Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.5 Sonstige beitragsrechtlichen Auswirkungen

Rz. 25 Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine auf 10 Tage begrenzte Lohnersatzleistung, so dass davor oder danach erzieltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, allerdings in Abhängigkeit vom sozialversicherungsrechtlichen Status als versicherungspflichtig Beschäftigter (§ 226 Abs. 1). Desgleichen sind und bleiben neben dem Pflegeunterstützungsgeld erzielte Einnahmen, insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.4 Anteilige Beitragstragung durch Beitragsabzug

Rz. 17 Die Regelung über die anteilige Beitragstragung ist vor dem Hintergrund der alleinigen Beitragszahlungspflicht des Arbeitgebers (§ 253 i. V. m. § 28e SGB IV) zu sehen, wegen der ihm nach § 28g Satz 1 SGB IV nur ein Anspruch gegen den Beschäftigten auf die von diesem zu tragenden Beitragsanteile zusteht. Dabei bildet die Regelung des Abs. 1 und 3 i. V. m. § 28g Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.5 Beitragsaufteilung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 24 Beitragspflicht besteht nach dem Grundsatz des § 223 Abs. 3 nur bis zum Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (4.687,50 EUR monatlich im Jahre 2020; 4.837,50 EUR in 2021). Satz 5 nimmt darauf Bezug und regelt für den Fall, dass Versicherungspflichtige Versorgungsbezüge von mehreren Zahlstellen erhalten und diese zusammen mit der Rente den Betrag der Beitragsbemessungsgr...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.2 Gesetzlich Versicherte

Rz. 16 Die Pflicht zur Zahlung der pauschalen Beiträge besteht nur für nach dem SGB V Versicherte, also Versicherungspflichtige, freiwillige Mitglieder und Familienversicherte nach § 10. Aus den pauschalen Beiträgen entstehen für diese aber keine über den auch sonst bestehenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Ansprüche. Rz. 17 Ein pa...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Der Beitragspflicht unterlagen bis zum 30.6.2011 nur die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers im Geltungsbereich des SGB. Die Rente als beitragspflichtige Einnahme ist in § 228 geregelt und war mit Wirkung zum 1.1.1992 dem Rentenrecht des SGB VI angepasst worden. Die Rente unterliegt mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (§ 226 Abs. 1 Nr. 2). Der für...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.2 Versicherungspflichtige

Rz. 6 Die Vorschrift regelt ausschließlich die Tragung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten für Versicherungspflichtige. Die Versicherungspflicht und die daraus für das Mitglied entstehende Beitragspflicht muss jedoch nicht auf dem Rentenbezug (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12) beruhen. Desgleichen müssen nicht die zeitlichen oder persönlichen Gründe für die Versicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.2 Nachzahlung von Versorgungsbezügen (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 38 Abweichend von der Einbehaltung der Beiträge durch die Zahlstelle zieht die Krankenkasse die Beiträge aus den Versorgungsbezügen bei Nachzahlungen ein. Zu Nachzahlungen kommt es insbesondere im Zusammenhang mit der erstmaligen Bewilligung der Leistungen, wenn zuvor die rechtlichen Voraussetzungen dafür ermittelt werden müssen oder darüber ein Klageverfahren geführt wo...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.3 Sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsentgeltbegriff

Rz. 12 Der für die Beitragsbemessung geltende Begriff des Arbeitsentgelts ist für den Bereich der Sozialversicherung eigenständig geregelt, damit keine Bindung an die arbeitsrechtliche Beurteilung und Ausgestaltung der Vergütungsregelung stattfinden muss. Vielmehr sind im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im Steuerrecht, die tatsächlichen Verhältnisse vorrangig maßgeblich....mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.3 Beitragstragung bei Waisenrentnern (Satz 2)

Rz. 14 Durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) war mit Wirkung zum 1.1.2017 der Satz 2 eingefügt worden. Danach trägt bei Versicherungspflichtigen, die eine für sie nach § 237 Satz 2 beitragsfreie Waisenrente nach § 48 des SGB VI beziehen, der Träger der Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2 Einzug der Beiträge in Sonderfällen (Abs. 2)

