Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.3 Personalabbau als Betriebseinschränkung

Eine Betriebseinschränkung kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch durch bloßen Personalabbau erfolgen.[1] Diese Rechtsprechung des BAG hat der Gesetzgeber inzwischen durch die Einfügung des § 112a Abs. 1 BetrVG bestätigt. Für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans hat er dort die Zahlen- und Prozentangaben gegenüber der durch die Rechtsprechung für das Vorliegen einer ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 1.4 Wesentliche Nachteile für die Belegschaft

Die geplante Betriebsänderung muss, zur Begründung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats, wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, § 111 Satz 1 BetrVG. Liegen die Voraussetzungen für eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 Satz 3 BetrVG vor, fingiert das Gesetz das Vorliegen wesentlicher Nachteile für die Belegsch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Wesentliche Nachteile

Rz. 7 § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält eine allgemeine Festlegung, was eine Betriebsänderung ist. Der Begriff "Betriebsänderung" selbst wird dabei nicht definiert. Ob eine solche überhaupt erforderlich ist, ist in der Literatur stark umstritten. Die wohl herrschende Meinung folgert aus der Formulierung der Einleitung in § 111 Satz 3 BetrVG, dass die dortige Aufzählung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 1.1 Selbstständigkeit

Ein immaterielles Wirtschaftsgut kann selbstständig bewertet werden, wenn es als geldwerte Realität einzeln in Erscheinung tritt. Es muss objektiv werthaltig sein.[1] Der Kaufmann muss sich die Erlangung etwas kosten lassen.[2] Dabei kann es sich auch um Aufwendungen anderer Personen als dem Betriebsinhaber selbst handeln.[3] Es genügt, dass der von dem immateriellen Wirtsch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Unterrichtung

Rz. 30 Der Betriebsrat ist vom Unternehmer rechtzeitig in der Planungsphase zu unterrichten. Insoweit unterscheidet sich der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats vom Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG. Der Unterrichtungsanspruch beginnt, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Betriebsänderung entschlossen hat, und zwar bereits dann, wenn die E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.3 Bewertung eines Fremdwährungsdarlehens

Die Darlehensaufnahme in einer fremden Währung birgt ein Währungsrisiko im Hinblick auf die Zinsen und den Rückzahlungsbetrag. Sofern der Eurokurs steigt, wird profitiert, sinkt er jedoch, müssen höhere Beträge für die Darlehenstilgung aufgewendet werden. Die Fremdwährungsverbindlichkeit (Erfüllungsbetrag) wird bei erstmaliger Passivierung mit dem aktuellen Geldkurs in Euro b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 2.3 Darlehen an Gesellschafter einer GmbH

Darlehen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zulasten des Stammkapitals der GmbH erfolgen, sind grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten.[1] Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung[2] ist bei der Gewährung eines Darlehens von der GmbH an einen Gesellschafter insbesondere darauf zu a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Wirtschaftsgüter / 6 Entnahme/Veräußerung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können auch Gegenstand einer Entnahme sein. Das gilt auch, wenn sie nicht entgeltlich erworben wurden, sondern im Betrieb entstanden sind. Zwar sind sie wegen des Aktivierungsverbots in der Bilanz nicht ausgewiesen. Gleichwohl können sie zu außerbetrieblichen Zwecken genutzt werden.[1] Praxis-Beispiel Ausübung eines Optionsrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.5 Einspruchseinlegung bei einer unzuständigen Behörde (Abs. 2 S. 4)

Rz. 63 Wird der Einspruch schriftlich oder elektronisch bei einer anderen Behörde als den nach § 357 Abs. 2 S. 1 bis 3 AO bezeichneten Einlegungsbehörden angebracht, ist dies nach § 357 Abs. 2 S. 4 AO unschädlich, wenn der Einspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist einer dieser Einlegungsbehörden übermittelt wird. Ein Einspruch könnte also grds. bei jeder Behörde eingelegt wer...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: D... / 3.5 Energieeffizienz-Analyse

