Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / Zusammenfassung

Unter Personalaufwendungen sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den aktiven Beschäftigten der Kommune zu verstehen. Dazu gehören in erster Linie die Bruttobeträge der Beschäftigungsentgelte und die Bezüge der Beamten einschließlich des Urlaubs- und Weihnachtsgelds sowie alle Sachbezüge, die als geldwerte Vorteile zu versteuern sind. Wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschmelzung: Die Fusion v... / Einführung

Welcher Unternehmer kennt diese Situation nicht: Mit einem Partner lassen sich ggf. neue Absatzmärkte erschließen und Potenziale ausschöpfen. Es gibt viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit, von der losen Kooperation bis zur gesellschaftsrechtlichen "Ehe" in Form einer Fusion. Die Verschmelzung (Fusion) bietet den Beteiligten die Möglichkeit, ihre bisher in mehreren Unternehm...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 20 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alter...mehr

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Jansen, SGB VI § 188 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschriften regeln die Fälligkeit und Zahlung der Beiträge für Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e. Gemäß § 76e Abs. 1 muss eine besondere Auslandsverwendung nach dem 30.11.2002 mindestens 180 Tage bestanden haben (in Intervallen von mindestens 30 Tagen). Der Begriff der Zeiten der besonderen Auslandsverwendung ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.4 Mehr als 10-jährige Pflichtbeitragszeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres

Rz. 15 § 237a Abs. 1 Nr. 3 setzt für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen darüber hinaus den Nachweis einer mehr als 10-jährigen Pflichtbeitragszeit für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres voraus. Die Vollendung eines Lebensjahres ist auf den Tag genau zu bestimmen; sie ist auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu dat...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 31 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen A...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.13 Ausschluss von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 35 Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit sind gemäß Abs. 9 (eingefügt durch Art. 6 Nr. 12 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003, BGBl. I S. 2954, mit Wirkung zum 1.1.2005, ergänzt durch Art. 5 Nr. 12 Buchst. c des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003, BGBl. I S. 2848, mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem in § 173 enthaltenen Grundsatz sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt allerdings nur, soweit nach spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. Abweichend von dem in § 173 enthaltenen Grundsatz...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.4 Entwicklungshelfer und Auslandsbeschäftigte

Rz. 11 Bei einer Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 für Entwicklungshelfer oder bei im Ausland beschäftigten Mitglieder eines sog. Vertragsstaates werden die Beiträge von den antragstellenden Stellen allein getragen (§ 170 Abs. 1 Nr. 4). Bei der zum 1.1.2012 vorgenommenen Änderung von Abs. 2 Satz 1 handelt es sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 182 Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 182 bestimmt, wie sich bereits entrichtete Pflichtbeiträge und/oder freiwillige Beiträge zu den für den Nachversicherungszeitraum zu entrichtenden Beiträgen verhalten. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den früheren Regelungen in § 1402 Abs. 3 RVO und § 124 Abs. 3 AVG. Als Sonderregelung für freiwillige Beiträge aus dem Zeitraum bis zum 31.12.1991 sind § 281 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (§ 36). Bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig Versicherte und für die Bestimmung der Höhe des Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Altersrente ist für Versicherte,...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8 Versicherungs- und leistungsrechtliche Auswirkungen des Rentensplittings

Rz. 54 Ein nach § 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG bestandskräftig durchgeführtes Rentensplitting hat bei der Prüfung von Leistungsansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl versicherungsrechtliche als auch leistungsrechtliche Auswirkungen. Materielle Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung von Renten und Leistungen zur Teilhabe an Versicherte der gesetzlichen Renten...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.3 Reihenfolge bei mehreren Rechengängen

Rz. 10 Bei einer Berechnung sind nach § 121 Abs. 4 vor einer Division zunächst die anderen Rechengänge durchzuführen. Ein Beispiel für die in § 121 Abs. 4 enthaltene Berechnungsregelung findet sich in § 76b Abs. 2 letzter HS. Gemäß §§ 76b Abs. 1, 264b sind bei der Berechnung von Renten für Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter versicherungsfreier oder von der Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 2 Abgrenzung innerhalb der Personalaufwendungen und gegenüber den Versorgungsaufwendungen

