Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 43 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer laufenden Beschäftigung ist ein Pauschsteuersatz von 2 % zulässig, wenn der Umfang der Beschäftigung als "geringfügig" anzusehen ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich ausschließlich nach der Höhe des monatlichen Entgelts, welches EUR 520 (bis 30.09.2022 EUR 450) nicht übersteigen darf (s Rn 45–45b). Die Stundenlohnbegrenzung von EU...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens.

Rn 1 Der Verein wird durch Insolvenzeröffnung oder deren Ablehnung mangels Masse aufgelöst (§ 41 Rn 1, 4). Das Insolvenzverfahren ersetzt die bei Auflösung sonst notwendige Liquidation. Insolvenzgründe sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 16–19 InsO). Die Eintragung erfolgt nach § 75. Der Verein besteht als rechtsfähiger bis zum Ende des Insolvenzverfahr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Tz. 75 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 770 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Tz. 76 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind: Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung; dass si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beitrags- und Mitverwaltungspflichten.

Rn 8 Die Satzung soll die Beitragspflicht regeln (§ 58 Nr 2, näher dort), auch die Mitgliederversammlung kann über sie beschließen. Meist sind die Beiträge in Geld zu leisten, möglich sind auch Sach- oder Dienstleistungen (BAG NJW 03, 161 [BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01]). Umlagen zur Befriedigung eines besonderen Finanzbedarfs bedürfen einer Satzungsgrundlage (§ 58 Rn 2). Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beiträge durch Übereignung und Gebrauchsüberlassung, Abs 2.

Rn 3 § 706 II enthält ebenfalls Auslegungsregeln zum Inhalt der Beitragspflicht bei Leistung in Form von Sachbeiträgen. Vertretbare und verbrauchbare Sachen (§§ 91, 92) sind danach im Zweifel in das Eigentum der GbR übertragen. Für sonstige Sachen wird diese Regel durch 2 erheblich eingeschränkt. Bei der Beitragsleistung durch Sachen sind drei Erscheinungsformen zu untersche...mehr

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AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rundfunkgebühren Der Entscheidung des OLG Braunschweig ist bzgl. der Abzugsfähigkeit der Rundfunkgebühren nicht zuzustimmen. Überwiegend wird – wie oben bereits erläutert – die Meinung vertreten, dass Rundfunkgebühren zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung zählen und daher vom persönlichen Freibetrag der Hilfe suchenden Partei abgedeckt sind. Zwar erscheint die gegente...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit.

Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, EWIV, GbR) sowie nichtrechtsfähige Vereine. Minderjährige sind mitgliedsfähig, bedürfen zur Begründung der Mitgliedschaft abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen von Sonderregeln zur Mangelhaftigkeit der Leistung.

Rn 61 §§ 280 III, 281–283 gelten auch für den Fall, dass eine Leistung unter einem Vertrag oder sonstigen Schuldverhältnis nicht wie geschuldet erbracht wird, für das es an einer besonderen gesetzlichen Regelung zur Schlechterfüllung fehlt (aA Grüneberg/Grüneberg § 280 Rz 16; Jauernig/Stadler § 280 Rz 11). Nicht Wortlaut, nicht Zweck, nicht Entstehungsgeschichte und nicht da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.5 Versicherungs- und Beitragspflicht des Krankengeldes

Rz. 43 Das Krankengeld i. S. d. § 44b unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen-und/oder Pflegeversicherung. Das gezahlte Krankengeld gilt in der Krankenversicherung gemäß § 224 nicht als beitragspflichtige Einnahme. Vom Krankengeld i. S. d. § 44b ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.2 Schritte zur Berechnung des Krankengeldes nach § 47