Auf der Website der Bank finden die Nutzer Information und den Link zu der kostenlosen betrieblichen Erstanalyse zum Thema Energieeffizienz (KEFF-Check). Diese wird vom Land Baden-Württemberg mit den regionalen Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) unterstützt. Die Experten der KEFF kommen zu den Unternehmen und visualisieren Energieverluste und Einsparpotenziale mit mode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Identifizierbarkeit des Einspruchsführers (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Es gehört danach zum notwendigen Inhalt des Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.[1] Die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers ist für die nach § 358 AO vorzunehmende Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbeso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 56 Bauzeitzinsen: Berechnete Bauzeitzinsen sind Entgelt für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige Kreditgewährung. Auch ein getrennter Ausweis von Bauleistungen und Bauzeitzinsen normiert keine gesonderte Vereinbarung i. S. d. Abschn. 3.11 Abs. 2 Nr. 1 UStAE. Entsprechend stellen Zinsen, die dem Käufer für die Befugnis der Inanspruchna...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 4.4 Maßgebliches Ortsrecht

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Antwort auf die Frage nach dem Vorliegen eines Feiertags das am Betriebssitz des Arbeitgebers geltende Feiertagsrecht maßgebend. Soweit der Arbeitsort des Arbeitnehmers und der Sitz des Arbeitgebers in verschiedenen Bundesländern mit unterschiedlicher Feiertagsregelung liegen, richtet sich zwar arbeitszeitrechtlich die Einhaltung der Feiertage...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 4.3 Einzelfälle

Rz. 6 Daneben gibt es in einzelnen Bundesländern folgende gesetzliche Feiertage: 6. Januar (Heilige Drei Könige): in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt, 8. März (Internationaler Frauentag): in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Fronleichnam: in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, in Thüringen in Gemeinden mit überwie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.3 Inhalt

Rz. 43 Zum notwendigen Inhalt der Mitteilung trifft § 141 Abs. 2 AO ebenfalls keine Regelung. Erforderlich ist nach der allgemeinen Bestimmung des § 119 AO nur, dass sie wie jeder VA inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Der Inhalt der Mitteilung ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln.[1] Für die Mitteilung ist gem. § 121 Abs. 1 AO eine Begründung zu geben. Diese hat die "Fest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 16 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 1 AO hat keine straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen[1], da eine entsprechende Gesetzesnorm nicht vorliegt.[2] Rz. 17 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 7) hat aber zur Folge, dass der steuerliche Zweck, also die Kontroll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundsätze und mittelbare Drittwirkung im Arbeitsverhältnis

Die Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich verankert in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Für eine Grundlage der Meinungsbildung garantiert dieselbe Norm auch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, also die Informationsfreiheit. Die Meinungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.1 Rechtscharakter

Rz. 37 Die Mitteilung der Finanzbehörde an den Stpfl., dass er von dem genannten Zeitpunkt an (s. Rz. 51) Bücher zu führen habe, ist nach wohl einhelliger Ansicht ein selbstständiger und rechtsgestaltender Verwaltungsakt.[1] Dieser Verwaltungsakt ist zwingende Voraussetzung für den Beginn der Buchführungspflicht. Er hat insofern konstitutive Wirkung.[2] Rz. 38 Hat die Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Erforderliche Angaben

Rz. 13 Nach § 143 Abs. 3 AO [1] müssen die Aufzeichnungen zumindest folgende fünf Angaben enthalten: Aufzuzeichnen ist der Tag des Wareneingangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware erlangt wird (s. Rz. 8). Zulässig ist die Erfassung auch unter dem Rechnungsdatum.[2] Aufzuzeichnen sind der Name (Firma) und die Anschrift des Liefe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erforderliche Angaben

Rz. 6 § 144 Abs. 3 AO bestimmt die Angaben, die in den Aufzeichnungen zwingend enthalten sein müssen. Die Vorschrift korrespondiert mit § 143 Abs. 3 AO.[1] Folgende fünf Angaben sind vorgeschrieben: Aufzuzeichnen ist der Tag des Warenausgangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware verschafft wird. Zulässig ist die Erfassung auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 7 Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht

Rz. 16 Wegen der allgemeinen Folgen pflichtwidrigen Verhaltens im Rahmen der Buchführungspflicht s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur gesonderten Aufzeichnung und Aufbewahrung nicht oder nur fehlerhaft nach, sodass die Beweisfunktion der Aufzeichnung entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.5 Sonstige Unterlagen

Rz. 19 Sonstige Unterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO nur insoweit aufzubewahren, als sie steuerlich von Bedeutung sind, also Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten[1], insbesondere zu Kontrollzwecken dienen können (s. Rz. 1). Im Zusammenhang mit der aufzubewahrenden Geschäftskorrespondenz (s. Rz. 16) und den Buchungsbelegen (s. Rz. 17) ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Abkömmlinge der in § 15 Abs. 1 I Nr. 2 ErbStG genannten Kinder und Stiefkinder

Rz. 21 Bei Übertragung von Vermögen auf Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder des Erblassers oder Schenkers – i. d. R. die Enkel – im Rahmen einer Erbschaft oder durch Schenkung kommt ebenfalls die Steuerklasse I zur Anwendung. Ein Vorversterben der Kinder ist – seit dem ErbStG 1996 entgegen einer früheren Rechtslage – für die Einstufung in die günstigste Steuerklasse nicht...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.2 Absonderung in Verbindung mit § 32 IfSG

Rz. 6 Von § 59 Abs. 1 IfSG werden auch Absonderungen nach § 30 IfSG in Verbindung mit § 32 IfSG erfasst. § 32 Satz 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, eine Absonderung zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten auch durch Rechtsverordnung anzuordnen. Nach § 32 Satz 2 IfSG kann diese Ermächtigung von der Landesregierung auch auf andere Stellen (z. B. auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Kulturgüter (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 10 Der Erwerb bestimmter Kulturgüter, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG teilweise (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei gestellt (Buchst. b). Hintergrund der Steuerbefreiung ist die regelmäßig eingeschränkte Ertragskraft der entsprechenden Vermögensgegenstände einerseits und das öffentl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.1 Die bisherige Rechtsprechung

Rz. 2 Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats des BAG und der weit überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte ist § 9 BUrlG auch nicht auf den Fall anzuwenden, dass ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs (ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit) eine behördliche Absonderungsanordnung (Quarantäne) nach dem IfSG erhält, z. B. aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.14 Zuwendungen für angemessenen Unterhalt und Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Rz. 71 Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ist auf Zuwendungen unter Lebenden beschränkt und kann nicht über den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift hinaus auf entsprechende Erwerbe von Todes wegen ausgedehnt werden.[1] Nach h. M. sind zudem lediglich laufende Zuwendungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 8 Freistellungsphase in der Altersteilzeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Privatnutzung eines Dienstwagens an die Teilzeitsituation anpassen, allerdings muss dies direkt in der Dienstwagenvereinbarung mittels eines Widerrufsvorbehalts oder einer anderen Rücknahmemöglichkeit geregelt werden. Wird die Vereinbarung ohne Widerrufsvorbehalt oder Rücknahmemöglichkeit geregelt, gilt die Vereinbarung auch in der Fre...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.4 Steuersatz: Die einzelnen Bundesländer legen den Prozentsatz fest

Der einheitliche Steuersatz beträgt 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz haben die Bundesländer seit dem 1.9.2006 das Recht, abweichend hiervon den Steuersatz selbst festzusetzen. Die folgende Übersicht zeigt die seit 1.1.2017 geltenden Steuersätze:mehr

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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern

Kommentar Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich in einem Erlass mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Influencern befasst, die durch ihre Aktivitäten auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder Twitch Einnahmen generieren. Die steuerliche Behandlung von Influencern ist komplex und hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Regel erzielen Influencer gewerblic...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast

Rz. 2 Auch wenn der Ausspruch "Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast" vielfach dem ehemaligen britischen Premierminister Sir Winston Churchill [1] zugeschrieben wird, stammt er doch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von ihm. Rz. 3 Das statistische Landesamt Baden-Württemberg [2] ging dieser Fragestellung nach, ohne – trotz intensiver Nachforschung – eine O...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Sterbetafel 2003/2005

