Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das nach dieser Verordnung für das vertragliche Schuldverhältnis maßgebende Recht ist insoweit anzuwenden, als es für vertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast verteilt. (2) Zum Beweis eines Rechtsgeschäfts sind alle Beweisarten des Rechts des angerufenen Gerichts oder eines der in Artikel 11 bezeichneten Rechte, nach denen das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Aufbau.

Rn 1 § 1 I enthält die Anspruchsgrundlage für die Produkthaftung nach dem ProdHaftG (mit Einschränkungen in I 2), § 1 II und III normieren Ausschlussgründe für die Haftung und § 1 IV regelt die Beweislast.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahren.

Rn 12 Die Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch aus I oder II trägt der Ehegatte, der diese Ansprüche für sich geltend macht. Ansprüche aus I und II können durch Arrest gesichert werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Der Herausgabeanspruch ist auf die Verschaffung der rechtlichen und tatsächlichen Positionen an dem jeweiligen Gegenstand gerichtet. Eigentum ist zu übertragen, Forderungen und andere Rechte sind abzutreten und Besitz ist zu überlassen. Der Anspruch ist regelmäßig bei Beendigung des Auftrags fällig. Abw Zeitpunkte können sich aus konkreten Vereinbarungen bzw den Umständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (2) Der Unternehmer trägt gegenüber dem Verbraucher die Beweislast für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteivernehmung von Amts wegen.

Rn 7 Die Parteivernehmung vAw regelt § 448, wobei es auf die Beweislast nicht ankommt. Sie ist nur zulässig, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um eine Überzeugung des Gerichts zu begründen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Objektive und subjektive Behauptungslast.

Rn 87 Die objektive Behauptungslast betrifft die Frage, wie das Gericht zu entscheiden hat, wenn ihm keine oder nicht genügende Tatsachenbehauptungen vorliegen (St/J/Thole Rz 98). Demgegenüber wird mit der subjektiven Behauptungslast danach gefragt, welche Tatsachenbehauptungen eine Partei aufstellen muss, um im Prozess Erfolg zu haben (Prütting S 44).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grundsatz.

Rn 89 Maßgeblich ist gem § 363 die Annahme der Kaufsache durch den Käufer (Brandbg BeckRS 09, 05205; Staud/Matusche-Beckmann Rz 265 ff). 1. Vor Annahme. Rn 90 Der Verkäufer trägt bis zur Annahme der Kaufsache, also gerade auch bei deren Verweigerung, die Beweislast für die Erfüllung seiner Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) (Staud/Matu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art 19 ROM III 1 EuGüVO Art 62 EuGüVO 1 ROM III Art 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergabevert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Die Behauptungslast.

1. Begriff. Rn 86 In Verfahren mit Verhandlungsmaxime ist es im Wesentlichen allein Sache der Parteien, für die tatsächlichen Grundlagen einer gerichtlichen Entscheidung zu sorgen, mag auch das Gericht gem § 139 verpflichtet sein, die Parteien zu einer vollständigen Erklärung über alle erheblichen Tatsachen anzuhalten. Die Rechtsfolgen von fehlendem oder nicht genügendem Tats...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeiner Sorgfaltsmaßstab.

Rn 1 Für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses im Allgemeinen haftet der Vorerbe nach § 277. Von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist er dadurch also keinesfalls befreit. Die Beweislast dafür, dass er in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anwendet, liegt beim Vorerben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Indizienbeweis.

Rn 51 Der mittelbare (indirekte) Beweis oder Indizienbeweis bezieht sich auf Tatsachen, die nicht zu einem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal gehören und die erst durch ihr Zusammenwirken mit anderen Tatsachen den Schluss auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals zulassen sollen (BGHZ 53, 245, 260 = NJW 70, 946 – Anastasia). Mit Hilfe des Indi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 13 Derjenige Ehegatte, der Rechte aus der Zuwendung als solcher herleitet, hat diese zu beweisen (Ddorf FamRZ 88, 63). Der andere trägt die Beweislast dafür, dass die Zuwendung nicht als Vorausempfang angerechnet werden sollte (Grüneberg/Brudermüller Rz 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 675d gewährleistet für die Nutzer von Zahlungsdiensten sehr umfangreiche Informationen über die Dienste. Dabei bestimmt § 675d über die Verweisung in das EGBGB nicht nur ganz konkrete Informationspflichten des Zahlungsdienstleisters ggü dem Nutzer der Zahlungsdienste, sondern für die weit überwiegende Zahl an Pflichten auch, auf welche Art und Weise Informationen zu g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahrensrechtliches.

