Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Agile Arbeitsorganisation / 4.1 Unterrichtung und Beratung zu den Arbeitsabläufen

Der Betriebsrat hat ein Recht auf Unterrichtung und Beratung in Angelegenheiten, die sich auf die organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung auswirken können (§ 90 BetrVG).[132] Es soll dem Betriebsrat eine frühzeitige Beteiligung ermöglicht werden. Aus diesem Grund ist er bereits im Planungsstadium mit einzubeziehen und zu unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Rücklagen zum Erwerb von Gesellschaftsrechten i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO

Tz. 8 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften zuführen. Die Höhe dieser Rücklage mindert aber die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b). S. hierzu auch AEAO zu § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO TZ ...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / I. Ehescheidung außerhalb gerichtlicher Verfahren

In Deutschland liegt das Scheidungsmonopol bei den Gerichten, auch die Ehen von Ausländern können hierzulande nur richterlich geschieden werden. Weltweit sieht das ganz anders aus, Privatscheidungen sind in vielfältigen Formen verbreitet. So wird zum Beispiel im jüdischen Recht der Scheidungsbrief überreicht, in Ostasien, Süd- und Mittelamerika kann die Ehe durch einen Vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Organschaft

Rn. 186 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Im Falle einer Organschaft gilt die Organgesellschaft gewerbesteuerlich als Betriebsstätte des Organträgers (§ 2 Abs 2 S 2 GewStG). Dies hat zur Folge, dass der Gewerbeertrag der Organgesellschaft in einem ersten Schritt zwar getrennt ermittelt wird, in einem zweiten Schritt jedoch mit dem Gewerbeertrag des Organträgers zusammengefasst wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregelung (§ 50g Abs 2 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50g Abs 2 EStG enthält eine Ausnahmeregelung von der durch Abs 1 der Vorschrift eröffneten Möglichkeit zum Verzicht auf die Quellenbesteuerung. Die Ausnahmeregelung umfasst verschiedene Fallgruppen. Zum einen ist die Steuerentlastung für Zinsen ausgeschlossen, die aus deutscher Steuersicht gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG als vGA behandelt wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 18 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a EStG ist nach § 52 Abs 27 EStG erstmals anzuwenden auf Vermögensbeteiligungen, die nach dem 30. Juni 2021 übertragen werden. § 19a Abs 1 S 1 EStG spricht wie § 52 Abs 27 EStG davon, dass die Vermögensbeteiligung "übertragen" werden muss. Damit weicht sie von der Formulierung in § 3 Nr 39 EStG ab, die von der "Überlassung" von Vermögens...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.3 Rechte des Betriebsrates

Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat,[48] so hat dieser unter Umständen Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte bei der Veränderung des Arbeitsorts. Mit der Auflösung von festen Arbeitsorten könnten Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berührt werden. In Betracht kommen: Versetzung von Mitarbeitern (§ 99 BetrVG), Mitbestimmung bei der technischen Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Genussscheine (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst f 5. VermBG )

Rn. 77 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein Genussschein ist ein Wertpapier, wenn er ein Genussrecht verbrieft, wobei der Genussschein auf Inhaber, Namen oder an Order lauten kann. Genussrechte, die keine Wertpapiere sind, können nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst l 5. VermBG erworben werden, Treiber in Brandis/Heuermann 5. VermBG § 2 Rz 70 (159. EL Oktober 2021). Genussrechte werden zwar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Geschäftsanteile an einer GmbH (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG)

Rn. 85 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG sind begünstigt die Übernahme einer Stammeinlage oder der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG muss es sich dabei um Stammeinlagen oder Geschäftsanteile am Unternehmen des ArbG handeln. Der Wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Billigkeitsregelung (§ 19a Abs 4 S 4 bis 6 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a Abs 4 S 4 EStG macht von der vorzunehmenden Nachversteuerung der Höhe nach eine Ausnahme. Ist der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlungen des ArbN bei der verbilligten Übertragung niedriger als der nach § 19a Abs 1 EStG nicht besteuerte Arbeitslohn, so unterliegt nur der gemeine Wert der Vermögensbeteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sinngemäße Anwendung auf andere Formen beschränkter Haftung (§ 15a Abs 5 EStG)

Rn. 389 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die doppelte entsprechende Anwendung (sinngemäße Anwendung des § 15a EStG und sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf bestimmte andere Gesellschaftsformen) ist bei bestimmten anderen Gesellschaftsformen vorzunehmen, bei denen eine Haftungsbeschränkung in Betracht kommt. Rn. 390 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Von besonderer Bedeutung ist die ents...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)

Rn. 92 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf Antrag werden nicht entnommene Gewinne aus Gewerbebetrieb mit einem Steuersatz von 28,25 % zzgl SolZ versteuert (§ 34a Abs 1 S 1 EStG). Bei späterer Entnahme kommt es zu einer Nachversteuerung des ermäßigt versteuerten Gewinns iHv 25 % zzgl SolZ (§ 34a Abs 4 EStG). Der Antrag kann für jeden Betrieb und für jeden Anteil an einer PersGes, ...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen...mehr

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Die gesellschaftlichen Konf... / 6 Wertigkeit sozialer Berufe – Gesellschaftliche Maßstäbe im Wandel

Betrachtet man die Vergütungsstrukturen in sozialen Berufen, wird schnell klar, dass man sich nicht des Geldes wegen für diese Karriere entscheidet. Wer möglichst viel verdienen möchte, sollte sich anderen Berufssparten zuwenden, etwa dem verarbeitenden Gewerbe oder dem Banken- oder Versicherungswesen. Um Zahlen sprechen zu lassen: Der durchschnittliche Arbeitnehmer im Sozial...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g EStG dient der Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) in das nationale Steuerrecht. Um ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten, soll der Zins- und Lizenzgebührenfluss zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert und eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b 5. VermBG)

Rn. 73 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Vom ArbG ausgegebene Wandelschuldverschreibungen sind gemäß § 221 Abs 1 S 1 AktG Schuldverschreibungen, bei denen dem Gläubiger ein Umtauschrecht (sog Wandelanleihe) oder Bezugsrecht (sog Optionsanleihe) auf Aktien eingeräumt wird, zur Begrifflichkeit ua Koch in Hüffer/Koch, AktG, § 221 Rz 3ff (15. Aufl). Hinsichtlich der weiteren Alternativ...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 3 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz i.H.v. 8.862,75 EUR nebst Zinsen verlangen. 1. Die unbekannten Erben des H.- W. E. R. haben gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1833 Abs. 1 S. 1 BGB (a). Diesen kann der Kläger in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter geltend machen, da ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) in das EStG eingefügt. IRd Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Anpassung weiterer steuerlicher Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fiktives steuerliches Kapitalkonto

Rn. 364 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ausgangspunkt für das Ausgleichsvolumen ist die tatsächlich geleistete Einlage. Die im Innenverhältnis zwischen der KG und dem Gesellschafter bestehende Einlagenverpflichtung oder die ausstehende Einlage oder eine sonstige Forderung der Gesellschaft steht nicht für das Ausgleichsvolumen zur Verfügung (BFH BFH/NV 2003, 894). Die "geleistete ...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.3.4 Betriebsänderung

Eine weitere Beteiligung des Betriebsrates kann sich dann ergeben, sofern die Veränderung des Arbeitsortes den Teil einer Betriebsänderung im Sinne der §§ 111, 112 BetrVG darstellt. Relevant werden diese Bestimmungen aber auch nur für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und über einen Betriebsrat verfügen.[69] Es gibt keine abschließende gesetzliche Definit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Vermögensbeteiligungen bei Genossenschaften (§ 2 Abs 5 5. VermBG )

