Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.6 Zeitpunkt der Zurechnung

Rz. 58 Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt zum Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Hierfür bedarf es einer gesonderten Feststellung (§ 18 Abs. 4 AStG).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 130 Der Aktivkatalog nennt die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ohne an deren Aktivität irgendwelche weiteren Voraussetzungen zu knüpfen. Auch Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.[1] Einkünfte i. S. v. §§ 13ff. EStG können somit niemals passiv sein und unterliegen ungeachtet ihrer Besteuerung im Ausland nie der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Rz. 131–134 einstweilen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 12.1 Allgemeines

Rz. 349 § 1 Abs. 6 AStG gibt dem BMF die Befugnis, mittels einer Rechtsverordnung Details des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1, 3 bis 3e und 5 AStG, einschließlich Regelungen für dessen einheitliche Anwendung, zu konkretisieren. Des Weiteren ermöglicht Abs. 6 insbes. das Festlegen von Prinzipien zur Ermittlung des Dotationskapitals nach § 1 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 AStG (...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige

Rz. 1289 Der Erklärungsverpflichtung kann durch Abgabe einer gemeinsamen Feststellungserklärung bzw. Anzeige nachgekommen werden (§ 18 Abs. 4 i. V. m. § 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Die Ausführungen in Rz. 1036 gelten entsprechend.[1] Rz. 1290–1299 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.2 Sachlich

Rz. 8 Der sachliche Anwendungsbereich betrifft die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG), die Familienstiftungen (§ 15 AStG) und die entsprechenden verfahrensrechtlichen Ergänzungen (§§ 16–18 AStG).mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.2 Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer

Rz. 188 Eine Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 12 Abs. 1 und 2 AStG auch nach neuem Recht nicht zulässig.[1] Folglich kann es auch in Zukunft weiterhin zu Anrechnungsüberhängen kommen, v.a. wenn die Steuerbelastung der passiven Einkünfte zwischen 15 % und 24,99 % beträgt.[2] Allerd...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.2.8 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 985 Die Anzeige ist gem. § 18 Abs. 3 S. 2 1. Halbs. AStG ebenso wie die Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Eine formlose Offenlegung eines solchen Sachverhalts gegenüber dem zuständigen Finanzamt reicht nicht aus, um die Anzeigepflicht zu erfüllen, da das Gesetz explizit die Abgabe der Anzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.5 Einkünfte der ausländischen Gesellschaft im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen

Rz. 55 Die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft müssen im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Stpfl. stehen. Was Einkünfte sind, ist in § 2 Abs. 2 EStG legal definiert, worauf zur Definition nach § 16 AStG Bezug genommen werden kann.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S.e. wirtschaftlichen Zusammenhangs ist ausreichend.[2] Soweit Einnahmen oder Ausgaben mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.2.2 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 605 Satz 1 betrifft die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung und findet damit nur dann Anwendung, wenn lediglich ein im Inland Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.[1] Für die Zuständigkeit in Fällen der gesonderten und einheitlichen Feststellung enthält Satz 2 eine eigene Aussage (s. Rz. dazu 689 ff.).[2] Rz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.1 Gesellschaftsbezogene Anrechnung bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften

Rz. 206 Ist ein Stpfl. an mehreren ausländischen Gesellschaften i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG beteiligt, erfolgt wie im bisherigen Recht für Zwecke der Anwendung des § 12 AStG eine gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 AStG. Die auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.9 Kombinantion mehrerer Merkmale der Nr. 3 (§ 1 Abs. 2 S. 2)

Rz. 121 Nach § 1 Abs. 2 S. 2 AStG gelten die in § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a bis c aufgeführten Kriterien für das Nahestehen in Dreiecksfällen auch dann, wenn im Verhältnis zwischen der dritten Person, der Person und dem Steuerpflichtigen jeweils eines dieser Merkmale zutrifft. Das bedeutet, dass eine Kombination verschiedener Merkmale für ein Nahestehensverhältnis im Dre...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Regelung des § 12 AStG befindet sich seit der Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das AStG [1] im Jahr 1972 im Gesetz. In der Folgezeit erfuhren § 12 Abs. 1 und 2 AStG lediglich redaktionelle Anpassung um Änderungen bei § 34c EStG und § 26 KStG durch das StSenkG 2001[2] sowie das UntStFG[3] nachzuvollziehen.[4] Der Regelungsgehalt der Abs. 1 und 2 blieb u...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7.1 Verwaltungsaktqualität

Rz. 49 Die von § 17 AStG umfassten Auskunftsverlagen einschließlich der Regelbeispiele sind infolge des konkreten Regelungsgehalts Verwaltungsakte[1] i. S. d. § 118 S. 1 AO, die grundsätzlich erzwingbar (§§ 328 ff. AO) sind[2] und mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs bzw. ggf. mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden können.[3] Damit muss nicht der auf einer Schätzung ba...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.3 Unklarheiten bei der Auslegung der Norm

