Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Vermeidung der gesetzlichen Preisanpassungsklausel

Mit dem AbzStEntModG wird die bisherige Preisanpassungsklausel des § 1 Abs. 3 Satz 11 f. AStG a. F. konkretisiert und erhält mit § 1a AStG 22 einen eigenen Paragrafen: § 1a Satz 1 AStG 22 lautet: "Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung und weicht die tatsächliche spätere Gewinnentwicklung erheblich von der Gewinnerwartung ab, die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vermeidung einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach

Eine betriebliche Funktion kann auch grundsätzlich ohne dass es zum Ansatz eines Transferpaketes kommen muss auf eine ausländische Tochtergesellschaft übertragen werden. Ansatzpunkt für die entsprechende Gestaltung ist hierbei die Grundtatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs. 3 AStG, wonach immaterielle Wirtschaftsgüter wesentlicher Bestandteil des Transferpakets ein müssen. Du...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 6 Zusammenfassung und Ausblick

In vielen Betrieben wird im kurzfristigen Bereich durch Forderungen, Vorräte, Fertigwaren und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in erheblichem Maß Kapital gebunden. Gebundenes Kapital entzieht lebensnotwendige Liquidität und verhindert bspw. dass Investitionen getätigt, Produkte entwickelt oder Schulden abgebaut werden können. Eine hohe Kapitalbindung hat zude...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007, S. 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwirf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den deutschen Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs. 3 AStG, IStR 2009, S. 73; BDI, Die Verschärfung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.1 Rechtslage bis einschl. Veranlagungszeitraum 2021

Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen des ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Vereinbarkeit mit internationalen Grundsätzen?

Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird vorgebracht, dass die steuerliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe. Bereits der Bericht des Bundestages-Finanzausschusses fordert, "dass die Bundesregierung sich beim Erlass der Rechtsverordnung an der internationalen Praxis orientiere". Mit der gesetzlichen Regelung der F...mehr

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Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.1 Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Das BUrlG geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebensstandards während des Urlaubszeitraums aus. Zur Konkretisierung dieses Lebensstandardprinzips hat sich der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz für die sog. Bezugsmethode (oder: Referenzprinzip) entschieden. Soweit keine anderslautenden tarifvertraglichen Regelu...mehr

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Auslandsreisekosten / 1 Anwendungsbereich

Die Auslandssätze für Verpflegung und Unterbringung, die am Ende dieses Beitrags abgedruckt sind, finden unabhängig davon Anwendung, ob die Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland eine Dienstreise, eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine Fahrtätigkeit darstellt. Im Einzelnen sind folgende Anwendungsbereiche zu unterscheiden: Der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer für...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.5 Unterscheidung von Beiträgen und Tilgungsleistungen

Rz. 16 Zwischen Beiträgen und Tilgungsleistungen ist zu unterscheiden, weil sie im Zulageverfahren unterschiedlich behandelt werden. Bei Tilgungsleistungen kommt es in der "Auszahlungsphase" nicht zu (Renten-)Zuflüssen beim Zulageberechtigten. Deshalb werden die geförderten Tilgungsleistungen zuzüglich einer Verzinsung zum Zweck der Erfassung der wirtschaftlichen (Nutzungs-)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.2 Beiträge

Rz. 7 Altersvorsorgebeiträge i. S. v. § 82 S. 1 Nr. 1 EStG sind eigene Einzahlungen des Zulageberechtigten. Es soll sich grundsätzlich um eigene Leistungen des Anlegers handeln, die er aus seinem individuell versteuerten (Rz. 22) Einkommen erbringt. Lediglich § 86 Abs. 2 EStG lässt für Fälle des § 79 S. 2 EStG – zusammen zu veranlagende Ehegatten oder eingetragene Lebenspart...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 7 Nachzahlung von Beiträgen für frühere Beitragsjahre

