Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Beginn/Rückwirkung

Rz. 121 Die Regelungen von Betriebsvereinbarungen gelten grds. – soweit nichts Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar und zwingend ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses bis zur Beendigung der Betriebsvereinbarung bzw. dem Ende der Nachwirkung (siehe hierzu Rdn 132 f.). Rz. 122 Hinweis Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat keinen Einfluss auf die Geltung der Betriebsvere...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 276 Die Einführung von Kurzarbeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.[858] Dieses umfasst die Fragen, ob, in welchem Umfang und von welchen Arbeitnehmern des Betriebs Kurzarbeit geleistet wird.[859] Rz. 277 Das Mitbestimmungsrecht entfällt aufgrund des Tarifvorrangs des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG dann, wenn alle mitbestimmungspf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beendigung durch Befristung/Bedingungseintritt/Zweckerreichung

Rz. 124 Die Betriebsparteien können Betriebsvereinbarungen für einen im Voraus bestimmten Zeitraum abschließen. Die Beendigung der Betriebsvereinbarung tritt bei solchen befristeten Betriebsvereinbarungen mit Ablauf der Zeit ein, für die sie abgeschlossen wurden. Es bedarf keines sachlichen Grundes für die Befristung.[381] Ebenso ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 405 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Eine formlose Betriebsabsprache ist ausreichend.[1180] In der Praxis wird allerdings bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zumeist eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung hat im Gegensatz zu einer ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 312 Die (Gesamt)Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst, Key Account Manager u.Ä. – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 831 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[2140] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[2141] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Verhältnis zu tariflichen Regelungen: Tarifvorrang

Rz. 155 Nach dem Tarifvorrang [482] des § 87 Abs. 1 ES BetrVG ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in den sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 Nr. 1–13 BetrVG dort ausgeschlossen, wo eine tarifliche Regelung besteht ("Tarifsperre"[483]). Ob die tarifliche Regelung abschließend ist und damit das Mitbestimmungsrecht ausschließt, ist durch Auslegung zu ermitteln.[484]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Parteien

Rz. 5 Daraufhin werden, wie in jedem Vertrag üblich, die Parteien genannt, die den Vertrag geschlossen haben. Deren Bezeichnung sollte so genau wie möglich erfolgen. Die Nennung der gesetzlichen Vertretungsorgane ist in der Praxis üblich, jedoch nicht zwingend erforderlich, da die Betriebsvereinbarung ohnehin nur durch sie wirksam abgeschlossen werden kann.[7] Auch hier soll...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / A. Allgemeines

Rz. 1 Die frühere Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Das AltTZG regelt indes nach wie vor die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Aufstockungsbeiträgen gem. § 3 Nr. 28 EstG und der zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 AltTZG. Hinsichtlich dieser steuerrechtlichen Vorschrift u...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 383 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Auch eine formlose Betriebsabsprache ist zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts ausreichend.[1146] In der Praxis wird allerdings meist bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betrieb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, sie werden aber gleichwoh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Rechtsnatur des Interessenausgleichs

Rz. 967 Beim Interessenausgleich handelt es sich um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, nicht um eine Betriebsvereinbarung. Er entfaltet daher auch keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer.[2418] Die umstrittenste Frage im Zusammenhang mit der Rechtsnatur des Interessenausgleichs ist, inwieweit der Betriebsrat einen gerichtlich durchsetzb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 469 In der Vergangenheit gab es in Deutschland – anders als etwa in den USA – nur vereinzelt gesetzliche Regelungen über die Einführung von Compliance-Richtlinien, etwa in den Aufsichtsvorschriften für die Finanzwirtschaft.[1345] Nach einer Entscheidung des LG München sollte allerdings – unabhängig von den Vorgaben des DCGK [1346] – aus den aktienrechtlichen Vorschriften ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 145 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 471 Ob und nach welcher Norm der Betriebsrat bei der Einführung von Ethikrichtlinien mitzubestimmen hat, ist im Hinblick auf jede einzelne Regelung gesondert zu beurteilen.[1351] Einschlägig ist regelmäßig § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Erfasst ist das...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Festlegung der Ziele/Zielvorgaben/Zielvereinbarung, § 2

Rz. 323 Denkbar ist, die Ziele einseitig durch den Arbeitgeber vorzugeben oder diese durch die Arbeitsvertragsparteien gemeinsam vereinbaren zu lassen. Wird die Vorgabe der Ziele einseitig dem Arbeitgeber vorbehalten (wie hier in der Alternative vorgesehen), hat dieser bei der Festlegung die Interessen des Mitarbeiters angemessen zu berücksichtigen. Denn Zielvorgaben unterli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Überwachungspflicht des Betriebsrats gem. § 167 Abs. 2 S. 7 SGB IX i.V.m. § 80 Abs. 1, 2 BetrVG

