Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kleidung

Aufwendungen für die Anschaffung von Kleidung und Hausrat mangels Außergewöhnlichkeit i. d. R.: nein. Eine Ausnahme gilt[1], wenn Kleidung oder Hausrat durch ein unabwendbares Ereignis (infolge höherer Gewalt, z. B. Krieg, Vertreibung, Brand, Hochwasser, Unwetter, auch Diebstahl) verloren wurden und wiederbeschafft werden müssen.[2] Es muss sich bei den wiederbeschafften Geg...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abgekürzter Zahlungsweg

Bei außergewöhnlichen Belastungen erkennt die Verwaltung die Zahlung eines Dritten im Interesse des Steuerpflichtigen – anders als bei Werbungskosten[1] – auch unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung[2] des Vertragswegs nicht an.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Betriebsausgaben/Werbungskosten/Sonderausgaben

Die zu Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehörenden Aufwendungen sind auch dann keine außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie sich tatsächlich steuerlich nicht ausgewirkt haben. Ausnahmen bestehen für Kosten der Erstausbildung[1] und Schulgeld[2], soweit sie nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Senioren-/Pflegeheim

Ist die Heimunterbringung durch Krankheit oder Behinderung – nicht allein wegen Alters – veranlasst, sind die Unterbringungs- und Pflegekosten, vermindert um die Haushaltsersparnis, abziehbar.[1] Zu unterscheiden sind die Kosten für die eigene Unterbringung von den Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Arbeitslosigkeit

Die Rückzahlung von infolge langjähriger – nicht lediglich einige Monate dauernder – Arbeitslosigkeit entstandener Schulden: ja.[1] Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der wegen Arbeitslosigkeit verursachten vorzeitigen Kündigung eines zur Finanzierung des selbstgenutzten Wohnhauses aufgenommenen Kredits entstehen (Vorfälligkeitsentschädigung), sind nicht zwangsläufig, wen...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ausbildungskosten

Kosten für die eigene Berufsausbildung im Allgemeinen: nein.[1] Denn die Ausbildung liegt in der freien Entschließung und entsprechende Kosten entstehen der Mehrheit der Steuerpflichtigen.[2] Auch Umschulungskosten werden nicht anerkannt, da die Erstausbildung im Allgemeinen nicht wertlos ist und die Umschulung bessere Berufschancen eröffnet.[3] Das wird ausnahmsweise anders...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Diätkosten

Aufwendungen für Diätverpflegung und Diätgetränke: nein, auch wenn die Diät ärztlich verordnet ist und an die Stelle medikamentöser Behandlung tritt.[1] Dies gilt auch für die durch Zöliakie veranlassten Diätkosten[2]. § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG schließt den Abzug von Diätkosten ausdrücklich aus. Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[3] Auch die Aufwendungen f...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ausstattung/Aussteuer

Aufwendungen für die Ausstattung oder Aussteuer: nein, auch wenn die Tochter keine Berufsausbildung erhielt.[1] Das gilt auch, wenn ein im Inland lebender Ausländer seiner im Ausland lebenden Tochter gegenüber nach internationalem Privatrecht entsprechend verpflichtet ist, da sich die Zwangsläufigkeit entsprechend § 33a Abs. 1 Satz 6 EStG nach inländischen Maßstäben beurteil...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Fluchthilfe

Aufwendungen für den Freikauf eines Angehörigen oder für eine Fluchthilfe i. d. R.: nein; es kann erwartet werden, dass der Angehörige später die Aufwendungen rückerstattet. Scheidet dies aus, kann eine Zwangsläufigkeit nur bei einer akuten Notlage (unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder Zerstörung bzw. Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Existenz) bejaht werden. Die ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ersatzmutterschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft ("Leihmutterschaft") entstehen nicht zwangsläufig.[1] Bei einem gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paar beruht die Kinderlosigkeit nicht auf einer Krankheit, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung. Die Ersatzmutterschaft kann (ebenso wie im Fall einer Adoption)[2] nicht als medizinische Heilbehandlung einer ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Unterhaltsaufwendungen

Volljährige Kinder haben vor der Inanspruchnahme der Eltern den Stamm ihres Vermögens einzusetzen. Die Verwertung einer Unfallversicherung kann jedoch unzumutbar sein, wenn das ansonsten vermögenslose und einkommenslose Kind darauf für seinen weiteren Unterhalt und seine Altersvorsorge angewiesen ist.[1] Bei bestehender Ehe sind Unterhaltsaufwendungen nicht zu berücksichtigen...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ehrenämter