Rz. 32 Der Versicherte ist, da er die Beiträge aus den Versorgungsbezügen allein zu tragen hat, materiellrechtlich Beitragsschuldner gegenüber der Krankenkasse. Wenn das Beitragseinzugsverfahren zu seinen Lasten tatsächlich nicht durchgeführt wurde, wird er dadurch von der eigenen Beitragspflicht gegenüber der Krankenkasse nicht frei. Abs. 2 enthält eine Auflistung typischer...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung betrifft die Beitragstragung in den Fällen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI, insbesondere in den Fällen der Erhaltung der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2. Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsat...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist erst 1992 eingefügt worden. In der Ausgangsfassung des Gesetzes war die alleinige Tragung der Beiträge durch den Rentenbezieher vorgesehen, was sich aus § 250 Abs. 1 Nr. 1 i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) ergab. Dem Rentenbezieher stand jedoch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu, so dass wirtsc...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.3 Beitragsfälligkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes galt, dass die Beiträge aus den Versorgungsbezügen mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge auch fällig wurden. Dies entspricht dem Zuflussprinzip, das für die Beitragspflicht von Versorgungsbezüge gilt. Die Fälligkeit der Beiträge (bereits) mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge verhinderte, dass die Zahlstelle aufgrund ei...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.1 Tragung der Beiträge aus der Rente

Rz. 5 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus der Rente zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt seit 1992 die hälftige Tragung der Beiträge aus der Rente durch Rentenbezieher und Träger der Rentenversicherung. Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes nach § 241a Abs. 1 war diese paritätische (hälftige) Be...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 40 Satz 4 stellt (eher deklaratorisch) klar, dass die Krankenkasse für die Erstattung von Beiträgen auch aus den Versorgungsbezügen zuständig ist und nicht (quasi als Kehrseite der Medaille Beitragszahlung) die mit der Beitragsberechnung und -zahlung in Dienst genommene Zahlstelle. Wenn die Zahlstelle der Versorgungsbezüge Beiträge dem Grunde und materiellrechtlich der H...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.4 Ausländische Renten (§ 228 Abs. 1 Satz 2) Satz 3

Rz. 24 Die durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 eingefügte Regelung des (jetzt:) Satz 3, dass Beiträge aus ausländischen Renten nach § 228 Abs. 1 Satz 2 von den Rentnern allein zu tragen sind, ist Folge der ab diesem Zeitpunkt ergänzten Regelun...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten für einen Versicherten, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, zur alleinigen Tragung eines pauschalen Beitrags i. H. v. 13 % (ab 1.7.2006) bzw. 5 % des Arbeitsentgeltes. Das BSG hat mit Urteil v. 25.1.2006 (B 12 KR 27/04 R, NZS 2007 S. 132) die Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.2 Pauschale Beiträge für im Privathaushalt Beschäftigte (Satz 2)

Rz. 30 Im Entwurf des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war ursprünglich für in Privathaushalten Beschäftigte eine besondere Regelung zur Geringfügigkeit vorgesehen; die Entgeltgrenze sollte unabhängig von der Stundenzahl 500 EUR betragen und eine Zusammenrechnung mit einer anderen geringfügigen Beschäftigung nicht erfolgen (BT-Drs. 15/26). Nach d...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.1 Beitragstragung für Beschäftigte aus Arbeitsentgelt

Rz. 6 Die Vorschrift betrifft allein die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung, die für versicherungspflichtig Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 aus dem Arbeitsentgelt (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV) zu entrichten sind. Vorausgesetzt wird somit die Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der gegen Entgelt Beschäftigten. Soweit es in Fällen der Zusammen...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.2 Ausnahme vom Zahlstellenverfahren

Rz. 15 Das Zahlstellenverfahren findet für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen nicht in allen Fällen der Zahlung von Versorgungsbezügen Anwendung. Dies wird in der Vorschrift selbst nicht ausdrücklich als Vorbehalt oder Ausnahme zum Ausdruck gebracht. Bis 30.6.2019 ergab sich dies daraus, dass das Zahlstellenverfahren nur auf Krankenversicherungspflichtige mit Rentenb...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014 S. 921. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als zweite Säule – aus der Schweiz, rv 2013 S. 108. Konrad/Weißenberger, Anpassung der Renten zum 1. Juli 2005...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.1 Kündigungsrecht bei Eintritt von Pflegeversicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 10 Mit der Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechts wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der private Pflegeversicherungsvertrag trotz gesetzlich angeordneter Abschlusspflicht (vgl. § 23 und Komm. dort) und Kontrahierungszwangs seitens des Versicherungsunternehmens (vgl. § 110 und Komm. dort) erst und nur durch eine privatrechtliche Vereinbarung zustande k...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.1 Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 11 Die Beitragspflicht trifft nur die Arbeitgeber einer wegen der Entgelthöhe geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Da die frühere bei Entgeltgeltgeringfügigkeit zusätzlich geltende Zeitgrenze von bis zu 15 Wochenstunden aufgehoben worden ist, ist die Dauer der Beschäftigung, in der das geringfügige Entgelt verdient wird, nunmehr ohne Bedeutung (vgl. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.2 Konkurrenzen innerhalb von § 21