Rz. 57 § 21 Abs. 4 S. 2 AStG dürfte darauf abzielen, einen Gleichlauf bei der zeitlichen Abgrenzung der "alten" und "neuen" Regelungslage im Hinblick auf die Verlustabzugsmöglichkeiten und der Grundregel zur zeitlichen Geltung der Hinzurechnungsbesteuerung in Abs. 4 S. 1 herzustellen. Dann müssten Verluste für Wirtschaftsjahre, die der alten Rechtslage unterfallen, auch § 10...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.5.2 Gemeinsame Erklärung/Anzeige von unbeschränkt/beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 1050 Eine gemeinsame Feststellungserklärung bzw. Anzeige von unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl. ist nach § 18 Abs. 3 S. 5 AStG zulässig, wenn eindeutig erkennbar ist, welche Art der Steuerpflicht für den jeweiligen Beteiligten besteht. [1] Sie muss alle für den jeweiligen Beteiligten steuerlich relevanten Angaben v.a. welche Einkünfte be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.1 Hintergrund

Rz. 78 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7ff. AStG greift nur bei Einkünften, die nicht aktiv i. S. v. § 8 Abs. 1 AStG sind, und die einer niedrigen Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Die Niedrigsteuergrenze wurde durch das MinBestRL-UmsG[1] von 25 % auf 15 % herabgesetzt. Dies dient der Herstellung eines Gleichlaufs der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 4 AStG können Erblasser oder Schenker einerseits und Erwerber andererseits erfasst sein. Rz. 16 Soweit Erblasser oder Schenker betroffen sind, gilt § 4 AStG nur für natürliche Personen, weil auf den Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG anzuwenden sein muss und dieser nur natürliche Personen erfasst (s. § 2 AStG Rz. 25).[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Da § 8 AStG den sachlichen Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung regelt, sind vom persönlichen Anwendungsbereich der Norm sämtliche Stpfl. i. S. v. § 7 AStG umfasst. Dies umfasst sowohl unbeschränkt als auch bestimmte beschränkt Stpfl. i. S. d. EStG und KStG. Auf die Kommentierung in § 7 AStG Rz. 61ff. wird verwiesen. Rz. 31 Die von § 8 AStG erzielten Einkünfte, der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 60 § 18 AStG normiert die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7 – 13 und 15 AStG durch die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Rz. 61 In den Fällen der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG erfolgt die Feststellung der hiernach dem unbeschränkt Stpfl. hinzuzurechnenden Besteuerungsgrundlagen ebenfalls nach § 18 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 750 Aus dem Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auf § 18 AStG ergibt sich, dass auch erweitert beschränkt Stpfl. i. S. d. § 2 AStG von der Regelung erfasst sind.[1] Die Erklärungspflicht erstreckt sich jedoch nur auf solche Zwischeneinkünfte, die nicht ausländische Einkünften i. S. d. § 34d EStG (§ 5 AStG) sind.[2] Rz. 751–759 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 26 Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen keine Bedenken. Das von Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG getragene Zitiergebot ist für § 16 AStG nicht durch § 413 AO abgegolten, da § 16 AStG trotz Verweises in die AO keine Norm der AO ist. Weder das AStG allgemein noch § 16 AStG speziell benennt eine Grundrechtsnorm, die durch die Anwendung der Mitwirkungspflicht eingeschränkt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.3 Steuerpflichtige

Rz. 56 Der Begriff der Stpfl. ergibt sich grundsätzlich aus § 33 AO. Allerdings ist im Hinblick auf die von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG in Bezug genommenen Normen eine Einschränkung dahingehend zu machen, dass nur Stpfl. in den Anwendungsbereich fallen, die potenziell von der Auskunftserteilung betroffen sind, d. h. denen die steuerpflichtigen Einkünfte nach §§ 5, 7–15 AStG zuzure...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.3 Rechtsfolge

Rz. 142 Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 AStG zieht nicht automatisch eine Rechtsfolge nach sich. Nur wenn ein entsprechender Nachweis geführt wird, greift die Ausnahmeregelung. Der Stpfl. kann im Einzelfall ein Interesse daran haben, den Nachweis nicht zu führen.[1] Rz. 143 Wir der Nachweis durch den Stpfl. geführt, findet die erweiterte beschränkt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.5 Zurechnung bei Beteiligung der Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft

Rz. 1211 Ist die ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, so stellt sich die Frage, wer an dem Feststellungsverfahren bei der inländischen Personengesellschaft zu beteiligen ist. Die Familienstiftung ist nur dann am Feststellungsverfahren der inländischen Personengesellschaft nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO beteiligt, wenn sie ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 11 AStG besteht aus fünf Absätzen. Die Vorschrift findet auf Steuerpflichtige Anwendung, bei denen Hinzurechnungsbeträge der Besteuerung unterlagen. Bei diesen normiert § 11 AStG den Abzug eines Kürzungsbetrages bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, soweit die Steuerpflichtigen bestimmte steuerpflichtige Bezüge von der Zwischengesellschaft erhalten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.16 Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 895 Verletzt der Stpfl. seine Erklärungspflicht nach § 18 Abs. 3 AStG, kann die Abgabe der Erklärung mit Zwangsmitteln nach § 328 ff. AO, v.a. der Festsetzung von Zwangsgeld (§ 329 AO), erzwungen werden.[1] Rz. 896 Zudem ist das FA befugt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu schätzen und einen Verspätungszuschlag gem. § 152 AO festzusetzen.[2] Bei der Schätzung ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 255 Als Grundsatz qualifiziert § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG die dort genannten Bezüge i. S. v. § 8b Abs. 1 KStG als aktiv.[1] Dies gilt unabhängig von der Art der ausgeschütteten Gewinne (d. h. nicht nur aktive Gewinne) und auch unabhängig von der Höhe der steuerlichen Vorbelastung.[2] Es gilt allerdings nur vorbehaltlich der nachfolgend erläuterten Ausnahmen. Somit liegen akti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.5 Notwendige Auskünfte

Rz. 60 Es sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Beispiele für notwendige Auskünfte finden sich in § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 AStG. Insgesamt gelten als notwendige Auskünfte solche, die die FinBeh zur (potenziellen) Anwendung der §§ 5, 7–15 AStG benötigt, wie das Wort "dafür" deutlich macht. Der Umfang der Auskunftspflicht wird durch das Auskunftsverlangen durch die F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Keine Versteuerung der erhaltenen Anteile nach § 6 AStG (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II (s Tz 78) und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden (s Tz 80), wenn und soweit bei natürlichen Pers als AE die stillen Reserven in den erhaltenen Anteilen auch ohne Veräußerung wegen § 6 AStG aufzudecken sind ("Wegzugsbesteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.5.2 Keine Gleichbehandlung mit unbeschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 149 § 2 Abs. 6 AStG ermöglicht dem Stpfl. – neben dem konkreten Belastungsvergleich nach § 2 Abs. 2 AStG – den Nachweis einer durch § 2 AStG entstehenden Steuer, die höher ausfällt als die Steuer bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht (s. § 2 AStG Rz. 355ff.). Dies soll eine Strafsteuer vermeiden, die vorläge, wenn die Vorschrift in § 2 AStG als Abwehrmaßnahme fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.2 Absetzung

Rz. 39 Der Begriff der Absetzung ist bei § 16 AStG als Sammelbegriff für den steuerlich wirksamen Ansatz von einkommens- oder vermögensmindernden Beträgen zu verstehen und bezieht sich deshalb gleichermaßen auf Betriebsausgaben, Werbungskosten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen, Schulden und andere Lasten, soweit sich ihr Ansat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.5 Erklärungspflichten (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 3)

Rz. 110 Jeder an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 5 AStG beteilgte Stpfl. i. S. d. § 2 AStG hat eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG). Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben (§ 18 Abs. 3 S. 6 AStG). Mehrere Stpfl. können eine gemeinsame Erklärung abgeben (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.1 Persönlich

Rz. 7 Die Vorschrift ist sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG anwendbar. Der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkt bzw. beschränkt) ist abhängig von den Vorschriften, die von § 20 Abs. 1 bzw. 2 AStG erfasst werden. Im Rahmen der §§ 7 ff. AStG bedarf es keiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 7 Abs. 1 S. 4 AS...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.2 Erhebung zulasten der Zwischengesellschaft

Rz. 150 Erforderlich ist zudem, dass die ausländische Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist. Somit sind auch z. B. im Rahmen eines Quellensteuerabzugs durch Dritte zulasten der ausländischen Gesellschaft einbehaltene Steuern anzurechnen.[1] Rz. 151 Eine zulasten des Beteiligten oder eines Dritten auf die Zwischeneinkünfte festgesetzte Steuer ist dagegen nicht nach § 12 AS...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.4 Anteilige Berücksichtigung der Steuern bei Beteiligung Mehrer

Rz. 170 § 12 Abs. 1 AStG regelt die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte im Inland. Eine solche droht nur, soweit die zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf den bei dem inländischen Stpfl. besteuerten Hinzurechnungsbetrag entfällt.[1] Rz. 171 Daraus ergibt sich ein Aufteilungserfordernis, wenn mehrere Personen an einer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 162 AO

