Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Ausschluss aus rechtlichen Gründen (Abs. 2)

Rz. 13 Wenn die ersuchte Behörde aus rechtlichen Gründen dazu außer Stande ist, darf sie Amtshilfe nicht leisten, auch wenn sie es wollte. Bei Leistung der Amtshilfe in diesem Fall würde die ersuchte Behörde rechtswidrig handeln. Dies gilt insbesondere, wenn die angeforderte Hilfsmaßnahme selbst bereits offenkundig rechtswidrig ist. Das gilt auch, wenn die ersuchte Behörde f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / III. Einfluss des MoPeG auf die Besteuerung

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Darstellungen in Abschnitt II ist nach Auffassung des Gesetzgebers mit keiner Änderung in der Besteuerung zu rechnen: Insbesondere sollen sowohl die transparente Besteuerung als auch die additive Gewinnermittlung erhalten bleiben.[83] Damit lässt sich die These fixieren, dass sich das Vermögen der Personengesellschaft für steuerliche Zwecke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 3. Besteuerung der Personengesellschaft

Der Gesetzgeber geht in seiner Gesetzesbegründung davon aus, dass sich Änderungen an den ertragsteuerlichen Grundsätzen bei der Besteuerung von Personengesellschaften mit dem MoPeG nicht einstellen werden.[52] Beachten Sie: Dies soll insbesondere für die transparente Besteuerung von Personengesellschaften gelten.[53] Soweit in den Steuergesetzen auch nach dem MoPeG von Gesamth...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf die Besteuerung von Personengesellschaften (GmbHStB 2022, Heft 6, S. 184)

Abschaffung Gesamthandsvermögen: Auswirkungen auf den Dualismus der Besteuerung Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) führt zu einer umfassenden Änderung des Personengesellschaftsrechts, wobei steuerrechtliche Implikationen nach Auffassung des Gesetzgebers da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / a) Dualismus der Besteuerung

Das deutsche Steuersystem ist von einem dualistischen Besteuerungssystem geprägt: So unterliegen natürliche Personen nach Maßgabe des § 1 EStG einerseits und juristische Personen nach Maßgabe des § 1 KStG andererseits einer Ertragsbesteuerung. Personengesellschaft = Transparenzprinzip: Eine Personengesellschaft ist nicht selbst steuerpflichtig für Zwecke der Ertragsbesteuerun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / c) Vermögensverwaltende Personengesellschaft

Abweichend und subsidiär [81] zur Besteuerung unternehmerischer Personengesellschaften nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG regelt § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, dass Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, den Beteiligten anteilig zugerechnet werden, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Der Anwendungsbereich von § 39 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / b) Unternehmerisch tätige Personengesellschaft

Dreh- und Angelpunkt der Besteuerung einer Personengesellschaft respektive deren Mitunternehmer ist § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, der die Gewinnanteile der Gesellschafter einer OHG, KG und anderen Gesellschaften als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert.[61] Autonomes steuerliches Verständnis der Gesamthand: Die Personengesellschaft ist aus steuerlicher Sicht partiell rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / cc) Zwischenergebnis: Verselbständigung für steuerliche Zwecke

Insgesamt gilt zu konstatieren, dass die unternehmerisch tätige Personengesellschaft für steuerliche Zwecke bereits eine Verselbständigung erfahren hat, indem das gemeinsame Vermögen der Personengesellschaft zugerechnet wird und sodann einer Besteuerung unterliegt (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG).[77] Beachten Sie: In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Vers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / I. Gegenstand des MoPeG

1. Hintergrund Zum Ende der 19. Legislaturperiode wurden verschiedene Gesetzesvorhaben abgeschlossen; insbesondere auch rund um das Personengesellschaftsrecht, welches nach Maßgabe des Koalitionsvertrages vom 14.3.2018[1] reformiert werden sollte. Als integraler Bestandteil der Modernisierung der Personengesellschaften ist neben dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) führt zu einer umfassenden Änderung des Personengesellschaftsrechts, wobei steuerrechtliche Implikationen nach Auffassung des Gesetzgebers damit nicht verbunden sein sollen. Der folgende Beitrag analysiert in zwei Teilen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / IV. Fazit und Ausblick

Es bleibt damit festzuhalten, dass das MoPeG keine Auswirkung auf das duale Besteuerungssystem haben wird. Die Gesellschaften, die steuerlich heute bereits Subjekt der Besteuerung im Kontext der partiellen Rechtsfähigkeit sind, werden es auch nach MoPeG bleiben. Auch die additive Gewinnermittlung wird dadurch nicht beeinflusst, da steuerlich der Begriff des Gesamthandsvermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 2. Einfluss auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG?