Rz. 31 Die Regelungen in § 82 Abs. 5 EStG wurden mit Wirkung ab Vz 2014 durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Rz. 3d) ohne inhaltliche Änderungen aus dem bisherigen § 52 Abs. 64 EStG übernommen.[1] Ursprünglich waren diese als § 52 Abs. 63b EStG durch das Beitreibungsri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 4 Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Abs. 2)

Rz. 20 Zu den förderfähigen Beiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gehören. Die Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge in die Förderung ist sachgerecht, weil auch auf diesem Weg – insbesondere i. V. m. dem Instrument des Rechtsanspruchs auf förderfähige Entgeltumwandlung (§ 10a EStG und § 82 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.7 Beiträge in den Grenzen des § 10a EStG

Rz. 19 Förderungsfähig sind die Beiträge nur bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG genannten Höchstbetrag von 2.100 EUR. Vor dem Vz 2008 galten gestaffelte Höchstbeträge: Rz. 19a Da der in § 10a EStG genannte Höchstbetrag die höchstmögliche Eigenleistung "zuzüglich" – also auch "einschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.4 Beiträge und Tilgungsleistungen im Ausland Pflichtversicherter sowie von Beschäftigten internationaler Institutionen

Rz. 15 Durch die Beschränkung des Kreises der Förderberechtigten in § 10a EStG [1] auf die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten ab dem Vz 2010, musste für die bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls förderberechtigten Personen, welche als unbeschränkt Stpfl. Pflichtmitglieder in einem ausl. gesetzlichen Alterssicherungssystem waren, eine Bestandss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 1.1 Wirkungsbereich der Beschränkung

Rz. 1 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] wurde Abs. 2 eingefügt. Seither wird hinsichtlich der Verteilungsmöglichkeit auf mehrere Verträge zwischen dem nach § 79 S. 1 EStG originär Zulageberechtigten und dem nach § 79 S. 2 EStG mittelbar Zulageberechtigten unterschieden. Nur der erstere kann auf 2 Verträge wirksam Beiträge leisten mit der Folge, dass auch die Zulage entsprech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.3 Tilgungsleistungen

Rz. 10 Seit dem Vz 2008 ist die Förderung auf Tilgungsleistungen des Zulageberechtigten ausgedehnt worden, die im Zusammenhang mit dem geförderten Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie i. S. v. § 92a EStG stehen (Rz. 3). Die damit beabsichtigte Verbesserung der Einbeziehung selbst genutzter Wohnimmobilien beruht auf dem Gedanken, dass das mietfreie Wohnen im Alter eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in Abs. 2 materiell und in Abs. 1 und Abs. 4 redaktionell geändert; die materiellen Änderungen galten ab 1.1.2005.[2] In Abs. 2 Buchst. a wurde – klarstellend[3] – verdeutlicht, dass nur kapitalgedeckte Altersversorgungen (ggf. entsprechende Teilversorgungen) gefördert werden. § 82 Abs. 2 Buchst. b EStG schließt in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.1 Überblick

Rz. 4 Nach § 82 Abs. 1 S. 1 EStG werden Beiträge und Tilgungsleistungen gefördert, die der Zulageberechtigte zugunsten eines auf seinen Namen lautenden, zertifizierten Altersvorsorgevertrags im Rahmen der in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG genannten Fördergrenze bis zum Beginn der Auszahlungsphase einzahlt. Beide zusammen füllen den Begriff "geförderte Altersvorsorgebeiträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 1 Regelungsübersicht

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, welche Beitragsleistungen als Altersvorsorgebeiträge gefördert werden und damit nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Förderung nach Abschn. XI, sondern über die sog. Günstigerprüfung auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht kommen. Im Einzelnen enthält § 82 EStG folgende Regelungen: Abs. 1 benennt die förderungsfähigen L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.2 Leistung vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rz. 209 Abs. 3 verlangt nach h. M. (zur abweichenden Auffassung Rz. 209b), dass der Arbeitnehmer die ihm zugeflossenen geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber erhalten hat, der die Waren selbst hergestellt oder die Dienstleistungen selbst erbracht hat. Vorteile, die der Arbeitnehmer, aufgrund des Dienstverhältnisses oder auf Veranlassung des Arbeitgebers, von dritter Seite erhäl...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / Zusammenfassung