Rn. 92 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 2 Abs 5 5. VermBG können Genossenschaften abweichend von der Gewinnverteilungsregelung nach §§ 19–20 GenG bestimmte Vermögensbeteiligungen, nämlich Genussscheine, typisch stille Beteiligungen, Darlehensforderungen und Genussrechte an ArbN, die nicht Genossen sind, überlassen, Treiber in Brandis/Heuermann, 5. VermBG § 2 Rz 150 (159. EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bleschick, Besteuerungspause bei Vorteilen aus der Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen (§ 19a EStG) – Gesetzliche Reglung und ergänzendes BMF-Schreiben, EStB 2022, 27; Dibbert/Dorn, "FoStoG": Mitarbeiterbeteiligungen werden durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiver!, Ubg 2021, 405; Fahsel/Bergan, Mitarbeiterbeteiligung reloaded – der neue § 19a ESt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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Erfahrungen aus agilen Unte... / 7 Dark Horse – Ein Gespräch mit Jasper Grote

Dark Horse GmbH & Co. KG, Entwicklung von Produkten und Services für Kunden; Beratung zu Innovation im Sinne von kultureller Entwicklung zu New Work und digitaler Transformation, 30 Kommanditisten, Sitz: Berlin Gesprächspartner: Jasper Grote, Gesellschafter Britta Redmann: Warum sind Sie mit Ihrem Unternehmen agil geworden? Jasper Grote: Wir haben alle Design Thinking studiert,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.14.1 Für den Versicherten

Als betriebliche Altersvorsorge stellt eine Versicherung in der Zusatzversorgung eine sehr gute und renditeträchtige Altersvorsorge dar. Der Versicherte erhält eine hohe Garantieleistung, zu der noch eine attraktive Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen kommt. Aufgrund der sehr geringen Kosten und den fehlenden Verpflichtungen zu Provisionszahlungen oder Dividende...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.4 Eigenbeteiligung

Bei verschiedenen Zusatzversorgungseinrichtungen ist neben der Finanzierung durch Umlagen und/oder (Zusatz-)Beiträgen, die vom Arbeitgeber geleistet werden, satzungs- oder tarifrechtlich auch eine Eigenbeteiligung durch die Versicherten vorgesehen. Durch den Ergänzungstarifvertrag zum ATV vom 28.3.2015 wurde für den Bereich der Länder eine Eigenbeteiligung ab dem 1.7.2015 ein...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 4 Wie ist abzumelden?

Die Abmeldung kann mit Formular oder durch Datenträger erfolgen. Mitzuteilen ist u. a. das Datum, zu dem die Pflichtversicherung geendet hat, sowie der Grund der Abmeldung. Zudem sind alle Versicherungsabschnitte, die seit der letzten Jahresmeldung angefallen sind, mit den entsprechenden Buchungsschlüsseln (vgl. Teil V 1.) zu melden. Die Abmeldung muss folgende Daten enthalten...mehr

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Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Die Rehabilitationsträger wirken durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien und weiteren geeigneten Mitteln (z. B. Verwaltungsabsprachen, Kooperationsvereinbarungen) darauf hin, dass bei anderen Sozialleistungsträgern rehabilitative Aspekte berücksichtigt werden (BAR GE Reha-Prozess, §§ 12, 13). Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen sind keine Rehabi...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 1 Aufgabe der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) für die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes. Während die Beamten eine ausschließlich von ihrem Dienstherrn finanzierte Pension erhalten, ist es Aufgabe der Zusatzversorgung, den Beschäftigten neben ihrer gesetzlichen Rente eine im Wesentlichen vom Arbeitgeber finanzierte ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.2 Örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren

Gemäß § 82 ArbGG ist das Arbeitsgericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Die Begründung einer anderen Zuständigkeit ist weder durch eine Gerichtsstandsvereinbarung noch durch rügeloses Verhandeln möglich. Ist das angerufene Arbeitsgericht örtlich unzuständig, verweist es das Verfahren gemäß §§ 17 ff. GVG durch unanfechtbaren Beschluss des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3.c Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3c ArbGG

§ 2a Nr. 3c ArbGG sieht die Zuständigkeit im Beschlussverfahren in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Interessenvertretung von Auszubildenden in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen nach § 51 BBiG vor. Außerbetriebliche Bildungseinrichtungen sind solche, die einen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb lediglich nachahmen. Die Auszubildenden in solchen Einrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.6.3 Beendigung des Beschwerdeverfahrens

