Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.1 Datenerhebung und -verwendung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 darf der Beamte oder Angestellte, dem die Ausübung der Beistandschaft, Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft übertragen ist, Sozialdaten nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Mit der Formulierung "seiner Aufgaben" weicht die Vorschrift von den in §§ 62 f. vorgenommenen Bezugnahmen auf die "jeweiligen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Sonderregelung für den Sozialdatenschutz im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft. Im Hinblick auf § 61 Abs. 2 wird als streitig angesehen, ob für den Anwendungsbereich der Vorschrift lediglich die übrigen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes des Kinder- und Jugendhilferechts oder auch die Anwendung von § 35 SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die dazu ermächtigten Beamten und Angestellten des Jugendamtes dürfen bestimmte Beurkundungen selbst vornehmen. Die Befugnis ist in § 2 Abs. 3 Nr. 12 als andere Aufgabe zugewiesen und auf solche Beurkundungen begrenzt, die einen Bezug zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe haben; sie werden in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgelistet. Die Beurkundungsbefugnis der Not...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 Der geschützte Personenkreis ergibt sich aus § 151 Abs. 1 SGB IX. Danach gelten die Regelungen des 3. Teils des SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.[1] Rz. 5 Nach § 2 Abs. 1 SGB IX n. F. sind Menschen mit Behinderung Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit ei...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.4 Vorsorgeaufwendungen

1.4.1 Mindestvorsorgepauschale Die beim Lohnsteuerabzug steuermindernd zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus den 3 Teilbeträgen zusammen für die Beiträge an die Rentenversicherung, die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung sowie die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung. Weil Beamte regelmäßig keine Beiträge an die Rentenversicherung e...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.3 Besteuerung

2.3.1 Zuständiger Arbeitgeber Anders als im privaten Dienst hat bei Beamten nicht stets der Dienstherr die Rechtsstellung des steuerlichen Arbeitgebers. Der Grund hierfür ist, dass oftmals eine andere Zahlstelle bzw. Kasse die Bezüge abrechnet und auszahlt. Deshalb obliegen die Pflichten des Arbeitgebers bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der öffentlichen Kasse...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pensionäre in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Beamte sind Bedienstete einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, wie z. B. des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune. Sie werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft. Beamtenbezüge für die aktive Tätigkeit sowie die späteren Pensionszahlungen sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1 Bezüge im aktiven Dienst

1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht Als Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die Regelungen f...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.2.2 Unterjähriger Versorgungsbeginn

Für jeden vollen Kalendermonat im Kalenderjahr, für den keine Versorgungsbezüge gezahlt werden, sind der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um je 1/12 zu kürzen, weil sie auf Jahresbasis ermittelt worden sind.mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2 Arbeitslohn aus früherem Dienstverhältnis

2.1 Versorgungsbezüge Befindet sich ein Beamter im Ruhestand, erhält er von seinem Dienstherrn Versorgungsbezüge. Gleiches gilt für die Zahlungen an seinen Rechtsnachfolger. Solche Zahlungen werden regelmäßig als Ruhegehalt (Pension), Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartige Bezüge geleistet. Weil diese Bezüge für eine frühere Beschäftigung gezahlt wer...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.4.1 Mindestvorsorgepauschale

Die beim Lohnsteuerabzug steuermindernd zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus den 3 Teilbeträgen zusammen für die Beiträge an die Rentenversicherung, die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung sowie die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung. Weil Beamte regelmäßig keine Beiträge an die Rentenversicherung entrichten, kann insoweit für d...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Als Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die Regelungen für im Ausland wohnende und dort tätige Beamte zu beachten. Ihre Bezüge aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder von einer inländischen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterliegen der Besteuerung im Inland. Haben solche Beamte im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt, kö...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.4.2 Nachweis der Versicherungsbeiträge

Liegen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung über der Mindestvorsorgepauschale, können sie im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer steuermindernd berücksichtigt werden. Der Arbeitnehmer darf jedoch vom Arbeitgeber verlangen, diese Beträge beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Dazu hat der Beamte eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft ...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.1.1 Zahlungen an Erben und Hinterbliebene

Zahlt der Dienstherr nach dem Tod des Beamten noch steuerpflichtigen Arbeitslohn, z. B. Versorgungsbezüge oder Arbeitslohn für die aktive Tätigkeit, darf er nicht mehr nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Ausgenommen hiervon ist lediglich der laufende Arbeitslohn, der im Sterbemonat oder für den Sterbemonat gezahlt wird. Für ihn kann der Ste...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.3.1 Zuständiger Arbeitgeber

Anders als im privaten Dienst hat bei Beamten nicht stets der Dienstherr die Rechtsstellung des steuerlichen Arbeitgebers. Der Grund hierfür ist, dass oftmals eine andere Zahlstelle bzw. Kasse die Bezüge abrechnet und auszahlt. Deshalb obliegen die Pflichten des Arbeitgebers bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der öffentlichen Kasse, die den Arbeitslohn des Bea...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.5 Weitere Beschäftigungsverhältnisse