Rz. 25 Die Vorschrift trifft keine Aussage zum Rang- und Konkurrenzverhältnis der Versicherungspflichten des § 21 unter- und zueinander. In der Praxis wird (auf der Grundlage des Rundschreibens: GR v. 20.10.1994: Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) A. II. Nr. 3.8. Abs. 2, Die Beiträge 1994 S. 652) ein Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Regelungen angenommen (vgl. z. B...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.2 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2)

Rz. 12 Die Regelung über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch den Beginn einer Pflichtmitgliedschaft beinhaltet nicht das Ende der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse an sich, sondern ist eine Regelung über das Rangverhältnis von freiwilliger Mitgliedschaft und Pflichtmitgliedschaft (BT-Drs. 11/2237 S. 217). Die nach dem Recht der RVO vorhanden gewesene Möglichke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prämienrückvergütung bei geringer Unfallbelastung

Begriff Steuer- und beitragspflichtig sind auch Prämienrückvergütungen wegen geringer Unfallbelastung, die dem Arbeitgeber von Versicherungsunternehmen (z. B. Berufsgenossenschaften) gewährt werden und die dieser an diejenigen Arbeitnehmer weitergibt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums weder einen Unfall verschuldet noch einen selbstverschuldeten Unfall erlitten haben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Retention-Bonus

Begriff Unter einem Retention-Bonus versteht man eine Zahlung an einen Mitarbeiter, um diesen dazu zu bewegen, im Unternehmen zu bleiben. Der Retention-Bonus wird deshalb auch Treuebonus, Halteprämie oder Bleibeprämie genannt. Arbeitgeber setzen den Retention-Bonus vor allem ein, um qualifizierte Fachkräfte nicht zu verlieren. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung der Prämie,...mehr

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Prämie zur Personalgewinnung

Begriff Qualifiziertes Personal zu finden kann für Arbeitgeber eine Herausforderung darstellen. Unternehmen setzen vermehrt auf Mitarbeiterempfehlungsprogramme ("Mitarbeiter werben Mitarbeiter"). Bei diesen werden Mitarbeiter mit einer Prämie dafür belohnt, dass aufgrund ihrer Empfehlung ein geeigneter Bewerber eingestellt werden kann. Die gezahlte Prämie ist steuer- und soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Signing Fee

Begriff Die Signing Fee – auch bekannt unter den Bezeichnungen Unterschriftsprämie, Wechselprämie oder Willkommensprämie – funktioniert im Prinzip wie das Handgeld. Der zukünftige Mitarbeiter oder Auszubildende erhält diese Prämie, wenn er seine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag setzt. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels versuchen Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handgeld

Begriff Unter Handgeld ist ein Geldbetrag zu verstehen, der einem zukünftigen Mitarbeiter bei Abschluss des Arbeitsvertrags gezahlt wird oder um betriebsangehörige Mitarbeiter zu einer Vertragsverlängerung zu motivieren. Bei einer mündlichen Zusage kann bereits ein Handgeld fließen. Insbesondere im Profifußball wird zum Vertragsabschluss oder dessen Verlängerung ein Handgeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prämie für unfallfreies Fahren

Begriff Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kfz-Versicherungsprämie. Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach der Anzahl von Unfällen (sog. Schadenfreiheitsrabatt). Eine Prämie für unfallfreies Fahren kann den Arbeitnehmer zu einer vorsichtigen Fahrweise motivieren. Dies begründet ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.2 Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Begünstigungsfähig sind nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStGsteuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Einbringung oder eines anderes Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Darunter fallen u. a. die Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung[2] oder der Bei...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.2 Schriftlichkeit der Beitrittserklärung (Abs. 3)

Rz. 19 Der Beitritt ist aus Gründen der Rechtssicherheit (BT-Drs. 11/2237 S. 216) schriftlich zu erklären. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist jedes Schriftstück, das den Aussteller erkennen lässt. Die Schriftform kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder gleichgestellter Fo...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.2 Behinderte Menschen

