Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.2 Erstattungsfähige Kosten und Aufwendungen

Rz. 43 Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit der JAV und seiner Mitglieder zu tragen. Bei den sachlichen Kosten handelt es sich i. d. R. um die sog. Geschäftsführungskosten, also alle Kosten, die zu einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der JAV erforderlich sind. Hierzu können auch die Kosten für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 18 Der Wahlvorstand stellt die Zahl der zu wählenden JAV ebenso fest wie die Anzahl der auf das Minderheitsgeschlecht entfallenden Sitze. Darüber hinaus ist er für die Verteilung der Sitze zuständig. Meinungsverschiedenheiten über seine Entscheidung sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären (§ 2a, §§ 80 ff. ArbGG). Wird gegen die Regelungen des Abs. 1 ode...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.2 Entscheidung über vereinfachtes Verfahren und Vereinbarung mit Arbeitgeber

Rz. 42 In der ersten Sitzung des Wahlvorstands muss mit der Aufstellung der Wählerliste auch ermittelt werden, ob der Betrieb i. d. R. 101 – 200 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Ist dies der Fall, ist es gem. § 14a Abs. 5 BetrVG möglich, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die JAV statt im allgemeinen Verfahren im sog. vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 § 67 Abs. 2 BetrVG gewährt den Mitgliedern der JAV dann ein Stimmrecht im BR, wenn die von ihm zu fassenden Beschlüsse "überwiegend" jugendliche oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte betreffen. Dies gilt auch dann, wenn die JAV mehr Mitglieder hat als der BR.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Folgen

Rz. 26 Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss der BR-Vorsitzende den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten BR-Sitzung setzen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, sofern der Antrag so rechtzeitig bei ihm eingeht, dass seine Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung noch möglich und zumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Ber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Teilnahmerecht eines Mitglieds

Rz. 5 § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält zugunsten der JAV ein allgemeines Teilnahmerecht. Danach kann die JAV einen Vertreter zu allen Sitzungen des BR entsenden. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.[1] Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht das Recht zur Teilnahme nur für die Plenarsitzungen des BR (einschließlich solcher, die gemäß § ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Altersgrenze

Rz. 9 Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer eines Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, zur JAV wählbar. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht, sodass auch 16-jährige Arbeitnehmer oder Auszubildende gewählt werden können.[1] Minderjährige Arbeitnehmer benötigen für ihre Kandidatur keine Zustimmung i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht der gesamten JAV

Rz. 9 § 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gibt der JAV ein besonderes Teilnahmerecht. Unter den dort genannten Voraussetzungen ist die gesamte JAV berechtigt, an den Sitzungen des BR teilzunehmen. Das gilt auch für solche, die virtuell als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Präsenzsitzungen sind allerdings grundsätzlich vorrangig, § 31 BetrVG. Der BR hat gegenüber dem A...mehr

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Fehlzeitenmanagement / 4.3 Betriebliche Ursachenforschung auf verschiedenen Wegen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Hierzu sind Begehungen und Arbeitsplatzanalysen durchzuführen. Physische Beanspruchungen sind einfacher zu erfassen als psychische. Dies mag der Grund sein, dass die klassische (physische) Gefährdungsbeurteilung noch immer eher selten um psychische Aspek...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Betriebsübergreifende Ausbildung

Rz. 10 Werden Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben beschäftigt, sind sie nach der Rechtsprechung des BAG keine Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG (vgl. BAG, Beschluss v. 20.3.1996, 7 ABR 46/95). Die Bildung einer JAV nach § 60 ist daher in solchen Betrieben, auch, wenn die erforderliche Zahl von 5 Auszubildenden weit überschritten wird, nicht möglich. Gleiches gilt für Ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Gem. § 62 Abs. 3 muss das bei den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit befindliche Geschlecht seinem zahlenmäßigen Verhältnis entsprechend in der JAV repräsentiert sein. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 vom 23.7.2001[1] eingeführt worden ist, entspricht der Regelung in § 15 Abs. 2 BetrVG und ist im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.7 Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats (§§ 37 ff. BetrVG)

Die Freistellung eines gewählten Betriebsratsmitglieds erfolgt durch den Arbeitgeber, nachdem das Betriebsratsmitglied vom Betriebsrat nach näherer Maßgabe von § 38 Abs. 2 BetrVG gewählt worden ist. Vor der Freistellung darf das gewählte Betriebsratsmitglied der Arbeit (noch) nicht fernbleiben. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur verweigern, wenn sich diese als unzumut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 3 Die einseitige Freistellung

Eine einseitige Freistellung durch eine Vertragspartei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) bedarf stets einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Weder besteht ein Recht des Arbeitnehmers auf (eigenmächtige) Freistellung noch kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtsgrundlos freistellen – dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bereit ist, das Entgelt fortzubezahlen. Die einseit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 3.2 Einschränkung der Auswahl durch Gleichbehandlungsgrundsatz

