Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.2 Wesentliche Beteiligung (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) AStG)

Rz. 112 Wesentliche Beteiligung: Nach Nr. 1a ist dem Steuerpflichtigen eine Person nahestehend, wenn die Person an dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige an der Person (Variante 2) zu mind. einem Viertel (25 %) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (sog. "wesentliche Beteiligung"). § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a AStG enthält hierbei die ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.8 Hypothetischer Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3 S. 7 AStG)

Rz. 174 Hypothetische Fremdvergleich: Der hypothetische Fremdvergleich wird eingesetzt, wenn sich auch nach Anpassungsrechnungen keine Vergleichswerte für einen Geschäftsvorfall finden lassen. Dies ist häufig bei Transaktionen mit immateriellen Werten oder bei Funktionsverlagerungen der Fall.[1] Dieses Konzept basiert auf der Annahme, dass auf beiden Seiten der Transaktion or...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung

Rz. 430 § 6 Abs. 5 Satz 1 AStG ordnet eine Mitteilungspflicht für die Tatbestände des Abs. 4 S. 5 oder S. 7 an. Die in Bezug genommenen Vorschriften definieren Ereignisse, bei deren Eintritt die (Raten-)Stundung nach Abs. 4 zu widerrufen ist. Der Verweis auf § 6 Abs. 4 S. 7 AStG ist zu weitgehend und beschränkt sich auf dessen 4. Halbs., der ebenfalls Widerrufstatbestände no...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.1 Allgemeines

Rz. 420 § 8 Abs. 5 AStG regelt das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung. Eine solche ist erforderlich, um passive Einkünfte i. S. v. § 8 Abs 1 AStG auch als Zwischeneinkünfte zu behandeln.[1] Die Prüfung der Niedrigbesteuerung hat nur für die nicht-aktiven Einkünfte zu erfolgen. Daher ist § 8 Abs. 5 AStG systematisch nach § 8 Abs. 1 AStG anzuwenden. Auch im Anwendungsbereich de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 20 § 8 AStG regelt den sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Mithin verfolgt die Norm den Zweck, die der Hinzurechnungsbesteuerung zu unterwerfenden Einkünfte abzugrenzen.[2] Sie trennt somit "die Spreu vom Weizen".[3] Dies betrifft aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr nur die Frage der Art der Einkünfte und der Niedrigbesteuerung, sondern ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelung in § 18 AStG gelten daher die allgemeinen Regelungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.1 Tatbestand

Rz. 63 Auf Verlangen[1] der FinBeh kann der Stpfl. seine Offenlegungspflicht gem. § 16 Abs. 2 AStG durch eine Versicherung an Eides statt erfüllen, in der er angibt, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und auch über die Behauptung, dass ihm Tatsachen nicht bekannt sind. Es kann sowohl die positive Angabe der Richtigkeit und Vollständigkeit vom Stpfl. verlangt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Zurechnung erfolgt vorrangig beim Stifter und nachrangig bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten bei unbeschränkter Steuerpflicht. Eine Beschränkung auf natürliche Personen erfolgt nicht, somit sind auch Körperschaftsteuersubjekte von der Vorschrift erfasst.[1] Im Moment der Zurechnung muss die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen[2] (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.10 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 410 Bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. über eine Personengesellschaft werden die Zwischeneinkünfte der ausländischen Gesellschaft letztlich bei dem Stpfl. besteuert.[1] Rz. 411 Ist der Stpfl. über eine ausländische Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft beteiligt, erfolgt die gesonderte Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG unstreitig gegenüber dem Stpfl....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.3 Verhältnis zu §§ 90 ff. AO

Rz. 29 Bei § 17 Abs. 1 AStG besteht mit den §§ 90 ff. AO eine weitgehende inhaltliche Überschneidung. Gleichwohl ist § 17 Abs. 1 AStG durch seinen inhaltlich engeren Tatbestand nicht rein deklaratorischer Natur. Vielmehr gibt er konkrete Anwendungsvoraussetzungen und -beispiele vor. Andernfalls hätte der Gesetzgeber die Nr. 1 und 2 des § 17 Abs. 1 S. 2 AStG nicht zuletzt geä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.9 Negatives erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 111 Neben der Frage des Vorliegens von erweitertem Inlandsvermögen "dem Grunde nach" stellt sich auch die Frage der "Höhe" des erweiterten Inlandsvermögens. Hintergrund ist die Bestimmung des "steuerpflichtigen Erwerbs" gem. § 10 Abs. 6 ErbStG unter Abzug von Schulden, die mit dem erworbenen Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Übersteigen die Schulden den W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.2 Von der Zurechnung erfasste Einkünfte

