. 1 AO) führt noch nicht zur Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers, bewirkt also keinen Vermögensübergang auf ihn, macht ihn aber bei der Geltendmachung der gepfändeten Forderung unabhängig von den hierfür ggf. erforderlichen Erklä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist die Offenbarung oder Verwertung einschlägiger Kenntnisse insoweit zulässig, als sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Der bloße Rückschluss aus einer gesetzlichen Regelung, dass sie stillschweigend die Durchbrechung des Steuergeheimnisses gestatte, scheint durch diesen Wortlaut generell versperrt. E...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / cc) Nicht zu berücksichtigende Passiva

Nicht sämtliche Passiva sind im Rahmen der Pflichtteilsberechnung nachlassmindernd zu berücksichtigen. Zum einen kommen Passiva des Erblassers, die nicht vererblich oder die einredebehaftet, insbesondere verjährt sind, bei der Pflichtteilsberechnung keine nachlassmindernde Wirkung zu.[15] Vor diesem Hintergrund sind zu Passiva, die der Erbe passivieren möchte, etwa auch dere...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Schenkungen

Zu den fiktiven Nachlassaktiva gehören Schenkungen des Erblassers, über die Auskunft zu erteilen ist. Die Auskunft muss sich dabei auch auf nicht ergänzungspflichtige Pflicht- und Anstandsschenkungen iSd § 2330 BGB erstrecken, da der Erbe durch seine rechtliche Würdigung den Auskunftsanspruch nicht entwerten darf.[44] Dabei setzt eine Schenkung nach § 516 Abs. 1 BGB voraus, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Auswahl der Auskunftsperson

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hält die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhaltes die Einholung einer Auskunft für erforderlich (Entschließungsermessen), hat sie zunächst zu prüfen, ob sie die notwendige Auskunft von einem am Besteuerungsverfahren Beteiligten (§ 78 AO) erhalten kann. Nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO soll sich die Finanzbehö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Auskunftserteilung (§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auskunft ist die Mitteilung über Wissen der Auskunftsperson über Tatsachen (Roser in Gosch, § 93 AO Rz. 8). Wird um Auskunft über eine unbekannte Anzahl von Sachverhalten mit dem Grunde nach bestimmbaren, ihr noch nicht bekannten Personen ersucht, handelt es sich um ein Sammelauskunftsersuchen i. S. des § 93 Abs. 1a AO (dazu auch § 208 A...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / II. Die Lösung

Frage nach den eigenen Einkünften Kann aus der Lohnsteuerklasse IV geschlossen werden, dass die Ehefrau das gleiche Einkommen hat wie der Schuldner, kommt grundsätzlich ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO in Betracht. Danach kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sammelauskunftsersuchen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Einfügung des § 93 Abs. 1a AO durch das StUmgBG vom 28.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) soll die bisherige Praxis der sog. Sammelauskunftsersuchen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden (s. auch § 208 AO Rz. 12). Dabei orientiert sich die gesetzliche Regelung an der bisherigen Rspr., die diese Form der Sachverhaltsaufklärung g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (§§ 151 bis 154 FGO). Tz. 8 Stand: 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wistra 2000, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nebenpflichten der mitteilungspflichtigen Stelle

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Datenübermittlung hat die mitteilungspflichtige Stelle noch weitere Verpflichtungen zu erfüllen, die Ausfluss der Datenübermittlung sind. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 AO verpflichtet die mitteilungspflichtige Stelle zur Information der Stpfl. über die die erfolgte oder bevorstehende Datenübermi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da § 93b AO lediglich die Verpflichtung zur Datenspeicherung und die technischen Vorgaben für den automatisierten Abruf der Kontoinformationen im Verhältnis zwischen Kreditinstitut und dem BZSt regelt, ist der vom Abruf Betroffene von dem Verfahren nicht berührt. Dessen Rechtschutzinteressen werden bei der Prüfung gewahrt, ob der Kontena...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Auskunftspflicht

