Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 1. Dritter

Als Dritter wird angesehen, wer nicht Beteiligter ist.[6] Dies ist in dem hier beschriebenen Fall unzweifelhaft der Fall, da sowohl die Opferschutzorganisation S. als auch die E.stiftung nicht unmittelbar Verfahrensbeteiligte sind.mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / II. Verfahrenswert

In der Begründung verweist das Gericht darauf, dass es unbillig gewesen wäre, lediglich den Regelverfahrenswert festzusetzen, da das das vorliegende Verfahren überdurchschnittlich aufwendig und besonders zeit- und arbeitsintensiv gewesen sei.[40] 1. Voraussetzungen einer Erhöhung Der Verfahrenswert in Kindschaftssachen, die die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / Einführung

Im Juni 2021 erging ein Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Schwäbisch Hall, in dem das Gericht die Kosten in einem Sorgerechtsverfahren auf 30.000 EUR festsetzte und zwei Opferschutzorganisationen (der Opferschutzeinrichtung S. und der E.stiftung), bei denen die Kindsmutter im Vorfeld und während des Verfahrens Unterstützung gefunden hatte, die Hälfte der Kosten auferlegte.[...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 6. Zwischenergebnis

Die Voraussetzungen des § 81 Abs. 4 FamFG sind nicht gegeben. Es mangelt an der Veranlassung eines Tätigwerdens des Gerichts durch die Opferschutzorganisation S. und die E.stiftung. Rechtliches Gehört ist nicht gewährt worden. Die getroffene Ermessensentscheidung des Gerichts hätte nicht getroffen werden dürfen.mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 5. Gewähr rechtlichen Gehörs

Vor der Entscheidung ist dem Dritten rechtliches Gehör zu gewähren.[38] Dies ergibt sich aus verfassungsrechtlichen Gründen.[39] Dies ist hier nicht erfolgt. Der E.stiftung ist keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Beide Opferschutzorganisationen haben keine vollständige Kenntnis von dem der Kostenentscheidung zugrundeliegenden Beschluss erhalten und konnten zu...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 4. Ermessen

Die Ermessensentscheidung des § 81 Abs. 4 FamFG ist nicht an die Billigkeit im Sinne des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG, sondern an den Sinn und Zweck der Norm gebunden.[36] Diese bestehen darin, den Dritten für seine schuldhaft falschen Angaben und Anregungen zu sanktionieren.[37] Hier sind keine schuldhaft falschen Angaben oder Anregungen ersichtlich, so dass die erfolgte Ermessen...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 2. Die konkrete Höhe

Bei der Frage, welcher Wert festzusetzen ist, finden sich in der Literatur Ausführungen dazu, dass eine Gesamtschau aller Umstände anzustellen ist, bei der die Bedeutung der Sache, der Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit sowie das Interesse und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten zu berücksichtigen sind.[49] Häufig besteht die Erhöhung aus ei...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / I. Auferlegung der Kosten

Mit Blick auf die einzelnen Vorgaben des § 81 Abs. 4 FamFG verwundert dieser Beschluss. In § 81 Abs. 4 FamFG ist vorgesehen, dass einem Dritten die Kosten des Verfahrens auferlegt werden können, soweit die Tätigkeit des Gerichts durch ihn veranlasst wurde und ihn ein grobes Verschulden trifft. In der Literatur wird die Vorschrift des § 81 Abs. 4 FamFG mit § 469 StPO verglich...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / III. Fazit

Weder die Erhöhung des Verfahrenswertes auf 30.000 EUR noch die Auferlegung der Kosten auf Opferschutzverbände kann überzeugen. Die Auferlegung der Kosten an zwei Opferschutzorganisationen verwundert aus mehreren Gründen. Dass Organisationen, deren Tätigkeit in der Unterstützung, Begleitung und Hilfe für Opfer besteht und die hierfür häufig finanzielle Unterstützung der öffen...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 2. Veranlassung

