Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.7 Steuerfreiheit von Zuschreibungen

Rz. 445 S. 9 enthält die gegenläufige Vorschrift für Gewinnerhöhungen, die sich aus Zuschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i. V. m. Nr. 1 S. 4 EStG bei Darlehensforderungen ergeben. Da eine Zuschreibung bei Forderungen höchstens bis zu den Anschaffungskosten (Nennwert) erfolgen kann, kann sich eine Zuschreibung nur ergeben, wenn vorher eine Teilwertabschreibung vorgenomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.3 Sonderfall verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 122 Voraussetzung für die Steuerfreistellung bei dem empfangenden Gesellschafter ist, dass die Leistung bei der auskehrenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert hat. Da die verdeckte Gewinnausschüttung eine Auskehrung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage darstellt, die jedoch eine betriebliche Veranlassung vortäuscht, ist dies so zu verstehen, dass die (aus deut...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 202 S. 2, eingeführt durch Gesetz v. 22.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004, enthält eine Definition des Begriffs "Veräußerungsgewinn". Durch den Verweis auf S. 1 wird klargestellt, dass diese Definition nur für die von S. 1 erfassten Veräußerungsgewinne gilt, nicht dagegen für die nach S. 3 ebenfalls von der Besteuerung freigestellten sonstigen Gewinne. Diese Definition w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern als Vergütung

Rz. 659 Abs. 10 S. 2 dehnt die Anwendung der Regelung des S. 1 auf Einnahmen aus Wirtschaftsgütern aus, die die "andere Körperschaft" (die Sachdarlehensnehmerin) der "überlassenden Körperschaft" als Vergütung für das Sachdarlehen hingegeben hat. Die "andere Körperschaft" kann die für das Sachdarlehen zu leistende Vergütung, statt sie direkt zu zahlen, auch dadurch erbringen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.1.2 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 21 Die Steuerfreistellung der Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG ist nach § 34 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG a. F. erstmals auf solche Leistungen der ausschüttenden Körperschaft anzuwenden, auf die der Vierte Teil des KStG 1999, d. h. das Anrechnungsverfahren, nicht mehr anzuwenden ist. Diese Regelung bezieht sich auf Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG [1] und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.5 Fehlende Vorbelastung bei internationalen Schachteldividenden (S. 4)

Rz. 129 Infolge der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 hat das durch die DBA ab einer bestimmten Beteiligungshöhe (regelmäßig 25 %) und u. U. bei Erfüllung einer Aktivitätsklausel eingeräumte "internationale Schachtelprivileg" seine Bedeutung weitgehend verloren, da Abs. 1 S. 1 die Steuerfreistellung – solange keine Streubesitzbeteiligung i. S. v. Abs. 4 von weniger als 10 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.2 Rechtsfolge

Rz. 656 Der Steuervorteil durch die "Umwandlung" steuerpflichtiger in steuerfreie Erträge durch Sachdarlehen wird durch Abs. 10 S. 1 ausgeschlossen, indem die Vergütung, die die "andere Körperschaft" (der Sachdarlehensnehmer) an die überlassende Körperschaft zahlt, bei der "anderen Körperschaft" nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden darf. Die Korrektur ist außerbilanzie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 258 Der durch Gesetz v. 7.12.2006[1] aufgehobene und nur noch auf vor dem 13.12.2007 zur Eintragung ins Handelsregister angemeldete Einbringungen anzuwendende Abs. 4 a. F.[2] enthält eine Reihe von Ausnahmen zu Abs. 2. Das bedeutet, dass bei Vorliegen der Tatbestände des Abs. 4 a. F. die Veräußerung von Anteilen zu steuerpflichtigen Gewinnen führt.[3] Diese Ausnahmeregel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.8 Bewertung der Regelung

Rz. 450 Die Regelung schließt eine Lücke, soweit der Gesellschafter das Darlehen selbst gibt und eine Teilwertabschreibung vorgenommen, das Darlehen also nicht erlassen wird. Beim Erlass einer werthaltigen Forderung dürfte regelmäßig eine verdeckte Einlage vorliegen, die der Gesellschafter nicht gewinnmindernd geltend machen kann; insoweit besteht kein Regelungsbedarf.[1] Rz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.4 Steuerfreiheit bei Zurechnungskonflikten (S. 3)

