Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt. In der Praxis weit verbreitet sind arbeitsvertraglich vereinbarte Freistellungsklauseln für den Fall der Kündigung, typischerweise erfolgt die Freistellung unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche.[1] Fragl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

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Freistellung von der Arbeit / Zusammenfassung

Begriff Freistellung ist die einseitige oder einvernehmliche Befreiung (Suspendierung) von der Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sie kann bezahlt oder unbezahlt, zeitweise oder dauerhaft erfolgen. Die Freistellung stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes "ohne Arbeit kein Lohn" dar, sodass Lohnansprüche im Freistellungszeitraum einer besonderen ...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.2 Freistellung nach einer Kündigung

Praktisch wichtigster Fall der bezahlten Freistellung ist die Freistellung im Zusammenhang mit einer Kündigung. Dabei besteht auch nach Ausspruch einer Kündigung die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers grundsätzlich fort. Allerdings gelten hier wichtige Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Interesse an der Freistellung des gekündigten Arbeitnehmers hat.[1] Ei...mehr

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Sportler / 1 Sportler als Beschäftigte

Sportler können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Zur Beurteilung gelten die allgemeinen sozialversicherungsrechtlich relevanten Grundsätze für Beschäftigungen. Voraussetzung ist daher die Zahlung von Entgelt sowie der Grad der persönlichen Abhängigkeit. Beschäftigte unterliegen dem Direktionsrecht ihres Vertragspartners, welches Inhalt, Durchführung, Zeit...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2 Auswärtige Beschäftigung (§ 7 BRTV)

Der Arbeitnehmer kann auf allen Bau- oder sonstigen Arbeitsstellen des Unternehmens eingesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn seine Arbeitsstelle von seiner Wohnung aus nicht an jedem Arbeitstag zu erreichen ist. Soweit Entfernungsbestimmungen notwendig sind, gilt der kürzeste mit einem Personenkraftwagen befahrbare öffentliche Weg zwischen Bau- oder Arbeitsstelle und Woh...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.3.2 BRTV)

Ist der Arbeitnehmer beruflich bedingt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend, hat er Anspruch auf einen arbeitstäglichen Verpflegungszuschuss. Der Verpflegungszuschuss beträgt bei einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstellemehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3 Arbeitsstellen ohne tägliche Rückkehr (§ 7.4 BRTV)

2.3.1 Wegezeitenentschädigung Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke beimehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.5 Wegfall des Verpflegungszuschusses

Der Anspruch auf den Verpflegungszuschuss entfällt, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Dies gilt auch bei Wochenendheimfahrten und Krankenhausaufenthalten.mehr

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Private Krankenversicherung... / 2 Arbeitslosigkeit

PKV-Versicherte, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder Unterhaltsgeld beziehen, werden Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung.[1] Ausnahmen: Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, wenn der Betreffende in den 5 Jahren vor Beginn der Vers...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.2 Verpflegungszuschuss (§ 7.4 Nr. 4.1 BRTV)

Ein Arbeitnehmer, der auf einer Bau- oder Arbeitsstelle tätig ist, die mindestens 50 km vom Betrieb entfernt ist und bei der der normale Zeitaufwand für den einzelnen Weg von der Wohnung zur Bau- oder Arbeitsstelle mehr als 1 ¼ Stunden beträgt, erhält als Ersatz für den Verpflegungsmehraufwand einen Verpflegungszuschuss und eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft. Für seine...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.4 Tarifliche Wochenendheimfahrten

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Fahrtkostenabgeltung i. H. v. 0,20 EUR[1], ohne jegliche Begrenzung. Ist die Bau- oder Arbeitsstelle weiter als 500 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, so hat er alle 4 Wochen Anspruch auf einen bezahlten Arbeitstag. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer ein Flugzeug benutzt und der Arbeitgeber die Kosten...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2.1 Arbeitszeit

Zunächst einmal kann die eingesetzte Zeit der Mitarbeiter als Anreiz vom Arbeitgeber vergütungsrechtlich als Arbeitszeit gewertet werden. Auch wenn es nicht zu seinen Aufgaben zählt und er freiwillig an einer CSR-Aktivität teilnimmt, können Mitarbeiter so Überstunden aufbauen. Fällt die CSR-Aktion in die betriebsübliche Arbeitszeit, so erbringen Mitarbeiter durch ihre Teilnah...mehr

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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.1 Fahrtkostenabgeltung (§ 7.3.1 BRTV)