Rz. 509 Gemäß § 170 Abs. 2 S. 7 SGB IX ist der Betriebsrat als Interessenvertretung gem. § 176 SGB IX dafür zuständig,[1469] den Arbeitgeber bei der Einhaltung ihm obliegender Verpflichtungen gem. § 167 SGB IX zu überwachen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob ein Betriebsrat im Zusammenhang mit dieser Pflicht verlangen kann, dass ihm der Arbeitgeber sämtliche Namen bek...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Schlussbestimmungen, § 9

Rz. 335 Über die Schlussbestimmungen lassen sich wesentliche Aspekte auffangen, die im Fall etwaiger Unstimmigkeiten Verfahren und Grundsätze zur Erhaltung der Betriebsvereinbarung festlegen oder eine Abwicklung im Sinne der Parteien ermöglichen (dazu im Einzelnen unter Rdn 237).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 352 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt über eine dienstliche Telefonnummer. Diese Telefonnummer kann man sowohl über das Festnetztelefon am Arbeitsplatz nutzen als auch von zuhause über eine Software. Mittels dieser Software kann man, wie am physischen Telefon, Anrufe über die dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnete Nummer tätigen und entgeg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (5) Besonderheiten bei der Kurzarbeit

Rz. 530 Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit in einem Betrieb oder einer Betriebsabteilung. Sie dient der Entlastung des Unternehmens durch Senkung von Personalkosten und zum Erhalt von Arbeitsplätzen.[1237] Dieses Instrument hat aufgrund der Covid-19 Pandemie außerordentlich an Bedeutung gewonnen. Rz. 531 Kurzarbeit kann nicht aufgrund des arbeitsrech...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Provisionsanspruch, Provisionssätze, § 2

Rz. 313 Zu Abs. 1: Es besteht im Arbeitsverhältnis keine Pflicht, Provisionen zu gewähren. Wird aber ein Provisionsanspruch durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung begründet ("bedungen" gem. § 65 HGB), sind die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, deren Abschluss bzw. Vermittlung dem Arbeitnehmer übertragen war,[958] und für die das Tätigwerden...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat gem. §§ 50 Abs. 2, 58 Abs. 2 BetrVG

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.18: Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat Der Betriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) An den Gesamtbetriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) z.H. des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name) (Adresse) (Ort, Datum) Beschluss des Betriebsrats zur...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Schlussbestimmungen, § 8

Rz. 319 Über die Schlussbestimmungen lassen sich wesentliche Aspekte auffangen, die im Fall etwaiger Unstimmigkeiten Verfahren und Grundsätze zur Erhaltung der Betriebsvereinbarung festlegen oder eine Abwicklung im Sinne der Parteien ermöglichen (dazu im Einzelnen unter Rdn 237).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Freistellung von BR-Mitgliedern/Teilfreistellung gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.6: Freistellung von BR-Mitgliedern/Teilfreistellung gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Einschränkung und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 149 Die Vorschrift des § 87 BetrVG ist insofern zwingend, als die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsabsprache noch Arbeitsvertrag aufgehoben oder eingeschränkt werden kann.[462] Auch kann der Betriebsrat nicht auf die Ausübung seines Mitbestimmungsrechts gänzlich verzichten oder s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 1091 Die Frage, ob Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[2559] In ihnen liegt die einseitige arbeitgeberseitige Befugnis zum – wenn auch nur temporären – Eingriff in die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, was angesichts des Umstandes, dass das Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 168 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 169 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 539 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kollektivrechtliche Erstattungsgrundlage

Rz. 1213 Ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für die Kosten der Pfändungsbearbeitung kann nicht (mehr) durch Betriebsvereinbarung begründet werden. das BAG hat nämlich die Regelung eines Kostenerstattungsanspruchs in einer Betriebsvereinbarung für unwirksam erklärt.[2808] Die Kostenerstattung bei Lohnpfändungen ist nicht vom Regelungsumfang der zwingenden Mitbestimmungst...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 206 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 202).[655] Eine dauerhafte erhebliche Verlä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Anpassungsvorbehalt/Teilkündigung, § 7