Schließt der Beamte mit anderen Arbeitgebern weitere Dienstverhältnisse ab, z. B. als Minijob bei einem privaten Arbeitgeber, so gelten ebenso die allgemeinen Grundsätze des Lohnsteuerrechts. Folglich kann der Arbeitgeber für den Arbeitslohn die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder mit 20 % wählen.[1] Soll der Arbeitslohn eines weiteren (z. B. zweiten) Beschäftigungsverhält...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / Zusammenfassung

Überblick Beamte sind Bedienstete einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, wie z. B. des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune. Sie werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft. Beamtenbezüge für die aktive Tätigkeit sowie die späteren Pensionszahlungen sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Bezüge und Vo...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.3.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Erhält ein Beamter von seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber Bezüge, sind diese nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wegen einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis, z. B. die Sonderzahlungen an Zeitsoldaten anlässlich des Ausscheidens aus der Bundeswehr. Für den L...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.2 Versorgungsfreibetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Derzeit werden die Versorgungsbezüge – ebenso wie die Renten – noch nicht in voller Höhe besteuert. Als steuerfreie Posten werden der Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgezogen. Der Versorgungsfreibetrag wird nach einem Prozentsatz ermittelt und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist ein fester Betrag. Sow...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.3.2 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch die Versorgungsbezüge werden nach den ELStAM versteuert. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale bestimmen die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer. Bis zum Kalenderjahr 2057 sind Versorgungsbezüge durch 2 Abzugsbeträge steuerlich begünstigt: dem Versorgungsfreibetrag und dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.[1] Beide Abzüge hat bereits der Arbeitgeber zu berücksichtigen und v...mehr

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Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.3.3 Bezüge nach Dienstunfall

Von Bezügen, die aufgrund eines Dienstunfalls an Beschädigte des Bundesfreiwilligendienstes, an Soldaten oder ihre Hinterbliebenen gezahlt werden, sind nicht etwa die gesamten Zahlungen an den – ggf. aufgrund des Unfalls aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen – Beamten, sondern nur solche Beträge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften versorgungshalber aus öffentlichen Mitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und damit zum Arbeitslohn rechnen nicht nur die von privaten Arbeitgebern gezahlten Vergütungen, sondern auch die im öffentlichen Dienst an einen Beamten gezahlten Bezüge und Vorteile. Für deren Behandlung als steuerpflichtigen Arbeitslohn ist der allgemeine Arbeitslohnbegriff maßgebend. Im Übrigen sind die ausdrücklichen Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.1 Versorgungsbezüge

Befindet sich ein Beamter im Ruhestand, erhält er von seinem Dienstherrn Versorgungsbezüge. Gleiches gilt für die Zahlungen an seinen Rechtsnachfolger. Solche Zahlungen werden regelmäßig als Ruhegehalt (Pension), Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartige Bezüge geleistet. Weil diese Bezüge für eine frühere Beschäftigung gezahlt werden, gehören auch sie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.1.2 Zahlungen wegen Erreichens der Altersgrenze

Zahlt ein privater Arbeitgeber wegen Erreichens einer Altersgrenze oder wegen des Eintritts der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an seinen ehemaligen Beschäftigten Bezüge für das frühere Dienstverhältnis, rechnen auch sie zu den Versorgungsbezügen. Voraussetzung für diese Einstufung ist, dass der Arbeitnehmer das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Leben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 1.3.2 Steuerbefreiungen

Trotz der grundsätzlichen Steuerpflicht der Beamtenbezüge ist eine Reihe von Steuerbefreiungen des § 3 EStG zu beachten. Mit ihnen sollen die Steuerfreistellungen im und aufgrund des privaten Dienstes z. T. nachgebildet werden, z. B. durch Steuerfreiheit von Beihilfeleistungen im Krankheitsfall. Oder es soll eine Zurechnung als Arbeitslohn verhindert werden, z. B. bei Verpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / Lohnsteuer

1 Bezüge im aktiven Dienst 1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Auch für Beamte richtet sich die persönliche Steuerpflicht nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG [1] entsprechend dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt. Danach sind im Inland lebende Beamte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht Als Besonderheit des öffentlichen Dien...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.2.1 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist bei Versorgungsbeginn vor 2005 das 12-Fache des Versorgungsbezugs für Januar 2005 und bei Versorgungsbeginn ab 2005 das 12-Fache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat, jeweils zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen im Kalenderjahr, auf die zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, z. B. Weihnachts- und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.2.3 Neuberechnung

Die Festschreibung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag wird in bestimmten Fällen durchbrochen. Beide Freibeträge sind neu zu berechnen, wenn sich der Versorgungsbezug wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen erhöht oder vermindert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Voraussetzungen für die Gewä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.3.3 Werbungskosten-Pauschbetrag

Beim Bezug von Versorgungsbezügen wird für Werbungskosten nur ein reduzierter Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR angesetzt. Der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[1] gilt hier nicht.[2] Um Benachteiligungen gegenüber dem gegenwärtigen Recht und der nur sehr begrenzten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden, wurde nebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigte Beamte und Pen... / 2.2.4 Einzelregelungen