Rz. 6 Das Krankengeld beträgt bei Versicherten, deren Berechnungsgrundlage entweder das Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) oder das Arbeitseinkommen (Rz. 54 ff.) ist, 70 % des Regelarbeitsentgelts. Das Regelentgelt ist dabei der auf den Kalendertag entfallende Teil des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegten Brutto-Arbeitsentgelts bzw. Brutto-Arbeitseinkommens. Bei d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld hat die Aufgabe, bei Arbeitsunfähigkeit die wirtschaftlichen Folgen der Betroffenen aufgrund des Arbeitsausfalls zu minimieren. § 47 befasst sich mit der Berechnung des kalendertäglichen Betrags des Krankengeldes. Der sich nach § 47 ergebende Betrag wird auch als tägliches Brutto-Krankengeld bezeichnet. Dem steht das Netto-Krankengeld gegenüber; es bezei...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Rz. 36 Das Krankengeld wird gemäß der Gesetzesbegründung zu § 44b (Rz. 2) analog des § 47 berechnet und für jeden Kalendertag gezahlt. Es beträgt 70 % des Regelentgelts (also 70 % des auf den Kalendertag entfallenden Teils des Brutto-Arbeitsentgelts/-einkommens), wobei das Regelentgelt bis zum Betrag des kalendertäglichen Höchstregelentgeltes (= auf den Kalendertag umgerechne...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.1 Selbstständig tätige Versicherte

Rz. 54 Bei dem für die Berechnung des Regelentgelts zu berücksichtigenden Arbeitseinkommen ist von dem Begriff "Arbeitseinkommen" i. S. d. des § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Einkommen ist das Arbeitseinkommen, welches als solch...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.3 Rehabilitanden, die nach dem im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgten Übergangsgeldbezug Krankengeld beanspruchen können

Rz. 60 Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B.: "Umschüler") erhalten i. d. R. während der Teilnahme an der Maßnahme Übergangsgeld vom entsprechenden Rehabilitationsträger. Es stellt sich die Frage, wie das Krankengeld zu berechnen ist, wenn der Rehabilitand während der Maßnahme arbeitsunfähig erkrankt (§ 71 Abs. 3 SGB IX) oder wenn Krankengeld im Anschl...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.1 Rangfolge

Vorrangige Haftung des persönlich Beitragspflichtigen Zwar hat der Eigentümer wegen einer Abgabe, die als öffentliche Last auf seinem Grundbesitz ruht, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. Jedoch ist der persönlich Beitragspflichtige grundsätzlich vorrangig vor dem nur dinglich Haftenden in Anspruch zu nehmen. Begründet wird dies wie folgt[1]: Die öffentliche ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geringfügige Beschäftigung mit Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2a EStG)

Rz. 215 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Pauschalierung nach § 40a Abs 2a EStG ist nicht die Minijob-Zentrale (wie bei § 40a Abs 2 EStG; > Rz 210), sondern das > Betriebsstätten-Finanzamt zuständig. Sie kommt in Betracht, wenn der ArbG eine Person zwar geringfügig iSd § 8 Abs 1 Nr 1 oder § 8a SGB IV beschäftigt, dafür aber keinen pauschalen, sondern den Regelbeitrag zur GR...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberater

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Selbständige Steuerberater erzielen regelmäßig stpfl > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Soweit Steuerberater als Angestellte tätig sind, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ihr > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Das gilt auch für den Syndikussteuerberater (> Rz 3). Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Rech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt nicht entziehen kann oder die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / Zusammenfassung

Überblick Die Inanspruchnahme der Elternzeit hat Auswirkungen auf die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien für die Dauer der Inanspruchnahme. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss und der Arbeitgeber sämtliche Leistungen, die zum Arbeitsentgelt zählen, nicht erbringen muss. Besonderheiten gilt es beim Erholungsurlaub zu beachten. Soweit...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 3 Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode ausgeweitet worden. Einerseits ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e umgestaltet worden. Zugleich wurde mit § 16i ein neues Förderinstrument in das SGB II eingefügt. Durch beide Instrumente sollen Langzeitarbeitslosen zugleich ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 40a EStG enthält Vorschriften über die Pauschalierung der LSt bei Teilzeitbeschäftigung. Die Vorschrift schließt an § 40 EStG an und unterscheidet sich in ihrem Regelungsteil deutlich von § 40b EStG. Während § 40b EStG eine Steuervergünstigung aus sozialen Gründen enthält (§ 40b EStG Rz. 3), handelt es sich bei § 40a EStG, ebenso wie bei § 40 EStG, um eine Vereinfach...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.18 Sozialversicherungsbeiträge

