Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Besondere Entgelte oder Vorteile (§ 20 Abs 3 EStG)

Tz. 360 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 20 Abs 3 (vorher: Abs 2 S 1 Nr 1) EStG gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden, zu den Eink aus KapV. § 20 Abs 3 S 1 Nr 1 EStG hat die Funktion einer Generalklausel, stellt aber keinen selbständigen St-Tatbestand dar. Die besonder...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2 Abfindung des Pensionsanspruchs

Tz. 252 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Anders als bei einem Verzicht auf die Pensionszusage (oder einem im Gesellschaftsverhältnis veranlasstem Widerruf durch die Kap-Ges) erhält der anspruchsberechtigte Ges-GF bei einer Abfindung seines Anspruchs eine Gegenleistung. Diese kann in Geld, aber auch in einem WG bestehen (Grundstück, Beteiligung, Aktien oder andere Wertpapiere). Sow...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / c) Leitpfaden für die Praxis

Diese Ansicht des OLG Nürnberg überzeugt, dürfte aber in der Praxis nur in wenigen Fällen tatsächlich umgesetzt werden können. Jedenfalls ist dem OLG Nürnberg im Ausgangspunkt zuzustimmen, da ein solches Interesse für den Beitritt auf Seiten des Gegners des eigenen Versicherungsnehmers dann anzunehmen ist, wenn das Haftungsurteil gegenüber dem Haftpflichtversicherer eine Bin...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Überdachende Besteuerungsrechte nach Art. 4 Abs. 3 und 4 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 44 Steuerliche Gefahren für Zuzügler aus Deutschland bergen Art. 4 Abs. 3 und Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, die das Besteuerungsrecht Deutschlands ausweiten. Art. 4 Abs. 3 DBA Schweiz/Deutschland betrifft natürliche Personen, die nach den nationalen Steuergesetzen Deutschlands und der Schweiz in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, jedoch über Art. 4 Abs. ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / I. Allgemeines

Rz. 53 Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere über zahlreiche Steuergesetze verteilte Vorschriften, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können (siehe Rdn 56 ff.). Vollzieht sich der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Einkommensteuerpflicht dabei innerhalb eines Veranlagungszeitraums,[71] sind nach § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die während der beschränk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.3 Weitere Einzelfälle

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch die Einräumung einer Forderung (gegenüber einem Dritten) kann Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die anschließenden Zinserträge aus der zugewendeten Forderung sind allerdings nicht als verdeckte Einlagen zu behandeln; die Kö erzielt dadurch stpfl BE (zum umgekehrten Fall der Rückgewähr von vGA s Urt des BFH v 25.05.1999, BStBl II...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundfall des § 8 Abs 3 S 4 KStG

Tz. 150 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 4 KStG erhöht sich das Einkommen, soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat. Somit gibt es die (außerbilanzielle) St-Befreiung bei der Empfängerin der verdeckten Einlage nur dann, soweit sich der Vorgang beim AE nicht eink-mindernd ausgewirkt hat. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2007 i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Systematische Einordnung der Einlagen im Ertragsteuerrecht

Tz. 3 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei Pers-Unternehmen (s § 4 Abs 1 S 1 EStG) sollen Einlagen auch bei Kö das Einkommen nicht erhöhen (zur grds Begr, warum Entnahmen und Einlagen beim BV-Vergleich zu korrigieren sind, s Loschelder, in Schmidt, EStG, § 4 Rn 220). Dies basiert auf dem Grundprinzip, dass betriebsfremde Vorgänge bei allen Kaufleuten keine Auswirkung auf das E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Betroffene Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Einlagen sind grds bei allen Arten von Kö denkbar. Vorrangig kommen sie natürlich bei Kap-Ges vor, sie sind aber auch bei anderen Rechtsformen denkbar. Bei Kö, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen (zB Vereine oder Stiftungen) kann sich eine Einlage aber auch innerhalb desselben St-Subjekts ergeben. Ebenso kann eine Kö des öff Rechts eine Ein...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.1 Trägerversammlung (Zusammensetzung und Beschlussfassung)