Rz. 18 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 krankenversicherungspflichtigen behinderten Menschen, die seit dem 1.7.2001 behinderte Menschen genannt werden, in geschützten Einrichtungen hat der Träger der Einrichtung die Beiträge allein zu tragen, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt 20% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt (§ 235 Abs. 3). Erzielen die...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Rz. 16 Der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe trägt den Beitrag nach einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 20 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV allein (§ 235 Abs. 1 Satz 4). Da der Krankengeldanspruch für diese Versicherungspflichtigen ausgeschlossen ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2), sind die Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz des § 243 zu errechnen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.8 Beginn und Ende der Beitragstragung

Rz. 37 Die Verpflichtung Dritter zur Tragung der Beiträge beginnt und endet jeweils mit dem Tatbestand der Krankenversicherungspflicht und dem daraus nach §§ 186, 190 folgenden Beginn und Ende der Mitgliedschaft, soweit diese nicht nach §§ 192, 193 erhalten bleibt und/oder soweit für Lohnersatzleistungen Beiträge zu zahlen sind. Rz. 38 Bei Teilnehmern an Leistungen zur Teilha...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.2 Rückwirkender Mitgliedschaftsbeginn (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 regelt in Abweichung von dem allgemeinen in Abs. 1 zum Ausdruck gebrachten Rechtsgrundsatz für die zur Weiterversicherung Berechtigten zwingend einen rückwirkenden Mitgliedschaftsbeginn, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen (BT-Drs. 11/2237 S. 216). Das Interesse der Krankenkassen an der frühzeitigen Kenntnis von freiwilligen Mitgliedschafte...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.3 Künstler (Abs. 3)

Rz. 20 Die Beiträge für die nach § 1 KSVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungspflichtigen Künstler aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 234 trägt die Künstlersozialkasse (KSK), hat diese also auch an die Krankenkasse zu zahlen. Im Innenverhältnis zur Künstlersozialkasse hat der Künstler jedoch auch selbst seine Beitragsanteile an die Künstlersozialkasse zu zahlen (§ ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 43 Die Übernahme freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge durch den Sozialhilfeträger macht diesen nicht zum Inhaber eines etwaigen Erstattungsanspruchs: BSG, Urteil v. 24.11.1992, 12 RK 24/91, SozR 3-2500 § 224 Nr. 1 = USK 92140 = Die Beiträge 1993, S. 544. Hat ein Arbeitsunfall nicht vorgelegen, hat die Krankenkasse dem Unfallversicherungsträger die Beiträge zu erstatte...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.1 Mitgliedschaftsbeginn mit Beitrittserklärung (Abs. 1)

Rz. 10 Die Mitgliedschaft Beitrittsberechtigter und damit die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag des Zugangs der Beitrittserklärung. Die Vorschrift folgt insoweit dem allgemein geltenden Rechtsgrundsatz, dass ein auf einer freiwilligen Erklärung beruhendes Rechtsverhältnis erst ab Zugang dieser Erklärung wirksam wird, soweit nicht abweichende Bestimmungen wie in Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.3 Mitgliedschaftsbeginn versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17a Der (jetzige) Satz 2 wurde in Abs. 2 mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt und führt nunmehr bei den nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 5 Beitrittsberechtigten und in einer aufgenommenen Beschäftigung versicherungsfreien Beschäftigten, wenn diese ab dem 1.8.2013 aufgenommen werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 26 Sozialversicherungspflicht

Soweit bei Beschäftigten Steuerpflicht von Reisekostenvergütung besteht, liegt auch die Beitragspflicht in der Sozialversicherung vor. Sie ist jedoch als Aufwandsentschädigung kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / d) Vorschusspflicht, Aufwendungsersatz

Rz. 76 Derjenige Miterbe, der für die anderen bei der Verwaltung tätig wird, kann für die entstehenden Aufwendungen einen Vorschuss (§ 669 BGB) oder nachträglich Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Miterbe zunächst ohne den erforderlichen Beschluss gehandelt hat, die Miterben seinen Maßnahmen jedoch später zugestimmt haben – oder in den Fällen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / a) Erfüllung einer Erblasserschuld durch einen Miterben

Rz. 478 Wurde ein Miterbe als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so hat er einen Anspruch gegen die übrigen Miterben auf Ausgleich gem. § 426 BGB, sofern die Verbindlichkeit nicht noch bei der Erbauseinandersetzung gem. § 2046 BGB berücksichtigt werden kann.[384] Der Ausgleich erfolgt im Verhältnis der Erbteile der Miterben.[385] Bei bestehender Ausgleichungspflicht wegen...mehr