Aufwendungen anlässlich der Übernahme oder Verwaltung von Ehrenämtern: nein, da nicht zwangsläufig. Abziehbar können jedoch nicht ersetzte Aufwendungen sein, die durch die Tätigkeit als Vormund, Beistand oder Pfleger entstehen, wenn der Steuerpflichtige zur Übernahme des Amts verpflichtet war.[1]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Berufswechsel

Aufwendungen anlässlich eines Berufswechsels: im Allgemeinen nein, da nicht zwangsläufig und die Erstausbildung nicht wertlos ist[1]; jedoch ausnahmsweise abziehbar, wenn die Aufwendungen – etwa in Fällen krankheits-/unfallbedingter Umschulung – zwangsläufig erwachsen und soweit es sich nicht um Werbungskosten/Betriebsausgaben handelt.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abbruchkosten

Diese gehören i. d. R. zu den Herstellungskosten des errichteten Neubaus. Sie entstehen weder zwangsläufig noch sind sie außergewöhnlich.[1] Durch Krankheit oder Behinderung bedingte Mehrkosten für den Umbau oder Neubau eines Wohngebäudes sind in den Grenzen der Angemessenheit und Notwendigkeit – einschließlich evtl. Abbruchkosten – zu berücksichtigen, s. "Baumaßnahmen".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Schallschutzmaßnahmen

Aufwendungen hierfür sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zwangsläufig erwachsen. Denn werden die Grenzwerte überschritten, stehen dem Bürger Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung. Werden die Grenzwerte nicht überschritten, ist die Lärmbelästigung nicht außergewöhnlich.[1] Häufig ist es jedoch nicht zumutbar, darauf zu warten, dass die öffentliche Hand z. B. durch d...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kapitalabfindung

Kapitalabfindungen zur Abgeltung in der Vergangenheit entstandener sowie künftig entstehender Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten sind mangels Zwangsläufigkeit regelmäßig nicht gem. § 33 EStG abziehbar.[1] Im Zahlungsjahr ist nur der Betrag abziehbar, der dem Unterhaltsbedarf nach § 33a Abs. 1 EStG im Jahr der Einmalzahlung entspricht.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kontaktpflegekosten

Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für die Kontaktpflege zum Kind: nein. Das gilt auch bei weiten Entfernungen. Die Kosten sind durch den Kinderleistungsausgleich abgegolten.[1] Die Kosten sind auch dann nicht abziehbar, wenn der eine Elternteil die Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils in das Ausland mitgenommen hat.[2] Die Aufwendungen von Große...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Mediationsverfahren

Die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren zur Vermeidung eines Rechtsstreits sind, da sie nicht zwangsläufig, sondern freiwillig entstehen, nicht abziehbar. Das gilt auch für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens im Zuge einer Scheidung. Darüber hinaus anfallende Prozesskosten sind nur abziehbar, soweit sie die (materielle) Existenzgrundlage oder die lebensnotw...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Sofortabzug – Verteilung

Bei Umbau- und Umrüstungskosten sind die Aufwendungen nach dem Gesetzeswortlaut im Jahr der Verausgabung abzuziehen (Sofortabzug). Das kann zu Unbilligkeiten führen, wenn größere Aufwendungen angefallen sind, sodass sich bei geringen Einkünften für einen Großteil der entstandenen Kosten keine Steuerminderung ergibt. Die Verwaltung lässt für behinderungsbedingte Umrüstungsauf...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Auslandsstudium

Die Aufnahme eines Auslandsstudiums wegen inländischer Zulassungsbeschränkungen ist nicht zwangsläufig.[1] Die Kosten sind als typische Berufsausbildungskosten durch den pauschalierten Ausbildungsfreibetrag[2] abgegolten.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abfindungen

Abfindungen im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung (Erbauseinandersetzung) oder zur Ablösung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung mangels Zwangsläufigkeit: nein.[1] Diese Fälle werden vom Normgehalt des § 33 EStG nicht erfasst. Bei einer kapitalisierten Unterhaltsabfindung ist nur der Betrag abziehbar, der dem Unterhaltsbedarf nach § 33a Abs. 1 EStG im Jahr der E...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Babyausstattung