Wie eingangs erläutert, sind Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Inflationsausgleichprämie gezahlt wird, vollständig frei. Hingegen sind bei der Frage, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen eine Inflationsprämie erhalten und wie hoch sie für die ausgewählten Gruppen ist, arbeitsrechtliche Grundsätze und Gesetze zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 8 Überblick

Arbeitsrecht Auswahl des begünstigten Personenkreises nach sachlichen Gründen, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (Betriebsvereinbarung), Kennzeichnung der Leistung als freiwillig (Freiwilligkeitsvorbehalt, insbesondere relevant für betriebsratslose Betriebe) bzw. Befristung der Beriebsvereinbarung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 1.2 Kein Zahlungsanspruch

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist für Arbeitgeber freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Prämie. Es handelt sich lediglich um eine abgabenrechtliche Begünstigung für den Fall, dass diese Prämie gezahlt wird. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften die Inflationsausgleichsprämie gleichwohl ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 5 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der Unternehmen weder nach tariflichen noch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung weltweit steigender Verbraucherpreise erhalten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern steuer- sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen. Dies betrifft alle Berufsgruppen, nicht nur z. B. die sog. "systemrelevanten Berufsgruppen". Bei der Gewährung der Sonderzahlungen sind jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Als neue Fachkraft für Arbe... / 3.2.2 Betriebsrat

Nehmen Sie ebenfalls Kontakt mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) auf. Da Sie mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten müssen und sollten, ist auch dieser Kontakt wichtig. Nach § 9 Arbeitssicherheitsgesetz müssen Sie auch den Betriebsrat beraten und unterrichten. Es kann im Laufe Ihrer Arbeit von Vorteil sein, wenn Sie sich rechtzeitig mit dem Betriebsrat verständigt haben. Vi...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.2 Einbindung der Arbeitsschutzorganisation in die Unternehmensorganisation

Beim betrieblichen Arbeitsschutz gibt es verschiedene Organisationseinheiten des Betriebes sowie unterschiedliche Akteure, die relevant sind. Die Abb. 3 zeigt beispielhaft relevante Bereiche eines Unternehmens, die im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz eine Rolle spielen. Diese Bereiche sind jedoch von der jeweiligen Unternehmensgröße und -struktur abhängig und kön...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 3 FAQs

1) Muss auch für Bildschirmarbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Ja. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten. § 3 ArbStättV fordert explizit eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze. 2.) Sollte auch der Betriebsrat an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Ja. Sie sollten die ge...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Organisation des betrieblic... / 3.6 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

§ 22 SGB VII schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung des Betriebsrats oder Personalrats ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte(r) bestellt werden muss (müssen). Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" enthält keine starren Regelungen. Der Unternehmer muss gem. § 20 Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung bestehenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Als neue Fachkraft für Arbe... / 3.2.3 Sicherheitsbeauftragte

Alle Unternehmer sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, unabhängig von der Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten, bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten besteht darin, die direkten Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sollten noch keine Sicherheitsbeauftragten bestel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 7 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der EU-Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 2.1 Grundsätze

Verwalter und insbesondere die Verwaltungsgesellschaften bedienen sich wie jedes andere gewerbliche Unternehmen Hilfspersonen, die für sie tätig werden. Im Rahmen der jeweiligen Arbeitsverhältnisse sind die Bestimmungen des Dienstvertrags- bzw. Arbeitsrechts zu beachten. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei der Anbahnung oder Einstellung und Durchführung des Arbeitsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Die Kündigung hat eine doppelte Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zum einen kann es sich um die Kündigung des Verwaltervertrags handeln, zum anderen kommen Kündigungen vor allem in Verwaltungsunternehmen immer dann in Betracht, wenn Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten beendet werden müssen. Im ersten Fall sind neben den Bestimmungen des bürgerlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.1 Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei KI-Themen

Vorweggenommen: Bei einer zukunftsweisenden Schlüsseltechnologie wie der KI ist ein konfrontativer Ansatz bei Mitbestimmung in der Regel nicht zielführend. Unternehmen sind gerade bei diesen Themen – mehr denn je – auf die Kooperation mit ihren Betriebsräten angewiesen, um Projekte schnell umzusetzen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Vielfach dürfte es sich daher wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 5 Einführung von KI- und IT-Systemen ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Nicht mitbestimmungspflichtig werden in aller Regel aber KI-Systeme und allgemein IT-Systeme sein, wenn sie das Verhalten von Arbeitnehmern gar nicht erst individualisierbar erfassen, etwa bei der Analyse ausreichend großer (anonymisierter) Leistungsdaten zur Messung der Leistung einer (ausreichend großen) Abteilung oder der Arbeitnehmerleistung im Unternehmen als Ganzes; das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betriebsrats