Rz. 22 Abs. 1 schreibt eine Trägerversammlung zwingend vor. Diese hat auch in der Vergangenheit, vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011, in aller Regel bereits bestanden, wenn die Träger eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung eingegangen waren. Demzufolge wird die Trägerversammlung in diesen Fälle...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.2 Beauftragter für den Haushalt (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 9 BHO ist bei jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ein Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, soweit der Leiter der Dienststelle diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Der Beauftragte ist im Regelfall dem Leiter der Dienststelle unmittelbar zu unterstellen ("Soll"-Vorschrift mit der Möglichkeit, in außergewöhnlichen Fällen ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Nicht gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 49 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das Merkmal dient der Abgrenzung der verdeckten von den offenen Einlagen. In manchen Definitionen wird hierfür auch das Merkmal "außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen" verwendet. Zur Frage, warum dieses Merkmal nicht in allen Fällen zu einem zutr Ergebnis führt, s Tz 13ff. Problematisch sind in diesem Zusammenhang vor allem die Zuz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.5 Rückgängigmachung einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 123 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Rückgewähr einer oGA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

3.1.1.1 Grundsätzliches zur Besteuerung von Kap-Erträgen bei Körperschaften; Rechtsentwicklung Tz. 59 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 sowie Abs 2 S 1 Nr 1, Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 des EStG regeln "die andere Seite" der Besteuerung des von einer Kö erwirtschafteten und an die AE ausgekehrten Gewinns. Gem § 8 Abs 1 KStG gelten diese Regelungen auch fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Gewinnanteile (Dividenden)

3.1.3.2.1 Gewinnausschüttungen Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Bezüge in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.9 Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Divide...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.7 Keine gesonderte Aktivierung von Stammrecht und Dividendenanspruch beim Erwerb von Anteilen zusammen mit dem Dividendenschein, wenn der Dividendenanspruch im Veräußerungszeitpunkt noch nicht entstanden war

Ausgewählte Literaturhinweise Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Abtretung; Ver- und Rückkauf um den Dividendenstichtag

Ausgewählte Literaturhinweise Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Die steuerliche Zurechnung von Dividendenerträgen

Ausgewählte Literaturhinweise Meincke, Zivilrechtliche Vorfragen bei der estlichen Übertragung von Einkunftsquellen aus der Sicht des Zivilrechtlers, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht, DStJG 1978 (Bd 1), 69; Ruppe (in Tipke, aaO), 7, 16; L. Schmidt, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen von Eltern auf Kinder, (in Tipke, aaO),...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder anlässlich der Liquidation einer Körperschaft oder Personenvereinigung (§ 20 Abs 1 Nr 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.3 Ausschüttung auf Genussrechte

Ausgewählte Literaturhinweise Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2 Sonstige Bezüge

Ausgewählte Literaturhinweise Littmann, Zur stlichen Behandlung der Gratisaktie, Wpg 1952, 207; Mittelbach, Freianteile ausl Kap-Ges, FR 1960, 267; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, Stbg 1967, 76; Gondert/Schimmelschmidt, Die Besteuerung von Kauf- und Halteanreizen iRd Börsengangs am Beispiel der Gewährung von Treueaktien der Deutschen Telekom AG durch den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge (§ 20 Abs 1 Nr 1 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktion...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.3 Gewinnverteilung abweichend vom Beteiligungsverhältnis

Ausgewählte Literaturhinweise Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Ros...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3 Ausbeuten und sonstige Bezüge

3.1.3.3.1 Ausbeuten Tz. 97 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ausbeuten sind gem der RFH-Rspr (s Urt des RFH v 28.11.1933, RStBl 1934, 461) Ausschüttungen aus Kuxen, also aus Anteilen an bergrechtlichen Gewerkschaften oder an bergbautreibenden Vereinigungen in der Rechtsform einer jur Person. Die bergrechtlichen Gewerkschaften wurden zum 01.01.1986 aufgelöst (s §§ 163ff BBergG). Dahe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.4 Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.2 Übersicht über die Fallgestaltungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2 Für Dividenden anderer Besteuerungsgegenstand als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

3.1.4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung Tz. 157 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot, GmbHR 2006, 405; Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5 Sonderfälle der Zurechnung

3.1.4.5.1 Nießbrauch Ausgewählte Literaturhinweise Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3 Wertpapierleihe; Wertpapierdarlehen

3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3 "Moderne Bankgeschäfte" (Finanzinnovationen)

