Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 5 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.2.1 Einführung des § 8 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 11 § 8 AStG wurde im Zuge der Einführung des Außensteuergesetzes im Jahr 1972[1] als Teil der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung ins Gesetz aufgenommen. Die damalige Gesetzesfassung umfasste 3 Abs., von denen 2 bis zur Reform durch das ATADUmsG im Kern fortbestanden – namentlich den Aktivkatalog in § 8 Abs. 1 AStG und die Regelung der Niedrigbesteuerung in §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 12.2 Verordnungsermächtigung des BMF (§ 1 Abs. 6 S. 1 AStG)

Rz. 350 § 1 Abs. 6 AStG ermächtigt sonach das BMF, durch Rechtsverordnungen die Details zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, seiner Umsetzung und die Prinzipien zur Bestimmung des Dotationskapitals in Fällen von Betriebsstätten festzulegen. Vor der Einführung von § 1 Abs. 6 AStG gab es bereits eine ähnliche, jedoch weniger umfassende Verordnungsermächtigung unter § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.2.1 Einführung des § 5 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 10 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Schon kurz nach ihrer Einführung erfolgte eine grundlegende Anpassung der Norm.[2] Seither erfuhr die Vorschrift keine bedeutenden Anpassungen mehr.[3]mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.9 Getrennte Feststellungen für Stpfl. nach §§ 7 ff. AStG und nach § 5 AStG

Rz. 396 Ist sowohl ein Stpfl. i. S. d. § 7 oder § 13 AStG als auch ein erweitert beschränkt Stpfl. nach § 2 AStG an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, sind für Zwecke der Anwendung von § 5 AStG und von den §§ 7ff. AStG getrennte Feststellungsverfahren durchzuführen.[1] Dies gilt auch nach neuem Recht, da § 18 Abs. 1 AStG n. F. ("Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.2.1 Einführung des § 4 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 6 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Seit ihrer Einführung wurde § 4 AStG kaum und wenn dann weitestgehend redaktionell geändert, zuletzt im Jahr 2013.[2]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.2 Abkommensrecht

Rz. 20 Das Verhältnis des § 15 AStG zum Abkommensrecht ist umstritten. Nach zutreffender[1], aber bestrittener[2] Auffassung stellt § 20 Abs. 1 AStG (s. Kommentierung zu § 20 AStG Rz. 38) nur deklaratorisch den Vorrang des § 15 AStG vor etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen klar. Abkommen regeln die ihrer Anwendung vorgelagerte Frage der Zurechnung nicht, folglich kann eine Ab...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.1 Vorschriften des AStG

Rz. 40 § 8 AStG setzt "Einkünfte" voraus. Einkünfte können sich auch bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben.[1] Die Anwendung von § 1 AStG wird dagegen auf Ebene der ausländischen Gesellschaft überwiegend verneint, weil diese nicht die erforderliche "Geschäftsbeziehung zum Ausland" unterhalten könne.[2] Der Fremdvergleich nach § 1 AStG ist aber für Zwecke ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.5 Anpassung des § 1 AStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 13 Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz [1], welches am 26. Juni 2013 verabschiedet wurde, wurden die Absätze 5 und 6 in das Außensteuergesetz (AStG) eingefügt, die beide am 1. Januar 2013 in Kraft traten. § 1 Abs. 5 AStG erweitert die Anwendung der vorherigen Absätze auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem inländischen Unternehmen (Stammhaus) und seiner auslän...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.1 Einführung des § 6 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 10 Die Vorschrift über die Wegzugsbesteuerung war in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Die damalige Gesetzesfassung umfasste bereits 5 Absätze und galt ausschließlich für Beteiligungen an inländischen Gesellschaften. Vor Augen hatte der Gesetzgeber bei Einführung der Norm bereits das Problem eines Ausschlusses des deutschen Besteuerungsrechts bei ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.2 Verhältnis zu § 2 und § 5 AStG

Rz. 30 §§ 2, 4 und 5 AStG bilden zusammen den 2. Abschn. des AStG. Die Vorschriften wirken zusammen, wenngleich sie unterschiedliche sachliche Regelungsbereiche betreffen. Rz. 31 Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG liegen vermittels eines Rechtsgrundverweises auch § 4 Abs. 1 AStG zugrunde. Im Rahmen der Prüfung des Tatbestands von § 2 AStG für Zwecke der i...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.6 Freigrenze des § 9 bzw. § 13 AStG

