Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigungsverbot

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.2.2 Mutterschutz und Streik

Entsprechende Grundsätze könnten auch für den Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots[1] gelten. Allerdings setzt dieser Anspruch nur voraus, dass die Arbeitnehmerin wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen nicht beschäftigt werden darf. Dass das Beschäftigungsverbot – alleinige – Ursache für die tats...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Arbeitserlaubnis

Rz. 200 Ist einem ausländischen Arbeitnehmer die erforderliche Arbeitserlaubnis versagt worden (zur Befristung und auflösenden Bedingung in diesem Fall vgl. § 17 Rdn 129), führt dies nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages gem. § 134 BGB, sondern zu einem Beschäftigungsverbot. Das Fehlen oder das Erlöschen der Arbeitserlaubnis rechtfertigt grundsätzlich eine personenbedin...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / c) Verfügbarkeit

Rz. 21 Verfügbar i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitsloser dann, wenn er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn alle in § 138 Abs. 5 Nr. 1–4 SGB III geregelten Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind oder ein Sonderfall der Verfügbarkeit nach § 139 SGB III vorliegt. Die Verfügbarkeit nach § 138 Abs. 5 SGB ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Neueinstellung

Rz. 67 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist die erleichterte, sachgrundlose Befristung gänzlich unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes, auch sachlich gerechtfertigtes, oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sechs Monaten befristet werden soll.[131] Der umg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Tz. 32 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Ein Steuerpflichtiger kann wegen eines Beschäftigungsverbots (z. B. Quarantäne wg. Corona-Verdachts) eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erhalten. Eine Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG ersetzt in den ersten sechs Wochen den vollen Verdienstausfall, nach der sechsten Woche erhält ein Betroffe...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / b) Elternzeitvertretung

Rz. 112 § 23 TzBfG stellt klar, dass § 21 Abs. 1 BEEG eine eigenständige Rechtsgrundlage für eine Befristung ist.[274] Liegen die in § 21 Abs. 1 BEEG normierten Tatbestandsvoraussetzungen vor, ist ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, gegeben, ohne dass noch weitere Voraussetzungen hinzukommen müssen. Rz. 113 Nach § 21 Abs. 1 BEEG l...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.8 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Verdienstausfalle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: In Nummer 3 ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich des Werts der Sachbezüge zu bescheinigen. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die steuerfreien Be...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.1.3 Gesetzliche Ausschlussgründe

Der betriebliche Lohnsteuer-Jahresausgleich ist regelmäßig gesetzlich ausgeschlossen, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Pflichtveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres die zunächst gewährte betriebliche Erstattung vom Arbeitnehmer wieder zurückzufordern würde.[1] Im Einzelnen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn der Arbeitnehmer es bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Gemäß § 2 EFZG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die an sich an diesem Tag zu erbringende Arbeitsleistung aufgrund eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Voraussetzung ist, dass die Arbeit allein wegen des Beschäftigungsverbots aufgrund des Feiertags nicht erbracht worden ist.[1] Mit anderen Worten: Der Arbeitnehmer hätte – den Feiertag hinweggedacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 1.1.3 Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein.[1] Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind zu unterscheiden. Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit (ein gebrochener Knöchel führt z. B. zur Arbeitsunfähigkeit eines Kraftfahrers, nicht jedoch einer Bürokraft). Unbeachtlich ist darüber hinaus die Ursache der Krankheit. Dies gilt in Fällen sucht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 2 Regelungen im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Entgeltfortzahlung bei einer COVID-Erkrankung Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers durch eine Corona-Infektion gelten die allgemeinen Regelungen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.[1] Ein an einer Corona-Infektion erkrankter Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG, wenn er sich nicht hat impfen lassen. Die Infektion mit dem C...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 5.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Annahmeverzug ist an die nachfolgenden Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss ein erfüllbares, tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis bestehen.[1] Von Bedeutung ist diese Voraussetzung insbesondere in den Fällen der Nichtbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ausspruch einer im Nachhinein für unwirksam befundenen Arbeitgeberkündigung. Ein für die Vergangenheit rückw...mehr