Rz. 34 In der Vorschrift des § 17 Abs. 2 AStG wird rechtsfolgenseitig auf § 162 AO verwiesen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 AStG und derer der Schätzung wird § 162 AO dahingehend modifiziert, dass im Schätzungsprozess die Pauschalierung des § 17 Abs. 2 AStG zu beachten ist. Das AStG gibt insofern den Schätzungsrahmen im Sinne einer Untergrenze vor.[1] Es ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte als von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt behandelt, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintreten.[1] Die Zurechnung n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.7 Verfahren

Rz. 246 Die Feststellung der anrechenbaren Steuern erfolgt im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG. Festgestellt wird sowohl die Anrechenbarkeit dem Grunde nach als auch die Höhe der anrechenbaren Steuern (s. dazu § 18 Rz. 226).[1] Rz. 247 Daher hat der Nachweis über die Höhe (Festsetzung) der bei der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.2 Teile des Erwerbs

Rz. 89 § 4 Abs. 1 AStG stellt auf "Teile des Erwerbs" ab. Der "Erwerb" meint die Bereicherung des Erwerbers und kann neben Vermögensgegenständen eines Nachlasses auch aus Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder Abfindungen bestehen.[1] Da das Gesetz auf "Teile des Erwerbs" abstellt, sind die einzelnen Vermögensgegenstände für Zwecke der Anwendung des § 4 Abs. 1 AStG isol...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.1 Allgemeines

Rz. 295 Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 AStG in einem Feststellungsbescheid gesondert festgestellt. Bei dem Feststellungsbescheid nach § 18 AStG handelt es sich um einen eigenständigen Verwaltungsakt.[1] Die Vorschriften über die Durchführung des Besteuerungsverfahrens gelten nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG i. V.m. § 181...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die ATAD-RL selbst enthält keine Regelungen zur verfahrensrechtlichen Umsetzung der Hinzurechnungsbesteuerung, da das Verfahrensrecht nach der Rspr. des EuGH in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.[1] Aufgrund der Anpassung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD-RL, waren aber dennoch Änderungen in § 18 AStG erfo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.1 Erstmalige Bewertung von Wirtschaftsgütern (Satz 1)

Rz. 363 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 AStG sind erstmals zu bewertende Wirtschaftsgüter mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären. Es handelt sich bei § 10 Abs. 5 AStG um eine Bewertungsvorschrift, nach der die Wirtschaftsgüter bei e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.5.1 Allgemeines

Rz. 1036 Der Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 f. des Abs. 3 kann (Wahlrecht)durch eine gemeinsame Erklärung bzw. Anzeige der im Inland steuerpflichtigen Beteiligten der Zwischengesellschaft nachgekommen werden (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG). Hiermit können die Stpfl. einen gemeinsamen Bevollmächtigten beauftragen oder einer der Stpfl. reicht eine Feststellungserklärung bzw. An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.1 Überblick

Rz. 390 § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG regeln die Anwendungsvoraussetzungen der Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG. Nur wenn beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, kann § 8 Abs. 2 AStG angewendet werden. Rz. 391 § 8 Abs. 3 AStG regelt den räumlichen Anwendungsbereich der Substanzausnahme, indem eine Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften normiert wird (s. Rz. 395ff.). Bed...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.3 Antragsgebundene Abstandnahme von der Ratenzahlung und echte Stundung der Wegzugssteuer (§ 6 Abs. 4 S. 7, 3. Halbs.)

Rz. 411 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 3. Halbs. AStG entfällt auf Antrag des Stpfl. die Erhebung von Jahresraten. Die Vorschrift ergänzt die allgemeinen Regelungen über die Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten um die Möglichkeit der echten Stundung. Sie dürfte für die Praxis besondere Bedeutung erlangen, weil sie die Beseitigung der Liquiditätsnachteile der Wegzugsbesteuerung – ebe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbesc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.4 Erbringung des Nachweises

Rz. 145 Das Gesetz regelt nicht, wer den Nachweis i. S. v. § 4 Abs. 2 AStG zu führen hat. Im Schrifttum wird vielfach von einer Nachweispflicht des Stpfl. ausgegangen.[1] Die dies noch befürwortende Verwaltungsauffassung.[2] wurde zwischenzeitlich aufgegeben.[3] Stpfl. i. S. d. Norm ist grundsätzlich der Erwerber, im Falle einer Schenkung aber auch der Schenker (§ 20 ErbStG). ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.4 Gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Betrachtungsweise

Rz. 327 Ein Steuerpflichtiger kann auch Beteiligungen an mehreren Zwischengesellschaften halten, bei denen jeweils – für ihn – das Hinzurechnungskorrekturvolumen festgestellt wird (Beispiel 5 zu § 1 Abs. 3 S. 2 AStG, Rz. 393). Rz. 328 Im Grundfall ist der Steuerpflichtige an mehreren Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt. Die Zwischengesellschaften stellen im Verhältni...mehr