Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (1): ­zivilrechtliche Betrachtung ausschlaggebend

Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nicht bereits dann eine für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermi...mehr

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Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

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Erweiterte Kürzung trotz erhaltener Ablösungszahlung

Leitsatz Die gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung kann trotz einer Ersatzzahlung des Mieters für die vorzeitige Vertragsbeendigung gewährt werden. Nur eine Betriebsvorrichtung eines ausgeübten Betriebs steht der Kürzung entgegen. Sachverhalt Das Finanzamt versagte einer GmbH & Co. KG die sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Begründet ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 3.2 Windkraft

Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Windkraftanlagen (im Sprachgebrauch: "Windräder"), die im räumlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der Windpark ist danach keine unteilbare Einheit und kein eigenes selbstständiges Wirtschaftsgut.[1] Selbstständige abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter sind vielmehr die einzelnen Windkraftanlagen, und zwar jeweils zusammen...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 3.3 Fotovoltaik-Anlagen

Eine netzgekoppelte Solarstromanlage bildet wegen ihres einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit dem Gebäude kein selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn der erzeugte Strom überwiegend im Gebäude verbraucht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein vermietetes Wirtschafts- oder Wohngebäude handelt und ob dieses zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehör...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 35 [Autor/Stand] Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so gilt der Grundsatz, dass jeder in einem besonderen Bauabschnitt errichtete Teil des Gebäudes, der benutzbar ist, als bezugsfertiges Gebäude anzusehen ist. Rz. 36 [Autor/Stand] Es ist deshalb auch in diesen Fällen ein Einheitswert für den Grund und Boden einschließlich des schon benutzbaren Teils festzustell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

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Fotovoltaik und Umsatzsteuer

Kommentar Günstige Anlagenpreise und die Möglichkeit des Selbstverbrauchs machen Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach attraktiv. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind allerdings durchaus komplex. Die OFD Karlsruhe hat sich umfassend zu der Thematik geäußert. Unternehmereigenschaft bei Fotovoltaikanlagen Wird der mit der Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.5 Betriebsvorrichtungen

Rz. 142 Der Begriff der Betriebsvorrichtung ist aus § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG entnommen. Danach sind Betriebsvorrichtungen Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Betriebsvorrichtungen dienen in erster Linie und unmittelbar dem in einem Gebäude befindlichen Betrieb, nicht dagegen dem Gebäude als solchem. Die Erwähnung der Maschinen in § 68...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.1 Gebäude als einheitliches Wirtschaftsgut

Rz. 114 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und damit "ortsfest" ist sowie von einiger Beständigkeit und Standfestigkeit ist.[1] Rz. 115 Die räumliche Umschließung setzt nicht voraus, dass das Bauwerk nach all...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.4 Mit dem Grundstück verbundene sonstige Wirtschaftsgüter

Rz. 141 Im Zusammenhang mit dem Grundstück vorgenommene Aufwendungen können zu selbstständig bewertbaren Einheiten führen, denen daher der Charakter von Wirtschaftsgütern beizulegen ist. Das ist auch dann der Fall, wenn diese Aufwendungen dazu dienen, das Grundstück benutzbar zu machen. Sie stehen nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.4 Mietereinbauten

Rz. 127 Aufwendungen eines Mieters oder Pächters eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils oder Grundstücks/Grundstücksteils führen zu einem selbstständigen, vom Mieter/Pächter zu aktivierenden Wirtschaftsgut, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, zu Betriebsvorrichtungen oder zu einem Gebäudeteil führt, der im wirt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesamtentgelt

a) Entgelt nur für die Grundstücksnutzung Rz. 81 [Autor/Stand] Zum Gesamtentgelt rechnet alles das, was der Mieter oder Pächter für die Grundstücksnutzung aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags zu zahlen hat. Den Begriff des "Gesamtentgelts" verwendet der Gesetzgeber auch in § 79 Abs. 1 Satz 1 BewG als Umschreibung der Jahresrohmiete. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Frage, was zu der wirtschaftlichen Einheit des bebauten Grundstücks gehört, wird nicht in § 146 BewG beantwortet, sondern in § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG. Dort wird Bezug genommen auf § 70 BewG. Danach ist jedes Grundstück eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Der Begriff des Grundstücks bestimmt sich nicht nach dem Zivilrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bestandteile der Jahresmiete