Rz. 68 Von der Zurechnung sachlich umfasst sind ausschließlich die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft, die einerseits niedrigbesteuerte, passive Einkünfte sind und andererseits nicht zu den ausländischen Einkünften i. S. d. § 34d EStG rechnen.[1] Was das Vorliegen nichtausländischer Einkünfte angeht, besteht Gleichlauf mit § 2 AStG. Auf die dortige Kommentierung wird ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.5 Verlustvortrag

Rz. 250 Erzielt die ausländische Gesellschaft negative Zwischeneinkünfte, so werden diese nicht dem Stpfl. hinzugerechnet.[1] Nach § 10 Abs. 3 S. 5 f. AStG i. V. m. § 10d EStG werden diese negativen Einkünfte vielmehr auf Ebene der ausländischen Gesellschaft vorgetragen. Ein Verlustrücktrag ist nicht mehr zulässig.[2] Rz. 251 Diese vorzutragenden negativen Einkünfte werden im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.3 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung mehrerer Stpfl. Abs. 1 S. 3)

Rz. 497 Sind an der ausländischen Gesellschaft mehrere unbeschränkt oder beschränkt Stpfl., egal ob unmittelbar oder mittelbar, beteiligt, erfolgt die gesonderte Feststellung ihnen gegenüber nach § 18 Abs. 1 S. 3 AStG einheitlich. § 18 Abs. 1 S. 3 AStG ist lex specialis zu § 179 Abs. 2 S. 2 AO.[1] Rz. 498 Eine gesonderte Feststellung hat aufgrund der Einbeziehung von beschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.3 Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter (§ 183 AO)

Rz. 551 Die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. müssen einen gemeinsamen inländischen Empfangsbevollmächtigten benennen, dem der Feststellungsbescheid bekanntzugeben ist (§ 18 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 183 Abs. 1 S. 1 AO).[1] In diesem Falle muss der Inhaltsadressat aus dem Feststellungsbescheid eindeutig erkennbar sein.[2] Rz. 552 Unterlassen die Stpfl. die Ben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.6.2 Tod oder Auflösung

Rz. 344 Laut dem Anwendungserlass zum Außensteuergesetz fällt das Hinzurechnungskorrekturvolumen weg, sofern der einkommensteuerpflichtige Gesellschafter (Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG) der Zwischengesellschaft verstirbt. Ebenso fällt das Hinzurechnungskorrekturvolumen weg, sofern der körperschaftsteuerpflichtige Gesellschafter aufgelöst wird.[1] Ein Wegfall tritt auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.7 Ausgleichsposten (§ 1 Abs. 5 S. 6 AStG)

Rz. 334 Ausgleichsposten (§ 4g EStG): § 1 Abs. 5 S. 6 AStG normiert, dass die Regelungen des § 1 AStG die Möglichkeit zur Bildung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG nicht beeinträchtigen. Für die Errichtung eines solchen Ausgleichspostens bleiben die Voraussetzungen einer Entstrickungsnormen entscheidend, wie sie in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG oder § 12 Abs. 1 S. 1 KStG festgele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.3 Ausnahme vom Transferpaket: Einzelbewertung (§ 1 Abs. 3b S. 2 AStG)

Rz. 214 Die Anwendung der Preisfindung auf Grundlage des Transferpakets gemäß § 1 Abs. 3b Satz 2 AStG entfällt ("Hiervon kann abgesehen werden"), wenn Steuerpflichtige glaubhaft darlegen können, dass bei der Funktionsverlagerung keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile übertragen wurden. Dies unterstreicht die Zielsetzung der Regelungen zur Fu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7.3 Umsatz- oder gewinnabhängige Lizenzvereinbarungen (§ 1a S. 6 Nr. 3 AStG)

Rz. 84 Schließlich erfolgt – in Anlehnung an § 9 FVerlV a.F – eine nachträgliche Anpassung der vereinbarten Preise auch dann nicht, wenn im Hinblick auf die betreffenden immateriellen Werte und Vorteile Lizenzvereinbarungen getroffen werden, die die zu zahlende Lizenz vom Umsatz oder Gewinn des Lizenznehmers abhängig machen oder für die Höhe der Lizenz Umsatz oder Gewinn ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.6 Ständiger Vertreter (§ 1 Abs. 5 S. 5 AStG)

Rz. 331 § 1 Abs. 5 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Anordnung von § 1 Abs. 5 S. 1–4 AStG (auch) auf ständige Vertreter an. Für die Regelungen der BsGaV findet sich eine vergleichbare Vorschrift in § 39 Abs. 1 BsGaV , wonach die BsGaV sinngemäß auf ständige Vertreter i. S. d. § 13 AO anzuwenden ist. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der ständige Vertreter (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 22 AStG Neufassung des Gesetzes