Überblick Religion und Weltanschauung gehören zu den nach § 1 AGG geschützten Merkmalen, aufgrund derer eine Diskriminierung verboten ist. Fälle der Diskriminierung wegen der Religion hatten in der Vergangenheit eine gewisse gesellschaftliche Brisanz. Die Freiheit, religiöse Entscheidungen zu treffen und diese (bisweilen wortwörtlich) nach außen tragen zu dürfen, ist ein nac...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag finden Sie eine komprimierte Darstellung der Berechnung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerrückstellung, die bei bilanzierenden Unternehmen zu bilden ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 7, § 8, § 9, § 10, § 10a, § 11, § 14, § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 4 Abs. 5b, § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) § 121a, § 133 Bewertungsgesetz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 1.2 Wahlrecht des Zulageberechtigten

Rz. 5 Welche der Verträge in die Zulageförderung einzubeziehen sind, ergibt sich mittelbar aus § 89 EStG. Im jährlichen Antragsverfahren nach § 89 EStG muss bzw. kann der Zulageberechtigte jeweils bestimmen, "auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll" (§ 89 Abs. 1 S. 2 EStG). Damit wird, wie sich aus dem weiteren Kontext ergibt, nicht nur der Zahlungsweg für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 2 Mindesteigenbeitrag bei mehr als zwei Verträgen, Abs. 1 S. 2

Rz. 7 Für die Frage, ob der Zulageberechtigte den nach § 86 EStG erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbracht hat, werden nur die Beiträge berücksichtigt, die auf die nach S. 1 in die Förderung einzubeziehenden Verträge erbracht wurden. Wird damit der Mindesteigenbeitrag nicht abgedeckt, kommt es zu einer Zulagekürzung. Praxis-Beispiel Zulagenkürzung Sind zugunsten des Zulagebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.6 Zertifizierung des Altersvorsorgevertrags – Funktion als Grundlagenbescheid

Rz. 17 Grundsätzlich sind nur die auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge förderungsfähig. Eine Ausnahme lässt Abs. 2 für Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu (Rz. 25a). Die Voraussetzungen für eine Zertifizierung sind in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 – 11 AltZertG aufgeführt (§ 80 EStG Rz. 1). Rz. 18 Die Zertifizierung ist Grundlagenbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3 Inhalt der Unterrichtungspflicht (§ 92 S. 1 EStG)

Rz. 5 Die Bescheinigung ist für jeden Altersvorsorgevertrag getrennt zu erstellen. Zu unterrichten ist über die Leistungen des Zulageberechtigten auf diesen Vertrag, also über die von ihm erbrachten Altersvorsorgebeiträge, und zwar in zweifacher Hinsicht: zum einen über die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr (§ 88 EStG) erbrachten Beiträge (Nr. 1), zum anderen über die insg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 15 ABC der Sachbezüge

Rz. 250 Aktien, Vermögensbeteiligungen Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte aufgrund des Dienstverhältnisses, ergibt sich die Frage, wann dieser Vorgang steuerlich relevant ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen handelbaren Aktienoptionsrechten, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, und anderen Aktienoptionsrechten. Bei beiden Forme...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 2.2 Nichteinstellung/Absage wegen fehlender Religionszugehörigkeit

Konflikt mit dem Unionsrecht Mit dem Urteil vom 11.9.2017 entschied der EuGH[2], dass die Rechtfertigungsnorm des § 9 AGG es Tendenzbetrieben zu leicht macht, aufgrund der Religion zu diskriminieren. Hinweis Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung § 9 Abs. 1 AGG: "Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.1 Unentgeltliche (verbilligte) Verpflegung (§ 2 Abs. 1 SvEV)

Rz. 174 Freie Verpflegung beinhaltet, soweit sie über den gesamten Tag gewährt wird, die 3 üblichen Hauptmahlzeiten. Sie umfasst ggf. ein zweites Frühstück und Nachmittagskaffee.[1] Dabei müssen die Voraussetzungen einer Mahlzeit nach § 2 Abs. 1 SvEV erfüllt sein.[2] Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i. S. von § 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 3 Zuordnung der Zulage bei mehreren Verträgen, Abs. 1 S. 3

Rz. 10 Die Zulage ist auf die in die Förderung einbezogenen Verträge nach dem Verhältnis der darauf im Förderzeitraum geleisteten Beiträge zu verteilen. Die Verteilung nimmt die Zentrale Stelle im Rahmen der Veranlassung der Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs. 2 S. 1 EStG) an die Anbieter (§ 80 EStG) vor. Die Verteilungsvorschrift ist erforderlich, weil die Zulage für jeden För...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 4 Beschränkung für mittelbar Begünstigte, Abs. 2

Rz. 11 Der nach § 79 S. 2 EStG als Ehegatte/eingetragener Lebenspartner aus abgeleitetem Recht Begünstigte kann die ihm zustehende Zulage nicht auf mehrere Verträge verteilen.[1]. Diese der Verwaltungsvereinfachung dienende Vorschrift ist sachgerecht, weil der mittelbar begünstigte Ehegatte/Lebenspartner keine eigenen Beiträge – abgesehen von dem ab dem Vz 2012 zu entrichten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.1 Wirtschaftliche Güter

Rz. 57 Nur wirtschaftliche Güter kommen als Einnahmen in Betracht. Das sind alle Sachen, Rechte oder sonstigen Vorteile, die selbst Geld sind oder einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen. Anders als der Begriff der Einlage gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Begriff der Einnahme i. S. v. § 8 EStG nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hina...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 6 Ausschlusstatbestände (Abs. 4)

Rz. 28 § 82 Abs. 4 EStG dient der Vermeidung von Doppelförderungen. Rz. 28a Nach Nr. 1 und 2 gehören Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG oder prämienbegünstigte Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz sind, nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Dies betrifft Aufwendungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage nach § 13 5. VermBG, eine Wohnung...mehr

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Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Beiträge zur Steuerberaterkammer

Die XYZ-Steuerberatungs-GmbH hat für ihre 3 als Geschäftsführer tätigen Angestellten X, Y und Z die Beiträge zur Steuerberaterkammer i. H. v. insgesamt 800 EUR übernommen. Buchungsvorschlag: Hinweis Bruttolohnverbuchung Der E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 6 Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung sind steuerpflichtiger Arbeitslohn

Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies bestätigte der BFH neuerlich mit Urteil vom 1.10.2020. Hiernach stellt der BFH fest, dass regelmäßig auch dann steuerbarer Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Aufwendungen (z. B. Kammerbeiträge, Versicherungsbeiträge, Ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 4 Kein Arbeitslohn bei eigenen Beiträgen einer Rechtsanwalts-GbR oder GmbH zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung

Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung gem. § 59j BRAO stellen keinen geldwerten Vorteil für ihre angestellten Rechtsanwälte dar; sie werden im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Rechtsanwalts-GmbH geleistet, da sie ohne Haftpflichtversicherung nicht zur Anwaltschaft zugelassen wird.[1] Das hat der BFH mit Urteil vom 10....mehr

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Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 5 Übernommene berufsständische Vereinsbeiträge: Überwiegend eigenbetriebliches Interesse muss bewiesen werden

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für die Mitgliedschaft seines Mitarbeiters in einem (berufsständischen) Verein, führt die Kostenübernahme beim Arbeitnehmer nur dann nicht zum Zufluss eines geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse gehandelt hat. Dies geht aus dem Urteil des BFH vom 12.2.2009[1] hervor. Ist das Arbeitg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber übernommen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt Einnahmen aus dem Dienstverhältnis kein überwiegend betriebliches Interesse 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt Einnahmen aus dem Dienstverhältnis kein überwiegend betriebliches Interessemehr