Rz. 107 [Autor/Stand] Nicht in die Jahresmiete einzubeziehen sind Zahlungen des Mieters für Leistungen des Vermieters, die nicht die Grundstücksnutzung betreffen, sowie Leistungen, die der Vermieter von dritter Seite erhält. Dazu gehören[2]: Einnahmen für die Überlassung von Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Einnahmen für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen, Dienstl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berechnungsschema

Rz. 133 [Autor/Stand] Sowohl die Ermittlung der Jahresmiete als Gesamtentgelt als auch deren Bereinigung um die umlagefähigen Betriebskosten macht es erforderlich, die hierfür notwendigen Daten in einem Berechnungsschema festzuhalten. Ausgangsgröße für die Berechnung der Jahresmiete für das jeweilige Jahr des dreijährigen Mietermittlungszeitraums ist das, was im Mietvertrag ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsüberlassung zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken

Rz. 137 [Autor/Stand] Obwohl der Gesetzgeber die Umschreibung der Jahresmiete, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Betriebskosten, weitestgehend auf Wohngrundstücke zugeschnitten hat, gilt § 146 Abs. 2 BewG für alle Grundstücke und Grundstücksteile, die vermietet sind, also auch bei einer Vermietung zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken.[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Jahresmiete bei Betriebsaufspaltung

Rz. 149 [Autor/Stand] Im Fall der Betriebsaufspaltung verpachtet das Besitzunternehmen i.d.R. nicht nur Grundstücke, sondern auch das übrige Anlagevermögen einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter sowie zum Teil das Umlaufvermögen an eine Betriebsgesellschaft. Die Pachtzahlungen der Betriebsgesellschaft betreffen daher nicht nur die Grundstücksnutzung, sondern auch die ...mehr

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Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Normenkette § 9 Nr. 1 Sätze 1 und 2 GewStG, § 68 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellung des Grundbesitzwerts für einen "Badepark"

Rz. 265 [Autor/Stand] Die praktische Auswirkung der Maßgeblichkeit des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung des Bodenwerts und des ertragsteuerlichen Werts für die Gebäude sowie die Entscheidung, in welchem Umfang Bauwerke als Betriebsvorrichtung zu behandeln und daher nicht in den Grundbesitzwert einzubeziehen sind, zeigt sich in dem BFH-Urt. v. 5.12.2007.[2] Mit diesem Urtei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beispielhafte gesetzliche Vorgaben

Rz. 125 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber umschreibt die bebauten Grundstücke, die bei fehlender üblicher Miete unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts zu bewerten sind, beispielhaft in § 147 Abs. 1 Satz 2 BewG. Dort werden Grundstücke mit Gebäuden aufgeführt, die zur Durchführung bestimmter Fertigungsverfahren, zu Spezialnutzungen oder zur Aufnahme bestimmter technischer Einricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Definition der Grundstückstypen

Rz. 146 [Autor/Stand] Unter Berücksichtigung der Ausführungen von Christoffel [2] lassen sich die einzelnen Gebäudetypen in Anlehnung an die gleich lautenden Erlasse für die neuen Bundesländer[3] und der Rechtsprechung zur Einheitsbewertung 1964 wie folgt umschreiben: Rz. 147 [Autor/Stand] Unter Badehäuser sind Gebäude mit Einrichtungen zu verstehen, die der Körperhygiene bzw....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem Verfall preisgegebene Gebäude

Rz. 30 [Autor/Stand] Ein Grundstück mit einem Gebäude, das dem Verfall preisgegeben ist und auf dem sich somit kein auf Dauer benutzbarer Raum befindet, gilt ebenfalls als unbebaut (§ 145 Abs. 2 Satz 2 BewG). Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass das Gebäude nach objektiven Verhältnissen auf Dauer nicht mehr benutzt werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks

Rz. 14 [Autor/Stand] Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich im Bewertungsstichtag keine benutzbaren Gebäude befinden (§ 145 Abs. 1 Satz 1 BewG). Hierbei kann es sich um Grundstücke handeln, auf denen keine Gebäude stehen, aber auch um Grundstücke, auf denen zwar Gebäude errichtet sind, die allerdings nicht benutzbar sind. Rz. 15 [Autor/Stand] Als Gebäude sind ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Geringfügigkeitsgrenze bei einer Bewertung nach § 147 BewG