Rz. 318 Grundsätzlich können die Betriebsparteien auch eine Teilkündigung der Vereinbarungen vorsehen. Freilich darf sich der Betriebsrat hierdurch nicht seiner zwingenden Beteiligungsrechte begeben. Da sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Provisionsgestaltung gerade nicht auf die Höhe der konkreten Provisionssätze bezieht, sind die hier der Teilkündigung un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehrt zu Problemen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 383 Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mittels eines Teilzeitarbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.[1007] Hierzu bedarf es eines individuellen Änderungsvertrages, durch den der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vermindert. Gesetzlich ist weder zugunsten des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers ein einseitiger Ansp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 697 Klausel mit genereller Öffnung Die Parteien sind sich einig, dass auf das Arbeitsverhältnis die bestehenden und die nach Abschluss des Arbeitsvertrags geschlossenen Betriebsvereinbarungen (einschließlich etwaiger Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen) in ihrer jeweils gültigen Fassung anwendbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die betroffenen vertraglichen Regelun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei Gleitzeit

Rz. 541 Der Arbeitsvertrag kann auch eine Gleitzeit vorsehen.[1248] Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein muss, und eine Gleitzeit vereinbart. Um eine solche arbeitsvertragliche Regelung abändern zu können, sollte der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten. Rz. 542 Gleitzeitregelungen unterliegen der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeiterfassung

Rz. 264 Das BAG hat mit Beschl. v. 13.9.2022[843] im Anschluss an die Entscheidung des EuGH v. 14.5.2019[844] eine Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung für die dem ArbZG unterfallenden Mitarbeiter aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet. Danach bedarf es, anders als vom EuGH in seiner Entscheidung den Mitgliedstaaten aufgegeben hat, keiner entsprechenden gesetzliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Krankheit, Feiertag, Urlaub, Schwangerschaft, Freistellung § 5

Rz. 316 Für die Fälle der gesetzlich zwingenden Entgeltfortzahlung ohne Arbeit enthält die Regelung eine Klarstellung. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip. Der Mitarbeiter ist also – auch hinsichtlich der Provision – so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Um ein Schätzen der Höhe zu vermeiden, erfolgt hier...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Präambel und Geltungsbereich, § 1

Rz. 322 Als Voraussetzung der Gewähr eines Zielbonus kann der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens festgelegt werden. Nach der Rechtsprechung kann hierfür geeigneter Maßstab z.B. die Ausschüttung einer Dividende an die Eigentümer der Gesellschaft sein.[990] Allein aus der Anknüpfung an den Unternehmenserfolg ist allerdings noch nicht auf die originäre Zuständigkeit des Ge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Beteiligung des Betriebsrats/Haftungsprivileg

Rz. 63 Gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Aber auch mündliche Befragungen (z.B. bei Tests oder Interviews) anhand von Checklisten, in denen die Antworten schriftlich festgehalten werden, sind mitbestimmungspflichtig.[145] Rz. 64 Seine Zustimmung kann der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber formlos erteilen. Die Erklärung mus...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Rz. 587 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII können die gesetzlichen Unfallversicherungsträger Vorschriften über die Verpflichtungen der Unternehmer zur Ausfüllung des ASiG erlassen. Dies ist durch die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vom 1.1.2011 geschehen.[1564] Die DGUV Vorschrift 2 präzisiert die Anforderungen an die Fachkunde der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Rahmenvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Rahmenvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Ausgestaltung des Aktienoptionsplans

Rz. 262 Der Aktienoptionsplan kann vollumfänglich in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden. Verbreitet ist jedoch auch die vertragliche Verweisung auf die Bestimmungen eines allgemeinen Aktienoptionsprogramms, das durch die Bezugnahmeklausel Bestandteil des Anstellungsvertrages wird. Da die Gewährung von Aktienoptionen jedoch Arbeitsentgelt i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 N...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Zeiterfassung, § 9

Rz. 231 Häufig ist die Form der Zeiterfassung (einschließlich des hierzu verwendeten EDV-Systems sowie der technischen Ausgestaltung) in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt. In diesem Fall bedarf es keiner gesonderten/erneuten Regelung. Im Anschluss an den Beschl. des BAG vom 13.9.2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Kurzarbeit bei beabsichtigter Massenentlassung

Rz. 287 Anstelle einer Betriebsvereinbarung kann Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit auch die Zulassung der Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG bei einer beabsichtigten Massenentlassung sein. Voraussetzungen hierfür ist, dass eine Massenentlassung nach § 17 KSchG vorliegt und der Arbeitgeber nicht im Stande ist, die Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist des § 18 KSc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 291 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vermögensbildung

Rz. 1536 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.89: Vermögensbildung Der Mitarbeiter erhält vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von monatlich _________________________ EUR für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Bei Teilzeitarbeit erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der vermögen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 440 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr