Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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§ 11 Zwangsvollstreckung / A. Einleitung

Rz. 1 Der folgende Abschnitt dieses Formularbuchs behandelt das Zwangsvollstreckungsrecht. Das Zwangsvollstreckungsverfahren muss im Anschluss an das Erkenntnisverfahren stattfinden, wenn der Schuldner[1] die ihm in dem zugrunde liegenden Titel (Urteil, Vergleich etc.) auferlegte Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt. Der daraufhin vom Gläubiger beauftragte Rechtsanwalt ste...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Sicherungsinteresse

Rz. 73 Zunächst bestehende Auslegungsschwierigkeiten über die Voraussetzungen des Sicherungsinteresses des Unternehmers sind zwischenzeitlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt.[74] Da es bei § 650f BGB im Gegensatz zur Altfassung nicht mehr darauf ankommt, ob der Unternehmer noch "Vorleistungen" erbringen muss, ist die eigene Leistungsbereitschaft des Unter...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 10. Kosten und Verfahrensdauer

Rz. 36 Die Gerichtskosten sind nach §§ 675, 612 BGB zu ermitteln.[18] Ist die Schiedsgerichtsordnung einer entsprechenden Organisation gewählt worden, finden sich dort entsprechende Regelungen über die Gerichtskosten. Rz. 37 Die SOBau der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein verweist z.B. auf das RVG und dort auf § 36 RVG. Danach sind die Abschnitte 1 und 2 des RVG anzuwen...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum

Rz. 23 Der Erwerber kann Mängel am Sondereigentum selbstständig geltend machen, sofern nicht ausnahmsweise gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer beeinträchtigt sind. Mängel am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Ansprüche nicht an sich gezogen hat.[33] Der einzelne Er...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 6. Muster: Möglichkeit zur Einbeziehung Dritter

Rz. 51 Die SOBau der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein schlägt zur Einbeziehung Dritter, also z.B. von Nachunternehmern eine vertragliche Regelung folgender Art vor: Muster 12.8: Möglichkeit zur Einbeziehung Dritter Muster 12.8: Möglichkeit zur Einbeziehung Dritter “Der Auftragnehmer wird, soweit dies sachgerecht und er hierzu tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, s...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 18. Schlichtung und Schiedsgericht

Rz. 303 Alternativ könnte hier auch eine Schlichtung oder auch ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Schlichtung oder eines Schiedsgerichtsverfahrens ist auch dann zulässig, wenn die Vertragsparteien keine Kaufleute sind. Allerdings sind die besonderen Anforderungen zu beachten, im Fall der Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens sind es...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / e) Aufbau der Abrechnung

Rz. 262 Sofern der Auftragnehmer auch über die nicht erbrachten Leistungen abrechnen möchte, folgt aus den vorstehend geschilderten Erfordernissen nach der h.M. nahezu zwingend ein zweistufiger Aufbau der Schlussrechnung:[320] Rz. 263mehr

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§ 14 Bauvertrag / 12. Gerichtsstand/Schiedsgericht

Rz. 52 Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur möglich, wenn beide Parteien Kaufleute sind sowie in den weiteren gesetzlich vorgesehenen Fällen, § 38 ZPO. Zu beachten ist insbesondere die Möglichkeit zur Gerichtsstandsvereinbarung in Fällen mit Auslandsberührung. Hier besteht eine grundsätzlich freiere Möglichkeit der Bestimmung des Gerichtsstandes im Vertrag, § 38 Abs. 2 ZP...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 2. Beispiel einer Schlichtungsklausel auf der Grundlage der SOBau

Rz. 101 Bei Auseinandersetzungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die Bestimmungen der SOBau zur Schlichtung (mit/oder ohne Regelungen des isolierten Beweisverfahrens), soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Rz. 102 Die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt folgende Klausel: Muster 12.10: Schlichtungsklausel Muster 12.10:...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zweck und Anwendungsbereich der Baulast

Rz. 170 Mit Ausnahme von Bayern haben alle Bundesländer in ihren Bauordnungen das Institut der Baulast vorgesehen. Die jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnungen lauten wesentlich gleich und gehen auf die entsprechenden Regelungen der Musterbauordnung zurück, die 1960 von einer Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder erarbeitet wurde.[679] Die Baulast dient im ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsbeziehungen zwischen den an der Baulast Beteiligten