Die Beschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen schriftlichen Form zurückgenommen werden. In diesem Fall stellt der Vorsitzende allein das Verfahren nach § 89 Abs. 4 ArbGG ein. Das Gleiche gilt, falls die Verfahrensbeteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklären. Auch hinsichtlich der Beschwerde gibt es die Möglichkeit, dass die Kammer...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Nichtöffentlichkeit

Das Verfahren ist grundsätzlich nicht öffentlich, § 71 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Nach außen darf daher auch nur das Ergebnis, nicht aber der Gang der Beratung und das Stimmverhalten der einzelnen Beisitzer gelangen. Da die Zuständigkeit der Einigungsstelle sich aus der Anrufung gemäß § 69 BPersVG im Falle eines Konfliktes über Gegenstände der Beteiligung ergibt, könnte man akzep...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3.d Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3d ArbGG

Durch Gesetz vom 28.4.2011 wurde mit Wirkung zum 3.5.2011 die Nr. 3d ArbGG neu eingefügt.[1] Danach erstreckt sich die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beteiligung von Freiwilligen nach § 10 BFDG.mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.8 Rechtsschutzinteresse

Voraussetzung einer jeden Sachentscheidung ist auch im Beschlussverfahren das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der begehrten Entscheidung.[1] Im Beschlussverfahren soll eine gerichtliche Entscheidung nur dann ergehen, wenn sie von praktischer Bedeutung für die Rechtsbeziehungen der in das Verfahren Einbezogenen ist. Durch das Erfordernis des Rechtsschutzinteresses ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Stromeinspeisung

Vollständige Einspeisung ins Stromnetz: Die vollständige Einspeisung des Stroms in das Stromnetz gegen Entgelt führt unstreitig zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Vollständiger Stromverbrauch im eigenen LuF-Betrieb: Sofern der selbst erzeugte Strom jedoch vollständig im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verbraucht werden sollte, stellt sich die Frage nach Einkünf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 BPersVG sind Dienstvereinbarungen nur zulässig, soweit sie in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Dies ist nur in den Fällen des 78 Abs. 1 Nr. 12 bis 15, des § 79 Abs. 1 Nr. 4 und 5 sowie des § 80 Abs. 1 gesetzlich festgelegt, also in Angelegenheiten, die auch der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen. Dies lässt erkennen, dass die Diens...mehr

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Controller of the Future: P... / 1 Zukunftsorientierung, Methodenkompetenz und maßnahmenorientierte Umsetzungsfähigkeit im Fokus des Bosch-Controllings

In der digitalen Transformation des Unternehmens begleiten Controller mit neuen Steuerungskonzepten alle operativen Bereiche, u. a. durch eine transparente Abbildung geschäftseinheitenübergreifender Prozesse. Außerdem nimmt die Bedeutung der professionellen Entwicklung und Implementierung digitaler Geschäftsmodelle mit starker Beteiligung von Controlling-Experten rasant zu. ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.4 Reisekosten (§ 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG)

Die Erstattung von Reisekosten richtet sich nach § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Hiernach erhalten Mitglieder des Personalrats bei Reisen zur Ausübung von Personalratsangelegenheiten, die der Personalrat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich halten durfte[1], Aufwendungsersatz und Trennungsgeld entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Product Carbon Footprint: W... / 8 Veränderung der Rolle und der Anforderungen des Controllings

Über Jahrzehnte steuerten privatwirtschaftliche Unternehmen nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Für Vorstände und Controller – insbesondere in börsennotierten Unternehmen – war dabei die Balance zwischen langfristigem Unternehmenserfolg und kurzfristigem Shareholder Value die wesentliche Herausforderung wie auch zwischen verschiedenen KPIs wie EBIT, ROCE oder Cashflow. Di...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Rechtsschutz

Bei Arbeitnehmern handelt es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für das nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, die im Urteilsverfahren entscheiden, z. B. ob die Zustimmung des Personalrats fehlt, der Beschluss nichtig ist oder gar die Voraussetzungen des Abs. 2 für die Maßnahmen nicht vorliegen. Beamten gegenüber ste...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut

Leitsatz Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der "Sendelizenz" aus. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG, § 247 Abs. 1, § 249 Abs....mehr