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Probezeit / 2.1 Beginn und Dauer der Probezeit

Die Probezeit beginnt grundsätzlich mit dem rechtlichen (vereinbarten) Beginn des konkreten Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Arbeit tatsächlich aufgenommen hat.[1] Auch längere Ausfallzeiten z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit, Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung, einer vom Beschäftigten zu vertretenen Arbeitsversäumnis, usw. sind unerheblich, die Pro...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.2 Rechtsfolgen

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 begründet ein absolutes Kündigungsverbot, das in Abs. 2 mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen ist.[1] Nach § 17 Abs. 2 ist eine Kündigung ausnahmsweise möglich, wenn der Arbeitgeber die vorherige behördliche Zustimmung einholt. Dagegen ist eine nachträgliche Zustimmung oder Genehmigung der Kündigung durch die zuständige Behörde nicht mög...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 10 Heimarbeiterinnen (Abs. 3)

Rz. 98 Die Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 1 trifft besondere Vorgaben zum Kündigungsschutz von in Heimarbeit beschäftigten Frauen und übernimmt insoweit den Regelungsgehalt des früheren § 9 Abs. 4 MuSchG. Er enthält wie bisher die Klarstellung, dass die gesundheitsschutzrechtlichen Verbote der Ausgabe von Heimarbeit nach den §§ 3, 11, 12, 13 Abs. 2 und § 16 MuSchG unberührt...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.2 Anfechtung

Rz. 52 Wird ein Arbeitsverhältnis von einer Vertragspartei rechtswirksam angefochten, so ist § 17 Abs. 1 nicht anwendbar. Dies ist vorstellbar, wenn eine Arbeitnehmerin in den Einstellungsgesprächen eine für die Tätigkeit vom Arbeitgeber verlangte Qualifikation behauptet, diese aber tatsächlich nicht vorliegt. In diesem Fall ist eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses mit e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss bei Ausspruch der Kündigung positive Kenntnis von der Schwangerschaft oder Entbindung besitzen. Dagegen genügt die fahrlässige Unkenntnis des Arbeitgebers nicht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit greift der Kündigungsschutz nicht ein. Daher ist es nicht ausreichend, dass der Arbeitgeber eine Schwangerschaft vermutet oder für möglich hält. Konsequen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.4 Fall- und Personengruppen, die nicht unter den Anwendungsbereich der eAU- Bescheinigung fallen

Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten: Von dem Befreiungstatbestand nach § 5 Abs. 1a EFZG nicht erfasst sind nach dem Gesetzeswortlaut Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gemäß § 8a SGB IV ausüben. Privatversicherte: Zudem bleibt es bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bei dem bisherigen Verfahren nach § 5 Abs. 1 EFZG. Der privat...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Vertreter während der Elternzeit (§ 21 BEEG)

Gemäß § 21 Abs. 1 BEEG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder einer anderen Arbeitnehmerin, für die Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz einer Elternzeit, einer auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.4 Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Jugendlichen dürfen diese nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.[1] Die Regelung stellt ein zwingendes Beschäftigungsverbot dar, Einwilligungen von Jugendlichen (bzw. ihrer Personensorgeberechtigten) in gefährliche Tätigkeiten sind unwirksam. Nicht anwendbar ist das Verbot auf erwachsene Auszubildende. Verboten sind i...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.2 Besuch der Berufsschule

§ 9 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG normiert ein echtes Beschäftigungsverbot des Arbeitgebers mit dem Ziel, die Berufsschulpflicht des Jugendlichen abzusichern und mit der betrieblichen Ausbildung im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses zu synchronisieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Arbeit freizustellen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.5 Leistungsabhängige Entlohnung

