Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens

Rz. 100 Gem. § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechende Anwendung. Der Verweis ist umfassend und nicht auf einzelne Absätze des § 18 AStG beschränkt. Gleichwohl kann nach hier vertretener Auffassung § 18 Abs. 4 AStG im Anwendungsbereich des § 5 AStG keine Wirkung entfalten, denn dort wird die entsprechende Anwendung des § 18 AStG i. R.d. § 15 AStG angeordnet. § 5 Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse

Rz. 212 Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 AStG kann die vermittelnde Gesellschaft selbst unmittelbar oder mittelbar an der Zwischengesellschaft beteiligt sein. Die Länge der Beteiligungskette ist nicht relevant. Ebenfalls ist unerheblich, ob die sich zwischen der vermittelnden Gesellschaft sowie der Zwischengesellschaft befindenden Gesellschaften selbst Zwischengesellschaften sind. Es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewStPflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adrian...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.7 Gesonderte Feststellung bei beschränkt Stpfl.

Rz. 374 Sind ausschließlich beschränkt Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, ist nach neuem Recht aufgrund von deren Einbeziehung in den persönlichen Anwendungsbereich der § 7 ff. AStG auch in diesen Fällen eine gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung durchzuführen.[1] Von der Feststellung umfasst sind lediglich die passiven Einkünfte, die der inländische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fortführung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (Buchwert)

Rn. 470 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz gilt, dass alle WG mit den AK, HK oder dem an deren Stelle tretenden Wert zum Zeitpunkt ihres Zugangs zu bewerten sind. Für die Folgebewertung ist dieser Wert ebenfalls maßgeblich. Einzig abnutzbare WG des AV sind über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dafür bestimmt § 6 Abs 1 Nr 1 EStG die Minderung der AK oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.4 Nachweis

Tz. 51 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die FinBeh hat den Verlust der Ansässigkeitsvoraussetzungen iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG zu überwachen und festzustellen. Sie trifft jedenfalls nach allg Grundsätzen die Beweislast für den Tatbestand; denn die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG hat st-erhöhende Wirkung für den StPfl (zust s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG R...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 70 § 18 AStG ist nach § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzugerechnet werden, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt, anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel Erstmalige Anwendung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 9 KStG

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zur Anwendung bzw Nichtanwendung des § 8b Abs 9 KStG bedarf es keiner ausdrücklichen Sonderregelung in § 15 S 1 Nr 2 KStG, weil der Abs 9 des § 8b KStG eine Annexvorschrift zu den in § 15 S 1 Nr 2 KStG angesprochenen Abs 7 und 8 ist. Die Rückausnahmevorschrift des § 8b Abs 9 KStG, wonach die Abs 7 und 8 des § 8b KStG auf Bezüge iSd MT-RiLi ni...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs

Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürzungsbetrag ist der Höhe nach auf den steuerpflichtigen Teil des Bezuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / III. Mit dem gegnerischen Rechtsanwalt/der Gegenpartei

Rz. 55 Gespräche mit dem gegnerischen Anwalt kommen vor allem in Betracht, wenn die Möglichkeiten eines Vergleichs ausgelotet werden sollen. Dies dient durchaus dem Interesse des Mandanten. Zu beachten ist aber, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, § 43a Abs. 2 S. 1 BRAO, auch hier nicht verletzt werden darf; davon darf auch bei einer zugesicherten Vertraulichkeit ni...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.3 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 56 Grundsätzlich wird § 11 AStG – als Teil des Regelungsgefüges zur Hinzurechnungsbesteuerung – durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt (§ 20 Abs. 1 AStG).[1] Da in der Vorschrift selbst eine Form der Vermeidung der Doppelbesteuerung geregelt ist, ist eine Kollision mit Doppelbesteuerungsabkommen nicht ersichtlich. Rz. 57 Wird im Rahmen der A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 Verhältnis zu den Vorschriften des UmwStG