Ermächtigung des BMF zur Bekanntmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt Rz. 1 § 22 AStG wurde durch das JStG 2008[1] neu gefasst. Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung, der zufolge das BMF "den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen" kann. Eine solche Bekanntmachung erleichtert die Rechtsanwendung des AStG, indem dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.5 Wesentliche Beteiligung durch eine Dritte Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) AStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AStG ist es für das Näheverhältnis ausreichend, wenn ein Dritter sowohl an der Person als auch an dem Steuerpflichtigen wesentlich beteiligt ist (Nr. 3 Buchst. a), sowohl gegenüber der Person als auch gegegnüber dem Steuerpflichtigen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat (Nr. 3 Buchst. b) oder auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.4 Beherrschender Einfluss (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 114 Insbes. um Umgehungsgestaltungen vorzubeugen, reicht es gemäß Nr. 2 aus, dass eine Person auf den Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige auf die Person (Variante 2) einen "beherrschenden Einfluss" unmittelbar oder mitelbar ausüben kann. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AStG sieht einen beherrschenden Einfluss als gleichwertig zu einer "wesentlichen B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.3 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zu einer Betriebstätte (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 289 Authorised OECD Approach (AOA): Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 erweitert § 1 Abs. 4 Nr. 2 AStG den Anwendungsbereich des § 1 AStG explizit auf die Gewinnermittlung von Betriebsstätten (vgl. dazu auch § 1 Abs. 5 AStG, Punkt 11). Die Regelung wurde mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] zur Umsetzung des Authorised OECD Approach (AOA) in das Gesetz aufgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7 Escape-Klauseln (§ 1a S. 6 AStG)

Rz. 78 Allgemeines: Nach § 1a S. 6 AStG ist die Preisanpassungsklausel insbesondere in folgenden (alternativen) drei Fällen nicht anwendbar: Nr. 1: Der Steuerpflichtige macht glaubhaft, dass die Gewinnentwicklung auf Umständen beruht, die er zum Zeitpunkt seiner Verrechnungspreisbestimmung nicht vorhersehen oder einkalkulieren konnte, oder Nr. 2: Der Steuerpflichtige weist nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.3 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 S. 2 AStG)

Rz. 96 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtiger: Satz 2 bestimmt, dass Steuerpflichtiger im Sinne von § 1 AStG und § 1a AStG auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft sein kann; § 1 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AStG. Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist zudem selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S.V. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsorg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.2 Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften (Abs. 3)

Rz. 395 Gem. § 8 Abs. 3 AStG gilt die Substanzausnahme gem. § 8 Abs. 2 AStG – anders als die weltweit geltende Substanzausnahme gem. § 13 Abs. 4 AStG (s. § 13 AStG Rz. 121ff.)[1] – nur, wenn die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Staat[2] hat. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Staates ist der Zeitp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.1 Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte

Rz. 52 Ausländische Betriebsstätte: Es muss eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO bestehen. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an.[1] Die der Tätigkeit des Unternehmens dienende Geschäftseinrichtungen und Anlagen müssen sich im Ausland befinden oder die Bauausführungen und Montagen im Ausland erfolgen.[2] Da – s. insoweit Rz. 74 – eine Freistellung ebenfalls Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.6 Inhaltsadressat (Feststellungsbeteiligte)

Rz. 358 Aus § 18 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich nicht, an wen die gesonderte Feststellung zu richten ist. Allerdings kann aus § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 AStG sowie § 18 Abs. 3 S. 1 AStG entnommen werden, dass Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids alle unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligten unbeschränkt und beschränkt Stpfl. sind.[1] Ist ein S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.4 Nicht-Erhebung von Ertragsteuern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 450 Gem. § 8 Abs. 5 S. 3 AStG unterliegen Einkünfte i. S. v. Abs. 5 S. 1 auch dann einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 % – mithin einer Niedrigbesteuerung –, wenn Ertragsteuern von mindestens 15 % zwar rechtlich geschuldet, jedoch nicht tatsächlich erhoben werden. Die Vorschrift wurde als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, wonach im Rahmen des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.3 Ausnahme: Geschäfte mit nahestehenden Personen in wesentlichem Umfang

Rz. 160 § 8 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Hs. 2 AStG enthält eine Ausnahme vom Aktivtatbestand. Diese dient der Umsetzung von Art. 7 Abs. 3 Satz 2 ATAD.[1] Der Ausnahmetatbestand ist erfüllt, wenn die den Einkünften aus dem Betrieb des Versicherungsunternehmens, Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts oder Finanzunternehmens zugrunde liegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 156 Gegen die Regelung des § 18 AStG selbst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Solche Einwendungen können sich nur dann ergeben, wenn die der Anwendung des § 18 AStG zugrundeliegende materiell-rechtliche Norm verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt ist.[2] Rz. 157–169 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.3 Zweck