Rz. 128a Die grundsätzliche Steuerfreiheit gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG wird durch S. 3 eingeschränkt für Fälle, bei denen die Anteile nach ausländischem Recht einer anderen Person als nach deutschem Recht zugerechnet werden. Die Regelung ist daher nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar. Erfasst werden sollen damit Fälle, bei denen im Ausland ein Abzug der Aussc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.6 Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen

Rz. 135 S. 4 behandelt den Sonderfall der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person, also den einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreiecksverhältnis. Nach deutschem Recht ist die verdeckte Gewinnausschüttung dem Gesellschafter zuzuordnen, der sie als private Zuwendung (bei natürlichen Personen) oder als verdeckte Einlage (bei Körperschaften) an die nahe s...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.2 Ausschließlichkeit des eigenen Grundbesitzes

Rz. 50 Im Rahmen der erweiterten Kürzung darf nur eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt werden. Rz. 51 Besitzt eine Grundstücksgesellschaft ein Grundstück nur als Miteigentümerin und verwaltet sie das Grundstück allein, findet die erweiterte Kürzung keine Anwendung. Die Grundstücksgesellschaft verwaltet in diesem Fall nicht nur eigenen, sondern auch fremden Grundbesitz. U...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.1 Allgemeines

Rz. 197 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG gekürzt um die Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, wenn die Beteiligung zu Beginn des Ez mindestens 15 % des Nennkapitals beträgt und die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 112a Kürzungsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen i. S. d. § 2 GewStG. Die Rechtsform des die Beteiligung haltenden Unternehmens ist ohne Bedeutung. § 9 Nr. 2 GewStG ist auf alle Unternehmen anzuwenden, die der GewSt unterliegen und die aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft einen Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG erzielen.[1] E...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.3 Schachtelbeteiligung

Rz. 131 Voraussetzung für die Anwendung von § 9 Nr. 2a GewStG ist das Vorliegen einer Schachtelbeteiligung. Das Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, muss eine nicht steuerbefreite inländische Kapitalgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 GewStG, eine Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, eine Genossenschaft oder eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 6.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 150 § 9 Nr. 2b GewStG gilt für alle Unternehmen, die an einer KGaA als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind. Hierbei kann es sich um natürliche Personen, aber auch um Kapitalgesellschaften handeln. Eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter muss eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit ausüben. Auch muss die Tätigkeit als persönlich hafte...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 129 Im Rahmen von § 9 Nr. 2a GewStG kann – ebenso wie bei § 9 Nr. 2 GewStG – das Unternehmen, das die Beteiligung hält, grundsätzlich jedes Unternehmen sein, das nach § 2 GewStG der GewSt unterliegt. Auf die Rechtsform des die Beteiligung haltenden Unternehmens kommt es nicht an. Es kann sich um Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Versicheru...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.1 Allgemeines

Rz. 110 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG zu kürzen um die Anteile am Gewinn einer inl. oder ausl. OHG, KG oder anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wenn die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.1 Allgemeines

Rz. 125 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 2a S. 1 GewStG gekürzt um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 GewStG, einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, einer Genossenschaft oder einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft i. S. d. § 3 Nr. 23 GewStG, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung eines Netzwerkkoordinators (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 fördern die Landesverbände der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich durch einen Zuschuss die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator (kritisch zur Finanzierungspflicht mit Rücksicht auf Art. 87 Abs. 2 GG Matthäus, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 39d ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.4 Umfang der Kürzung

Rz. 120 Gekürzt wird im Rahmen von § 9 Nr. 2 GewStG der Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft. Hierzu gehören der Anteil des die Beteiligung haltenden Unternehmens am von der Mitunternehmerschaft erzielten Gewinn aus dem Gesamthandsvermögen und die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehörenden Sondervergütungen, die der Mitunternehm...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.7.2 Praxisrelevante Einzelfälle aus Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung

Rz. 135 Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr fallen Gewinnermittlungs- und Veranlagungszeitraum auseinander, wobei bei Gewerbetreibenden in diesem Fall der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Enden in einem Kalenderjahr nun mehrere Wirtschaftsjahre, so sind die zusamm...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.5 Wirtschaftsjahr im Kontext der organschaftlichen Einkommenszurechnung

Rz. 118 Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist im Fall der körperschaftsteuerlichen Organschaft das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Diese Einkommenszurechnung ist die Rechtsfolge bei Vorliegen der Tatsbestandsvoraussetzungen der Organschaft. Tatsächlich spielt die Lage des Wirtschaftsjahrs aber auch bereits bei den Voraussetzungen zur Begründung der O...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.3 Schachtelbeteiligung

Rz. 208 Bei der Kapitalgesellschaft muss es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands hat. Hierbei ist gleichgültig, ob es sich um EU- oder Drittstaatenbeteiligungen handelt. Die Beteiligung am Nennkapital der Gesellschaft muss ab dem Ez 2020 zu Beginn des Ez mindestens 15 % betragen. Des Weiteren muss die Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.3 Zuschusshöhe (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 11 Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen zur Beteiligung an der Finanzierung der Hospize durch Zuschüsse. Die ursprüngliche Finanzierungsregelung, wonach die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses in der Satzung festzulegen hatten, führte zu einer starken und unterschiedlichen Eigenbeteiligung der Versicherten. Deswegen regelte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 23.7.200...mehr

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Outplacement als Instrument... / 1.3.3 Beratungen bei Ausschluss unternehmensseitiger Kündigungen u. a.

Eine im Allgemeinen für die betroffenen Mitarbeiter günstigere Form des Gruppenoutplacements kommt immer dann in Betracht, wenn Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen ihre Personalanpassung langfristig planen können oder kraft Gesetz bzw. Tarifvertrag auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten müssen. Die Bereitschaft bestimmter Mitarbeiter zur quasi freiwilligen Trennu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 6.3 Umfang der Kürzung

Rz. 152 Zu kürzen sind die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA auf ihre nicht auf das Grundkapital geleisteten Einlagen oder als Vergütung für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Der Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters einschließlich der Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben ist durch Betriebsvermöge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.1 Ausländische Betriebsstätte

Rz. 160 Die Kürzung nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG erfolgt um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG setzt das Vorhandensein einer Betriebsstätte im Ausland voraus. Diese muss dem jeweiligen inl. Gewerbebetrieb zugerechnet werden können. In diesem Zusammenhang k...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.2 Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Rz. 63 Nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG gehört zu den erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen. Die Kapitalnutzung muss nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Erforderlich ist aber ein Nebenordnungsverhältnis in dem Sinne, dass die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen gleichzeitig mit der Verwaltung und ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.2 Steuerpause

Rz. 125 Da es bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Gewerbetreibenden zu einer Steuerpause und damit einhergehend zu einem Steuerstundungseffekt kommen kann, verlangt der Gesetzgeber – damit die Umstellung nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgt – in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts, sodass dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Förderrichtlinie (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 7 Der Verpflichtung aus Abs. 3 Satz 1 und 2 zur Schaffung einer Förderrichtlinie ist der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung nachgeko...mehr

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Outplacement als Instrument... / 4.6 Die Aufgaben der Personalabteilung während der Outplacement-Beratung

Die Personalabteilung stellt während des laufenden Projekts die zentrale Koordinationsstelle im Unternehmen und den ersten Ansprechpartner für den Berater auf Auftraggeberseite dar. Neben der Personalabteilung ist der Betriebsrat im Gruppenoutplacement ein regelmäßiger Gesprächspartner. Die Einrichtung von Beiräten oder Steuergruppen unter Beteiligung der Personalverantwortl...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 206 Bei dem Anteilsinhaber muss es sich um ein Unternehmen i. S. d. § 2 GewStG handeln.[1] Unternehmen i. d. S. können z. B. sein: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Genossenschaften. Voraussetzung ist, dass die Anteile im Betriebsvermögen dieser Unternehmen gehalten werden. Begünstigt sind auch...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Leitsatz 1. Ist nach dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft streitig, in welcher Höhe dem Erwerber auf die (anteilig miterworbenen) abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens AfA zusteht und in welchem Umfang der auf der Gesellschaftsebene ermittelte und ihm zugerechnete Ergebnisanteil deshalb korrigiert werden m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.1 Allgemeines