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das UmwStG enthält keine Sonderregelung für Organschaften. Trotzdem können sich Umwandlungsvorgänge in vielfacher Hinsicht auf bestehende bzw auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirken, und zwar auf die Frage, ob nach einer Umwandlung ein GAV fortbesteht oder neu abgeschlossen werden muss, auf die Frage, ob nach einem umwandlung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 2)

Rz. 107 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Implementierung des § 1

Rz. 4 [Autor/Stand] Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Die sog. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970[2] bezogen sich nur auf Einkünfte von inländischen Unternehmungen, d.h. auf Gewinne aus Gewerbebetrieb, nicht aber z.B. auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Dennoch ist in den Leitsätzen von "Einkünf...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1

Der zweiteilige Aufsatz nähert sich dem Hinzuziehungsrecht, das im Pflichtteilsrecht von zunehmender praktischer Bedeutung ist. Während die Rechtsprechung und Teile der Literatur sich bisher der Frage des Hinzuziehungsrechts i.S.d. § 2314 BGB "negativ" genähert und aufgezeigt haben, welche Form der Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Nichterben zur Erfüllung des Hinzuzi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.2 Herabsetzung des Kapitals bei der ausländischen Gesellschaft

Rz. 461 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals bei einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Kapitalherabsetzung wird das Nennkapital einer Gesellschaft herabgesetzt und das entsprechende Vermögen der Gesellschaft anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter zugeteilt bzw. zurückge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6 Anrechnung auf die Steuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt

Rz. 196 Die Anrechnung erfolgt nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die bei dem im Inland steuerpflichtigen Beteiligten auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. D.h. die Anrechnung ist der Höhe nach auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgestellten Hinzurechnungsbetrag aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.4 Beherrschender Einfluss (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 114 Insbes. um Umgehungsgestaltungen vorzubeugen, reicht es gemäß Nr. 2 aus, dass eine Person auf den Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige auf die Person (Variante 2) einen "beherrschenden Einfluss" unmittelbar oder mitelbar ausüben kann. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AStG sieht einen beherrschenden Einfluss als gleichwertig zu einer "wesentlichen B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO)

Rz. 358 Die Pflicht zur Mitwirkung gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 AO bezieht sich vorrangig auf die Aufklärung des (inländischen) Sachverhalts und wird durch die nachfolgenden Paragrafen (s. §§ 93 bis 100 AO) näher ausgeführt. Der Steuerpflichtige kommt seiner Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 S. 2 AO nach, indem er alle relevanten Tatsachen "vollständig" und "wahrheitsgemäß" offe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2.1 Anpassungen durch das ATADUmsG

Rz. 10 Durch das ATADUmsG ist § 12 AStG an die Vorgaben des Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL[2] angepasst worden. Entsprechend den Bestimmungen der ATAD-RL wird in § 12 AStG ein einheitliches System der Steueranrechnung normiert.[3] Ein Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist entgegen der bisherigen Rechtslage in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG nicht mehr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Sonderregelung für verbundene Unternehmen

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die erste vom BMF veröffentlichte Entw-Fassung der Neufassung von § 15 Abs 2 UmwStG enthielt keine Sonderregelung für Anteilsveräußerungen zwischen verbundenen Unternehmen. Als Reaktion auf die daran geäußerte berechtige Kritik (s Hageböke/Witfeld, DStR 2023, 1745) ist die Norm im weiteren Verlauf des Ges-Gebungsverfahrens um eine Ausnahmere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 605 Satz 1 betrifft die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung und findet damit nur dann Anwendung, wenn lediglich ein im Inland Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.[1] Für die Zuständigkeit in Fällen der gesonderten und einheitlichen Feststellung enthält Satz 2 eine eigene Aussage (s. Rz. dazu 689 ff.).[2] Rz...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.4 Örtliche Zuständigkeit bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 651 Die örtliche Zuständigkeit bei der Beteiligung eines erweitert beschränkt Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft richtet sich nach § 19 Abs. 2 AO. Insoweit kann auf die entsprechenden Ausführungen in Rz. 640 verwiesen werden.[1] Rz. 652–661 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, ist der Rest-AP auch üb...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.3.1 Klagebefugnis (§ 48 FGO)

