Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2 Abgrenzung von Restaurationsleistungen und Lieferungen von Nahrungsmitteln

Wichtig Ermäßigter Steuersatz für Restaurations-Dienstleistungen vom 1.7.2020 – 31.12.2023! Sämtliche Abgabe von Speisen unterlagen – anstatt bisher dem Regelsteuersatz von 19 % – befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023 aufgrund der Corona-Pandemie dem ermäßigten Steuersatz. Seit dem 1.1.2024 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 %.[1] In diesem Kapitel werden insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 2.2 Lohnsteuerrecht

Arbeitgeber haben auch steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Es ist vor allem zu klären, ob sich aufgrund der aus dem Ausland erbrachten Tätigkeit etwas an der Pflicht des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug ändert. Eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer im Ausland lohnsteuerpflichtig wird. Insofern sollte eine doppelte Besteuerung v...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.5 Personalbeköstigung des Arbeitgebers

Hält der Arbeitgeber besondere Verzehrvorrichtungen bereit, unterliegt auch die Personalbeköstigung des Arbeitgebers dem Regelsteuersatz.[1] Nicht entscheidend ist es insoweit, ob dies erfolgt in besonders hergerichteten Räumen (z. B. Betriebskantinen), in den Betriebsräumen oder in den Privaträumen des Arbeitgebers. Daher dürfte die Personalbeköstigung im Gaststättengewerbe und...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung seit 2011

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH (und nachfolgend des BFH)[1] ist das BMF-Schreiben vom 20.3.2013 ergangen.[2] Insoweit war für nach dem 30.6.2011 ausgeführte Umsätze zusätzlich Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer 282/11 des Rates vom 15.3.2011, ABL. EU Nummer L 77 S. 1 (MwStVO) zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hat dabei auf die o. g. EuGH-Rechtsprechung...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Fiktive Veräußerungsgewinnbesteuerung verfassungsgemäß

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Investmentanteilen unter Berücksichtigung fiktiver Übergangsgewinne gem. § 56 InvStG ist nach Auffassung des FG Niedersachsen verfassungsmäßig nicht zu beanstanden. FG Nds. v. 14.6.2023 – 7 K 254/20, EFG 2023, 1571, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 22/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zahlungen an Staatskasse im Zusammenhang mit Einstellung eines Strafverfahrens als Betriebsausgabe?

Vermögensabschöpfungen nach § 73 Abs. 1 StGB sind entsprechend der Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 8 S. 4 EStG zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung dann als BA zu berücksichtigen, wenn der Rechtsgrund für die Abschöpfung in einer Vermögensmehrung liegt, die tatsächlich beim Steuerpflichtigen der Besteuerung unterlegen hat. Stellt eine Geldzahlung an die Staatskasse im Zusammenh...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 4 Dualität der Besteuerung

Die gesellschaftsrechtliche Dualität der beiden Rechtsformgruppen setzt sich bei der Besteuerung der Gesellschaften fort; auch dort kommt es zu einer Zweiteilung. Eine Personengesellschaft wird selbst nicht mit Einkommensteuer belastet. Vielmehr unterliegt jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit seinen anteiligen Einkünften aus dem gemeinsamen Unternehmen der Eink...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.2 Ermäßigter Steuersatz für unentgeltliche Wertabgaben

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG sind die Leistungen der gemeinnützigen Vereine steuerermäßigt. Hierzu zählt die Verwaltung auch die unentgeltlichen Wertabgaben. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für entgeltliche Leistungen, sondern auch für unentgeltliche Wertabgaben an den eigenen nichtunternehmerischen Bereich in Betracht.[1] Wichtig Steuervorteil durch ermäßigte ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 6 Steuerrechtliche Folgen

Die obigen Änderungen sollen ausdrücklich zu keinen Folgeänderungen bei den ertragsteuerlichen Grundsätzen für die Besteuerung von Personengesellschaften führen. Insbesondere soll die transparente Besteuerung von Personengesellschaften erhalten bleiben. Auch die Abschaffung der gesamthänderischen Bindung zugunsten von Eigentum einer GbR führt zu keinen steuerlichen Folgewirku...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7 Einflussfaktor Steuersatz