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei Grundstücken mit Gebäuden, die nicht vermietet sind und für die sich auch keine übliche Miete ermitteln lässt, wäre die Bewertung nach § 147 BewG unter Ansatz des Bodenrichtwerts für den Grund und Boden und des ertragsteuerlichen Werts für das Gebäude durchzuführen. Hier liegt keine für den Wertabgleich nach § 145 Abs. 2 Satz 1 BewG erforderliche Jah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 98 Einnahme des Augenscheins

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Beweismittel der Einnahme des Augenscheins ist als eines der klassischen Beweismittel in § 92 Nr. 4 AO aufgeführt. Die Inaugenscheinnahme ist in allen Stadien des Besteuerungsverfahrens möglich; insbes. kann auch die Steuerfahndung von diesem Mittel Gebrauch machen, soweit sich ihre Ermittlungsbefugnis nach den Vorschriften der AO ri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zweckbetrieb infolge Einnahmegrenze

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kraft § 67 a Abs. 1 Satz 1 AO werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins grundsätzlich als Zweckbetrieb behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (s. AEAO zu § 67a, Nr. 17 ff.) im Jahr insgesamt 45 000 Euro nicht übersteigen (bis 2012 35 000 Euro). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begünstigung bezieht si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Unternehmerische Nutzung der Geschäftseinrichtung oder Anlage

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine feste Geschäftseinrichtung dient der Tätigkeit eines Unternehmens, wenn der Unternehmer sie für eine gewisse Dauer zu unternehmerischen Zwecken benutzt (BFH v. 30.10.1996, II R 12/92, BStBl II 1997, 12 m. w. N.). Unternehmerische Tätigkeit ist selbstständig ausgeübte Tätigkeit, d. h. ohne persönliche Abhängigkeit im Hinblick auf Ort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Tatbestand

Rz. 41 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist vielmehr nur dann anzuwenden, wenn für den weitaus überwiegenden Teil einer bestimmten Gruppe von Geschäftsgrundstücken eine Jahresrohmiete überhaupt nicht ermittelt oder geschätzt werden kann.[2] Gleichwohl ist § 76 Abs. 3 Nr. 2 BewG nicht eng anzulegen.[3] Nach der Rechtsprechung des BFH[4] kommt es für die Frage, ob das Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz Ein mit besonderer Tragfähigkeit ausgestatteter Hallenboden eines Logistikbetriebes stellt keine Betriebsvorrichtung dar, sondern ist als Teil des Gebäudes bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag Grundstücke. Die Höhe des endgültigen Kaufpreises war dabei von verschiedenen Modalitäten abh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft bei der Montage von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

Leitsatz Der Einbau von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen "in" ein Gebäude und damit "in" ein Bauwerk ist in den Streitjahren 2008 bis 2010 weder eine Werklieferung noch eine Leistung im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG 2008, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. Sachverhalt Der Kläger ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Verpachtung an Pauschallandwirt

Leitsatz Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten (entgegen Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE). Normenkette § 9 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 UStG, Art. 13 Teil C Buchst. a 6. EG-RL (= EWGR...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Einheitlichkeit der Leistung, Steuerermäßigung, Besichtigungstour in einem Fußballstadion

Sachverhalt Bei dem niederländischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Anwendung des ermäßigten oder des Normalsteuersatzes auf Rundgänge aus einer Führung durch ein Fußballstadion und den Besuch des Stadionmuseums. Das Vorlagegericht wollte wissen, ob bei einer einheitlichen Leistung, die aus zwei oder mehreren konkreten und spezifischen Bestandteilen besteht, für d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Errichtung einer Aufdach-Photovoltaikanlage ist steuerabzugspflichtige Bauleistung

Leitsatz Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Aufstellen einer Aufdach-Photovoltaikanlage eine Bauleistung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG ist, sodass der Leistungsempfänger für entsprechende Vergütungen die 15%ige Bauabzugssteuer abführen muss. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Ein Unternehmen im Bereich der Energie- und Haust...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Reitsportanlagen

Rz. 61 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Mit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetrei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Selbständige Überlassung

Rz. 75 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Einnahmen, die durch die selbständige Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reit- bzw. Turnierplatz) erzielt werden, sind, wenn die Voraussetzungen für eine Dauervermietung (langfristige Vermietung) vorliegen und es sich um keinen Vertrag besonderer Art handelt, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs "Vermögensverwaltung" zu erfassen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Rz. 36 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Rz. 37 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Pensionsreitställe

Rz. 67 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Einnahmen, die ein Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein aus der Vermietung von Reitställen, mit oder ohne Nebenleistungen (Pensionsreitställen, Pferdepensionen) erzielt, können nicht unter den Begriff "sportlichen Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) eingeordnet werden. S. hierzu auch die unter s. Tz. 26 zitierte Rechtsprech...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksvermietung

Leitsatz Werden mit einem Grundstück auch Betriebsvorrichtungen vermietet, entfällt die erweiterte Kürzung, außer unter engen Voraussetzungen der notwendigen Mitvermietung und der Geringfügigkeit. Sachverhalt Eine GmbH vermietete ein Grundstück mit einem Warenhaus, einer Shopzeile und einer Tankstelle. Während die Betriebsvorrichtungen des Warenhauses im Eigentum des Mieters ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung des Bewertungsgegenstandes

Rz. 99 [Autor/Stand] Der Inhalt eines Feststellungsbescheids über den Einheitswert ergibt sich aus § 19 Abs. 1 und 3 BewG: Er muss Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes enthalten. Bewertungsgegenstand ist die wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG. Vorbedingung jeder Bewertung ist damit die Abgrenzung der zu bewertenden wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Umsatzerlöse aus der Übertragung von Vermögenswerten durch Kunden

Tz. 253 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Die Umsatzerfassung aus der Übertragung von Vermögenswerten in Form von Sachanlagen durch Kunden erfolgt ebenfalls anhand des Kontroll-Kriteriums. Sofern ein Kunde dem Unternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Güter oder Dienstleistungen, wie zB Materialien oder Betriebsvorrichtungen, überlässt und das Unternehmen Kontrolle ...mehr

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ÜIst die Erstellung einer Biogasanlage eine Bauleistung i. S. d. § 13b UStG? Keine Rechnungsberichtigung wenn die ursprüngliche Rechnung keine falschen Angaben enthält

Leitsatz Module einer Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas und damit mittelbar zur Erzeugung von Strom sind Betriebsvorrichtungen. Jedoch ist die Erstellung einer Betriebsvorrichtung auf einem Grundstück für das Streitjahr 2007 keine Bauleistung i. S. d. § 13b 1 Satz 1 Nr. 4 UStG (a. F.) UStG. Enthält die ursprüngliche Rechnung keine falschen oder unvollständigen Angaben, st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke mit Gebäuden von untergeordneter Bedeutung

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundstücke mit Gebäuden, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, gelten als unbebaut (§ 72 Abs. 2 BewG). Rz. 62 [Autor/Stand] Der Begriff "Gebäude" setzt ein benutzbares Gebäude voraus. Ist ein auf dem Grundstück befindliches Bauwerk noch nicht benutzbar oder hande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Höhlengrundstücke

Rz. 109 [Autor/Stand] Zur Bewertung von Grundstücken mit Höhlen haben die Länder[2] wie folgt Stellung genommen: Rz. 110 [Autor/Stand] „Höhlen sind leere, von der Natur selbst geschaffene unterirdische Räume, die nicht als selbständige Grundstücke im Sinne des Bewertungsrechts angesehen werden können. Sie sind vielmehr nur wertbestimmter Faktor für die Bewertung des Grundstüc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Gewerbeertrages bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Die erweitere Grundstückskürzung scheitert, wenn auch Betriebsvorrichtungen mitüberlassen werden, die Grundstücksvermietung aber auch ohne die Wirtschaftsgüter darstellbar wäre. Sachverhalt Das Finanzamt hat einer Vermietungs-KG die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Dies wird damit begründet, dass neben dem Grundstück mit Gebäuden au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuer – mietrechtlic... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Etwas anderes gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmen zur Fremdenbeherbergung bereithält, für die Vermietung von Kfz-Abstellplätzen, für die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und für die Vermietung und Verpachtung von Maschinen oder Betrieb...mehr