Rz. 118 Tabelle 6.19: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2003/2005)[100]mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Sterbetafel 2020/2022

Rz. 121 Tabelle 6.22: Lebenserwartung in den Bundesländern – Mann (Sterbetafel 2020/2022)[104]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht – Familiengericht

Rz. 783 Seit dem Inkrafttreten des FamFG [823] zum 1.1.2009 (Art. 112 Abs. 1 FGG-RG[824]) ist anstelle des zuvor zuständigen Vormundschaftsgerichts das Betreuungsgericht (§§ 271 ff. FamFG) für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger das berufene Gericht, während die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger beim Familiengericht konzentriert sind. R...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.2.1 Angemessene Zeit vor Prüfungsbeginn

Rz. 16 Die Prüfungsanordnung, der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Stpfl. angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben. Hierdurch soll es dem Stpfl. ermöglicht werden, sich ohne unzumutbaren Aufwand auf die Prüfung einzustellen und die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen (z. B. Bereitstellung von Räumen und Freihaltung v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rentenversicherung

Rz. 1319 Die Sicherstellung der Altersrentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist dem RVT (aus fürsorgerischen Gründen[1350]) alleinzuständig[1351] und allumfassend[1352] treuhänderisch überantwortet. Der RVT ist zur Durchsetzung des Anspruchs nach § 119 SGB X allein aktivlegitimiert und fordert aufgrund eigenverantwortlicher Einschätzung diejenigen Beiträge ein...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Andere Bundesländer

Rz. 240 Die Statistikbehörden der Länder[245] halten ebenfalls Informationen zu Versorgungsempfängern vor.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Anderweitige Regulierungsergebnisse

Rz. 861 Der Drittleistungsträger (insbesondere SVT) führt die Regulierung selbstständig mit dem Ersatzpflichtigen und ist an Vereinbarungen und Feststellungen im Verhältnis zum unmittelbar Verletzten oder einem anderen Drittleistungsträger nicht gebunden; insbesondere erstreckt sich die Rechtskraft von Urteilen des unmittelbar Verletzten nicht auf den Drittleistungsanspruch ...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Sterbetafel 2013/2015

Rz. 120 Tabelle 6.21: Lebenserwartung in den Bundesländern (Sterbetafel 2013/2015)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / c) § 113 SGB VII

Rz. 213 § 113 SGB VII – Verjährung (ab 1.1.1997) 1Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechts...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / III. Besonderheiten der gGmbH – wesentliche Unterschiede zur gemeinnützigen Stiftung

Die gGmbH zeichnet sich im Vergleich zur gemeinnützigen Stiftung durch ihre "Reversibilität und Flexibilität"[28] aus, die im Wesentlichen in zwei Unterschieden begründet ist: Anders als die rechtsfähige Stiftung ist die gGmbH frei von staatlicher Aufsicht.[29] Weder der Stifter noch die Organe werden von den umfangreichen Befugnissen der Stiftungsaufsicht eingeschränkt. Die ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.1 Haftungsbescheid, steuerliche Nebenleistungen, sonstige Bescheide, Zölle

Rz. 7 Der Haftungsbescheid gehört bislang nicht zu dem in § 237 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakten.[1] Zwar ist eine Aussetzung der Vollziehung bei ihm möglich, Aussetzungszinsen kommen jedoch bislang nicht in Betracht.[2] Die Rechtslage hat sich durch § 237 Abs. 6 AO i. d. Fassung des Wachstumschancengesetzes (vgl. Rz. 52 ff.)[3] Bei steuerlichen Nebenleistungen scheid...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.2 Vereinbarung des Ausschlusses der Abtretung

Abtretungsverbot in Formulararbeitsverträgen In Formulararbeitsverträgen kann die Abtretung von Arbeitseinkommen ausgeschlossen werden.[1] Ein Abtretungsverbot ist aufgrund der berechtigten Interessen des Arbeitgebers an einem solchen Verbot und den eher geringen Auswirkungen auf die Rechtsposition des Arbeitnehmers nicht grundsätzlich unangemessen.[2] Die stillschweigende Ve...mehr