Bei der eigentlichen Steuerbelastung kommt den bestehenden Unterschieden bei der Besteuerung der einzelnen Gesellschaftsformen bzw. den damit verbundenen Steuertarifen besondere Bedeutung zu. Jedoch lässt sich nicht generell oder pauschal sagen, ob eine Gesellschaftsform bezogen auf die Steuerbelastung vor- oder nachteilig ist. 7.1 Individuelle Einkommensteuerbelastung Die Ste...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9.2 Nachteile

Wesentliche Nachteile sind eine komplexe und relativ teure Gründung, ebenso wie die Rechtsform bedingten höheren laufenden Kosten. Das Mindestgründungskapital beträgt 50.000 EUR. Die derzeitige Besteuerung mit einer gewissen doppelten Belastung ist zumindest für die Aktionäre nachteilig.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6 Leistungsbeziehungen mit den Gesellschaftern

Diese Grundsätze der Besteuerung werden durch einen wesentlichen Tatbestand ganz erheblich beeinflusst – die steuerlich völlig unterschiedlich zu behandelnden Leistungsvergütungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern. 6.1 Personengesellschaften Bestehen bei einer Personengesellschaft Leistungsbeziehungen mit ihren Gesellschaftern, stellen die Aufwendungen dafür ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.3 Gewerbesteuerbelastung

Auch wenn die Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform gilt (§ 2 GewStG), gibt es im Endeffekt doch einen bedeutenden Unterschied. Denn nur bei Personengesellschaften besteht die Möglichkeit, eine auf die gewerblichen Einkünfte anfallende Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen (§ 35 EStG). Dazu erfolgt bei den Gesellschaftern eine pausch...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.1 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft unterliegt nicht der Einkommensteuer. Vielmehr werden die von der Gesellschaft erzielten Gewinne oder Verluste auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen zusammen mit den übrigen Einkünften der Einkommensteuer unterworfen. Die Ermittlung, Feststellung und Aufteilung erfolgt in einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren (§§ 179,...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.12 Optierte Körperschaft

Seit 2022 ist es Personenhandelsgesellschaften und Partnergesellschaften auf Antrag möglich, wie eine Körperschaft besteuert zu werden.[1] Dies ist möglich, ohne dass die Gesellschaft einen Rechtsformwechsel vornimmt, da die Option ausschließlich ertragsteuerlich wirkt. Die Option gilt nur als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Damit bleibt auch die gesellschafts...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil – bzw. Ges...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.2 Kapitalgesellschaften

Vorteilhafter ist eine Leistungsbeziehung bei Kapitalgesellschaften. Hier bleibt es beim gebuchten Betriebsausgabenabzug; es erfolgt keine steuerrechtliche Korrektur bei der Gewinnermittlung. Die Auswirkungen von vertraglichen Vergütungen werden für die Besteuerung beachtet. Dies gilt auch und gerade für die Gewerbesteuer, welche damit durch die Zahlung von Vergütungen an di...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.1 Auslieferungs- und Konsignationsläger

Ein steuerbares unternehmensinternes Verbringen liegt immer dann vor, wenn Gegenstände des Umlaufvermögens, die im Inland hergestellt, erworben oder eingeführt wurden, in ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Auslieferungslager (ausgenommen Konsignationslager mit feststehendem Abnehmer) verbracht und von diesem aus Umsätze bewirkt werden. Werden die Waren jedoch nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.2.1 Voraussetzung: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers

Im Bereich der Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung an steuerpflichtige Abnehmer wird der Leistungsort in das Land der Ansässigkeit des Auftraggebers verlagert. Praxis-Beispiel Leistungsort und Steuerschuldnerschaft Ein Möbelhersteller aus Dänemark lässt Schnittholz in einem in Deutschland ansässigen Sägewerk zu Brettern verar...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.2 Erwerbsteuerpflichtige Abnehmer

Neben dem körperlichen Gelangen der Gegenstände vom übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland setzt der Erwerbstatbestand einen Abnehmer voraus, der Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt. Für bestimmte Unternehmer, die ausschließlich s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.2 Optionsmöglichkeit zur Erwerbsbesteuerung