Zu beachtende Besonderheiten: Durch den Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag dürfen sich keine negativen Einkünfte ergeben. Werden mehrere Versorgungsbezüge mit unterschiedlichem Bezugsbeginn gezahlt, bestimmen sich der maßgebende Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.1 Versorgungsfreibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren

Von bestimmten Versorgungsbezügen (z. B. Pension des Beamten) bleibt ein prozentual ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Die Höhe richtet sich nach dem Kalenderjahr des Versorgungsbeginns.[1] Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden für den jeweiligen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.2 Berechnung der anzurechnenden vorhandenen Arbeitsplätze

Die Zahl der Arbeitsplätze, aus der sich die anzuwendende Pflichtplatzquote und die Pflichtarbeitsplatzzahl ableitet, berechnet sich nach § 156 SGB IX und § 157 SGB IX. Danach sind Arbeitsplätze alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende und andere zur beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Dabei ist immer auf eine jahresdurchschnittli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 12 Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Menschen haben – im Gegensatz zu Gleichgestellten (§ 151 Abs. 3 SGB IX) – Anspruch auf Zusatzurlaub. Die Dauer des Zusatzurlaubs beträgt 5 Arbeitstage im Urlaubsjahr (§ 208 SGB IX), bezogen auf eine 5-Tage-Arbeitswoche; weicht die Arbeitszeit hiervon ab, ist der Zusatzurlaub entsprechend anzupassen. Ergeben sich dann Bruchteile von Urlaubstagen, kommt weder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Bulgarien / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Wenn der bevollmächtigte Vertreter seine Tätigkeit beendet oder durch andere Umstände an der Ausübung seiner Pflichten nach dem MwSt-Gesetz gehindert wird, muss der ausländische Unternehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintreten der neuen Umstände einen neuen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Falls der ausländische Unternehmer innerhalb dieser Frist keinen neuen bev...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.8.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TVöD enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TVöD sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2 Beisichführen mit Verwendungs- bzw. Gebrauchsabsicht

Rz. 35 Das Tatmittel muss der Täter oder ein anderer Beteiligter in der Absicht (= dolus directus 1. Grades) bei sich führen, mit ihm eventuellen Widerstand gewaltsam oder durch Drohung mit Gewaltanwendung zu verhindern oder zu überwinden. Adressaten können z. B. Zollbeamte und Beamte der Polizei oder der Bundespolizei sein, ggf. aber auch Personen, die keine Amtsträger sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d. h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.8 Verhältnis von § 373 AO zu § 113 StGB

Rz. 67 Tateinheit[1] kann bestehen zwischen einem gewaltsamem Schmuggel und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte[2], wenn ein Tatbeteiligter von dem mitgeführten Tatwerkzeug gegenüber Zollbeamten oder Beamten der Polizei oder der Bundespolizei Gebrauch macht.[3]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 12 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.2 Sozialdatenschutz im Rahmen der Vormund-, Pfleg- und Beistandschaft nach Abs. 2

Rz. 30 Gemäß § 61 Abs. 2 gilt für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung im Rahmen der Tätigkeit des Jugendamtes als Amtspfleger, Amtsvormund, und Beistand nur § 68; der Adressatenkreis ist abschließend geregelt. Der Gegenvormund hingegen ist als Adressat in Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2023 aus dem Gesetzestext entfernt worden. Durch das Gesetz zur Refor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.2 Antragserfordernis

Rz. 21 Voraussetzung der rechtmäßigen Hilfegewährung ist ein Antrag des Anspruchsinhabers, also des insoweit Personensorgeberechtigten. Ein ausdrückliches gesetzliches Antragserfordernis für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung existiert nicht (zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.1.2022, 12 A 489/19). Daher ist ein förmlicher Antrag nicht erforderlich; der A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grenzaufsichtsdienst

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Beamte, > Bundespolizei, > Grenzgängerzehrgeld, > Zollbeamte. Zu europäischen Einrichtungen wie der Frontex > Europäische Agenturen. Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die im Grenzdienst eingesetzten Beamten haben ihre > Erste Tätigkeitsstätte in der Dienststelle, der sie dienstrechtlich zugeordnet sind (§ 9 Abs 4 EStG; BMF vom 25.11.2020, BSt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuergeheimnis

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundsatz: Alle Amtsträger oder ihnen gleichgestellte Personen haben das Steuergeheimnis zu wahren: Alles, was dienstlich bekannt wird, darf grundsätzlich nicht unbefugt offenbart oder verwertet werden. Amtsträger sind in erster Linie Beamte und Richter, Notare, Minister und Staatssekretäre, aber auch Angestellte, die Aufgaben der öffentliche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Steuerklasse bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes

Rz. 34 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Auf Angehörige des öffentlichen Dienstes ohne diplomatischen oder konsularischen Status (zu Personen mit Sonderstatus > Diplomatischer und konsularischer Dienst), die an einem ausländischen Dienstort tätig sind, werden die in > Rz 31 und > Rz 33 dargestellten Regelungen auf Antrag entsprechend angewendet, wenn sie gemäß § 1 Abs 2 EStG unbesc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr