Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Personengesellschaften in d... / 5 Zusammenfassung und Ausblick

Rz. 78 Obwohl in § 264c HGB Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von kapitalistischen Personenhandelsgesellschaften, die vor allem das Eigenkapital betreffen, kodifiziert wurden, bleibt dennoch eine Vielzahl offener Fragen. Dies gilt insbesondere für Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen von §§ 264a ff. HGB fallen. Voraussetzung für e...mehr

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Personengesellschaften in d... / Zusammenfassung

Überblick Zentrale Änderungen durch das MoPeG Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, das Recht der Personengesellschaften an die Anforderungen der Praxis anzupassen. Insbesondere wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) neugestaltet und die Rechtsform der Personenhandelsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Bundesrecht

Rz. 6 Die verletzte Rechtsnorm muss zum Bundesrecht gehören; das sind das Grundgesetz ; insbes. der Gleichheitssatz[1], das Rechtsstaatsprinzip[2] sowie die daraus abgeleiteten Prinzipien des Vertrauensschutzes[3], des Rechts auf ein faires Verfahren[4], der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung[5], der Verhältnismäßigkeit[6] usw. die vom Bundesgesetzgeber aufgrund seiner Gesetz...mehr

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Personengesellschaften in d... / 2 Rechnungslegungsnormen für Personengesellschaften

Rz. 5 Nach § 6 Abs. 1 HGB besitzen Personenhandelsgesellschaften als Formkaufleute Kaufmannseigenschaft. Folglich gelten für die OHG und KG im Hinblick auf die Finanzbuchhaltung zunächst die im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB (§§ 238–263 HGB) niedergelegten Vorschriften. Sofern die in Rede stehenden Unternehmensformen 2 der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 PublG genannten S...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.3 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 50 Für steuerpflichtige Einzel- oder Mitunternehmer besteht die Möglichkeit, nicht entnommene (thesaurierte) Gewinne auf Antrag mit einem begünstigten Steuersatz von 28,25 % gem. § 34a Abs. 1 EStG zu versteuern. Ziel der Thesaurierungsbegünstigung ist es, die Belastung der Gewinneinkünfte von Personenunternehmen an die von Kapitalgesellschaften anzugleichen und somit die...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.1 Anknüpfungspunkte von Einkommen- und Gewerbesteuer

Rz. 35 Wie bereits dargelegt wurde, unterwirft das Einkommensteuergesetz nicht die Personenhandelsgesellschaften selbst der Einkommensteuerpflicht, sondern die hinter den Unternehmen stehenden Gesellschafter.[1] Diese vom Steuerrecht als Mitunternehmer bezeichneten Personen sind i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Person...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.1 Ermittlung des Steuerbilanzerfolgs

Rz. 63 Die Ermittlung des Steuerbilanzgewinns bzw. -verlusts der Personenhandelsgesellschaft kann grundsätzlich auf 4 unterschiedliche Arten erfolgen: Das Unternehmen erstellt lediglich einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften und korrigiert den entsprechenden Erfolg bei abweichenden steuerrechtlichen Regelungen außerhalb dieses Rechnungssystems (§ 60 Abs. 2...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 5.1 Grundsätzlicher Wertansatz

Die Bewertung verdeckter Einlagen[1] hat mit dem Teilwert zu erfolgen.[2] Die Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG findet keine Anwendung, weil die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in eine Kapitalgesellschaft gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG beim Einlegenden einer Veräußerung gleichgestellt wird und es somi...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 3.1 Gesellschaftsebene

Auf der Ebene der Gesellschaft kommt es zu folgenden steuerlichen Auswirkungen: Aktivierung des erhaltenen Wirtschaftsguts (i. d. R. mit dem Teilwert). Die Gesellschaft aktiviert das eingelegte Wirtschaftsgut auf der Aktivseite ihrer Bilanz bzw. minimiert auf der Passivseite einen Bilanzposten. Dies führt bei einer verdeckten Einlage i. d. R. – handelsrechtlich zutreffend – zu...mehr

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Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 5.2 Besteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, dann werden die Gesamtkosten nach den Nutzungsverhältnissen aufgeteilt, die sich aufgrund des Fahrtenbuchs ergeben. Aus den Gesamtkosten dürfen keine Kosten herausgenommen werden, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Ermittlung der Umsatzsteuer b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 5.1 Besteuerung auf der Grundlage der 1 %-Regelung

Die Finanzverwaltung lässt es also zu, dass der Unternehmer den pauschalen lohnsteuerlichen Wert nach der 1 %-Regelung aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legen kann. Bei diesem Wert behandelt es sich um einen Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Umsatzsteuer bei der 1 %-Regelung Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer, der einen ...mehr

