Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellung des Grundbesitzwerts für einen "Badepark"

Rz. 265 [Autor/Stand] Die praktische Auswirkung der Maßgeblichkeit des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung des Bodenwerts und des ertragsteuerlichen Werts für die Gebäude sowie die Entscheidung, in welchem Umfang Bauwerke als Betriebsvorrichtung zu behandeln und daher nicht in den Grundbesitzwert einzubeziehen sind, zeigt sich in dem BFH-Urt. v. 5.12.2007.[2] Mit diesem Urtei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beispielhafte gesetzliche Vorgaben

Rz. 125 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber umschreibt die bebauten Grundstücke, die bei fehlender üblicher Miete unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts zu bewerten sind, beispielhaft in § 147 Abs. 1 Satz 2 BewG . Dort werden Grundstücke mit Gebäuden aufgeführt, die zur Durchführung bestimmter Fertigungsverfahren, zu Spezialnutzungen oder zur Aufnahme bestimmter technischer Einricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Definition der Grundstückstypen

Rz. 146 [Autor/Stand] Unter Berücksichtigung der Ausführungen von Christoffel [2] lassen sich die einzelnen Gebäudetypen in Anlehnung an die gleich lautenden Erlasse für die neuen Bundesländer[3] und der Rechtsprechung zur Einheitsbewertung 1964 wie folgt umschreiben: Rz. 147 [Autor/Stand] Unter Badehäuser sind Gebäude mit Einrichtungen zu verstehen, die der Körperhygiene bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.2 Technische Anlagen und Maschinen

Rz. 193 Die Bezeichnung "technische Anlagen und Maschinen" wird handelsrechtlich vornehmlich im Hinblick auf Fabrikationsbetriebe als "Kraft- und Arbeitsmaschinen" sowie als entsprechende Anlagen, d. h. als Zusammenfügung zu einer Sachgesamtheit verstanden (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, § 266 Rz. 49). Der Bilanzposten ist aber nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.1 Der Begriff des Grundstücks

Rz. 184 Der bilanzielle Grundstücksbegriff unterscheidet sich von dem des Zivilrechts in mehrfacher Hinsicht. Zwar bezeichnen beide einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der ganz oder z. T. auch ein Gewässer umfassen kann. Zivilrechtlich erhält eine solche Fläche aber erst dann Grundstückseigenschaft, wenn sie in das Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.2 Bauten

Rz. 187 Bauten sind Gebäude und andere selbstständige Grundstückseinrichtungen. Zum Grundstück i. S. d. Zivilrechts gehören i. d. R. seine wesentlichen Bestandteile,[1] also insbesondere die aufstehenden Gebäude und sonstige mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, in der Steuerbilanz sind hingegen Gebäude und Betriebsvorrichtungen auf einem Grundstück als selbstständ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. ABC von anerkannten Zweckbetrieben

Tz. 33 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Adoptionsvermittlungsstellen Zu anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen als Zweckbetrieben s. FinMin Niedersachsen vom 24.05.2000, AZ: S 0170–76–31. Altkleidersammlungen die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, sind grundsätzlich steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (s. BFH-Urteil vom 26.02.1992, BStBl 1992 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von anerkannten steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgrenzungen

Tz. 26 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Der Gesetzgeber hat in einer Reihe von Fällen, die Abgrenzung vom steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b) zum steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) erleichtert. Es handelt sich dabei zum einen um typische Fälle, in denen der steuerbegünstigte Zweck nur durch den steue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem Verfall preisgegebene Gebäude

Rz. 30 [Autor/Stand] Ein Grundstück mit einem Gebäude, das dem Verfall preisgegeben ist und auf dem sich somit kein auf Dauer benutzbarer Raum befindet, gilt ebenfalls als unbebaut (§ 145 Abs. 2 Satz 2 BewG). Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass das Gebäude nach objektiven Verhältnissen auf Dauer nicht mehr benutzt werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks

Rz. 14 [Autor/Stand] Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich im Bewertungsstichtag keine benutzbaren Gebäude befinden (§ 145 Abs. 1 Satz 1 BewG). Hierbei kann es sich um Grundstücke handeln, auf denen keine Gebäude stehen, aber auch um Grundstücke, auf denen zwar Gebäude errichtet sind, die allerdings nicht benutzbar sind. Rz. 15 [Autor/Stand] Als Gebäude sind ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Geringfügigkeitsgrenze bei einer Bewertung nach § 147 BewG