Zum Schutz vor (gesundheitsschädlicher) Überforderung und Leistungsdruck dürfen Jugendliche nach § 23 Abs. 1 JArbSchG nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die leistungsabhängig vergütet werden, unabhängig von der Art der Tätigkeit. In der Regel ist dies Stückakkord, bei dem sich die Vergütung nach den fertig gestellten Stücken richtet, oder aber Zeitakkord, bei dem sich di...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.1 Erstuntersuchung

Vor dem Eintritt in das Berufsleben muss sich ein Jugendlicher ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung vorlegen. Ohne diese Voraussetzungen trifft den Arbeitgeber gemäß § 32 Abs. 1 JArbSchG ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.[1] Der Abschluss des Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages ist gleichwohl nur schwebend unwirksam bi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.2 Erste Nachuntersuchung

Gemäß § 33 JArbSchG hat frühestens nach 9 Monaten, spätestens bis zum Ablauf des 12. Beschäftigungsmonats nach Aufnahme der letzten Beschäftigung eine erste Nachuntersuchung zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat sich die entsprechende Bescheinigung entsprechend dem zwingend vorgegebenen Vordruck nach den §§ 5 f. JArbSchUV des Arztes darüber vorlegen zu lassen. Eine eindeutige Fri...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.7 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen

Vom Arbeitgeber zu beachten sind die Beschäftigungsverbote nach § 25 JArbSchG. Die Regelung betrifft zur Arbeit mit Jugendlichen nicht geeignete Personen[1], weil bei ihnen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Integrität in Bezug auf den zu gewährleistenden, verantwortungsvollen Umgang mit Jugendlichen bestehen. Die in § 25 Abs. 1 JArbSchG aufgeführten Personen dürfen Jugendli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 1.1 Unionsrecht

Die Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22.6.1994 über den Jugendarbeitsschutz[1] regelt in insgesamt 18 Artikeln das europäische Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Als Kern der Richtlinie sind zu betrachten: Art. 4: Verbot der Kinderarbeit Art. 6: Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers Abschnitt III: Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten Die Richtlinie 94/33/EG wurde ...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.3 Weitere Untersuchungen

Weitere Untersuchungen nach der Erstbeschäftigung sieht das JArbSchG zwingend nicht vor. Nach § 34 JArbSchG kann der Jugendliche sich erneut untersuchen lassen. Der Arbeitgeber soll ihn auf diese Möglichkeit hinweisen und darauf hinwirken, dass der Jugendliche die Bescheinigung über die weitere Nachuntersuchung vorlegt. Verletzt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen, kann er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.4 Untersuchungsbefugnis und -verfahren

Die Untersuchung nach dem JArbSchG kann von jedem approbierten Arzt durchgeführt werden; besondere Fachkenntnisse im Bereich der Arbeitsmedizin fordert das Gesetz nicht. Die Durchführung der Untersuchung hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen zu erfolgen. Der Arzt hat zu beurteilen, ob die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen durch die A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 3.3 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit

Das JArbSchG regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit [1] bzw. der Beschäftigung von Jugendlichen in Vollzeitschulpflicht[2] in § 5 Abs. 2 ff. bis § 7 JArbSchG. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot des § 5 Abs. 1 JArbSchG, die in § 5 Abs. 2–4 JArbSchG vorgesehen sind, und die von einer behördlichen Entscheidung abhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.1 Grundlagen

Die Beschäftigung von Jugendlichen ist in den §§ 8–46 JArbSchG geregelt. Neben den zentralen Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit sowie dem besonderen Urlaubsrecht enthält das JArbSchG die nachfolgend dargestellten Bereiche der Berufsschulteilnahme[1] und der Beschäftigungsverboten[2]; dazu treten die Regelungen über die sonstigen Pflichten des Arbeitgebers[3] und die ges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / Zusammenfassung