Rz. 196 Daneben ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft über "den Stand der Geschäfte" zu erteilen. Diese Pflicht endet, wo das Schikaneverbot (z.B. tägliche Sachstandsanfragen) oder § 242 BGB (z.B. Missverhältnis zwischen Interesse des Erben und Aufwand für den Testamentsvollstrecker) entgegenstehen.[224] Bei der Definition der Grenzen ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / IV. Auskunftspflichten

Rz. 59 Der Testamentsvollstrecker ist den Erben gegenüber gemäß §§ 2218, 666 BGB zur Auskunft verpflichtet. Bei Erteilung einer Auskunft ist der Grundgedanke des § 666 BGB zu beachten, also die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht im Auftragsrecht. Zweck des Auskunftsanspruchs ist es, dem Auskunft verlangenden Erben die Nachrichten und den Kenntnisstand zu verschaffen, die er...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / jj) Auskunftspflichten

Rz. 216 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen, Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sache...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Auskunft über Surrogate und Nutzungen

Rz. 160 Mit der Auskunftspflicht bezüglich des Verbleibs von Erbschaftsgegenständen einschließlich der Surrogate (§ 2019 BGB) und der gezogenen Nutzungen (§ 2020 BGB) kommt die Auskunftspflicht einer Rechenschaftspflicht sehr nahe.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 8 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. Namensrechte, die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft, Dienst- und Arbeitsverpflichtungen). Rz. 9 Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Fälle des § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 169 Der Auskunftsanspruch steht dem Erben weitergehend auch gegen sonstige Besitzer von Erbschaftsgegenständen zu, § 2027 Abs. 2 BGB. Auskunftsschuldner ist hiernach, wer "ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat". Rz. 170 Auskunftspflichtig ist selbst derjenige, der den Erbschaftsgeg...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Auskunft über den Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 161 Nicht nur über den körperlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen ist Auskunft zu erteilen, d.h. auch darüber, ob und welcher Wertersatz für die verschwundenen Gegenstände in den Nachlass gelangt ist. Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf solche Gegenstände, die scho...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Fälle des § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 167 Nach § 2027 Abs. 1 BGB ist auskunftspflichtig, wer aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer). Wer als Miterbe ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht beansprucht, kann Erbschaftsbesitzer hinsichtlich der Differenz sein.[190] Nicht zur Auskunft verpflichtet ist dagegen, wer sich nur eines Erbrechts ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 13. Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Erbschaftsanspruchs

Rz. 171 Der Erbschaftsanspruch kann abgetreten, verpfändet und gepfändet werden. Er ist aktiv und passiv vererblich. Der Erbe des Erbschaftsbesitzers rückt in dessen Verpflichtung aus § 2018 BGB ein; einer zusätzlichen Erbrechts-"Anmaßung" auch durch ihn bedarf es dazu nicht.[168] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers aus § 2027 BGB geht auf dessen Erben über. Den Erbe...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / II. Androhung von Zwangsmitteln

Rz. 129 Die Androhung eines Zwangsmittels findet nicht statt, § 888 Abs. 2 ZPO. In jedem Fall hat der Schuldner im Rahmen der Anhörung nach § 891 S. 2 ZPO Gelegenheit, seiner Auskunftspflicht vor einer Entscheidung über den Zwangsmittelantrag nachzukommen.[150]mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Allgemeines

Rz. 194 Nach § 2218 BGB finden auf das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben bestimmte Regelungen des Auftragsrechts, einschließlich § 666 BGB, entsprechende Anwendung. Zu unterscheiden sind drei Informationsebenen:[219]mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 155 Wegen einer möglichen Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verweist § 2057 S. 2 BGB auf eine entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften der §§ 260, 261 BGB. Eine Ergänzung einer erteilten Auskunft kommt dagegen auch in den Fällen des § 2057 BGB nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Auskunftspflicht als nicht erfüllt angesehen werde...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / M. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 150 In der Praxis besteht regelmäßig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses sowie der vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Vorempfänge nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz räumt ihm deshalb in § 2314 BGB einen Auskunftsan...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 181 Auskunft ist nicht nur über den örtlichen Verbleib, sondern auch über den wirtschaftlichen Verbleib von Nachlassgegenständen zu erteilen. Anzugeben ist zudem, ob und welche Surrogate hierfür in den Nachlass gelangt sind.[203] Rz. 182 Über den strengen Wortlaut des § 2028 BGB hinaus bezieht sich die Auskunftspflicht auch auf Gegenstände, die vor dem Tod des Erblassers ...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 2. Ausnahme: Auflösung der EWIV