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei Grundstücken mit Gebäuden, die nicht vermietet sind und für die sich auch keine übliche Miete ermitteln lässt, wäre die Bewertung nach § 147 BewG unter Ansatz des Bodenrichtwerts für den Grund und Boden und des ertragsteuerlichen Werts für das Gebäude durchzuführen. Hier liegt keine für den Wertabgleich nach § 145 Abs. 2 Satz 1 BewG erforderliche Jah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zweckbetrieb infolge Einnahmegrenze

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kraft § 67 a Abs. 1 Satz 1 AO werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins grundsätzlich als Zweckbetrieb behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (s. AEAO zu § 67a, Nr. 17 ff.) im Jahr insgesamt 45 000 Euro nicht übersteigen (bis 2012 35 000 Euro). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begünstigung bezieht si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 98 Einnahme des Augenscheins

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Beweismittel der Einnahme des Augenscheins ist als eines der klassischen Beweismittel in § 92 Nr. 4 AO aufgeführt. Die Inaugenscheinnahme ist in allen Stadien des Besteuerungsverfahrens möglich; insbes. kann auch die Steuerfahndung von diesem Mittel Gebrauch machen, soweit sich ihre Ermittlungsbefugnis nach den Vorschriften der AO ri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Unternehmerische Nutzung der Geschäftseinrichtung oder Anlage

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine feste Geschäftseinrichtung dient der Tätigkeit eines Unternehmens, wenn der Unternehmer sie für eine gewisse Dauer zu unternehmerischen Zwecken benutzt (BFH v. 30.10.1996, II R 12/92, BStBl II 1997, 12 m. w. N.). Unternehmerische Tätigkeit ist selbstständig ausgeübte Tätigkeit, d. h. ohne persönliche Abhängigkeit im Hinblick auf Ort...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Tatbestand

Rz. 41 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist vielmehr nur dann anzuwenden, wenn für den weitaus überwiegenden Teil einer bestimmten Gruppe von Geschäftsgrundstücken eine Jahresrohmiete überhaupt nicht ermittelt oder geschätzt werden kann.[2] Gleichwohl ist § 76 Abs. 3 Nr. 2 BewG nicht eng anzulegen.[3] Nach der Rechtsprechung des BFH[4] kommt es für die Frage, ob das Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

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Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz Ein mit besonderer Tragfähigkeit ausgestatteter Hallenboden eines Logistikbetriebes stellt keine Betriebsvorrichtung dar, sondern ist als Teil des Gebäudes bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag Grundstücke. Die Höhe des endgültigen Kaufpreises war dabei von verschiedenen Modalitäten abh...mehr

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Steuerschuldnerschaft bei der Montage von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

Leitsatz Der Einbau von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen "in" ein Gebäude und damit "in" ein Bauwerk ist in den Streitjahren 2008 bis 2010 weder eine Werklieferung noch eine Leistung im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG 2008, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. Sachverhalt Der Kläger ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

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Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Verpachtung an Pauschallandwirt

Leitsatz Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten (entgegen Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE). Normenkette § 9 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 UStG, Art. 13 Teil C Buchst. a 6. EG-RL (= EWGR...mehr

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Umsatzsteuer, Einheitlichkeit der Leistung, Steuerermäßigung, Besichtigungstour in einem Fußballstadion

Sachverhalt Bei dem niederländischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Anwendung des ermäßigten oder des Normalsteuersatzes auf Rundgänge aus einer Führung durch ein Fußballstadion und den Besuch des Stadionmuseums. Das Vorlagegericht wollte wissen, ob bei einer einheitlichen Leistung, die aus zwei oder mehreren konkreten und spezifischen Bestandteilen besteht, für d...mehr

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Errichtung einer Aufdach-Photovoltaikanlage ist steuerabzugspflichtige Bauleistung

Leitsatz Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Aufstellen einer Aufdach-Photovoltaikanlage eine Bauleistung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG ist, sodass der Leistungsempfänger für entsprechende Vergütungen die 15%ige Bauabzugssteuer abführen muss. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Ein Unternehmen im Bereich der Energie- und Haust...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Reitsportanlagen

Rz. 61 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Mit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetrei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Rz. 36 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Rz. 37 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Selbständige Überlassung