Der o. g. Abnehmerkreis[1] kann auch bei Nichtüberschreiten der Erwerbsschwelle zur Erwerbsteuer optieren. Die Ausübung der Option erfolgt durch die Verwendung der erteilten USt-IdNr. Die Vorschrift des § 1a Abs. 4 UStG ist mit Wirkung zum 1.1.2011 präzisiert worden, um missbräuchliche Verwendungen der USt-IdNr. bei Unterschreitung der Erwerbsschwelle zu unterbinden. Bis zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 7 Vorsteuerabzug

Die geschuldete Erwerbsteuer nach § 3d Satz 1 UStG (Ende der Beförderung oder Versendung im Inland) berechtigt den Unternehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Zeitpunkt ihres Entstehens zum Vorsteuerabzug. Das Vorliegen einer Rechnung mit den Angaben nach §§ 14, 14a UStG ist in Deutschland nicht erforderlich. Eine wirtschaftliche Belastung ist mit ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.7 Steuerhinterziehung und Richtlinienverstöße bei Ausfuhrlieferungen

Im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Durchsetzung der Erwerbsbesteuerung im Mitgliedstaat des innergemeinschaftlichen Erwerbs sicherzustellen. Im Fall von Ausfuhrlieferungen in einen Drittstaat besteht jedoch nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen Ausfuhr und Besteuerung im Empfangsstaat. Die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung entsteht auch, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.3 Gewerbliche Lieferung, ausgenommen von Kleinunternehmern

Auch der Status des Lieferanten ist zu berücksichtigen. Die Lieferung muss durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt werden und darf nicht nach dem Recht des Mitgliedstaats, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei gestellt sein. Zusammenfassend gilt entsprechend der Sys...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.3 Keine Ausnahmen bei neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs [1] unterliegt, unabhängig vom Status des Abnehmers, immer der Erwerbsbesteuerung.[2] Auch der Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Wege der Beförderung oder Versendung durch den Lieferanten führt zwangsläufig zur Besteuerung im Bestimmungsland, weil entweder der berechtigte Abnehmer steuerfrei bezieht und der Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 6 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Die Bemessungsgrundlage[1] ergibt sich gem. § 10 Abs. 1 UStG auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb aus allem, was der Erwerber aufwendet, um die Lieferung zu erhalten. Grundsätzlich ist das vereinbarte Entgelt, auch bei Anwendung der Istversteuerung, die Basis für die Erwerbsbesteuerung. Aufwendungen, die als Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen, wie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.2 Lieferant befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Befördert der liefernde Unternehmer die Gegenstände mit eigenen Fahrzeugen in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Freihäfen und Gebiete zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie, oder geschieht dies im Wege der Versendung durch einen eingeschalteten Beauftragten, ist der Status des Abnehmers, seine Ansässigkeit oder die unternehmerische Verwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.3 Messen und Ausstellungen, fliegende Händler

Ein unternehmensinternes Verbringen muss auch dann fingiert werden, wenn Gegenstände im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet verkauft oder durch "fliegende Händler" direkt beim Kunden im anderen Mitgliedstaat abgesetzt werden. Im Gegensatz zu den erstgenannten Sachverhalten entsteht der steuerbare Tatbestand des Verbringens in diesen Fällen e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / Zusammenfassung

Begriff Für Lieferungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten existieren keine physischen Grenzkontrollen. Die Besteuerung des Warenbezugs hat daher im gewerblichen Handel im Wege der Selbstberechnung durch den Unternehmer zu erfolgen. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist strikt an die körperliche Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen gebunden. Die Bemessungsgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 1 Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.1 Vereinfachungen für bestimmte Abnehmer

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG ist bei einem Warenbezug aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet unter den o. g. Voraussetzungen erwerbsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat den erwerbsteuerpflichtigen Abnehmerkreis unter bestimmten Bedingungen noch erweitert, indem er für diese Personen eine sog. Erwerbsschwelle eingeführt hat. Danach unterliegen der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 3 Unternehmensinternes Verbringen als nichtsteuerbarer Tatbestand

Nichtsteuerbare unternehmensinterne Verbringensfälle können vorliegen, wenn die Verwendung des unternehmenseigenen Gegenstands ihrer Art nach nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Um eine ihrer Art nach vorübergehende Verwendung handelt es sich z. B. bei folgenden Sachverhalten, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Besteuerung unterliegen[1]: Die Gegenstände...mehr