Rz. 265 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens wird lediglich eine verbindliche Entscheidung über die gesellschaftsbezogene (relative) Freigrenze nach § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG getroffen.[1] Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG wird aufgrund der gesellschafterbezogenen (absoluten) Freigrenze abschließend erst im Rahmen der Veranlagung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG

Rz. 5 § 15 AStG durchbricht im Ergebnis – wie die Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7–14 AStG – die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen und vergleichbarer Körperschaften.[1] Konzeptionell unterscheidet sich die Zurechnungsbesteuerung durch die Zurechnung von Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 AStG), wohingegen die Hinzurechnungsbesteuerung die Ausschüttung der Gewinne als...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 131 Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung „auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Satz 1 [AStG] im Übrigen nicht erfüllt sind“. Der Wortlaut („auch wenn“) spricht bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalanlagevermögen für eine parallele Anwendung von § 7 AStG und § 13 AStG.[1] Im Vergleich zur „Vorgängerregelung“ (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG

Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämliche Person wird bezeichnet, wer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt und zugleich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in einem ausländischen Niedrigsteuergebiet oder in gar keinem ausländischen Gebiet ansässig ist. Für Einzelheiten wird ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.4 Nichtanwendung von Steuervergünstigungen und dem UmwStG (Satz 4)

Rz. 306 Nach § 10 Abs. 3 S. 4 AStG sind steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen sowie die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Die Vorschrift führt mithin zum Nachteil des Hinzurechnungsverpflichteten zur Nichtanwendung bestimmter steuerlicher Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.3 Keine einheitliche Feststellung mit Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 oder § 13 AStG

Rz. 106 Der eigentliche Regelungsgehalt des § 18 AStG ist die gesonderte – und ggf. auch einheitliche – Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung sowie die dazugehörige Erklärungspflicht. § 5 Abs. 3 AStG überträgt dieses Verfahren auf Fälle des § 5 AStG, was insbesondere aufgrund des Abstellens auf eine hypothetische Steuerpflicht nach §...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.2.2 Anpassungen in § 18 AStG

Rz. 18 § 18 AStG wurde dem neuen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend dahingehend angepasst, dass nunmehr durch die Streichung des Zusatzes "unbeschränkt" in Abs. 1–3 auch beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG von § 18 AStG erfasst werden.[1] Zudem wurde in den Abs. 1–3 die Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung auf mittelbar beteiligte S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.8 Gewinnabgrenzung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (§ 1 Abs. 5 S. 7 AStG)

Rz. 338 Nach § 1 Abs. 5 S. 7 AStG sind die Bestimmungen der § 1 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 AStG nicht auf die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft anzuwenden, unabhängig davon, ob eine unmittelbare oder eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG mittelbare Beteiligung vorliegt. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.1 Verhältnis zu § 16 AStG

Rz. 22 Zwischen der Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht nach den §§ 16 und 17 AStG besteht kein Konkurrenzverhältnis. Die Normen stehen nebeneinander und ergänzen sich. Der sachliche Anwendungsbereich des § 16 AStG geht weiter, da dieser alle Abzugspositionen aus Geschäftsbeziehungen des Stpfl. zu einem ausländischen oder im Ausland ansässigen Rechtsgebilde und zwar bezogen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.8 Nahestehen aufgrund sonstiger Einflussnahme (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AStG)

Rz. 118 § 1 Abs. 2 Nr. 4 AStG definiert zwei spezifische Auffangtatbestände, die das Bestehen einer nahestehenden Person anzeigen, welche allerdings in der Praxis eher selten vorkommen: - Einflussnahme außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen, - eigenes Interesse an der Einkunftserzielung des anderen. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AStG zielt i. S. einer Auffangnorm im Wesentlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 17 AStG

Rz. 20 Die Norm des § 17 AStG enthält für die Sachverhaltsaufklärung zur Anwendung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG), zur Zurechnungsbesteuerung bei zwischengeschalteten Gesellschaften (§ 5 AStG) und bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) spezielle Regelungen.[1] Aus der Verbindung einer Erkenntnis des FA von einer nicht oder unwesentli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.2 Verhältnis zum Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG)