Nach den §§ 2 und 39 KomHVO NRW ist im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung zwischen Personalaufwendungen sowie Versorgungsaufwendungen zu unterscheiden. Das Gleiche gilt auch für Finanzplan und Finanzrechnung. Nach den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (Kommunaler Kontierungsplan), die als vom zuständigen Ministerium erlassene Verwaltun...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.8 Anrechnungszeiten bei Beitragszahlung von Arbeitsunfähigen auf Antrag

Rz. 21 Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder die in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert waren, stand bis zum 31.12.1991 die Möglichkeit offen, gemäß § 130b Abs. 2 RKG, § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG freiwillige Beiträge für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder des Bezuges von Leistungen zur ...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nennt die Berechnungsgrundlagen für die Beiträge zu den Berufsgenossenschaften unter Verweis auf davon abweichende Spezialregelungen. Zugeschnitten ist die Bestimmung im Ergebnis für die Beitragsberechnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Dies folgt aus der Tatsache, dass neben dem Finanzbedarf (Umlagesoll) und den Gefahrklassen die Arbeitsentgel...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Weibliche Versicherte können die Altersrente für Frauen (§ 237a) in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen (§ 42 Abs. 1); dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerdings "mindestens 10 % der Voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 182 Zusamm... / 2.1 Zusammentreffen mit Pflichtbeiträgen

Rz. 2 Abs. 1 trifft eine der zuvor geltenden Verwaltungspraxis und Rechtsprechung vergleichbare Regelung für das Zusammentreffen von Pflichtbeiträgen und aus der Nachversicherung zu entrichtenden Beiträgen. Zu den Pflichtbeiträgen zählen allein die "echten" Pflichtbeiträge (etwa aus einer von der Versicherungsfreiheit nicht erfassten Nebentätigkeit, z. B. Referendar arbeitet...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente al...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.2 Berechnungsgrundlagen (Abs. 2)

Rz. 4 Die landwirtschaftliche Produktionsweise weist, verglichen mit der gewerblichen, abweichende Strukturen auf. Zentrale Bedeutung hat insoweit die Bodenbewirtschaftung zum Zweck der Gewinnung organischer Naturerzeugnisse (Urproduktion). Zudem prägen Familienbetriebe ohne fremde Arbeitskräfte das Bild. Satz 1 stellt daher für die Beitragsberechnung, abweichend von den gewe...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.2 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitslosigkeit

Rz. 56 Mit Wirkung zum 1.7.1978 wurden auch arbeitslose Sozialleistungsbezieher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst (20. RAG v. 27.6.1977, BGBl. I S. 1040; § 1227 Abs. 1 Nr. 10 RVO, § 2 Nr. 12 AVG, § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG jeweils in der bis zum 31.12.1982 geltenden Fassung). Soweit in der Zeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 wegen des Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alters handelt (Umkehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 186 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 186, der der Regelung in § 124 Abs. 6a und b AVG entspricht, gibt den Berufsgruppen, die über ein eigenes Versorgungswerk verfügen, ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nachversicherung. Deshalb kann von den Versicherten bzw. den Hinterbliebenen beantragt werden, dass die aus dem Nachversicherungsrecht zustehenden Beiträge statt an den Rentenversicherungsträger an...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.5 Wartezeit

Rz. 20 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit umfasst 15 Jahre (§ 237 Abs. 1 Nr. 5, § 243b Nr. 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 180 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten anzurechnen (§ 244 Abs. 2). Kalendermonate, die nur teilweise mit Beitrags- ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 14 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.2 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 4 Nach § 35 Satz 1 Nr. 2 setzt ein Anspruch auf Regelaltersrente grundsätzlich die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus. Die allgemeine Wartezeit umfasst 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Nach § 51 Abs. 1 und 4 werden auf diese Wartezeit Kalendermonate mit Beitragszeiten (echte und fiktive Pflichtbeitragszeiten sowi...mehr