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Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte; Besteuerung bei Sport-, Renn- und Turnierpferden

Leitsatz Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport‐, Renn- und Turnierpferden keine Anwendung. Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, Art. 296, Art. 300 Nr. 1, Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Anh. VII Nr. 2 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger betreibt eine Pferdezucht und einen Pferdehandel. Er erzielt...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel

Leitsatz Auch wenn nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit bestehen, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b...mehr

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Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 6 Schätzung der Bemessungsgrundlage aufgrund der Gegenleistung

Die längerfristige Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung an den Arbeitnehmer ist als entgeltlicher Vorgang einzustufen. Es handelt sich um einen tauschähnlichen Umsatz, bei dem die Bemessungsgrundlage der Arbeitslohn ist, der nicht durch den Barlohn abgegolten wurde. Der Arbeitgeber kann den Wert anhand der Gesamtkosten für die Überlassung des Fahrzeugs schätzen...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 7.3 Pkw-Überlassung bei der Personengesellschaft

Kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen betrieblichen Pkw auch für private Zwecke unentgeltlich nutzen, ist dieser Vorteil als Entnahme ertragswirksam zu erfassen und unterliegt auch der Umsatzsteuer. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei Arbeitnehmern oder bei Einzelunternehmern. Laut FG des Landes Sachsen-Anhalt[1] dürfen auch Personengesellschaft...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.3 Umwandlungsvorgänge

Einbringungen[1] und Umwandlungen[2] enthalten regelmäßig Tauschvorgänge, die nach §§ 16, 17 EStG zu einer Gewinnrealisierung führen. Das UmwStG vermeidet bei bestimmten Konstellationen (Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge) unter gewissen Rahmenbedingungen die ertragsteuerliche Belastung.[3] Beratung durch einen Steuerberater und Rechtsanwalt ist angesichts der Komplexität der ...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 3.2 Tausch im Umlageverfahren führt u. U. nicht zur Gewinnrealisierung

Das Umlageverfahren nach Baugesetzbuch [1] und Flurbereinigungsgesetz [2] ist ein Zwangsverfahren. Eine Gewinnrealisierung unterbleibt im Umlageverfahren [3] ausnahmsweise, wenn das hingegebene Grundstück mit dem erhaltenen Grundstück wertgleich und wirtschaftlich identisch ist. Die Betriebsvermögenseigenschaft des aufgegebenen Grundstücks setzt sich im Wege der Surrogation an ...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.2 Feststellungsverfahren

Für Grundstücke sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen. Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Hierbei kann das Finanzamt von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen. Handelt es sich um einen Erbbaurechtsfall, dann kann das Finanzamt die Abgabe e...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 107 bis 109 bzw. Zeilen 138 bis 141)

Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde. Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand der Bebauung. Es sei denn, dass das Gebäude in Bauabschnitten errichtet wird. Zur Bewertung eines Grunds...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

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Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit

Leitsatz Auch wenn nach unionsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit dem sogenannten Freizügigkeitsabkommen der Europäischen Union und der Schweiz bei einem im Jahr 2011 erfolgten Wegzug in die Schweiz die im Wegzugszeitpunkt entstehende nationale Steuer auf den Vermögenszuwachs (Wegzugsteuer) dauerhaft und zinslos zu stunden ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Uni...mehr

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Übertragung von Assets eines Investmentfonds im Fokus

Kommentar Das BMF äußert sich zur Übertragung von Assets eines Investmentfonds auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung. Die Aussagen im Überblick. Übertragung von Assets Übertragung von Assets Bei der Bildung sogenannter "Side Pockets" werden nicht mehr handelbare Vermögensgegenstände eines Investmentfonds (illiquide Assets) auf einen neuen Investmentfonds ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1 Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschnit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Besteuerung der Versorgungsbezüge

Schrifttum: Melchior, Das Alterseinkünftegesetz im Überblick, DStR 2004, 1061; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz, DB 2004, 1329; Weber-Grellet, Das Alterseinkünftegesetz, DStR 2004, 1721; Korn/Strahl, Alterseinkünftegesetz: Änderungen und Empfehlungen, KÖSDI 2004, 14 360. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 19.08.2013, BStBl I 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Besteuerung der Tätigkeit des Treuhänders

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Besteuerung der Einkünfte, die der Treuhänder durch seine Tätigkeit erzielt, wirft keine besonderen Probleme auf. Sie hängt davon ab, ob die treuhänderische Tätigkeit i. V. m. einer anderen Tätigkeit steht oder nicht. Verwaltet z. B. ein Unternehmer neben der Führung seines eigenen Betriebs treuhänderisch einen anderen Betrieb des gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Besteuerung des Veräußerungsgewinns

3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung Tz. 63a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Gesetzlicher Hintergrund, Besteuerung von Beiträgen beim ArbG und ArbN

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG wurde durch Art 6 Nr 5 AVmG (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt. Er war erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 endeten (§ 52 Abs 12b EStG aF). Rn. 2 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen Beiträge an einen Pensionsfonds v Trägerunternehmen (dem Unternehmen, das einen Pensionsfond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Besteuerung des Einbringenden

Tz. 258 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erfolgt eine schädliche Verfügung über die maßgebenden ("sperrfristverhafteten") Anteile (s Tz 244–245) unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs 5 UmwStG (s Tz 243–257), ist § 22 Abs 2, 3 und 5 bis 7 UmwStG entspr anzuwenden (im Einzelnen s § 22 UmwStG Tz 78ff), insoweit die Realisierung der stillen Reserven aus der Beteiligung auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Besteuerung der Zuwendungen bei ArbG und ArbN

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4c EStG regelt allein unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen (Beiträge, zum Begriff s Rn 24) an eine Pensionskasse (zum Begriff s Rn 4ff) vom Trägerunternehmen als BA abgezogen werden können. Die Vorschrift ist somit lex specialis zu § 4 Abs 4 EStG, da sie den grds unbegrenzten Abzug der betrieblich veranlassten Aufwendungen einschränkt....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Besteuerung beim Mitglied und Verhältnis zu § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (Abgeltungsteuer)

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die derzeitige Praxis und Auff im Schrifttum berücksichtigt Rückvergütungen von Gen beim Empfänger wie eine Minderung/Erhöhung des der Rückvergütung zu Grunde liegenden Geschäfts (s Klein in Mössner/Oellerich/Valta, KStG, § 22 Rn 301ff; Rüsch in F/D, § 22 KStG, Rn 63). Dies soll nur gelten, soweit die Voraussetzungen des § 22 KStG erfüllt un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung nach Verschmelzung gemäß § 13 Abs 1 und 2 UmwStG

Rn. 35 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Verschmelzung gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft grds als zum gemeinen Wert veräußert, und die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft gelten als mit diesem Wert angeschafft (§ 13 Abs 1 UmwStG nF). Es kommt zu einem gewinnrealisierenden Tausch. Da bereits nach allgemeinen ertragsteuerliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. AK nach Zuzug gemäß § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG

Rn. 240 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG ist eine besondere Regelung normiert, um StPfl, die aus dem Ausland ins Inland zugezogen sind, nicht einer Doppelbesteuerung zu unterwerfen. Erfolgt bereits eine Wegzugsbesteuerung der Anteile an der KapGes aufgrund ausländischen Rechts, so wird als AK bei einer Veräußerung in Deutschland die Bemessungsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 255 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie dargelegt, wird der Gewinn zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Anteile von dem Veräußerer auf den Erwerber ermittelt (Gewinnermittlung eigener Art), s Rn 161. Es handelt sich um ein punktuelles Ereignis, bei welchem nachträgliche Änderungen nicht bei der laufenden Einkünfteermittlung in einem späteren VZ berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtsstellung des Treuhänders nach der AO

Rn. 61 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 35 AO bestimmt, dass derjenige, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters hat, "soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann." Der Treuhänder als Verfügungsberechtigter im eigenen Namen wird also dem gesetzlichen Vertreter natürlicher oder juristischer Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Grundkonzeption des § 17 EStG

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung ist die Veräußerung von PV grds nicht stpfl. Nach der Systematik des § 2 Abs 2 EStG ist zwischen den Gewinneinkünften und Überschusseinkünften zu unterscheiden. Der Gewinnbegriff nach § 4 Abs 1 S 1 EStG umfasst das Gesamtergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit einschließlich der Gewinne und Verlust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die an die Überwachungsorgane von Kö gezahlten Vergütungen stellen dem Grunde nach betrieblich veranlasste Aufwendungen iSd § 4 Abs 4 EStG dar. Die Vorschrift des § 10 Nr 4 KStG beschränkt deren Abziehbarkeit aber auf die Hälfte. Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot gilt für alle KStpfl, nicht nur für Kap-Ges (auf die die Vorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dziadkowski, Zur ertragstlichen Behandlung von Zinsen für nabzb St, DB 1988, 2069; Euler, Warum St-Zinsen abzb sein müssen, BB 1988, 1016; Flume, St-Zinsen und KSt, DB 1985, 9; Loos, St-Zinsenabzug bei Vollverzinsung systemgerecht, DB 1988, 20; Flume, Die Regelung der Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen für nabzb St-Schulden in dem Entw des StRefG 1990, DB 1988, 1083; Kiesling, Zur A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 128 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG aF/§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) oder beschr (s Tz 128b) wird. Beispiel aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710...mehr