Eine Tätigkeit des Gerichts muss von einem Dritten verursacht worden sein. Dabei werden in der Literatur Fälle genannt, in den z.B. Nachbarn, Verwandte durch Anzeigen oder ähnliches un- oder mittelbar das Verfahren verursacht haben oder in einem laufenden Verfahren kostenverursachende Tätigkeiten wie eine Beweisaufnahme verursachen.[7] Dabei müssen sie nicht den Anstoß zum V...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 1. Voraussetzungen einer Erhöhung

Der Verfahrenswert in Kindschaftssachen, die die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge betreffen, beträgt nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG a.F. 3.000 EUR. Auch in Verfahren, in denen gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohl gem. § 1666 BGB in Fragen stehen, gilt dieser Verfahrenswert.[41] Das Gericht kann nach § 45 ...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 3. Grobes Verschulden

Grobes Verschulden setzt Vorsatz oder das Außerachtlassen der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße unter Nichtbeachtung dessen, was jedem einleuchten muss, voraus.[27] Hierzu zählen nach Weber leichtfertige, auf falschen Behauptungen beruhende, entstellte Anregungen.[28] Auch Jürgens/Kretz führen aus, dass dies bei falschen Tatsachenbehauptun...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Anwendungsbereich, Abgrenzungen (Konkurrenzen)

Rz. 107 [Autor/Stand] Überblick und Bedeutung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beschränkt grundsätzlich auch die Kapitalverkehrsfreiheit (s. zum Anwendungsbereich Rz. 108 ff.; zur Abgrenzung gegenüber anderen Grundfreiheiten Rz. 109 ff.; zur Beschränkung und Rechtfertigung Rz. 116 f.). Das ist von besonderer Bedeutung, sofern der von § 50d Abs. 3 EStG versagte Entlastungs...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 1. Abgrenzungskriterien

Die Einordnung der neuen europäischen Scheidungsformen als Verfahrens- oder Privatscheidungen bereitet Schwierigkeiten, weil die europäische Vertragsscheidung ein relativ junges Phänomen ist und sich die klassischen Abgrenzungskriterien eher auf Verstoßungs- und Vertragsscheidungen aus Drittstaaten beziehen. Auch hier war die Abgrenzung nicht immer einfach, weil auch bei dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zusammentreffen mit "nichtsteuerlichen" Straftaten

Rz. 124 [Autor/Stand] Tateinheitliche Begehung kann zu bejahen sein im Verhältnis zwischen Sachhehlerei (§ 259 StGB) und Steuerhehlerei (z.B. Erwerb gestohlener Schmuggelware). Gemäß § 52 StGB bestimmt sich die Strafe bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln nach § 260 StGB, bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Verbrechen) nach § 260a StGB (Freiheitsstrafe bis zu zehn Jah...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Leitsatz

Zur Auskunft und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren bei Beteiligung des auskunftspflichtigen Ehegatten an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern. BGH, Beschl. v. 23.2.2022 – XII ZB 38/21 (OLG München, AG München)mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Scheidungsmonopol der Gerichte in Deutschland

Dass eine Scheidung allein durch gerichtliche Entscheidung erfolgen kann, regelt für das materielle deutsche Recht § 1564 S. 1 BGB. Das kollisionsrechtliche Pendant enthält Art. 17 Abs. 3 EGBGB, der für alle im Inland vorgenommenen Scheidungen die gerichtliche Beteiligung vorschreibt. Obgleich die Berechtigung dieses Scheidungsmonopols der Gerichte gelegentlich in Frage gest...mehr

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Jansen, SGG § 38 Sitz und Z... / 2.3 Berufung der Berufsrichter

Rz. 4 Über die Berufung der Berufsrichter entscheidet gemäß Art. 95 Abs. 2 GG das zuständige Bundesministerium (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 38 Abs. 2 Satz 4) gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss. Dieser besteht aus den zuständigen Landesministern als geborenen Mitgliedern sowie einer gleichen Anzahl von Personen, die vom Deutschen Bundestag gewählt werden ...mehr

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Jansen, SGG § 50 Geschäftso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Geschäftsordnung ist eine autonome Verwaltungsanordnung, die keinen Rechtsnormcharakter besitzt und den inneren Dienstbetrieb, Äußerlichkeiten und technische Einzelheiten des Verfahrensablaufs regelt (Hauck, in: Hennig, SGG, § 50 Rz. 4). Dabei ist die richterliche Unabhängigkeit als verfassungsrechtlich geschütztes Gut unbedingt zu wahren. Die Nichtbeachtung der Ge...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 2. Bedeutung der Abgrenzung mit Blick auf Inlandsscheidungen

Die Abgrenzung von Privat- und Verfahrensscheidungen erfolgt dabei nicht allein aus begrifflichem Interesse, sondern hat weitreichende Konsequenzen. In Bezug auf Inlandsscheidungen, also Scheidungen, die in Deutschland durchgeführt werden, sind nämlich die oben genannten Vorschriften zum Scheidungsmonopol der Gerichte zu beachten. Aus § 1564 S. 1 BGB und Art. 17 Abs. 3 EGBGB...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis der Steuerhehlerei zur Täterschaft und Teilnahme an der Vortat

Rz. 70 [Autor/Stand] Bei der Sachhehlerei ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 259 StGB, dass Täter oder Mittäter der Vortat nicht der Hehler sein kann. Danach muss es sich um eine Sache handeln, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine Straftat erlangt hat[2]. Bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO) ist dies nicht tatbestandlich bestimmt. Gleichwohl kann auch hier – t...mehr

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Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 2.3 Sonderfälle

Rz. 6 Es gibt Entscheidungen, die der Vorsitzende allein zu treffen hat, nämlich die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten (§§ 153, 138) sowie die Aussetzung der Vollstreckung (§ 199 Abs. 2 und 3). Daneben entscheiden der Vorsitzende oder der Berichterstatter (jeweils allein) in den in § 155 Abs. 2 genannten Fällen. Im ausdrücklich erklärenden Einverständnis (aller) Beteil...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / II. Vielfalt der Scheidungsrechte weltweit

Neben Deutschland verlangt weltweit eine große Zahl weiterer Staaten die gerichtliche Scheidung. In anderen Staaten liegt die Zuständigkeit zwar nicht bei den Gerichten, sondern bei einer Behörde. Ein wesentlicher inhaltlicher Unterschied zu gerichtlichen Scheidungen besteht aber nicht, weil die ehebeendende Wirkung auch hier erst durch die letztverbindliche Gestaltungsentsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu §§ 370, 373 AO

Rz. 121 [Autor/Stand] Der 1. Strafsenat des BGH hat seine Rspr. zum Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhehlerei und tatmehrheitlich oder tateinheitlich begangener Tabaksteuerhinterziehung in jüngster Zeit grundlegend geändert (zur früheren Rspr. s. noch die Voraufl. m.w.N.)[2]. Die Entwicklung wird nachstehend dargestellt. Rz. 122 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen den Ta...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / a) Primär: Rechtswahl

Der grundsätzliche Verweis in Art. 17 Abs. 2 EGBGB auf die Kollisionsvorschriften der Rom III-VO bedeutet zunächst, dass primär eine Rechtswahl der Eheleute gilt (vgl. Art. 5 Rom III-VO). Anders als nach dem alten Scheidungskollisionsrecht des EGBGB wird den Ehegatten also Autonomie eingeräumt, zwischen einem bestimmten Kreis von Rechtsordnungen wählen und damit ein privatsc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Partielle Anwendung besonderer Bewertungsvorschriften des 2. Teils des 7. Abschnitts und Schlussbestimmungen (Abs. 3)