Abkopplung vom zivilrechtlichen Begriffsverständnis der Innengesellschaft: Ein anderer Besteuerungsmechanismus kann auch deshalb nicht eintreten, da das Steuerrecht nicht zwischen einer zivilrechtlichen Selbständigkeit der Personengesellschaft mit eigenem Vermögen und der Qualifikation als Gesamthandsvermögen differenzieren will:[96] letztlich knüpft § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 3. Betroffene Änderungen

Zur Implementierung des MoPeG sind umfassende Änderungen im BGB vorgesehen. Daneben sollen durch das MoPeG weitere 133 Gesetze und Verordnungen an die neuen Anforderungen des Personengesellschaftsrechts angepasst werden. Bemerkenswerterweise ist kein Steuergesetz von den Änderungen durch das MoPeG betroffen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass mit dem MoPeG nach Ansicht de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / II. Wegfall des Gesamthandsvermögens

Aus den vorgenannten Leitgedanken heraus soll im Folgenden der erste Leitgedanke des MoPeG, d.h. die Konsolidierung der GbR, näher untersucht werden. Durch die Verselbständigung der GbR wird mit Wirkung ab dem 1.1.2024 das Gesamthandsvermögen zugunsten eines eigenen Gesellschaftsvermögens entfallen.[30] Daher soll nachfolgend insbesondere der Wegfall des Gesamthandsvermögens ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / bb) Zweistufige/additive Gewinnermittlung

Die steuerliche Verselbständigung des Gesamthandsvermögens spielt daneben i.R.d. zweistufigen Gewinnermittlung eine tragende Rolle, die additiv vorzunehmen ist und sich aus dem Gewinn aus erster und zweiter Stufe zusammensetzt: Der Gewinn auf erster Stufe beschreibt dabei den Gesamthandsgewinn, der sich auf Ebene der Personengesellschaft an sich ergibt. Dabei sind der Gewinn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 3. Einfluss auf § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Auch für Bruchteilsgemeinschaften i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO ist keine anderweitige Beurteilung ersichtlich. Das Zivilrecht stellt nun für diese Gesellschaften klar, dass sie über kein eigenes Vermögen verfügen (§ 740 Abs. 1 BGB n.F.) und daher das Vermögen nach Bruchteilen den Gesellschaftern zuzurechnen ist.[99] Damit bleibt festzuhalten, dass die Änderungen durch das MoPe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / aa) Partielle Steuersubjekteigenschaft

Für die Frage der partiellen Steuersubjekteigenschaft gilt anzumerken, dass die Personengesellschaft – im Gegensatz zur intransparenten Besteuerung juristischer Personen[68] – nicht Gegenstand einer Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist.[69] Allerdings ist sie für andere Steuerarten selbst Subjekt der Besteuerung und damit Steuerpflichtiger i.S.d. § 33 AO,[70] soweit der je...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 4. Zeitliche Anwendung

Das MoPeG findet im Grundsatz ab dem 1.1.2024 Anwendung,[29] so dass betroffenen Personen ein Zeitraum zum Antizipieren der neuen Vorschriften von nunmehr noch etwa anderthalb Jahren bleibt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 2. Leitgedanken des MoPeG

Ausgehend von dem Gedanken der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts verfolgt das MoPeG im Kern die folgenden fünf Leitgedanken:[6] Konsolidierung des Rechts der GbR; Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften; Behebung des Publizitätsdefizits der GbR; Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe; Herstellung von Rechtssicherheit bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / e) Herstellung von Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften

Als fünftes Ziel des MoPeG soll eine Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften hergestellt werden, welche bislang nach Auffassung des Gesetzgebers[26] nicht praxistauglich ausgestaltet sei. Ziel ist die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die Rechtssicherheit in Bezug auf die Wirksamkeit eines Beschlusses herbeiführt.[27]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 1. Einfluss auf das duale Besteuerungssystem?

Durchbrechung von Transparenz- und Trennungsprinzip? Fraglich erscheint in diesem Fall, ob durch die Abschaffung des Gesamthandsvermögens in erster Linie das duale Besteuerungssteuersystem – sprich die Unterscheidung zwischen Transparenz- und Trennungsprinzip [84] – durchbrochen wird; schließlich soll das Vermögen einer Personengesellschaft künftig eigenes Gesellschaftsvermög...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / d) Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Die Rechtsform der OHG[20] und der KG[21] stehen nur solchen Gesellschaften offen, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist – mithin muss eine Kaufmannseigenschaft gegeben sein.[22] Darüber hinaus kann durch Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister auch losgelöst von einer Kaufmannseigenschaft eine OHG respektive K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / b) Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften

Die Vorschriften des BGB waren seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1900 in Bezug auf die GbR als Gelegenheitsgesellschaft zugeschnitten.[13] Da die GbR heutzutage eher als Dauergesellschaft genutzt wird, die regelmäßig und nachhaltig im Rechtsverkehr auftritt und die eine Vielzahl von Rechtsgeschäften zu verzeichnen hat, war eine Abweichung vom dispositiven Recht erforderlich....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 2. Gesellschaftsvermögen de lege ferenda

De lege ferenda regelt § 713 BGB n.F., dass die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten Vermögen der Gesellschaft darstellen. Beachten Sie: Dabei handelt es sich um eine Regelung, die das Gesellschaftsvermögen der rechtsfähigen GbR beschreibt; die nichtrechtsfähige GbR soll indes ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / a) Konsolidierung des Rechts der GbR

Der erste Leitgedanke des MoPeG verfolgt eine Konsolidierung des Rechts der GbR.[7] Der historische Gesetzgeber hatte bei der Konzeption der GbR ein rein schuldrechtliches Konstrukt vor Augen; erst im Laufe der Zeit wurde über die schuldrechtliche Ausgestaltung der GbR das Gesamthandsprinzip "drübergestülpt".[8] Ausgehend vom ursprünglichen Gedanken der reinen Innengesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / c) Behebung des Publizitätsdefizits der GbR

Die der GbR durch die Judikative[16] attestierte Rechtsfähigkeit hatte bislang zur Folge, dass ein Rechtssubjekt existierte, welches über keine natürliche Publizität verfügt und – im Gegensatz zu allen anderen rechtsfähigen Personengesellschaften – nicht mit einer Registerpublizität ausgestattet ist.[17] Im Ergebnis konnten aufgrund des daraus resultierenden Publizitätsdefiz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 1. Hintergrund

Zum Ende der 19. Legislaturperiode wurden verschiedene Gesetzesvorhaben abgeschlossen; insbesondere auch rund um das Personengesellschaftsrecht, welches nach Maßgabe des Koalitionsvertrages vom 14.3.2018[1] reformiert werden sollte. Als integraler Bestandteil der Modernisierung der Personengesellschaften ist neben dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (Kö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 1. Gesamthandsvermögen de lege lata

Das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft ergibt sich de lege lata aus §§ 718, 719 und 738 BGB.[33] Auf diese Vorschriften rekurrieren auch etwa die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine OHG[34] oder KG[35] – soweit dort nichts anderes geregelt ist.[36] § 718 Abs. 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Gesellschaftsvermögens, welches die Beiträge der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die vollständige körperliche Bestandsaufnahme auf den BilSt durch Zählen, Messen, Wiegen gemäß § 240 bildet die Grundform der Inventuraufnahme (vgl. Harrmann, DB 1978, S. 2377ff.). Die Vorschriften zur Inventur in § 240 Abs. 1f. werden durch § 241, der mit "Inventurvereinfachungsverfahren" überschrieben ist, ergänzt. Von diesen Vereinfachungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer – Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft

Leitsatz 1. Die Sperrwirkung des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG greift auch dann ein, wenn der Leistungsempfänger i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG die Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft erbringt. 2. Die durch § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG ausgelöste Ungleichbehandlung zwischen Bauleistungsempfängern und Auftraggebern von Leistungen aus anderen Dienstleistungssektore...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Entwicklungen beim ... / 1. Internetdienstleistungsplattformen

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451, wurde eine Regelung eingeführt, die Zinserträge erfasst, welche aus Forderungen stammen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen erworben wurden. Im Einzelnen befindet sich der Grundtatbestand in § 4...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / III. Investitionsklausel

Liegt eine vollzogene Schenkung oder ein bereits erfolgter Erbfall vor, die ggf. nicht durch eine Nachfolgeberatung begleitet wurden, können in Abhängigkeit des Einzelfalls im "Worst-Case" erhebliche Finanzmittel zum Übertragungsstichtag vorliegen, die das Bestehen des 90 %-Tests gefährden oder zu erheblichem steuerpflichtigem Verwaltungsvermögen führen. In diesen Fällen best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 9 Besteuerung des der Auslagerung vorangegangenen Umsatzes

Der Besteuerung unterliegt der letzte vor der Auslagerung liegende – zunächst steuerfreie – Umsatz. Dieser Umsatz muss nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Auslagerung stehen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Auslagerer. Dem Auslagerer obliegen auch die Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten für die Auslagerung. Besteuert werden die der Auslageru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14.2 Besondere Zollverfahren

Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die besonderen Verfahren (ohne Versand) ersetzen die alten vor Inkrattreten des UZK am 1.5.2016 bekannten Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gem. Art. 84 ZK. Besondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14 Regelung für Umsätze mit und in Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden

Nach § 4 Nr. 4b UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand einführt. Die Steuerbefreiung gilt darüber hinaus auch für die der Einfuhrlieferung vorangegangenen Lieferungen. Bei den Befreiungen nach § 4 Nr. 4a und § 4 Nr. 4b UStG gibt es keine Vorrangstellung. Der U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.10 Stand der Beratungen auf EU-Ebene

Die Vorschläge der EU-Kommission für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem sind sehr umfangreich und wurden bisher auf Ratsebene gründlich geprüft und zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Dabei spielen auch die Auswirkungen auf die Administrierbarkeit und Kosten für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltungen eine erhebliche Rolle. Auch ist von großer Bedeutung, dass da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.1 One-Stop-Shop

Das Regime des sog. One-Stop-Shop (OSS) besteht als sog. Mini-One-Stop-Shop (MOSS oder auch kleine einzige Anlaufstellle – KEA) bereits seit 1.1.2015 für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer erbracht werden.[1] War vorher (bis 31.12.2014) z. B. eine auf elektronischem Wege erbra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 11 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2024

Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 4 Kraftfahrzeugsteuer: Begünstigungen und Steuerbefreiungen

Im Lichte der Erkenntnis, dass Mobilität ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens in Deutschland und dass der Verkehr nach Energieerzeugung und Industrie der drittgrößte Verursacher sog. Treibhausgase ist, hat der Gesetzgeber das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KrafStG) unlängst bereits wesentlich reformiert.[1] Mit dieser Reform des KraftStG hat der Gesetzgeber insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.8 Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige

Kapitel 6 des Titels XII der MwStSystRL enthält derzeit 3 Systeme mit einem besonderen Geltungsbereich: ein Sondersystem für Dienstleistungen, die von nicht in der Union ansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden; eine Sonderregelung für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf von Waren und für Dienstleistungen, die von Steuerpflichtigen innerhalb der Union erbracht werden, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.4 Ort der Lieferung von Waren

Die allgemeinen Regeln für die Bestimmung des Ortes der Lieferung von Waren ohne Beförderung (der Ort, an dem die Waren sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden) und der Ort der Lieferung von Waren mit Transport (der Ort, an dem sich die Waren bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Waren befinden) bleiben unverändert. Eine neue Ausnahme von der allgemeinen Regel wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7 Richtlinienvorschlag für ein endgültiges MwSt-System

Am 25.5.2018 hatte die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten" vorgelegt.[1] Ziel des Vorschlags ist die Schaffung des rechtlichen Rahmens für ein endgültiges System f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.2 Gegenstand und Geltungsbereich der MwSt

Das derzeitige MwSt-System teilt die grenzüberschreitende B2B-Lieferung von Waren für MwSt-Zwecke in zwei verschiedene Vorgänge: eine Befreiung im Abgangsmitgliedstaat der Ware und ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Bestimmungsmitgliedstaat. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass eine grenzüberschreitende B2B-Lieferung von Waren innerhalb der Union zu einer einzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 5.1 Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der ermäßigten Steuersätze

Die EU-Kommission hatte am 18.1.2018 den im Follow-up zum MwSt-Aktionsplan angekündigten Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt.[1] Der Vorschlag umfasste folgende Ansätze: Anwendbarkeit von höchstens 2 ermäßigten Steuersätzen, die mindestens 5 % betragen Ausweitung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Steuersätze grundsätzlich au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.1 Vorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte dem Rat am 11.12.2018 ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das im Zusammenhang mit den ab 1.7.2021 infolge der RL (EU) 2017/2455[1] geltenden Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen an Privatverbraucher innerhalb der EU im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) und innergemeinschaftlicher Fernverkäufe von Gegenständen sowie v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.1 Kernelemente des Vorschlags

Die Kernelemente des Vorschlags sind: Festschreibung des Bestimmungslandprinzips (ohne praktische Auswirkung), Wegfall der Aufspaltung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb, Einführung des (besonders vertrauenswürdigen) "Zertifizierten Steuerpflichtigen" Wegfall der Steuerbefreiung für innergemeinscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2 Richtlinien- und Verordnungsvorschlagspaket vom 4.10.2017

Die EU-Kommission hatte am 4.10.2017 ein Paket von Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen für eine Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften vorgelegt. Auch hier handelte es sich ein "Follow-up" zum Aktionsplan im Bereich der MwSt. Der Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL,[1] enthielt insgesamt vier wesentliche Bereiche (sog. Quick Fixes - Schnelllösungen vor einer Implemen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Besteuerung

Rz. 6 Zu unterscheiden ist zwischen der Besteuerung des Beschwerten sowie der Besteuerung der Zweckzuwendung. Es handelt sich hierbei um zwei völlig voneinander getrennte Vorgänge, die lediglich über die Wechselwirkung zwischen Abzugsfähigkeit der Auflage beim Beschwerten und der korrespondierenden Besteuerung der Zweckzuwendung verbunden sind. 4.1 Besteuerung des Beschwerten...mehr