Rz. 38 § 1a AStG steht nicht nur aufgrund seiner Entstehungsgeschichte in enger Verbindung mit § 1 AStG , vielmehr nimmt die Preisanpassungsklausel auch rechtsfolgenseitig Bezug auf § 1 AStG und ordnet nach Satz 2 eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG an (s. Rz. 63). Somit kann im Ergebnis eine (Einkünfte-)Korrektur aufgrund der Preisanpassungskl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 61 Konkurrenzprobleme können sich aus Sicht eines Inlandsbeteiligten zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG und der Einkünftekorrektur nach § 1 AStG ergeben.[1] Wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine nicht fremdvergleichskonforme Geschäftsbeziehung zu seiner ausländischen Zwischengesellschaft unterhält, können die Anwendungsbereiche von § 1 AStG ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.10 Keine Erklärungspflicht bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 7 ff. AStG

Rz. 808 § 18 Abs. 3 AStG stellt auf die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG ab. Fraglich ist daher, ob auch in den Fällen, in denen eindeutig nicht alle Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (z. B. mangels Beherrschung, passiver Einkünfte oder Niedrigbesteuerung) erfüllt sind, eine Pflicht zur Abgabe e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG

Rz. 486 § 6 AStG nimmt insgesamt fünfmal Bezug auf ein Finanzamt: § 6 Abs. 3 S. 3 AStG enthält eine Ermessensvorschrift, wonach "das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 AO zuständig ist", die Rückkehrfrist um 5 Jahre verlängern kann. Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 2. Halbs. AStG richtet sich die Stundung der Wegzugssteuer in einem Rückke...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.8 Verhältnis zu § 18 AStG

Rz. 48 Eine Erklärungspflicht gem. § 18 Abs. 3 AStG besteht auch dann, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 AStG erfüllt sind (s. hierzu auch Rz. 110 f.).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)

Rz. 307 § 6 Abs. 3 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 3 S. 1 bis 3 AStG auch für den Fall an, in dem nach einer unentgeltlichen Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG auf eine natürliche Person die betreffende Person innerhalb von 7 Jahren seit der Übertragung unbeschränkt steuerpflichtig wird. Praxis-Beispiel Die natürliche Person X ist unter Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.3 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab

Rz. 376 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG entspricht mit Ausnahme von marginalen redaktionellen Änderungen der Vorschrift des § 7 Abs. 5 AStG a. F. vor ATAD-UmsG. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift – systematisch zutreffend – in § 7 Abs. 1 AStG umgegliedert. Die Vorschrift modifiziert die Rechtsfolge (Hinzurechnungsquote) des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, in dem anstelle der Beteiligung am Nennk...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.8 Keine Feststellung der Kürzung nach § 10 Abs. 6 AStG

Rz. 285 Auch eine Kürzung des Hinzurechnungsbetrags bei Beteiligung an einem (Spezial-) Investmentfonds nach § 10 Abs. 6 AStG ist nicht gesondert festzustellen, sondern wirderst im Rahmen der Veranlagung des Beteiligten berücksichtigt.[1] Rz. 286–294 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.6 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 46 Für die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG findet § 9 AStG keine Anwendung. Dies ergibt sich bereits daraus, dass § 9 AStG ausschließlich auf § 7 Abs. 1 AStG Bezug nimmt, d. h. eine Beherrschung durch einen Stpfl. voraussetzt. Im Anwendungsbereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung sieht § 13 AStG eine eigenständige Freigrenzenregelung vor, die...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.2 Anzeigepflicht bei Berufung auf § 15 Abs. 6 AStG

Rz. 1269 In den Fällen, in denen sich der Destinatär einer Familienstiftung mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 AStG beruft, greift aufgrund des pauschalen Verweises auf Abs. 3 ebenfalls die Erleichterung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 ff. AStG. [1] Andernfalls hätte der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.5 Verhältnis zur Preisanpassungsklausel (§ 1a AStG)

Rz. 53 § 1a AStG steht nicht nur aufgrund seiner Entstehungsgeschichte[1] in enger Verbindung mit § 1 AStG, vielmehr nimmt die Preisanpassungsklausel auch rechtsfolgenseitig Bezug auf § 1 AStG und ordnet nach Satz 2 eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG an. Rz. 54 Trotz des engen Zusammenhangs beider Vorschriften ist die Ausgliederung der Preisan...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.2 Feststellung in den Fällen des § 15 Abs. 9 und 10 AStG

Rz. 1132 In den Fällen des § 15 Abs. 9 AStG sind die Einkünfte der nachgeschalteten ausländischen Gesellschaft, die der ausländischen Familienstiftung oder einer anderen Stiftung zuzurechnen sind, in einem eigenständigen Verfahren gesondert festzustellen. Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG wird in diesem Feststellungsverfahren abschließend entschieden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.3 Verhältnis zu § 10 AStG