Aufwendungen für die Babyausstattung: nein, auch nicht bei Zwillingsgeburt.[1] Abziehbar sind dagegen Aufwendungen anlässlich der Geburt eines Kindes, z. B. Entbindungskosten[2], die grundsätzlich als Krankheitskosten beurteilt werden, s. "Krankheitskosten". Die Kosten einer Haushaltshilfe wurden bei einer Drillingsgeburt nicht als agB anerkannt.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Urlaubsbegleitung

Behinderte, bei denen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung nachgewiesen ist, können Mehraufwendungen auf einer Urlaubsreise für die Kosten der Fahrt, Verpflegung und Unterbringung der Begleitperson bis zu 767 EUR neben dem Behindertenpauschbetrag geltend machen.[1] Die Notwendigkeit ist amtsärztlich oder durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu besch...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Psychoanalyse/Psychotherapie

Aufwendungen für Psychoanalyse, Psychotherapie, Selbsterfahrungsgruppen sind abziehbar, wenn die Teilnahme hieran – vor Beginn der Behandlung – durch den Amtsarzt/Medizinischen Dienst verordnet ist.[1] Entsprechendes gilt für den Besuch der Gruppe "Anonyme Alkoholiker".[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Bürgschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer freiwillig übernommenen Bürgschaft: nein.[1] Dass die Übernahme menschlich verständlich ist, genügt nicht zur Annahme anzuerkennender sittlicher Gründe; anders, wenn die Übernahme der Bürgschaft selbst zwangsläufig ist, etwa weil sie für Krankheitskosten naher Angehöriger übernommen werden musste.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Adoption

Aufwendungen anlässlich der Adoption eines Kindes, z. B. Vermittlungskosten, Reise- und Aufenthaltsaufwendungen, Anwalts- und Notarhonorare wurden bisher mangels Zwangsläufigkeit nicht anerkannt – auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten.[1] Denn die Adoption stellt keine Heilmaßnahme hinsichtlich der Unfruchtbarkeit der Adoptiveltern dar.[2] Zwangsläufigkeit ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abwehrkosten

Aufwendungen zur Verhinderung drohender Vermögensschäden sind unter engen Voraussetzungen jedenfalls dann abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen tatsächlich finanzielle Aufwendungen erwachsen sind.[1] Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände, z. B. Wohnung, Hausrat, Kleidung, handelt. Der Verlust darf nicht selbst verschuldet und...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Diebstahlverlust

Diebstahlverluste als solche sind keine Aufwendungen i. S. v. § 33 EStG, da es an einer Willensbetätigung und tatsächlichen Leistungshandlung fehlt. Aufwendungen zur Wiederbeschaffung gestohlener Gegenstände, die zum Hausrat oder zur Kleidung gehören und existenziell notwendig sind, sind abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Beseitigung des Diebstahlverlusts entstanden...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Eheschließung

Kosten mangels Außergewöhnlichkeit: nein.[1] Die Reisekosten eines deutschen Steuerpflichtigen anlässlich der Eheschließung im Ausland, da die Verlobte keine Ausreisegenehmigung erhalten hatte, wurden nicht anerkannt.[2] Muss der Verlobte wegen der bevorstehenden Eheschließung und des damit verbundenen Ortswechsels seine Berufstätigkeit aufgeben, ist der andere Partner sittl...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Blinde

Blinde erhalten zur Abgeltung ihrer durch die Blindheit veranlassten Aufwendungen einen erhöhten steuerfreien Pauschbetrag von 7.400 EUR [1] jährlich.[2] Die Aufwendungen für einen Blindencomputer mit Vorlesefunktion wurden anerkannt, da sie als einmalige Kosten nicht vom Pauschbetrag erfasst werden.[3] Wird der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag des § 33b EStG (7.400 EUR) in A...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / AIDS

Aufwendungen zur Linderung von AIDS (Krankheitskosten): ja, soweit nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar, z. B. bei Infektion während der Berufsausübung (Klinikpersonal).[1] Bei Betreuung eines AIDS-Kranken setzt der Pflegepauschbetrag[2] eine besondere persönliche Beziehung zu dem Erkrankten voraus.[3]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Austauschschüler/-student