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Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 6.2 Der Arbeitnehmer bekommt einen so genannten geldwerten Vorteil

Maßgebend ist stets, dass die Einnahme durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist. Mit anderen Worten: Auslösendes Moment für die Zahlung durch den Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis sein. Auf die Bezeichnung oder die Form der Einnahmen kommt es überhaupt nicht an. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zu der Berufshaftpflichtversicherung seines Arbeitnehmers übernimmt, kommt...mehr

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Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 3 Vom Arbeitgeber-Unternehmen übernommene Kammerbeiträge sind als Arbeitslohn zu beurteilen

Mit Urteil vom 17.1.2008[1] hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich auch dann als Arbeitsentgelt einzustufen ist, wenn es für die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers ein gewisses betriebliches Eigeninteresse gibt. Die obersten Finanzrichter bestätigten damit die bisherige Finanzrechtsprechung[2] und ihre ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wenn der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer dessen Beiträge zu einer Berufskammer (z. B. Steuerberater-, Rechtsanwaltskammer) übernimmt, hand...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 6.4 Sonderfall: Mit-Haftpflichtversicherung angestellter Steuerberater lohnsteuerfrei

Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist eine andere Beurteilung angebracht, wenn es um die Mitversicherung von angestellten Steuerberatern geht.[1] Hintergrund: Ein angestellter Steuerberater ist nicht selbst versicherungspflichtig. Vielmehr umfasst die Berufshaftpflichtversicherung, zu deren Abschluss der ihn beschäftigende Steuerberater verpflichtet ist, auch die sich aus der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 6.1 Wer eine Berufshaftpflichtversicherung braucht

Diese Personen benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung: Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt jeder, der aufgrund seiner Berufsausübung Gefahr läuft, durch einen Beratungsfehler beim Kunden oder Mandanten einen Vermögensschaden zu verursachen. Das trifft zu bei den gängigen Beratungsberufen wie Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Wirtschaftsprüfer, Architekt usw. We...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 5.1 Vom Arbeitgeber gezahlte Golf- oder Tennisclubbeiträge als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig

Vergütungen, (Sach-)Zuwendungen oder geldwerte Vorteile, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind grundsätzlich "durch das Dienstverhältnis veranlasst". Auch die Übernahme von Aufwand für den Arbeitnehmer führt im Regelfall bei ihm zu steuerpflichtigen Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit, denn der Arbeitnehmer spart eigenen Aufwand. Auch einen solchen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 6.3 Aufteilung der Versicherungssumme bei Versicherung für mehrere Personen

Eine Aufteilung der Versicherungssumme nach Mindestdeckungssumme und überschießender Summe ist nicht möglich. Das hat der BFH mit Beschluss vom 6.5.2009[1] festgestellt. Danach ist bei einer für die Rechtsanwälte der Kanzlei insgesamt abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für die Ermittlung des auf den einzelnen angestellten Rechtsanwalt entfallenden Arbeitslohns der Gesam...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 5.2 Ausnahme: Kein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt bei überwiegendem Eigeninteresse des Arbeitgebers oder aufgedrängtem Vorteil

Kein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt liegt aber immer dann vor, wenn der Arbeitgeber die jeweiligen Aufwendungen, z. B. die Übernahme von Mitglieds- oder Vereinsbeiträgen für den Arbeitnehmer, im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse bestreitet. Ob dies der Fall ist, hängt von den Gesamtumständen ab. Sie müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf schließ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzliche Änderungen bei ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Regelungen zur Zinsschranke (§ 4h EStG und § 8a KStG) begrenzen seit dem Jahr 2008 den abziehbaren Zinsaufwand unter bestimmten Voraussetzungen. Hiervon sind vor allem größere Betriebe betroffen, da Zinsaufwendungen abziehbar bleiben, wenn diese nicht höher als 3 Mio. EUR im Wirtschaftsjahr (WJ) sind (Freigrenze). Durch das Kreditzweitmarktförd...mehr