Ausgewählte Literaturhinweise Ringling, Die stliche Beurteilung der Pensionsgeschäfte, StBp 1966, 210; Bennat, Wertpapierpensionsgeschäfte in stlicher Sicht, WM 1969, 1434; van der Velde, Stliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren und stfreien Zinsen, StuW 1972, 270; Merkert, Die ertragstliche Behandlung sicherungsübereigneter Wertpapiere, DB 1973, 1614; Brehmer, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6 Vorgezogene Aktivierung des Dividendenanspruchs und vorgezogene Steueranrechnung bei Obergesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise Reuter, Vereinnahmung noch nicht ausgeschütteter Dividenden, BB 1978, 83; Weber, Die Konkretisierung von Gewinnbezugsrechten in Handels- und St-Recht bei Kap-Ges, StBp 1988, 179; Meilicke, Zum Zeitpunkt der Aktivierung von Dividendenansprüchen, FR 1990, 9; Kaufmann, Der Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnansprüchen aus der Beteiligung an Kap-Ges, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6 Problembereich Kapitalertragsteuer

3.1.6.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG Tz. 352 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8 Die steuerliche Behandlung der Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

3.1.3.8.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme Tz. 133 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüttungen einer Kö stammen, für die das stliche Einlagekonto iSd § 27 KStG (nicht auf das Nenn-Kap geleistete Einlagen sowie diesen gleichgestell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Steuerliche Zurechnung von Dividenden beim Auseinanderfallen von Stammrecht und Dividendenschein (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.6 Bezugsrechte

Ausgewählte Literaturhinweise Baier, Bezugsrechte im ESt-Recht und im KSt-Recht, DStZ 1942, 25; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, DB 1954, 805; Priester, Das ges Bezugsrecht bei der GmbH, DB 1980, 1925; Meilicke, Die Neuregelung der Besteuerung der Bezugsrechte, DB 2009, 476; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.1 Nießbrauch

Ausgewählte Literaturhinweise Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.8 Zahlungen an eine und Auskehrungen einer Zweckgesellschaft iSd § 6b Abs 2 FMStFG (§ 14 FMStFG)

Rz. 71 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 14c Abs 1 FMStFG gelten Zahlungen iSd § 6b Abs 1 FMStFG an die Zweckgesellschaft und unter den dort genannten Voraussetzungen Zahlungen iSd § 8a Abs 4 S 1 Nr 2 FMStFG an die Abwicklungsanstalt als negative Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 10 Buchst a EStG. Ebenfalls hierzu s § 8b KStG Tz 27. Nach § 14c Abs 4 und 5 FMStFG gelten Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.2 Pfandgläubiger

Tz. 179 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hier gilt das vorstehend Gesagte (s Tz 174ff) entspr. Da nach § 20 Abs 5 S 1 und 2 EStG Dividendenerträge immer von demjenigen zu besteuern sind, dem in dem Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschl nach § 39 AO das Stammrecht zuzurechnen ist, kann eine Besteuerung der Dividende beim Pfandgläubiger nicht in Betracht kommen. Der S 3 des § 20 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.2 Unechtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 230 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Beim sog unechten Wertpapier-Pensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Pensionsgut zurückzugeben (s § 340b Abs 3 HGB). Sowohl handels- als auch strechtlich gehen die Pensionsgüter auf den Pensionsnehmer über (s § 340b Abs 5 HGB). Dh der Pensionsnehmer, dem die verpensionierten Wertpapiere sowohl ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.3 Herabsetzung des Nennkapitals einer Körperschaft oder Personenvereinigung

Tz. 283 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gesellschaftsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen der ordentlichen Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228 AktG, s § 58 GmbHG), deren Zweck die Rückzahlung von Nenn-Kap ist, der vereinfachten Kap-Herabsetzung (s §§ 229–236 AktG, s §§ 58a–58f GmbHG), deren Zweck die Sanierung der Kap-Ges ist; eine Rückzahlung an die AE erfolgt nicht, der Einziehung v...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / D. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Emigranten erzielte Einkünfte

Rz. 63 Auch nach einem Wegzug erzielen die Emigranten[78] praxisgemäß noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Bezug der Gewinnanteile auf Grund der Gesellschafterstellung

Tz. 154 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wie bereits ausgeführt (s Tz 87), gehören GA nur dann zu den Eink aus KapV, wenn sie dem AE auf Grund einer Gesellschafterstellung und nicht wegen einer bloßen Gläubigerstellung zufließen (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128). Schmich/Schnabelrauch (GmbHR 2015, 516) gehen uE zutr davon aus, dass ein Bezug aufgrund einer Gesellsch...mehr