Rz. 172 Die Baulast begründet aber als Regelungsinstrument des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Eigentümers. Sie wird auch als öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit bezeichnet.[684] Anders als die Dienstbarkeit begründet sie ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks – dem Baulastverpflichteten – demjenigen, welchen ...mehr

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§ 9 Prozessuales / I. Einleitung

Rz. 42 Die Beteiligung Dritter an einem Rechtsstreit ist in Bauprozessen weit häufiger als in sonstigen Rechtsstreiten. Das Baurecht ist geprägt von der arbeitsteiligen Vorgehensweise bei der Durchführung des Bauvorhabens. Der Architekt und die Fachplaner stellen Berechnungen und Ausführungspläne zur Verfügung, die von den Unternehmern zu beachten sind. Die einzelnen Unterne...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: VOB-Vertrag

Rz. 91 Muster 14.3: VOB-Vertrag Muster 14.3: VOB-Vertrag VOB-Bauvertrag Zwischen Bauherr _________________________ vertreten durch _________________________ – Auftraggeber – und Firma _________________________ vertreten durch: _________________________ – Auftragnehmer – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer m...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang des Schuldvertragsstatuts

Rz. 340 Das durch Art. 3 ff. Rom I-VO zu bestimmende Vertragsstatut regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich umfassend. Es betrifft z.B. das gültige Zustandekommen des Vertrages, seinen Inhalt und die daraus resultierenden Rechte, Verpflichtungen und Ansprüche der Parteien. Als eigenständige Teilfragen sind aber v.a. die Form, die Geschäftsfähigkeit und eine e...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / V. Beschleunigtes Verfahren / Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz / Eilschiedsrichterverfahren

Rz. 197 Schiedsverfahren sind regelmäßig schneller beendet als staatliche Gerichtsverfahren. Dies liegt insb. an dem Umstand, dass der Rechtsstreit im Schiedsverfahren in nur einer Instanz beigelegt wird. Obwohl im Schiedsverfahren noch die Möglichkeit eines Aufhebungsantrages besteht bzw. der Schiedsspruch nach Abschluss des Schiedsverfahrens ggf. von einem staatlichen Geri...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 7. Vertragsstrafe und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 212 Grundsätzlich kann eine Vertragsstrafe nicht nur durch Individualvereinbarung, sondern auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (Formularklauseln) vereinbart werden.[183] Für den im Baurecht praktisch wichtigsten Fall einer Vertragsstrafe wegen Überschreitung von Ausführungsfristen wird von der Rechtsprechung jedoch verlangt, dass das Vertragsstrafenversprechenmehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Subunternehmervertrag

Rz. 196 Muster 14.5: Subunternehmervertrag Muster 14.5: Subunternehmervertrag Subunternehmervertrag zwischen Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – Generalunternehmer – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – Subunternehmer – wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 120 Voraussetzung ist also zunächst einmal das Unterlassen einer Gläubigerobliegenheit;[122] es kommen dazu alle Handlungen des Auftraggebers in Frage, die nicht zu den Hauptpflichten des Auftraggebers gehören und die erforderlich sind, damit der Auftragnehmer mit seiner Leistung beginnen[123] und diese durchführen kann.[124] Dabei hat der Auftraggeber für einen von ihm ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Sicherbare Forderung

Rz. 30 Eine Sicherungshypothek kann für die Forderungen des Unternehmers "aus dem Vertrag" verlangt werden, sofern die Hypothekeneintragung nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt war.[27] Darunter versteht man alle aus dem Vertrag herrührenden Zahlungsansprüche des Unternehmers, die auf dem Bau-/Architektenvertrag sowie auf bereits erbrachten Leistungen beruhen:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 14 Bauvertrag / III. VOB/B

Rz. 10 Wegen der Unvollständigkeit des BGB bis zum Jahre 2018 im Hinblick auf das private Baurecht ist im Jahre 1926 die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Reichs-Verdingungs-Ausschuss geschaffen worden. Dabei erfolgte im Vorwort der Hinweis: Zitat "Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung und die Technischen Vorschriften (Teil B und C der VOB) sollte...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO

Rz. 53 Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e,...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 131 Bei Bauvorhaben werden immer wieder Mängel durch verschiedene Baubeteiligte verursacht. Regelmäßig kommt dann eine gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten, § 421 BGB, gegenüber dem Besteller in Betracht. Dem Besteller steht es völlig frei, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nimmt. Regelmäßig ist es sinnvoll, mehrere Gesamtschuldner auch gleich gemeins...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung

Rz. 59 Ein ähnliches Muster findet sich bei Weise/Barbers, Sicherheit im Baurecht, Rn 811. Rz. 60 Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung Landgericht _________________________ Schutzschrift wegen einstweiliger Verfügung In Sachen ________...mehr

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§ 5 Architektenrecht / IV. Einwendungen des Architekten

Rz. 115 Grundsätzlich kann sich der Architekt zunächst in tatsächlicher Hinsicht gegen die Behauptung wenden, es liege ein Mangel vor. In Betracht kommt dies dann, wenn keine Abweichungen von vertraglich geschuldeten vereinbarten Beschaffenheiten vorliegen und keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Planung gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt oder ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Anhängiger Rechtsstreit

Rz. 58 Die Streitverkündung kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung erfolgen. Sie ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Anhängigkeit des Rechtsstreits möglich, die Klageschrift muss also noch nicht zugestellt sein. Möglich ist die Streitverkündung bis zum Eintritt der Rechtskraft. Es ist daher zulässig, erst in der Rechtsmittelinstanz die Stre...mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Kostenvorschuss

Rz. 37 Die Zahlung des Kostenvorschusses kann der einzelne Erwerber regelmäßig nicht an sich, sondern an die Eigentümergemeinschaft verlangen.[36] Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihm sämtliche übrigen Erwerber ihre Mängelansprüche abgetreten haben.[37]mehr

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§ 14 Bauvertrag / f) Abnahme

Rz. 262 Geschuldet werden hier nicht nur die Abnahme der entsprechenden Bauleistungen des Generalübernehmers gegenüber seinen Subunternehmern, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Abnahmen. Bei der öffentlich-rechtlichen Abnahme überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des erstellten Bauwerkes mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Landesbauordnunge...mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Passivprozess der Gemeinschaft

Rz. 13 Die Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft in Bezug auf die Mängelrechte der Erwerber beschränkt sich auf die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche. Für Vergütungsklagen des Bauträgers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht passiv legitimiert oder prozessführungsbefugt. Dementsprechend kann der Bauträger die Gemeinschaft nicht auf Vergütung verklagen...mehr

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§ 9 Prozessuales / i) Anerkannte Regeln der Technik

Rz. 28 Die anerkannten Regeln der Technik gelten als Mindeststandard, wenn die Parteien nichts Anderes vereinbart haben. Dieser Standard ist jedenfalls stillschweigend zugesichert, wobei es auf den Stand der Technik im Zeitpunkt der Abnahme ankommt.[32]mehr

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§ 9 Prozessuales / e) Rechte des Erwerbers

Rz. 24 Die Mängelansprüche haben ihre Grundlage in den einzelnen Erwerbsverträgen auch dann, wenn Mängel des Gemeinschaftseigentums in Rede stehen. Daher kann grundsätzlich auch jeder einzelne Erwerber die Mängelrechte geltend machen. Er ist jedoch in der Ausübung solcher Rechte beschränkt, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern oder die durch einen Beschluss des W...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Entbehrlichkeit Verfügungsgrund

Rz. 112 Streiten die Parteien daher über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs. 2 BGB (Muss der Unternehmer einer Anordnung nachkommen? Ist die Anordnung für ihn zumutbar?) oder über die Höhe einer Vergütungsanpassung (z.B. bei Streitigkeiten über die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen, berechnet nach § 650c Abs. 3 BGB bzw. § 650c Abs. 1 un...mehr

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§ 9 Prozessuales / (1) Mängelansprüche

Rz. 65 Dies betrifft im Rahmen des Baurechts die Mängelrechte der §§ 633, 634 BGB. Ob das Gewährleistungsrecht im Folgeprozess aktiv als Anspruch oder passiv im Wege der Einrede geltend gemacht werden soll, ist nicht erheblich.[95]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff der Wohnung