Rz. 43 Entgegen der Stellung im Gesetz ist § 10 AStG vorrangig vor § 9 AStG zu prüfen.[1] § 9 AStG stellt für Zwecke der Ermittlung der relativen Freigrenze auf die Zwischeneinkünfte ab, die gem. § 10 Abs. 3 S. 1 AStG in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Auch im Rahmen der absoluten gesellschafterbezogenen Freigrenze muss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 69 Bei Anwendung des § 9 AStG erfolgt kein Ansatz des Kürzungsbetrages. Gemäß § 9 AStG sind die passiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 – 12 AStG) außer Ansatz zu lassen, sofern die passiven Einkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der Zwischengesellschaft (relative Grenze) betragen und bei einem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 80 § 11 AStG ist im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung i. S. d. § 15 AStG nicht anwendbar. § 15 Abs. 11 AStG sieht für (tatsächliche) Zuwendungen seitens der Familienstiftung an Personen i. S. d. § 15 Abs. 1 AStG einen eigenen Mechanismus der Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. Die tatsächlichen Zuwendungen unterliegen bei den benannten Personen nicht der Besteuerung, s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.1 Verhältnis zu §§ 7-12 AStG

Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 § 13 AStG ist subsidiär gegenüber...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu vGA, vE und § 1 AStG

Rz. 116 Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags der Zwischengesellschaft erfolgt gem. § 10 Abs. 3 AStG „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts“. Demnach hat bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte eine entsprechende Korrektur von nicht fremdüblichen Geschäftsbeziehungen im Wege von verdeckten Gewinnaussch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.2 Verhältnis zu §§ 5 und 7–15 AStG

Rz. 24 Während § 17 AStG eine verfahrensrechtliche Vorschrift ist, sind die in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG materielle Vorschriften. Die Anwendung der materiellen Vorschriften wird durch § 17 AStG sichergestellt. Die Sicherstellung der Anwendung erfolgt durch die in § 17 Abs. 1 AStG enthaltene Aufklärungspflicht und Vorlage von sachdienlichen Unterlag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.3 Rückkehrfälle nach § 6 Abs. 3 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 4)

Rz. 216 § 6 Abs. 2 S. 4 AStG fingiert für den Fall eines Entfallens der Wegzugssteuer aufgrund einer Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG für den Stpfl. sowie für dessen (unmittelbare oder mittelbare) Rechtsnachfolger die Erfüllung des persönlichen Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 AStG. Ziel der Vorschrift ist die Vermeidung von Umgehungsgestaltungen[1], die eröffnet wären, wenn i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.1 Verweis auf §§ 7–18 AStG

Rz. 39 "(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 und des Absatzes 2 werden durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt." Vorrang der §§ 7 bis 18 AStG nach § 2 AO. Nach § 20 Abs. 1 AStG bestehe zwischen den §§ 7–18 AStG und dem DBA-Recht keine Berührung. Diese erst durch das StÄndG 1992 (G 25.2.1992, vgl. zur Gesetzesbegründung insoweit BT-Drs. 12/1506, 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 bleibt die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.3 § 7 Abs. 3 Satz 2 AStG

Rz. 451 § 7 Abs. 3 S. 2 AStG ergänzt § 7 Abs. 3 S. 1 AStG. Demnach kann auch eine Personengesellschaften bzw. eine Mitunternehmerschaften nahestehende Person sein, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 AStG erfüllt. § 7 Abs. 3 S. 2 AStG wirkt konstitutiv. Der Referentenentwurf v. 10.12.2019 enthielt noch keine Aussage zu Personengesellschaften. § 7 Abs. 3 S. 1 AStG bezi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.3 Entsprechende Geltung § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 AStG (§ 13 Abs. 1 S. 2)

Rz. 76 Durch die Anordnung in § 13 Abs. 1 S. 2 AStG gelten § 7 Abs. 1 S. 2 und S. 3 AStG entsprechend. Durch die entsprechende Geltung sind mittelbare Beteiligungen für die Steuerpflicht nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unbeachtlich, soweit bei einer die Beteiligung vermittelnden Person hinsichtlich der Beteiligung an dieser ausländischen Gesellschaft eine Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.6 § 20 AStG

Rz. 65 § 12 AStG wird von dem in § 20 Abs. 1 AStG geregelten Treaty-Override erfasst und geht damit den Regelungen in einem DBA vor (s. dazu Rz. 41).[1] Rz. 66–68 einstweilen freimehr