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Jung, SGB VII § 178 Gemeins... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In welchem Rahmen die einzelne gewerbliche Berufsgenossenschaft ihren solidarischen Anteil an der gesamten Rentenlast aller gewerblichen Berufsgenossenschaften i. S. v. § 176 zu tragen hat, ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Rz. 4 Gemäß Satz 4 waren die Werte erstmalig für das Ausgleichsjahr 2014 neu festzusetzen. Da bereits rechnerisch seit Inkrafttreten der Vorschrift im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.5 Ausschluss der Anrechnungszeiten bei Beitragszahlung der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 4)

Rz. 62 Die Vorschrift regelt den Ausschluss der Anerkennung von Anrechnungszeiten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld , wenn die Bundesagentur für Arbeit für einen Versicherten gemäß § 173 SGB III (ab 1.4.2012), § 207 SGB III (vom 1.1.1998 bis 31.3.2012), § 166b AVG (bis 31.12.1997) Beiträge an eine Versicherungs- oder Versorgungsein...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.5 Wartezeit

Rz. 17 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen umfasst 15 Jahre (§ 243b Nr. 2, § 237a Abs. 1 Nr. 4); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 180 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten anzurechnen (§ 244 Abs. 2). Kalendermonate, die nur teilweise mit Beitrags- oder Ersatzzeiten belegt sind, werden hier...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt die Berechnungsmethode bei Ermittlung von Geldbeträgen fest. § 123 ist zwar im 2. Kapitel des SGB VI "Leistungen", 6. Abschnitt, 5. Unterabschnitt verortet, gilt aber nicht nur für das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gemäß § 189 grundsätzlich auch für die im 4. Kapitel des SGB VI "Finanzierung" durchzuführenden Berechnung...mehr

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Jung, SGB VII § 172 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Höhe der Betriebsmittel und konkretisiert § 81 SGB IV für die Unfallversicherungsträger. Die Betriebsmittel dienen ebenso wie die Beitragsvorschüsse gemäß § 164 der Vorfinanzierung des notwendigen Finanzbedarfes für das laufende Kalenderjahr, da die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeck...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 7 Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Vorliegen der in § 38 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grund...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.10 Anrechnungszeiten bei Handwerkern und antragspflichtversicherten Selbständigen

a) Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei Handwerkern Rz. 23 Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem 1.7.1969 können bei Handwerkern entsprechend dem bis zum 31.12.1991 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltenden Recht nur als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn der Handwerker in der Handwerksrolle gelöscht worden ist (Abs. 5). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.1 Anzahl der zu berechnenden Dezimalstellen

Rz. 3 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind Berechnungen grundsätzlich auf 4 Dezimalstellen vorzunehmen. Ergänzend hierzu regelt Abs. 2, dass zunächst 5 Dezimalstellen zu ermitteln sind und die 4. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 5. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt (= kaufmännische Rundung). Die Berechnungsmethode nach den Abs. 1 und 2 findet vor all...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 33 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 2012.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerding...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

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Jung, SGB VII § 180 Freibet... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung bestimmt die bei der Anwendung des § 178 außer Acht zu lassenden Jahresentgeltsummen (Lohnsummen und freiwillige Beiträge nach § 6).mehr

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Jansen, SGB VI § 188 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2458) mit Wirkung zum 13.12.2012 eingefügt. Bis zum 31.12.2001 beinhaltete § 188 eine Verordnungsermächtigung zur Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Bei der Festlegung des satzungsmäßigen JAV hat der Versicherungsträger einen weiten Gestaltungsspielraum aufgrund seiner Satzungsautonomie (zur Satzungsautonomie vgl. BSG, Urteil v. 25.8.1994, 2 RU 39/93). Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat. Maßgebend ist vielmehr die Rechtsetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.1 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 55 Die Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern wurde erstmalig durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation v. 7.8.1974 (BGBl. I S. 1881) mit Wirkung zum 1.10.1974 für Arbeitsunfähige sowie Empfänger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt (§ 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a bis c RVO, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer Altersrente für la...mehr