Voraussetzungen für die Fahrtkostenabgeltung (Kilometergeld) sind: die Bau- oder Arbeitsstelle liegt außerhalb des Betriebs, sie ist mindestens 10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt, es besteht kein Auslösungsanspruch, der Arbeitnehmer benutzt ein von ihm gestelltes Fahrzeug. Grundsätzlich werden die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels erstattet. Nutzt der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.3 An- und Abreise

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf kostenlose Beförderung zur Arbeitsstelle oder Erstattung seiner Fahrtkosten i. H. v. 0,20 EUR je gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung.[1] Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer anderen Arbeitsstelle und für die Rückfahrt nach Tätigkeitsende auf der Baustelle. Darüber hinaus ist dem Arbeitnehmer für die notwendige Reisezeit sein Gesamttari...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.1 Wegezeitenentschädigung

Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke beimehr

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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 6.1 Ausbildungsvergütung

Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ist in den Lohn- und Gehaltstarifverträgen für das Baugewerbe festgelegt. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1.4.2023 bis zum 31.3.2024: Die monatliche Ausbildungsvergütung erhöht sich für Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 4 Mutterschutz und Elternzeit

Sowohl während des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit bleibt die private Krankenversicherung weiter bestehen. Privat versicherte Arbeitnehmer haben in dieser Zeit den kompletten Beitrag – also einschließlich des Arbeitgeberanteils – selbst zu zahlen. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen auf Antrag bis zu 210 EUR Mutterschaftsgeld für den gesamten Zeitraum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5 Inflationsausgleichsprämie

Grundlage ist der Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe (TV Inflationsausgleichsprämie) vom 30.1.2023. Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG und § 1 SvEV in Höhe von 500 EUR, zahlbar bis 30.9.2023, und weitere 5...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere die tariflichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.3 Beendigung der Beschäftigung

Rz. 9 Nr. 2 setzt voraus, dass alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung gerechnet werden muss. Beschäftigung bezieht sich dabei auf die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Nr. 1. Die Vorschrift fixiert keinen konkreten Zeitpunkt oder Zeitrahmen für die Beendigung. Die Beendigung der Beschäftigung muss nicht feststehen. Ob mit einer Beendigung der Beschäftigung obj...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.2 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 5 Nr. 1 setzt eine aktuelle versicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Demnach muss im Zeitpunkt der Entscheidung über den Status nach § 17 ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen. Die Beschäftigung muss nicht tatsächlich ausgeübt werden, sofern dadurch das Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen ist. Rz. 6 Versicherungspflichtig Beschäftigte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.1 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 3 Auszubildender i. S. d. Arbeitsförderungsrechts kann zunächst nur sein, wer zur Berufsausbildung beschäftigt ist. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. § 7...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 7.2 Geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung i. S. v. § 8 SGB IV steht der Berücksichtigung als arbeitsuchendes Kind nicht entgegen.[1] Geringfügige Beschäftigungen sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig 538 EUR monatlich nicht übersteigt. Hierfür ist das monatliche Durchschni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.5 Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung minderjähriger Praktikanten

Bei minderjährigen Praktikanten werden die Arbeitszeitbedingungen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) modifiziert, welches auch auf Schulpraktika Anwendung findet. Dieses Gesetz reguliert die maximale Arbeitszeit für Praktikanten und dient dem Schutz der jungen Menschen. Spezifische Regelungen gelten für: Schüler unter 15 Jahren, die maximal 35 Stunden pro Woche ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ferienjobber / 3 Beschäftigung von Studenten

Studenten sind in der Regel volljährig, sodass das JArbSchG keine Anwendung findet. Allerdings gibt es durchaus Studenten, die bereits mit 17 Jahren für ein Studium eingeschrieben sind. In diesen Fällen gelten dieselben Vorschriften wie für 17-jährige Schüler. Sofern der beschäftigte Student die – sozialversicherungsrechtlichen – Vergünstigungen in Anspruch nehmen will, müsse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung

Zusammenfassung Überblick Bei der Beschäftigung von Praktikanten muss unterschieden werden: Ist die Beschäftigung ein zwingender Teil einer schulischen oder universitären Ausbildungsordnung, finden arbeitsrechtliche Bestimmungen weitgehend keine Anwendung, da es sich um Pflichtpraktika handelt. In anderen Fällen, also freiwilligen Praktika, gelten gemäß § 26 BBiG überwiegend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrswege / 4 Beschäftigung von Behinderten