Rz. 108 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften des Siebenten Teils (§§ 218 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 99 Abs. 1 Nr. 1, §§ 243, 244, 245, 246, 248, § 249 Abs. 5, 6 BewG) sowie die Schlussbestimmungen (§ 266 Abs. 3, 5 BewG) des Bewertungsgesetzes sind im genannten Umfang anzuwenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGrStG): § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG (zur Abgrenzung der Vermögensa...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VIII. Rechtsfolge

Rz. 44 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Missbrauchs vor, kann sich der Steuerpflichtige nicht auf den im Unionsrecht vorgesehenen Vorteil berufen. Gleiches gilt für nationale Normen, die der Umsetzung einer vorteilsgewährenden Richtlinienbestimmung dienen (vgl. Rz. 24). Die Mitgliedstaaten bzw. die nationalen Behörden und Gerichte sind zug...mehr

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zfs 05/2022, Sondernutzungs... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die Ablehnung des Antrags der Kl. auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern an den acht im Klageantrag benannten Standorten mit Bescheid vom 2.8.2019 ist rechtswidrig und verletzt die Kl. in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Neubescheidung ihres Antrags (§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO). Rechtsgrundlage für die Ertei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Innere Konkurrenzen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auf das Zusammentreffen mehrerer Begehungsformen der Steuerhehlerei ist bereits eingegangen worden (s. Rz. 74), ebenso auf die Fälle hehlerischen Handelns eines an der Vortat (als [Mit-]Täter oder Teilnehmer i.e.S.) Beteiligten (s. Rz. 70 ff.). Danach schließen sich die verschiedenen Begehungsvarianten gegenseitig aus; weitere Hehlereihandlungen desselbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verfahrensfragen

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Koops, Bessere Erkenntnis ist kein Verbrechen – Steuerstrafrecht wieder ohne Verbrechenstatbestand, DB 2007, 1; Meyer-Abich, Die Unzulässigkeit der Telefonüberwachung bei Vergehen gegen §§ 373, 374 vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgeschlossenheit der Vortat

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Steuerhehlerei setzt eine rechtswidrige und hinsichtlich des objektiven Tatbestands abgeschlossene Vortat (Einfuhrabgaben- und Verbrauchsteuerhinterziehung/Bannbruch) voraus. Umstritten ist jedoch, ob es sich um eine nicht nur rechtlich vollendete, sondern auch tatsächlich beendete Vortat handeln muss (zur Rechtswidrigkeit und zur Abgrenzung zwischen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 45 Berufung d... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Anders als bei den Sozial- und Landessozialgerichten, wo die nach Landesrecht zuständige Stelle die Anzahl der ehrenamtlichen Richter bestimmt (§ 13 Abs. 3, § 35), wird dieses Recht konsequenterweise dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen. Vor einer Entscheidung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Präsidenten des Bundessozialgerichts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Zurechnung (Abs. 2)

a) Anwendbarkeit von § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO Rz. 174 [Autor/Stand] § 3 Abs. 2 Satz 1 HGrStG regelt, dass sich die Zurechnung des Steuergegenstands (Rz. 86) nach § 39 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AO richtet (zur Ausnahme, Rz. 186 ff.). § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (Bruchteilsbetrachtung) wird indes nicht in Bezug genommen und ist deshalb landesrechtlich auch nicht anwendbar (Rz. 182)....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Gewerbs- oder bandenmäßige Begehung (§ 374 Abs. 2 AO)

Rz. 90 [Autor/Stand] Seit 2008 sind die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhehlerei als eigenständige Qualifikationstatbestände geregelt[2]. Damit wurde auch die bandenmäßige Steuerhehlerei der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei im Unrechtsgehalt gleichgestellt. Rz. 91 [Autor/Stand] Wegen der Begriffe der Gewerbsmäßigkeit [4] und der Bande als besondere persönliche Merkmale i.S.d. § ...mehr

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Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 2.1 Besetzung der Senate bei Entscheidungen durch Urteil