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag beleuchtet die relevanten Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI-Systemen im Personalwesen und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Herausforderungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: §§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.1 Einsatz von KI und Sachverständige

Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI-Systemen beurteilen, unterstellt das BetrVG[1] pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat einfach einen Sachverständigen beauftragen darf. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (zur Person, zum Beratungsumfang und der Vergüt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 3 Informations- und Beratungsrechte

Der Betriebsrat ist grundsätzlich bei jeder Form des personaldatenbasierten KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren. Der Informationsanspruch ist auf Informationen beschränkt, die der Arbeitgeber tatsächlich selbst in Besitz hat. 3.1 Einsatz von KI und Sachverständige Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI-Systemen beurteilen, un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 6 Ausblick

Die Einführung KI-gestützter Systeme erfordert arbeitgeberseitig bereits jetzt eine durchdachte Planung und offene Kommunikation. Ein Betriebsrat, der gut informiert ist, kann ein starker Partner sein und die Umsetzung von KI-Projekten massiv beschleunigen. Auch kann er dabei unterstützen, Ängste vor Überwachung und Jobverlust in konstruktive Bahnen zu lenken. Ein Ausblick i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.1 Recruiting und Einstellung

In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bezüglich des Inhalts jeder Frage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.5 Sonstige relevante Mitbestimmungsrechte

Bei KI-Systemen, die Arbeitsaufträge verteilen, Kapazitäten steuern oder Mitarbeitern Aufträge zuweisen, die für die Erledigung am besten qualifiziert sind, kommen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 (Arbeitszeit) und Nr. 3 (Mehrarbeit) BetrVG in Betracht. Konkret wäre dies beispielsweise die vollautomatisierte KI-gestützte Dienstplanerstellung, die etwa auf historisc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.2 Planung von Arbeitsverfahren und Einsatz von KI

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen "einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz" rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.[1] Er hat die geplanten Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer (z. B. Art ihrer Arbeit und sich daraus ergebende Anforderungen an die Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1 Einführung

Die rasanten Entwicklungen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) und der Druck der Wettbewerber machen es oft wichtiger denn je, neue IT-Systeme zügig einzuführen. Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei den meisten Formen des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen zu beteiligen ist. Gemeint ist nicht nur die rechtzeitige und umfassende Informat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.3 Überwachungseinrichtungen

Der Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist, die Persönlichkeitssphäre betroffener Arbeitnehmer zu schützen. Unzulässige Beeinträchtigungen sollen bereits im Vorfeld verhindert, bzw., sofern zulässig, möglichst reduziert werden. In anderen Worten: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dient nicht dazu, die Einführung von Überwachungseinrichtungen zu verhinde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4 Mitbestimmungsrechte

4.1 Recruiting und Einstellung In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bez...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beleuchtet die relevanten Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI-Systemen im Personalwesen und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Herausforderungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: §§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 2 Übersicht über alle relevanten Beteiligungsrechte

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.4 Gesundheitsschutz

Der Zweck der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.[1] Die Mitbestimmung soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreichen. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.2 KI-Begriff

Ein allgemeingültiger KI-Begriff für die Rechtsanwendung besteht derzeit nicht. Allgemeines Verständnis: Als grobe Faustregel kann man immer dann von "künstlicher Intelligenz" sprechen, wenn ein Computersystem nicht nach fixen Regeln für sämtliche Anwendungsfälle vorprogrammiert ist und völlig vorhersehbar agiert, sondern die Regeln für die Lösung eines Problems autonom durch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Nur wenn ein Betriebsrat existiert und es sich um Entgeltbestandteile handelt, sind Mitbestimmungsrechte zu beachten. Mitbestimmungsrechte können sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG (Zeit, Ort und Auszahlung der Arbeitsentgelte), § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 3 Änderung oder Aufhebung von Benefits

Ob und wie ein Benefit geändert oder aufgehoben werden kann, hängt davon ab, wie er eingeführt wurde. Bei einer Einführung mittels einer Klausel im Arbeitsvertrag kann der Benefit mittels einer Änderungskündigung geändert oder entzogen werden. Bei einem Anspruch des Arbeitnehmers, dessen Grundlage in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, muss die Betriebsvereinbarun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.1 Gestaltung von rechtlichen Vereinbarungen

Je nach Thema und Sachlage gibt es Grenzen in der Gestaltung der rechtlichen Vereinbarung. Das gilt für die Voraussetzungen einer Teilhabe, wie für Abänderungen oder gar Einstellung der Leistung. So kann die Teilnahme an Benefits an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, soweit z. B. durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen hier keine zwingenden Vorgaben für den Arbei...mehr