Rz. 75 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Einnahmen, die durch die selbständige Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reit- bzw. Turnierplatz) erzielt werden, sind, wenn die Voraussetzungen für eine Dauervermietung (langfristige Vermietung) vorliegen und es sich um keinen Vertrag besonderer Art handelt, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs "Vermögensverwaltung" zu erfassen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Pensionsreitställe

Rz. 67 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Einnahmen, die ein Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein aus der Vermietung von Reitställen, mit oder ohne Nebenleistungen (Pensionsreitställen, Pferdepensionen) erzielt, können nicht unter den Begriff "sportlichen Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) eingeordnet werden. S. hierzu auch die unter s. Tz. 26 zitierte Rechtsprech...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksvermietung

Leitsatz Werden mit einem Grundstück auch Betriebsvorrichtungen vermietet, entfällt die erweiterte Kürzung, außer unter engen Voraussetzungen der notwendigen Mitvermietung und der Geringfügigkeit. Sachverhalt Eine GmbH vermietete ein Grundstück mit einem Warenhaus, einer Shopzeile und einer Tankstelle. Während die Betriebsvorrichtungen des Warenhauses im Eigentum des Mieters ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung des Bewertungsgegenstandes

Rz. 99 [Autor/Stand] Der Inhalt eines Feststellungsbescheids über den Einheitswert ergibt sich aus § 19 Abs. 1 und 3 BewG: Er muss Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes enthalten. Bewertungsgegenstand ist die wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG. Vorbedingung jeder Bewertung ist damit die Abgrenzung der zu bewertenden wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Umsatzerlöse aus der Übertragung von Vermögenswerten durch Kunden

Tz. 253 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Die Umsatzerfassung aus der Übertragung von Vermögenswerten in Form von Sachanlagen durch Kunden erfolgt ebenfalls anhand des Kontroll-Kriteriums. Sofern ein Kunde dem Unternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Güter oder Dienstleistungen, wie zB Materialien oder Betriebsvorrichtungen, überlässt und das Unternehmen Kontrolle ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
ÜIst die Erstellung einer Biogasanlage eine Bauleistung i. S. d. § 13b UStG? Keine Rechnungsberichtigung wenn die ursprüngliche Rechnung keine falschen Angaben enthält

Leitsatz Module einer Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas und damit mittelbar zur Erzeugung von Strom sind Betriebsvorrichtungen. Jedoch ist die Erstellung einer Betriebsvorrichtung auf einem Grundstück für das Streitjahr 2007 keine Bauleistung i. S. d. § 13b 1 Satz 1 Nr. 4 UStG (a. F.) UStG. Enthält die ursprüngliche Rechnung keine falschen oder unvollständigen Angaben, st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke mit Gebäuden von untergeordneter Bedeutung

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundstücke mit Gebäuden, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, gelten als unbebaut (§ 72 Abs. 2 BewG). Rz. 62 [Autor/Stand] Der Begriff "Gebäude" setzt ein benutzbares Gebäude voraus. Ist ein auf dem Grundstück befindliches Bauwerk noch nicht benutzbar oder hande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Höhlengrundstücke

Rz. 109 [Autor/Stand] Zur Bewertung von Grundstücken mit Höhlen haben die Länder[2] wie folgt Stellung genommen: Rz. 110 [Autor/Stand] „Höhlen sind leere, von der Natur selbst geschaffene unterirdische Räume, die nicht als selbständige Grundstücke im Sinne des Bewertungsrechts angesehen werden können. Sie sind vielmehr nur wertbestimmter Faktor für die Bewertung des Grundstüc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Gewerbeertrages bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Die erweitere Grundstückskürzung scheitert, wenn auch Betriebsvorrichtungen mitüberlassen werden, die Grundstücksvermietung aber auch ohne die Wirtschaftsgüter darstellbar wäre. Sachverhalt Das Finanzamt hat einer Vermietungs-KG die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Dies wird damit begründet, dass neben dem Grundstück mit Gebäuden au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuer – mietrechtlic... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Etwas anderes gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmen zur Fremdenbeherbergung bereithält, für die Vermietung von Kfz-Abstellplätzen, für die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und für die Vermietung und Verpachtung von Maschinen oder Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (zu § 13b UStG)

Überblick Die Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger sind mit Wirkung vom 6.11.2015[1] angepasst worden. Insbesondere wurden die Regelungen für Bauleistungen präzisiert. Außerdem wurden juristische Personen des öffentlichen Rechts in bestimmten Fällen aus der Anwendung des § 13b UStG ausgenommen. Die Finanzverwaltung nimmt zu den Ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeichnerische Darstellung der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Gebäuden