Rz. 2 § 33 Satz 1 bestimmt zwingend, dass die Senate in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Die Besetzung ist jedoch nicht bei allen Entscheidungen vorgeschrieben, sondern nur bei Entscheidungen durch Urteil (mit oder ohne mündliche Verhandlung) oder durch Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhand...mehr

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Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.1 Rechte der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter aus. Damit werden die Aufgaben der Amtsausübung nicht bezeichnet, sondern es wird lediglich klargestellt, dass ein ehrenamtlicher Richter bei der Ausübung der ihm kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben gegenüber einem Berufsrichter gleichberechtigt ist. Zur Ausfüllung dieses Gleichstellung...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Schutzbereich, Beschränkung

Rz. 88 [Autor/Stand] Schutzbereichseröffnung. Für die Prüfung der Niederlassungsfreiheit ist zunächst von Bedeutung, ob sich die den Entlastungsanspruch geltend machende Körperschaft überhaupt auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem persönlichen und dem sachlichen Schutzbereich. Der persönliche Schutzbereich bei juristischen Per...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] Tatbestandsmerkmale. In Anknüpfung an seine maßgeblich auf die Rs. Emsland-Stärke [2] zurückgehende ständige Rechtsprechung arbeitet der EuGH in den Danish Cases nochmals ausdrücklich die einheitlichen Tatbestandsvoraussetzungen eines Missbrauchs heraus (s. Rz. 30 ff.). Erforderlich für die Feststellung eines Missbrauchs ist das kumulative Erfüllen eines ...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Insb.: Durchleitungsstruktur, Nutzungsberechtigung

Rz. 33 [Autor/Stand] Durchleitungsstruktur bzw. fehlende Nutzungsberechtigung als (neues) Indiz. Im Lichte der in den Danish Cases vorgelegten Fälle hat der EuGH das Kriterium der Durchleitungsstruktur bzw. -einheit als ein neues (und neben die bisher bekannten Umstände tretendes) Indiz für eine künstliche Gestaltung und damit für einen Missbrauch aufgezeigt.[2] Hierzu dürft...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 2. Rechtfertigung (EuGH-Rechtsprechung)

Rz. 96 [Autor/Stand] Anforderungen an eine Rechtfertigung wegen Missbrauchs. Die durch § 50d Abs. 3 EStG bewirkte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann prinzipiell gerechtfertigt werden. Dies stellt den entscheidenden Punkt bei der Prüfung des § 50d Abs. 3 EStG anhand der Grundfreiheiten dar. Eine Rechtfertigung setzt aber voraus, dass § 50d Abs. 3 EStG einen unionsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. ATAD III-E (EU-Fall)

Rz. 73 [Autor/Stand] Überblick. Am 22.12.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer "Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("shell entities") für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]" (kurz: ATAD III-E)[2] vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurüc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Bildungsurlaub / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.[1] Allerdings betrifft das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze zur Inanspruchnahme von Freistellungen. Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind allgemeine Richtlinien, nach denen dem Arbeitnehmer v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung

Rz. 10 § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG enthält keinerlei Ausführungen dazu, was unter einer auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung zu verstehen ist. Zur Definition derartiger Leistungen kann jedoch auf die MwSt-DVO[1] zurückgegriffen werden. Danach umfassen "Elektronisch erbrachte Dienstleistungen" i. S. d. MwStSystRL Dienstleistungen, die über das Internet oder ein äh...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / III. Schuldner der Vergütung, mehrere Testamentsvollstrecker

Rz. 12 § 2221 BGB lässt offen, wer die Kosten der Testamentsvollstreckung (Vergütung und Auslagen) bei mehreren Nachlassbeteiligten zu tragen hat. In Betracht kommen sowohl der gesamte Nachlass als auch einzelne am Nachlass beteiligte Personen, bspw. Vermächtnisnehmer. In erster Linie richtet sich die Frage nach der Kostentragung danach, wem die Testamentsvollstreckung zugut...mehr