Rz. 231 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen sind nach § 9 Nr. 8 S. 1 GewStG zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an einer ausl. Gesellschaft, die nach einem DBA unter der Voraussetzung einer Mindestbeteiligung von der GewSt befreit sind, wenn die Beteiligung mindestens 15 % beträgt und die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG anges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist – ebenso wie bei § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG – im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Um welche Art von Grundbesitz es sich handelt – z. B. Wohn- oder Bürogebäude – ist unerheblich. Bodenschätze sowie Betriebsvorrichtungen rechnen nach § 68 Abs. 2 Nr. 1, 2 BewG nicht zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.5 Kürzungsverbote

Rz. 124 Die Kürzung nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG ist nach S. 2 ab dem Ez 2017 nicht anzuwenden, soweit im Gewinnanteil Einkünfte i. S. d. § 7 S. 8 GewStG enthalten sind. Nach § 7 S. 8 GewStG [1] gelten Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 AStG als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt. Dies gilt auch dann, wenn die Einkünfte nicht von einem DBA erfasst werden oder das DBA...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.3 Sondervergütungen an Mitunternehmer (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a GewStG)

Rz. 90 Ausgeschlossen ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a S. 1 GewStG auch, soweit der Gewerbeertrag Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG enthält, die der Gesellschafter von der Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern, mit Au...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.2 Vorgehensweise bei zeitlichem Auseinanderfallen von Konzernabschlussstichtag und Stichtagen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Rz. 28 Weicht das Geschäftsjahr eines einbezogenen Unternehmens von dem Konzerngeschäftsjahr ab, so sind 3 Fälle zu unterscheiden.[1] Fall 1: Liegt der Abschlussstichtag eines einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so muss das einzubeziehende Unternehmen für die Einbeziehung einen Zwischenabschluss für das Konzerngeschäftsjahr auf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 6.1 Allgemeines

Rz. 148 Die Summe aus Gewinn und Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 2b GewStG zu kürzen um nach § 8 Nr. 4 GewStG dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechnete Gewinnanteile, sofern sie bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Rz. 148a § 9 Nr. 2b GewStG dient der Vermeidung der gewerbesteuerlichen Doppelbelastung von Gewinnanteilen.[1] Die Vo...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.3 Folgen des Geschäftsjahres

Rz. 16 Die Folgen einer bestimmten Festlegung des handelsrechtlichen Geschäftsjahres sind sehr vielfältig. Aus der Wahl des Geschäftsjahres ergeben sich vor allem Auswirkungen auf das Bilanzbild (sowohl der Handels- als auch der Steuerbilanz). Die Wahl des Bilanzstichtags kann daher sowohl aus bilanzpolitischen Motiven als auch aus steuertaktischen Erwägungen erfolgen.[1] Gl...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von Opferschutzorganisationen an Verfahrenskosten

Einführung Im Juni 2021 erging ein Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Schwäbisch Hall, in dem das Gericht die Kosten in einem Sorgerechtsverfahren auf 30.000 EUR festsetzte und zwei Opferschutzorganisationen (der Opferschutzeinrichtung S. und der E.stiftung), bei denen die Kindsmutter im Vorfeld und während des Verfahrens Unterstützung gefunden hatte, die Hälfte der Kosten au...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 3. Zwischenergebnis

Die Voraussetzungen für eine Erhöhung sind hier schon äußerst zweifelshaft. Jedenfalls hat eine Anhebung des Verfahrenswertes um das 10-fache auf 30.000 EUR keinerlei Rückhalt in der Rechtsprechungspraxis und steht außer Verhältnis.mehr