Überblick Der Jugendarbeitsschutz dient verschiedenen gesetzgeberischen Zielen: Kinder und Jugendliche sollen vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft sowie vor den psychischen und physischen Gefahren geschützt werden, die durch nicht altersgerechte Arbeitsbelastungen drohen. Daneben soll die mögliche Beteiligung am Arbeitsleben keine Beeinträchtigung der schulischen Entwicklun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.3 Tatsächlich geleistete Arbeit

Rz. 35 Damit die Zuschläge steuerfrei sind, müssen sie für "tatsächlich geleistete" Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG). Gemeint ist, dass der Arbeitnehmer innerhalb der besonderen Zeiten (Rz. 31ff.) tatsächlich gearbeitet haben muss.[1] Auf die arbeitszeitrechtliche Einordnung kommt es nicht an.[2] Für pauschale Zuschläge greifen mitunte...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist gem. § 19 Abs. 3 TVHöD grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Studierende keinen Anspruch auf Studienentgelt (§ 9 TVHöD), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 12 TVHöD) oder im Krankheitsfall (§ 16 TVHöD) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 19 Abs. 2 Satz 1 T...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.6.2 Berufspraktischer Studienteil, § 8 Abs. 2 TVHöD

Für die berufspraktischen Studienabschnitte bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung gelten die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TVHöD). Dies gilt gleichermaßen für die Durchführung der berufspraktischen Studienabschnitte bei einer anderen Einrichtung (Abs. 2 Satz 2). Ausgehend von...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.5.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 5 TVHöD)

§ 5 Abs. 1 Satz 1 TVHöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen der verantwortlichen Praxiseinrichtung vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.3.4 Änderungen des TVHöD

In Rahmen der Gespräche zur Tarifpflege haben die Tarifvertragsparteien im Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11. Januar 2022 Folgendes vereinbart: § 19 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: "2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, für die Studierende weg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 3 Schwangere und stillende Frauen: Wie das Mutterschutzgesetz im Betrieb richtig umgesetzt wird

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) legt fest, dass Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit besonders vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden müssen. Mütter müssen ihre Beschäftigung in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 5.3 Verbotene Tätigkeiten

Für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten folgende Beschäftigungsverbote: Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, Arbeiten mit Unfallgefahren, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.6 Beschäftigungsverbote

Rz. 63 Kann der Arbeitnehmer aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die Arbeit nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen Vergütungsanspruch und im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn das gesetzliche Beschäftigungsverbot Folge einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 8.1 Pflichtvorsorge

Veranlasst der Arbeitgeber die Pflichtvorsorge und verweigert der Beschäftigte die Teilnahme hieran, darf der Arbeitgeber den Beschäftigten die betroffene Tätigkeit nicht ausüben lassen.[1] Es besteht ein Beschäftigungsverbot. Ob und mit welchen Maßnahmen der Arbeitgeber reagieren kann, hängt von den getroffenen arbeitsvertraglichen Regelungen, eventuell vorhandenen Betriebsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird Krankheit definiert als ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlecht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Studierende keinen Anspruch auf Studienentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVSöD genannten Entgelte, kann für den ents...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.6.2 Praktische Ausbildung an Tagen eines theoretischen betrieblichen Unterrichts

§ 7 Abs. 4 TVSöD enthält für Studierende, die eine BBiG-Ausbildung absolvieren, ein Beschäftigungsverbot für die Tage, an denen der Studierende an einem theoretischen betrieblichen Unterricht von mindestens 270 tatsächlichen Unterrichtsminuten teilnimmt. Wird die Grenze von 270 Minuten überschritten, darf der Studierende an diesem Tag nicht mehr zur praktischen Ausbildung he...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.5 Wöchentliche und tägliche Ausbildungs- und Studienzeit (§ 7 TVSöD)

Bei der wöchentlichen und täglichen Ausbildungszeit ist zunächst zwischen den Studierenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, und den Studierenden, die als Jugendliche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, zu unterscheiden. Für Letztere ist hinsichtlich der Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit insbesondere § 8 Abs. 1 JArbSchG maßgeb...mehr