Eine arbeitsrechtliche Ausschlussfrist ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf das Bestehen der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht des Arbeitgebers. Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entstehen die Beitragsansprüche der Versicherungsträger, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Grundlage für das Entstehen der Beitragspflicht ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Umfang und Art der Beitragspflicht

Rz. 125 Nach der Auslegungsregel des § 709 Abs. 2 BGB sind die Gesellschafter – in weitgehender Übernahme von § 706 Abs. 1 BGB alt[239] – "im Zweifel" (als gesetzlicher Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes)[240] – sofern im Gesellschaftsvertrag keine eindeutige Regelung getroffen worden ist – zu gleichen Beiträgen verpflichtet. Dies verpflichtet im Zweifel nicht nur zu ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Legaldefinition der GbR

Rz. 4 Bei wesentlicher Übernahme von § 705 BGB alt – wonach "durch den Gesellschaftsvertrag (…) sich die Gesellschafter (verpflichten) die Erreichung eines bestimmten Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten" (Beitragspflicht) – normiert Abs. 1 eine Legaldefinition der GbR (bei der die Gesellschaft selbst ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Sitz und Registrierung der Gesellschaft im Gesellschaftsregister

Rz. 23 Die Neuregelung des § 706 BGB (Sitz der Gesellschaft) – § 706 BGB alt regelte die Beitragspflicht der Gesellschafter – hat folgenden Wortlaut: Sitz der Gesellschaft ist der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz). Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen und haben die Gesellschafter einen Ort im Inland als Sitz vereinb...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 8. Gesellschaftsvermögen (§ 713 BGB)

Rz. 169 § 713 BGB – § 718 BGB alt (welcher zusammen mit § 719 und § 738 BGB alt die Grundlage für das historisch überholte Gesamthandsprinzip bildete,[340] wohingegen § 713 BGB alt die Rechte und Pflichten des geschäftsführenden Gesellschafters geregelt hat) – hat folgenden Wortlaut: Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Beendigung der laufenden Geschäfte durch den Liquidator

Rz. 421 Die Liquidatoren haben, nachdem sie zunächst, ohne dass dies noch eine ausdrückliche Regelung (wie in § 732 BGB alt) erfahren hat, das gesellschaftsfremde Vermögen ausgesondert haben (Herausgabe von Gegenständen, die entweder im Eigentum eines Dritten stehen oder von einem Gesellschafter im Rahmen seiner Beitragspflicht der Gesellschaft zum Gebrauch überlassen worden...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Mehrbelastungsverbot (Fehlen einer Nachschusspflicht, § 710 BGB)

Rz. 134 Die Neuregelung des Mehrbelastungsverbots in § 710 BGB – § 710 BGB alt regelte die Übertragung der Geschäftsführung – hat in wesentlicher Übernahme von § 707 BGB alt[258] folgenden Wortlaut: Zur Erhöhung seines Beitrags kann ein Gesellschafter nicht ohne seine Zustimmung verpflichtet werden. Die §§ 728a und 737 bleiben unberührt. Rz. 135 Nach § 710 S. 1 BGB kann ein G...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Leistungsverweigerungsrecht der Gesellschaft

Rz. 123 Der Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Auszahlung des ihm zustehenden Gewinnanteils kann nach § 122 S. 2 HGB als Gegenrecht aber dann nicht geltend gemacht werden (i.S.e. Leistungs-[Auszahlungs-]verweigerungsrechts der Gesellschaft), soweit (Vorliegen gewichtiger Gründe, die eine Leistungsverweigerung rechtfertigen in Bezug auf die besondere Bede...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Bewahrung der Vielseitigkeit und Flexibilität der GbR