Aufwendungen für die Aufnahme sind i. d. R. nicht absetzbar, da nicht zwangsläufig. Anders, wenn ausnahmsweise eine sittliche Verpflichtung zur Aufnahme des Austauschschülers besteht. Aufwendungen für den Schulbesuch im Ausland können bei einer gewissen Dauer, z. B. ein Semester, mit dem Ausbildungsfreibetrag[1] berücksichtigt werden.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Mobilfunkwellen

Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen wurden in Fällen anerkannt, in denen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Mobilfunkstrahlen überschritten waren und ein vor Ergreifen der Schutzmaßnahme erstelltes amtsärztliches Gutachten zum Nachweis der behaupteten Gesundheitsbeeinträchtigung vorlag.[1] An diesem qualifizierten Nachweisverlangen hält der BFH nic...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ehescheidung

Bei den Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung ist zu differenzieren: Vom Abzug ausgeschlossen sind jedenfalls die Kosten für die sog. Scheidungsfolgesachen (Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Sorgerechtsregelungen). Hier fehlt die Zwangsläufigkeit, da diese Punkte nur auf Antrag eines Ehegatten in den prozessualen Verbund mit der Scheidungs...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Baumaßnahmen

Baumaßnahmen in einer Mietwohnung, die durch Krankheit oder Behinderung veranlasst sind: ja.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass dem Steuerpflichtigen nicht ein marktgängiger Gegenwert zufließt, der auch für einen Dritten von Vorteil sein könnte (sog. Gegenwertlehre). Es muss im Ergebnis ein verlorener Aufwand vorliegen.[2] Entsprechendes gilt für Umbauten im Eigenheim.[3]...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.3 Vorbehaltsnießbrauch

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der ­Übertragung des Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem über­tragenen Grundstück bestellt wird. Einem Vorbehaltsnießbraucher ist ein Schenker gleichzustellen, der mit dem Beschenkten im Voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede über den Erwerb eines bestimmten Grundstücks tri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steuerpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG

Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 33 EStG als auch bei § 35a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.2 Konkurrenzverhältnis zu anderen Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten und Erwerbsaufwendungen

Rz. 85 Anders ist das Verhältnis zu § 33 EStG zu beurteilen, da § 35a Abs. 5 EStG insoweit darauf abstellt, ob Aufwendungen "berücksichtigt wurden" (Rz. 87ff.). Anders als bei den Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen § 35a EStG bereits dann nicht anwendbar ist, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach unter die genannten Vorschriften fallen (Rz. 84)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.2 Diese Möglichkeiten hat eine Privatperson

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung gezahlt wird, gehört (anteilig) zu den Finanzierungskosten eines neuen Objekts, wenn (und soweit nach der Darlehenstilgung) der Restkaufpreis zur Finanzierung des neuen Objekts tatsächlich verwendet worden ist.[1] Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht als Werbungskosten bei Einkünften ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.1 Konkurrenzverhältnis zu Kinderbetreuungskosten

Rz. 84 Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, sind auch Aufwendungen von der Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. § 35a EStG ist gegenüber diesen anderweitigen Abzugsmöglichkeiten nachrangig. Die Nachrangigkeit des § 35a EStG hing nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 35a EStG ...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.7.2 Definition des rückwirkenden Ereignisses

Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Es genügt nicht, dass das spätere Ereignis (= alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge; dazu gehören nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge) den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet. Die Änderung muss sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5 Nachrangigkeit der Steuerermäßigung (§ 35a Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 81 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist i. d. S. nachrangig, als in sie nur solche Aufwendungen einbezogen werden können, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. 3.5.1 Nachrang gegenüber Erwerbsaufwendungen Rz. 82 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist nicht anwen...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.6 Außergewöhnliche Belastungen, Spendenabzug, Kinder, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen

Soweit Rechtsnormen des EStG an die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen bzw. zu versteuerndes Einkommen anknüpfen, sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich nicht einzubeziehen.[1] Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden auch nicht als Einkünfte bei der Berechnung des Spendenhöchstbetrags[2] ode...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.2 "Opfergrenze" des Unterhaltszahlenden

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist nur dann möglich, wenn und soweit der Unterhaltsleistende unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts und des Unterhalts für bevorrechtigte Unterhaltsberechtigte die Unterhaltsleistungen zu erbringen. Es müssen di...mehr