Sofern in einem Betrieb Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass den besonderen Belangen dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Rechnung getragen wird. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen (z. B. für Rollstuhlfahrer), wie auch Türen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2.3 Arbeitsuchende

Rz. 11 Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Es kommt nicht darauf an, ob in der Vergangenheit bereits eine solche Beschäftigung ausgeübt wurde und ggf. noch wird oder welche Dauer die Beschäftigung noch haben kann oder darf. Beschäftigung ist nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. auch § 7 Abs. 1 SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.4 Eintritt von Arbeitslosigkeit

Rz. 14 Nr. 3 verlangt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos wird. Damit grenzt der Gesetzgeber das Versicherungsrisiko ab. Evtl. Förderleistungen sollen nicht für Personen in Betracht kommen, bei denen mit dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung gerechnet werden muss, die aber in diesem Fall gar nicht arbeitslos werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.2 Unterbrechungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 listet abschließend Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit auf, die nicht zur Erfüllung des Status Langzeitarbeitslosigkeit dienen, weil sie keine Zeit der Arbeitslosigkeit sind. Diese Tatbestände hindern aber nicht die Berücksichtigung zuvor zurückgelegter Zeiten, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren liegen. Das gilt jedoch nur in Bezug auf die Mögl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert für den Bereich der Arbeitsförderung den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Er grenzt damit diesen Personenkreis zugleich gegen den Personenkreis der Arbeitslosen nach § 16 ab. Die Vorschrift kann auch für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II herangezogen werden, Arbeitslosigkeit ist dort in § 53a ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 46 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.2 Erschwernis für die Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 6 Eine wesentliche Minderung der Aussichten, wegen der Art und Schwere der Behinderung am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, liegt nicht allein aufgrund einer Behinderung und der damit einhergehenden allgemeinen Beeinträchtigung vor. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt liegt eine wesentliche Minderung abe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.4 Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 4 fordert einen Beitrag der Arbeitsförderung zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu einer ständigen Verbesserung der Beschäftigtenstruktur. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, der Bundesagentur für Arbeit allein die Verantwortung für Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt aufzuerlegen. Vollbeschäftigung ist unabhängig von d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 15 Ausbild... / 2.4 Erwerbstätige Ausbildung- und Arbeitsuchende

Rz. 13 Satz 3 weitet den Personenkreis, für den die Agenturen für Arbeit Vermittlungsbemühungen ergreifen müssen, deutlich aus. Als Ausbildungsuchende gelten auch Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, aber eine Ausbildung i. S. v. Satz 1 suchen, jedenfalls sofern sie nicht unter das Weiterbildungsrecht fallen, und unter denselben Bedingungen auch die selbständig E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.3.2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden

Eine Erwerbstätigkeit des volljährigen Kindes mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt nicht mehr als 20 Stunden ist für den Anspruch auf Kindergeld unschädlich. Bei der Feststellung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zugrunde zu legen (nichtselbstständige Arbeit). Es sind nur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 5 enthält keine Regelung, nach der eine Förderung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgeschlossen wäre, wenn ein Anspruch auf eine Leistung zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht besteht. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können nach Maßgabe der jeweils definierten Anspruchsvoraussetzungen erbracht werden. Nach Maßgabe des § 3 sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entstammt dem Haushaltsrecht und ist als Bundesrecht stets zu beachten (vgl. § 7 BHO). Er ist jedoch bei der Auswahl der Leistung im Einzelfall damit in Einklang zu bringen, dass die am besten geeignete Leistung bzw. Leistungskombination auszuwählen ist. Maßgebende Gesichtspunkte sind die Fähigkeiten des Betroffenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.3.1 Unterbrechungen

Rz. 10 § 20 benennt keine Dauer der Unterbrechung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Arbeitslosigkeit, ab der eine Berufsrückkehr angenommen werden könnte. Die Bundesagentur für Arbeit geht als Träger der Arbeitsförderung von einem Unterbrechungszeitraum von mindestens einem Jahr aus. Relevant ist einerseits die Überlegung, dass sich die Unterbrechung auf Kindererziehun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt erstmals in der Rechtsgeschichte nicht nur die Handlungsfelder der Agenturen für Arbeit, sondern auch der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber als besondere Verantwortung für den Arbeitsmarkt, die zudem insbesondere zur Zielerreichung (§ 1) beitragen (sollen). Damit greift der Gesetzgeber gebündelt, aber nicht im Einzelnen erstmals Aspekte auf, di...mehr