Rz. 170 [Autor/Stand] Der AbgrenzE[2] enthält folgende Zeichnungen: Rz. 171 [Autor/Stand] (1) Allseitig offene Halle Gebäude: Das Bauwerk umschließt einen Raum und schützt dadurch gegen Witterungseinflüsse (Anm. 44, Tz. 2.3). Rz. 172 [Autor/Stand] (2) Tanksäulenüberdachung Betriebsvorrichtung: Es fehlt ein Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung (Anm. 44, Tz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bedeutung der bewertungsrechtlichen Abgrenzung zwischen Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen bei den Einzelsteuern

Rz. 24 [Autor/Stand] Die Regelung in § 68 BewG über die Abgrenzung zwischen dem Grundvermögen und den Betriebsvorrichtungen dient einerseits dazu, diejenigen Gegenstände und Rechte, die nicht der Grundsteuer unterworfen werden sollen, nicht im Einheitswert zu erfassen. Nur die Grundstücke selbst sollen der Grundsteuer unterworfen werden. Bei den Ertragsteuern hat die Abgrenzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abgrenzung der Gebäudebestandteile

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 3.1 AbgrenzE) Rz. 85 [Autor/Stand] „Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile im Sinne des bürgerlichen Rechts nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Bezieh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 200 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen berücksichtigt den derzeitigen Stand von Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abkürzungen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung der Gebäude (Tz. 2 AbgrenzE)

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 2.1 AbgrenzE) Rz. 39 [Autor/Stand]"Die Gebäude sind allein mit Hilfe des Gebäudebegriffs von den Betriebsvorrichtungen abzugrenzen. Für die bewertungsrechtliche Einordnung eines Bauwerks als Gebäude ist entscheidend, ob es alle Merkmale eines Gebäudes aufweist (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeine Grundsätze zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen

1. Maßgeblichkeit des Gebäudebegriffs Rz. 25 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition der Begriffe "Gebäude" und "Betriebsvorrichtung" sowie eine Normierung der davon abhängigen Regeln über die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen enthält das Bewertungsgesetz nicht. Rechtsprechung und Verwaltung gehen bei dieser Abgrenzung aus systematischen Gründen vom Gebäu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der Außenanlagen (Tz. 4 AbgrenzE)

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 4.1 AbgrenzE) Rz. 125 [Autor/Stand] „Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen. Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Als Betriebsvorrichtungen könn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines (Tz. 1 AbgrenzE)

a) Rechtsgrundlage (Tz. 1.1 AbgrenzE) Rz. 35 [Autor/Stand]"Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen sind § 68 BewG und im Beitrittsgebiet § 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG i.V.m. § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG-DDR maßgebend. Dies gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG). Nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzungshinweise (Tz. 5 AbgrenzE)

a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1) Rz. 149 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Keine Einbeziehung von Maschinen und Betriebsvorrichtungen in das Grundvermögen (§ 68 Abs. 2 Nr. 2)

I. Allgemeines Rz. 23 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass bewertungsrechtlich zum Grundvermögen auch Bestandteile und das Zubehör gehören, gilt für Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Für diese Gegenstände hat sich in der Praxis die Bezeichnung "Betriebsvorrichtungen" herausgebildet, die durch das BewÄnd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zweckbestimmung des Bauwerks kein Abgrenzungsmerkmal

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Auffassung, die Umschließung einer Betriebsvorrichtung sei immer dann wirtschaftlicher Teil der Betriebsvorrichtung und damit ebenfalls als Betriebsvorrichtung anzusehen, wenn der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Umschließung und Betriebsvorrichtung so eng ist, dass die Betriebsvorrichtung ohne die Umschließung ihren Zweck für den Betrieb nur un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 68 Begriff des Grundvermögens

Schrifttum: Baltromejus, Ertragsteuerliche Aspekte des Betriebs eines Blockheizkraftwerks NWB 2016, 172-178; Birgel, Bedarfsbewertung: Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen gegenüber Grundbesitz, UM 2004, 104; Boegeholz, Betriebsvorrichtungen oder Grundvermögen (Abgrenzung der Wirtschaftsgüter mit Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen), StBp. 1977, 109; Brick, Abgrenzung G...mehr