Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.2 Beendigung der Arbeitslosigkeit

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden Arbeitnehmer gefördert, obwohl es tatsächlich selbständige Existenzgründer sind. Relevant ist daneben, dass durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosigkeit kausal beendet wird. Das bedeutet zunächst, dass nur Arbeitslose für die Förderung in Betracht kommen; denn nur sie können (ihre) Arbeitslosigkeit beenden. Eine ...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.4 Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 24a Zu Fällen der Ermessensreduzierung auf Null vgl. Rz. 6 ff. Nach der Reform des Gründungszuschusses mit der Umwandlung des früheren Rechtsanspruches auf den Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung ist die befürchtete Welle an Widersprüchen und Klagen ausgeblieben. Auswirkungen auf die Mitnahme von Gründungszuschüssen konnten nicht eindeutig festgestellt werden. Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. In der Praxis wird die Grenze bei einem Monat gezogen. Für den Begriff der Arbeitslosigkeit stellt die Rechtsprechung auf § 138 Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.1 Dauer der Förderung

Rz. 3 Abs. 1 gestaltet den Gründungszuschuss als Leistung aus, die nach positiver Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit in definierter Höhe an den Existenzgründer erbracht wird. Der Agentur für Arbeit ist insoweit kein gesondertes Ermessen über die Dauer oder die Höhe der Förderung eingeräumt. Rz. 4 Die Dauer der Förderung mit dem Gründungszuschuss in der ersten Förder...mehr

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Kommunikationscontrolling / 6 Literaturverzeichnis

Buchele, "It´s a long way to the top if you want to take control" – wie Kommunikationsmanagement und Kommunikationscontrolling optimal zusammenspielen. Seminar-/Vorlesungsmanuskript Kommunika­tionscontrolling, für Masterstudiengang Communication Management, Universität Leipzig, 2009. CA Akademie AG, Seminarmappe Stufe I "Controllers Best Practice", Stand: 2016. Friedag/Schmidt...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Anforderungen an Niederschrift

Leitsatz Den Formanforderungen von § 29 Abs. 1 GBO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 WEG ist genügt, wenn zum Nachweis der Verwalterstellung mehrere gleichlautende Niederschriften über den Beschluss zur Verwalterbestellung vorliegen, die zusammen die beglaubigten Unterschriften von sämtlichen in § 24 Abs. 6 WEG bezeichneten Personen tragen. Normenkette WEG §§ 12, 24 Abs. 6, 26 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Pfandrecht (Miete) / 4.1 Herausgabeanspruch des Vermieters

Der Vermieter hat gegen den Mieter bei Pfandreife (also bei Fälligkeit der Forderung) einen Anspruch gegen den Mieter auf Herausgabe des Pfandgegenstands.[1] Betreibt der Vermieter die Räumungsvollstreckung, so muss der Mieter die vom Pfandrecht erfassten Gegenstände auf Verlangen des Vermieters in den Mieträumen zurücklassen. Dies gilt auch hinsichtlich derjenigen Sachen, di...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / II. Anforderungen an den Nachweis der Einwilligung bei "gestellten Unfällen"

Die Haftung des Schädigers entfällt dann, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, die die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem behaupteten Unfall um ein manipuliertes Geschehen handelt. In diesem Fall scheitert der Ersatzanspruch bereits an der Einwilligung des Geschädigten. Ist der äußere Schadenshergang nachgewiesen, obliegt dem Kfz-Haftpflichtversicherer na...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / 2. "So-nicht"-Rechtsprechung beim Schadensumfang

Bezogen auf den Schadensumfang liegt der Schwerpunkt der "So-nicht"-Rechtsprechung bei den Vorschäden und § 287 ZPO. Verschweigt der Geschädigte alte Schäden im Anstoßbereich, die erst im Prozess durch einen Sachverständigen aufgedeckt werden, hat dies weitreichende Konsequenzen.[27] Wenn die zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wa...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. K.-Peter Horndasch, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Weye-Leeste Moderation: Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwa...mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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zerb 4/2018, Kein Anspruch ... / Aus den Gründen

Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Tod ihrer 2014 verstorbenen Mutter. Die Antragsgegnerin ist Alleinerbin und überwies der Antragstellerin auf die Pflichtteilsansprüche 43.407,53 EUR. Die Anztragstellerin verbrauchte das Geld. Die Antragstellerin ist nicht iSd §§ 114, 115 ZPO bedürftig. ...mehr

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zfs 4/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Groß-Gerau/Hotel Adler Datum: Freitag, 4.5.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördli...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / C. Betrugsaufklärung durch Auswertung digitaler Fahrzeugdaten

Für die Aufklärung manipulierter Unfallereignisse erlangen die in modernen Kfz enthaltenen elektronischen Systeme eine immer größer werdende Bedeutung. Grundsätzlich werden für die Unfallanalyse nämlich immer Daten benötigt. Bislang wurden zur Unfallrekonstruktion meistens jedoch nur mechanische Daten erhoben und ausgewertet (z.B. Brems- und Schlagspuren, deformiertes Blech,...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Freitag, 8.6.2018