Rz. 570 Möchte sich ein Stpfl. mit einer Klage gegen den Feststellungsbescheid wehren, ist im Hinblick auf die Klagebefugnis aufgrund des Verweises in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG § 48 FGO zu beachten.[1] Rz. 571 Sind mehrere Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, kann sich jeder von ihnen mit einer Klage nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO gegen die Einspruchsentscheidung wehre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des schädli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / K. Betriebsstättenbezogene Einkunftsermittlung/-abgrenzung (Abs. 5)

Literatur Baldamus, Neues zur Betriebsstättengewinnermittlung, IStR 2012, 317; Berner, Betriebsstättenbesteuerung nach dem AOA, Tübingen 2016; Busch, Der Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung, DB 2016, 910; Ditz, Betriebsstättengewinnabgrenzung nach dem "Authorised OECD Approach" – Eine kritische Analyse, ISR 2012, 48; Ditz, ISR 2013, 261; Ditz/Luc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Übergangsregelung durch Einführung der Zuschreibungspflicht

Rn. 745 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertzuschreibungspflicht gilt ab 1999 (vorher Wahlrecht). Allerdings besteht eine gesetzliche Rückwirkung für alle in der Vergangenheit irgendwann einmal vorgenommenen Teilwertabschreibungen. Deshalb ist insb bei Beteiligungen an KapGes eine entsprechende Vergangenheitsforschung zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen seitens des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Die Teilwertvermutung

Rn. 733 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Vor diesem Hintergrund ist die Zurückhaltung des BFH bezüglich der anzuwendenden Methoden zur Teilwertbestimmung von Beteiligungen, also der vorzunehmenden Unternehmensbewertung, verständlich. Gerade hier gilt nach der st BFH-Rspr der Grundsatz der Teilwertvermutung, also des Übereinstimmens des Teilwertes mit dem AK/HK (s Rn 419). Da auf B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG beim Organträger – § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG

Tz. 99a Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens des OT § 8 Abs 9 KStG anzuwenden, wenn in dem dem OT zugerechneten Einkommen Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten sind, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist. § 15 S 1 Nr 5 S 2 knüpft also auch an die pers Verhältnisse bei der OG an, während § 15 S 1 Nr 4 S 2 KStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Entstehungsgeschichte, Definition, Regelungsbereiche

Rn. 255 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die HK stellen vergleichbar den AK eine wesentliche Ausgangsgröße für die bilanzrechtliche Bewertung von WG dar (s Rn 36 und 145). In § 6 Abs 1 EStG werden explizit die WG des AV (Nr 1) sowie Grund und Boden, Beteiligungen, UV (Nr 2) als Bewertungssubstrat erwähnt. Nr 3 erklärt diese Bewertungsgrößen (AK und HK) durch Verweis auch für Verbi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens (§ 6 Abs 1 Nr 2 und 2a EStG)

Rn. 634 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung von WG, die nicht zu den abnutzbaren WG des AV gehören, richtet sich nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG. Für diese sieht die Regelung eine Bewertung mit den AK (s Rn 150ff)), HK (s Rn 255ff) oder dem an deren Stelle tretenden Wert (s Rn 350ff), vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge vor. Die Abgrenzung richtet sich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine Pers-Ges, gestaltet sich die in § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG angeordnete Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des § 3c Abs 2 EStG schwieriger, denn nicht die Pers-Ges selbst, sondern ihre Gesellschafter (natürliche Personen oder Kö) sind St-Subjekt bei der ESt bzw KSt, und erst bei diesen kann darüber entschieden werden,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.4 Rückausnahme: Geschäftsbetrieb und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 185 Das Gesetz sieht von den beiden Ausnahmetatbeständen für konzerninterne Handelstätigkeiten eine Rückausnahme vor. Diese ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält und die Tätigkeiten im Zusammenhang mit de...mehr