Rz. 41 Wird die EWIV ausnahmsweise durch den Tod eines Mitglieds bei entsprechender Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder aufgrund Gesellschafterbeschlusses aufgelöst, so ist die Auflösung von den Abwicklern in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, § 2 Abs. 3 Nr. 4, § 3 Abs. 1 EWIV-AusfG. Zur Eintragung in das Handelsregister sind ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / V. Rechnungslegung

Rz. 72 Neben der Auskunftspflicht ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, Rechnung über den gesamten Verlauf seiner Tätigkeit zu legen (§§ 2218 Abs. 1, 666 BGB).[83] Der Testamentsvollstrecker hat den Erben eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, lückenlos mit Datumsangabe, mitzuteilen und die entsprechenden Belege vorzulegen. Befinden sich mehrere I...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Inhalt der Auskunft

Rz. 159 § 2027 BGB begründet die Verpflichtung, Auskunft zu gebenmehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (6) Nichterteilung von Auskünften als Einrede gegen den Erbauseinandersetzungsanspruch

Rz. 412 Die Teilung des Nachlasses kann so lange nicht erfolgen, solange nicht Klarheit über die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge herrscht. Deshalb können die in der Erbteilungsklage beklagten Miterben so lange nicht zur Zustimmung zum Teilungsplan verurteilt werden, solange der Kläger nicht Auskunft darüber erteilt hat, ob und ggf. welche Zuwendungen er vom Erblasser er...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / a) Allgemeines

Rz. 21 Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung vorlagen, ist im Wesentlichen tatsächlicher Natur. Die Testierfähigkeit setzt nach allgemeiner Meinung die Vorstellung des Testierenden voraus, dass er ein Testament errichtet und dass er eine Vorstellung davon hat, welchen Inhalt die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen aufweisen.[2...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Der Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 165 Die Definition des Erbschaftsbesitzers nach § 2018 BGB und damit des Schuldners des Auskunftsanspruchs ist eindeutig. Dem Erben muss ein Auskunftsanspruch aber auch gegen andere Besitzer von Erbschaftsgegenständen zustehen, damit er den Nachlass in Besitz nehmen kann. Diese Lücke schließt § 2027 Abs. 2 BGB. Danach hat der Erbe den Auskunftsanspruch auch gegen denjenig...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Auskunftsanspruch gegen Kindesmutter

Rz. 12 Aus dem grundgesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) leitet das BVerfG einen Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Benennung des (Putativ-)Vaters ab. Die Grundrechte des Kindes haben Vorrang vor dem einer Auskunftspflicht auf Seiten der Mutter entgegenstehenden allgemeinen Persönlichke...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Erbschaftliche Geschäfte

Rz. 180 Der Hausgenosse hat Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche erbschaftlichen Geschäfte i.S.v. § 1959 Abs. 1 BGB er geführt hat. Darunter fällt jedwedes Tätigwerden mit Bezug auf den Nachlass einschließlich tatsächlicher Handlungen.[202] Ist der Hausgenosse als Beauftragter oder Geschäftsführer tätig geworden, so kann zugleich eine Auskunftspflicht nach §§ 681, 666...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 60 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[83] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Während sich der ordentliche Pflichtteilsanspruch aus dem zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlass berechnet, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem fiktiven Nachlass ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (5) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 411 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 2057 S. 2 BGB i.V.m. § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich d...mehr