15.45–17.45 Uhr Geldverdienen im Familienrecht – richtige Wertfestsetzung Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidium Deutscher Anwaltverein, Bremen; Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Typische Fehlerquellen bei der Abrechnung Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Im Anschluss Fragen und Diskussion Moderator: Rechtsanwalt Udo Henke, Geschäftsführer, Deuts...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / I. Gestellter (verabredeter) Unfall

Der vermeintlich Geschädigte hat in die Beschädigung seines Kfz eingewilligt und das behauptete Unfallereignis zusammen mit dem Schädiger inszeniert.[8] Ein Unterfall ist das sog. Berliner Modell,[9] bei dem das Fahrzeug des Geschädigten entweder durch ein gestohlenes Fahrzeug oder aber durch ein Mietfahrzeug vorsätzlich beschädigt wird, um dessen Haftpflichtversicherung in ...mehr

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AGS 4/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. Zwar ist sie von einem Antragsberechtigten (§ 33 Abs. 2 S. 2 RVG) innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt worden, es fehlt jedoch an einem Antrag. 1. Ohne einen Antrag ist eine Gegenstandswertbeschwerde unzulässig (vgl. LAG Hamburg v. 8.5.2008 – 8 Ta 6/08; v. 23.12.2009 – 8 Ta 26/08, juris; ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. ...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / II. Nachträgliche Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Wenn sich im Prozess herausstellt, dass der Unfall verabredet war, kann das Gericht gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nachträglich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufheben, weil der Kläger durch die unrichtige Darstellung des Sachverhalts ("zufälliger" Unfall) die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Voraussetzungen vorgetäuscht hat.[117] Der nachträglich...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des XI. ZS des BGH war abzusehen, nachdem der V. ZS des BGH (zfs 2018, 108 m. Anm. Hansens = RVGreport 2018, 67 [Hansens]) die Anwendbarkeit des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO für einen Anwaltswechsel zwischen dem selbständigem Beweisverfahren und dem nachfolgendem Hauptsachestreit bejaht hatte. Gleichwohl gibt die Entscheidung Anlass für einige Bemerkungen. Anwendbark...mehr

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FF 4/2018, Härtefallscheidung / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die begehrte Verfahrenskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung, die Scheidung seiner Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres, mit der Begründung versagt hat, sein Begehren weise nicht die erforderliche Erfolgsaussicht auf, weil er das Vorliegen einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB n...mehr

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AGS 4/2018, Erstattung eine... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde der Beklagten ist nicht begründet. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die zulässige sofortige Beschwerde sei unbegründet. Eine prozessuale Kostenerstattungspflicht der Klägerin gem. § 91 ZPO bestehe nicht. Die geltend gemachten Versicherungskosten unt...mehr

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AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht (ZEV 2017, 712 [= AGS 2017, 556]) hat ausgeführt: Das AG habe den Klägern zu Recht ein Honorar auf der Grundlage einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV zugesprochen. Die Tätigkeit der Kläger habe nicht lediglich eine Be...mehr

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Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Leitsatz Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist. Normenkette § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b, § 50d Abs....mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.1.1 Zulässiger Verfahrensgegenstand

Rz. 4 Zulässiger Gegenstand der Normenkontrolle sind nach Abs. 1 Satzungen oder andere im Rang unter einem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften, die nach § 22a Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden sind. Während in den Flächenländern solche Regelungen als Satzungen von den Kreisen und kreisfreien Städten erlassen ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.1 Hemmung durch Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Vorschrift selbst enthält, mit Ausnahme des Abs. 2, keine Regelungen über Verjährungsfristen, sondern knüpft an solche an (vgl. §§ 25, 27 SGB IV, § 45 SGB I oder § 50 Abs. 4). Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht u...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.3 Sonstige nicht begünstigende Verwaltungsakte (Abs. 2)

Rz. 26 Nach Abs. 2 sind "im Übrigen" nicht unter Abs. 1 fallende VA ganz oder teilweise zwingend mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Auffangregelung). Auch hierbei muss es sich um ursprünglich schon rechtswidrige nicht begünstigende VA handeln. Darunter fallen in erster Linie Entscheidungen, die einen Antrag (der nicht unmittelbar auf Leistungen gerichtet ist) zur Ge...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.3 Nachträgliche Anhörung (Nr. 3)

Rz. 21 Die Verpflichtung zur Anhörung folgt aus § 24 (vgl. Komm. dort). Die Pflicht zur Anhörung ergibt sich insbesondere bei Rücknahme- und Entziehungsbescheiden und in Rechte eingreifenden VA (belastende VA, die in Rechte eingreifen, also eine bereits vorhandene Rechtsposition entziehen oder einschränken). Die Anhörung soll grundsätzlich vor dem Erlass des VA stattfinden, ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.4 Bösgläubigkeit bei Ruhen und Wegfall des Anspruchs (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 52 Der VA mit Dauerwirkung soll auch dann rückwirkend aufgehoben werden, wenn der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der Anspruch des VA kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist. Rz. 53 Diese Bösgläubigkeit in den materiellen Bestand des Anspruchs und damit...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines Verwaltungsaktes (VA) auf die Verjährung. Sie entspricht nach Inhalt und Zwecksetzung § 53 VwVfG. Die Regelung ist Folge der einseitigen Befugnis der Behörde, ihre Ansprüche durch VA festzusetzen und diese auch im Vollstreckungswege durchzusetzen, ohne gerichtliche Hilfe durch Klageerhebung in Anspruch zu nehmen. Die Hemmung de...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.7 Aussparen (Abs. 3)