Rz. 17 § 12 AStG bezweckt die Vermeidung einer Mehrfachbelastung und damit einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Zwischeneinkünfte einerseits durch deren Besteuerung bei der ausländischen Gesellschaft und im Inland bei deren Beteiligten sowie andererseits durch eine vorgeschaltete Hinzurechnungsbesteuerung bei einer vermittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 596 § 18 Abs. 2 AStG regelt die örtliche Zuständigkeit.[1] Er ist als lex specialis zu den § 18 ff. AO anzusehen und geht diesen daher vor.[2] Im Ergebnis folgt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aber auch im Falle der gesonderten Feststellung nach § 18 AStG den Grundsätzen der §§ 18 ff. AO.[3] Rz. 597–604 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.4 Keine Anwendung des Progressionsvorbehalts

Rz. 120 Anders als nach § 2 Abs. 5 AStG (s. § 2 AStG Rz. 325ff.) sieht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG neben der Erweiterung des steuerpflichtigen Vermögens keine weitere Rechtsfolge vor. Damit kommt es in Fällen des § 4 AStG insbesondere nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 19 Abs. 2 ErbStG, weil diese Norm grundsätzlich nur bei unbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest: In § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hauptziel dieser g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.3 Einengung der Bandbreite (§ 1 Abs. 3a S. 2 AStG)

Rz. 184 Einengung der Bandbreite aufgrund Vergleichbarkeitsunterschiede: Die Bandbreite ist einzuengen, sofern auch nach der Anwendung von Abs. 3 Satz 6, also nach der Vornahme von Anpassungsrechnungen, noch Unterschiede in der Vergleichbarkeit der Werte verbleiben. Dies geschieht nach Satz 2 vorrangig durch das Aussortieren weniger vergleichbarer Werte. Wenn solche in gering...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 6 Angemessenheit des Anpassungsbetrags (§ 1a S. 5 AStG)

Rz. 76 Angemessenheit der Anpassung Der Gesetzgeber versteht unter einer "angemessenen Anpassung" eine Anpassung an die tatsächliche (nachträglich festgestellte) Gewinnentwicklung als zutreffenden Fremdvergleichspreis.[1] Angemessen ist sonach gem. § 1a S. 5 AStG eine Anpassung, die dem Unterschiedsbetrag zwischen dem ursprünglich angesetzten Verrechnungspreis und dem unter Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.6 Finanzierung von DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c S. 5 AStG)

Rz. 238 Satz 5 stellt klar, dass die bloße Finanzierung der (DEMPE-)Aktivitäten keinen Anspruch auf die aus dem immateriellen Wert resultierenden Erträge (z. B. Lizenzen) begründet, sondern lediglich angemessen vergütet wird. D.h. die bloße Bereitstellung von Finanzmitteln stellt keine DEMPE-Funktion dar. Wer also ausschließlich die Finanzierung von Entwicklung, Erhalt oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.3 Beteiligung am Gewinn oder Liquiditätserlös (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) AStG)

Rz. 113 Gemäß Nr. 1b gilt eine Person dem Steuerpflichtigen auch dann als nahestehend, wenn diese Person gegenüber dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person (Variante 2) einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. Diese Regelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. J...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.7 Beherrschender Einfluss einer dritten Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c) AStG)

Rz. 117 Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c AStG wird eine Person als einem Steuerpflichtigen nahestehend betrachtet, wenn eine dritte Person sowohl auf die Person als auch auf den Steuerpflichtigen unmittelbar oder mitelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c dehnt § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 damit auf Dreieckskonstellationen aus.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.6 Anpassung des § 1 AStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz

Rz. 14 Das Zollkodex-Anpassungsgesetz vom 22. Dezember 2014[1] brachte sprachliche Klarstellungen und Erweiterungen für § 1 Abs. 4 AStG. Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Aktivitäten vom Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person ausgeführt werden. Des Weiteren soll bei der hypothetischen Prüfung einer möglichen Anwendung bestimmter Einkommensteuergese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 5 Bestimmung des Fremdvergleichspreises (§ 1a S. 4 AStG)

Rz. 74 Verrechnungspreisbestimmung Um die Abweichung zu ermitteln, ist nach § 1a S. 4 AStG für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der ex-post Betrachtung von denselben Grundsätzen auszugehen wie ursprünglich für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der Gewinnerwartungen. D.h. die ursprünglichen (Berechnungs-)Parameter (Kapitalisierungszinssät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.7 Anpassung des § 1 AStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD-UmsG)

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATADUmsG), das am 25. Juni 2021 veröffentlicht wurde[1], wurde die Definition der Nahestehenden in Absatz 2 präzisiert und erweitert. Die Änderungen durch das ATADUmsG sind gemäß § 21 Abs. 1 AStG für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden. Hinweis Für die Anwendung des § 4k Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist § 13 AStG in der am 1.7.2021 geltenden Fassung erstmals für den Veranlagungs-/Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem nach dem 31.12.2021 beginnenden Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind. Erstmals kommt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung in § 13 AStG für den Vera...mehr