Rz. 2 Der Begriff "Wohnung" i.S.d. Vorschrift ergibt sich aus Nr. 4 der "Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes" vom 19.3.1974,[3] dort ist unter Hinweis auf DIN-Blatt 283[4] ausgeführt: "Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Liegenschaftsrecht und seine Teilgebiete

Rz. 4 Materielles Grundstücksrecht, Grundbuchverfahrensrecht, öffentliches Bodenrecht mit dazugehörigem Verfahrensrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht sind selbstständige Teilgebiete des Liegenschaftsrechts, die eine getrennte Kodifizierung erfahren und sich trotz ihrer engen Verflechtung eigenständig entwickelt haben. Sie unterscheiden sich nach Wesen, Voraussetzungen un...mehr

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§ 9 Prozessuales / d) Abnahme des Erwerbers

Rz. 23 Die Abnahme ist auch hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums Sache des Einzelerwerbers, da sich dieses Recht aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergibt. Die Bejahung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ändert daran nichts. Dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche, die die Herstellung des Gemeinschaftseigentums betreffen, an sich ziehen kann, s...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / I. Streitverkündung gegenüber dem Sachverständigen

Rz. 35 Mit Beschl. v. 27.7.2006[55] hat der BGH das höchstrichterlich entschieden, was ohnehin schon der überwiegenden Meinung[56] in Rechtsprechung und Literatur entsprach: Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig. Die verfahrensrechtliche Stellung des Sachverständigen als "Gehilfe des Richters" sei mit einer Behandlung des Sachverstä...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / I. Zulässigkeit während des Rechtsstreits

Rz. 4 Gem. § 485 Abs. 1 ZPO kann während eines Rechtsstreits ("Hauptsacheprozess") das selbstständige Beweisverfahren auf Antrag einer Partei angestrengt werden, wenn der Gegner zustimmt (§ 485 Abs. 1 Alt. 1 ZPO) oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird (§ 485 Abs. 1 Alt. 2 ZPO). Sofern die Zustimmung des Antragsgegners wä...mehr

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§ 9 Prozessuales / III. Parteifähigkeit und Klagebefugnis des Erwerbers

Rz. 15 Der Erwerber von Wohnungseigentum ist aus seinem Vertrag mit dem Bauträger berechtigt und verpflichtet. Wer von einem Wohnungseigentümer das Eigentum erwirbt, kann sich dessen Ansprüche gegen den Bauträger abtreten lassen. Fehlt eine Abtretungsvereinbarung, genügt eine Ermächtigung des Erwerbers zur Geltendmachung der sich aus dem Bauträgervertrag ergebenden Mängelrec...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Fälligkeit der geschuldeten Leistung

Rz. 3 Verzug kann erst eintreten, wenn die Leistung fällig ist.[1] Bei der Bauvertragsgestaltung sowie -abwicklung kommt der Steuerung der Fälligkeiten eine bedeutende Rolle zu. So besteht z.B. auch ein Kündigungsrecht des Auftraggebers vor Eintritt des Verzugs, wenn feststeht, dass der Auftragnehmer einen Vertragstermin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wi...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 2. Anmerkungen

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§ 5 Architektenrecht / 2. Gesetzliche Neuregelung nach dem 1.1.2018

Rz. 7 Mit der Novellierung des Baurechts zum 1.1.2018 wurde erstmals der Vertragstyp des "Architekten-/Ingenieurvertrags" in das BGB eingeführt.[23] § 650p BGB neu regelt die hierfür kennzeichnenden Leistungspflichten: Der Unternehmer schuldet die Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten...mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Berufungsgründe

Rz. 101 Die Berufung kann gem. § 513 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung i.S.d. § 546 ZPO beruht oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. An diesen grundsätzlichen Vorgaben muss sich die Berufungsbegründung orientieren. Die Berufungsbegründung muss diesem Prüfungsumfang des Berufung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Einheit von Gebäude und Grundstück

Rz. 19 Die rechtliche Einheit von Grundstück, Gebäude und wesentlichen Gebäudebestandteilen (§§ 93, 94 BGB) ist nur im unumgänglich notwendigem Umfang durch das Sondereigentum durchbrochen[59] und durch zwingendes Recht gewahrt:mehr