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 3 sieht vor, dass rechtswidrige begünstigende VA mit Dauerwirkung, die nach § 45 nicht zurückgenommen werden können, bei Änderungen zugunsten des Betroffenen nur in dem Umfang an der Verbesserung teilnehmen, wie sich dies ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergeben würde. Die Bestimmung greift die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 15....mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.2 Wesentlichkeit der Änderung

Rz. 22 Voraussetzung für die Änderung eines bestandskräftigen VA nach § 48 ist eine wesentliche Änderung der Sach- oder/und Rechtslage. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn sie für den vorliegenden VA in dem Sinn Bedeutung hat, dass dieser nach dem jetzigen Sachverhalt und/oder der jetzt vorliegenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht so erlassen werden dürfte. Welch...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.3 Änderung bei Einkommensanrechnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 44 Für den Fall, dass nach Antragstellung oder Erlass des VA Einkommen oder Vermögen erzielt wird, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, gilt als Regelfall die Aufhebung des VA mit Rückwirkung zum Zeitpunkt der Veränderung der Verhältnisse. Eine schuldhafte Verletzung einer Mitteilungspflicht ist hier nicht erforderlich, überhaupt ist dies...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.2 Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

Rz. 5 Dauerwirkung liegt dann vor, "wenn sich der VA nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert" (BT-Drs. 8/2034 S. 34). Rz. 6 VA mit Dauerwirkung sind daher solche Entscheidungen einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.3.3 Widerruf für die Vergangenheit

Rz. 28 Bei Zweckverfehlung oder Nichterfüllung einer Auflage ist der Widerruf für die Vergangenheit als Ermessensentscheidung zu treffen (Bay. LSG, Urteil v. 21.1.2010, L 9 AL 45/07). Das Ermessen bezieht sich auf das "Ob", den Umfang "soweit" und den Zeitpunkt des Widerrufes (Waschull, in: LPK-SGB X, § 47 Rz. 24). Indem Satz 2 diesen Widerruf für die Vergangenheit bei Vertr...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.5 Erstattungsverfahren (Abs. 3)

Rz. 31 Die nach Aufhebung eines VA (Abs. 1) oder isoliert davon (Abs. 2) zu Unrecht bezogene und daher zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen VA festzusetzen. Das Schriftformerfordernis als Sondervorschrift zu §§ 33, 9 dient nicht allein der Rechtssicherheit, sondern der schriftliche Erstattungsbescheid hat insoweit erst rechtsbegründende Bedeutung für das Entstehen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 47 VwVfG und § 28 AO. Sie hat wie §§ 41 und 42 den Zweck, einen an sich fehlerhaften Verwaltungsakt (VA) zu erhalten und im Ergebnis zur Wirksamkeit zu verhelfen. Sie gehört damit zu den Vorschriften über die Heilung von Rechtsfehlern und reduziert den Vertrauensschutz des Betroffenen auf das Ergebnis des Verwaltungshandelns, das in dem Verf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Definition des Begriffs des begünstigenden VA, die wie die Definition des belastenden VA in § 44 für die §§ 44 bis 49 insgesamt von Bedeutung ist. Als begünstigend ist danach ein VA anzusehen, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat. Die Begründung eines Rechts durch VA setzt eine konstitutive Entscheidung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.6 Verjährung (Abs. 4)

Rz. 35 Der Erstattungsanspruch unterliegt seinerseits der vierjährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid gemäß Abs. 3 unanfechtbar geworden ist, und endet mit Ablauf des vierten Kalenderjahres. Auf den Zeitpunkt der unrechtmäßigen Leistungsgewährung oder des Aufhebungsbescheides kommt es nicht an. Anders als § 50 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung im Organkreis

Leitsatz Bei der Vermietung von medizinischen Räumen und Geräten innerhalb einer Organschaft bestimmt sich die Höhe der abziehbaren Vorsteuern nach den tatsächlichen Umsätzen des gesamten Organkreises. Sachverhalt Der Kläger ist Arzt und betreibt eine radiologische Praxis, aus der er steuerfreie Umsätze erzielt. Zudem ist er Organträger der B-GmbH, die insbesondere Kernspinto...mehr

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Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt. 2. Aufgrund der kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 EStG eines nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung eines Mandanten

Leitsatz Ein Steuerberater darf wegen der "beruflichen Normalität" seines Handels auf die Legalität des fremden Tuns seiner Mandanten vertrauen, es sei denn, das von dem Berater erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten ist derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt". Sachve...mehr