Rz. 28 Die GbR kann weiterhin zu jedem erlaubten Zweck – sofern dieser nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes i.S.v. § 105 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 HGB gerichtet ist – gegründet werden, wenn die Zweckverfolgung Gegenstand rechtsverbindlich versprochener Beitragspflichten ist: flexible Einsetzbarkeit (Offenheit und Flexibilität) der Rechtsform,[60] z.B.mehr

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Jung, SGB VII § 44 Pflege / 2.3.7 Hauspflege und Heimpflege (Abs. 5)

Rz. 17 Auf Antrag kann nach Abs. 5 Satz 1 statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft (Hauspflege) gestellt oder Heimpflege gewährt werden. Auch in diesen Fällen hat der Versicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Pflegekraft kann entweder durch den Unfallversicherungsträger oder durch den Versicherten selbst oder seine Angehörigen gestellt wurden. Die H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen zur Kranken- und Pflegeversicherung begründet eine Beziehung zwischen dem Versorgungsbezugsempfänger, der Krankenkasse und der Zahlstelle. Die Norm regelt hauptsächlich die Meldepflicht der Zahlstellen gegenüber den Krankenkassen in den Fällen der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen sowie bei Mitteilung über die Bee...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.1 Meldepflicht

Rz. 5 Beginn und Ende jeder Leistung von Elterngeld oder nach Landesrecht gezahltem Erziehungsgeld sind zu melden. Form oder Frist der Meldungen waren bis zum 31.12.2021 nicht geregelt. Seit dem 1.1.2022 werden die Daten im elektronischen Datenaustausch gemeldet. Die Meldung erfolgt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Verpflichtet sind alle Zahlstellen von Elterngeld od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.3 Beitragspflicht und Beitragslastverteilung in Fällen des Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 17 Am 1.10.2022 ist zusätzlich ein ergänzender Abs. 3 in Kraft getreten. Diese Vorschrift regelt die übergangsweise Bestimmung des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts und der Beitragslastverteilung. Im Übergangsfall des Abs. 1, so der Wortlaut der Vorschrift, gelten danach § 134 SGB IV einerseits und § 346 Abs. 1a i. d. F. bis zum 30.9.2022 andererseits. Einen § 134...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.2 Ersatzpflicht der Rentenversicherungsträger und Rehabilitationsträger nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 räumt der Bundesagentur für Arbeit einen Ersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger bzw. Rehabilitationsträger bei Zuerkennung einer Rente oder Übergangsgeld ein, wenn diese Leistung das Ruhen des Anspruchs auf Alg nach § 156 bewirkt und die Bundesagentur für Arbeit wegen gewährtem Alg bereits einen Erstattungsanspruch gegen den Renten- oder Rehabilitat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit

Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist sein Eigentum geworden (BVerfG, Urtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das frühere Recht (§ 80 JWG und § 81 JWG) kannte keine generellen Regelungen zur Kostentragung für Leistungen der Jugendhilfe, sondern verwies allgemein auf die Bestimmungen des BSHG. Diese Bestimmungen kamen für eine Kostentragung nur in Betracht, soweit die in Anspruch genommenen Angebote den Hilfen zur Erziehung für Minderjährige zugeordnet werden konnten. Eine erst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.1 Teilnahme- oder Kostenbeiträge

Rz. 3 Der Gesetzgeber lässt die Erhebung von Kostenbeiträgen für alle in Nr. 1–3 aufgezählten Angebote zu. Das Abgaben- und Beitragsrecht definiert den Beitrag als eine Geldleistung, die der Deckung oder Verringerung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung dient, wenn die Einrichtung dem Pflichtigen besondere Vorteile gewährt. Anders als im Kommunalabgabenrecht, bei dem ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Hinweise zu den Beiträgen

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / [Ohne Titel]

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