Rn 20 Die Beweislast für die Bösgläubigkeit des Vertragspartners trägt die nicht (voll) geschäftsfähige Partei (MüKo/Spellenberg Art 13 ROM I Rz 88; HK/Staudinger Rz 9; BRHP/Mäsch Art 13 ROM I Rz 34; Fischer 52).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fallgruppen.

Rn 73 Die Rspr hat eine Reihe von Fallgruppen entwickelt, in denen für bestimmte Tatbestandsmerkmale eine Beweislastumkehr angenommen wird. Sie können jedoch nicht alle als echte Beweislastumkehr im hier verstandenen Sinne anerkannt werden. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Produzentenhaftung. Rn 74 Seit der Entscheidung des BGH im Hühnerpestfall (BGHZ 51, 91 ff = NJW 69, 269 mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Angaben aus Bestandsdaten ermittelbar (Abs 2).

Rn 5 Der Anspruchsgegner ist nur insoweit zur Auskunft verpflichtet, als er diese aufgrund seiner vorhandenen Bestandsdaten erbringen kann (vgl Köln 23.2.11 – 6 W 199/10: Keine Ermittlungen zu Rechtsfähigkeit oder Vertretungsverhältnissen notwendig); insoweit trifft ihn jedoch die Beweislast (Erman/Roloff Rz 4).mehr

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AGS 06/2023, Abgrenzung zwi... / II. Anfall der geltend gemachten Geschäftsgebühr

1. Grundsatz Ob und ggf. welche Vergütung dem späteren Prozessbevollmächtigten für eine vorgerichtliche Zahlungsaufforderung angefallen ist, richtet sich nach Art und Umfang des im Einzelfall erteilten Mandats. Die Frage, ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV auslöst oder ob diese als eine der Vorbereitung der Klage dien...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Vertretenmüssen.

Rn 24 Verzug tritt nicht ein, wenn der Schuldner die fehlende Rechtzeitigkeit der Leistung nicht zu vertreten hat, § 286 IV. Bereits aus dem Wortlaut des Abs ergibt sich, dass sich das Vertretenmüssen auf die Verzögerung bezieht und damit von den Voraussetzungen der I–III unabhängig ist (aA offenbar Erman/Hager § 286 Rz 56). Allerdings muss das Vertretenmüssen für den Eintri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonderregelung zum Beweis und zum Verfahren (Abs 3).

Rn 27 Beweis- und Verfahrensfragen sind – soweit sie nicht in Art 18 (Beweislast, gesetzliche Vermutungen) geregelt sind – in Übereinstimmung mit Art 1 lit h EVÜ ebenfalls vom Anwendungsbereich von ROM I ausgenommen (s Schilf RIW 13, 686).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 7 Die Beweislast für den Grund der Beschränkung (Rn 2) trägt idR der Nacherbe, Nachvermächtnisnehmer oder Testamentsvollstrecker, für eine nachträgliche Veränderung derjenige, der sich darauf beruft (II 1 iVm § 2336 III).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Prozess.

Rn 30 Im Prozess muss der Mieter gem § 22 AGG nur Hilfstatsachen (Indizien) beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen. Der Vermieter trägt dann die Beweislast dafür, dass er nicht gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung verstoßen hat; ferner dafür, dass eine Ausn (s Rn 28) vorgelegen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2077 BGB – Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung.

Gesetzestext (1) 1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 6 Da der gesetzliche Güterstand die Regel bildet, trägt jeder Ehegatte für die Behauptung der Vereinbarung eines Ehevertrages und den Ausschluss der Zugewinngemeinschaft die Beweislast. Zu den Pflichten des Rechtsanwalts im Fall der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen im Wege der Teilklage vgl Zweibr FamRZ 14, 977.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweis.

Rn 31 Die Voraussetzungen des § 569 I muss der Mieter beweisen. Der Vermieter muss Umstände beweisen, aus denen sich ein Ausschluss des Kündigungsrechtes ergibt. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Kündigungsrechtes nach § 543 I trägt der Vermieter, für die Zahlung der Rückstände innerhalb der Schonfrist der Mieter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeines.

Rn 8 Die Verjährung des Kondiktionsanspruchs aus § 813 I 1 und die Verteilung der Beweislast folgt den für § 812 I maßgeblichen Grundsätzen. Auf die dortigen Ausführungen (§ 812 Rn 108 f) wird verwiesen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs. (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 6 Die Beweislast für Benachteiligung und Kausalität trägt der ArbN (BAG NZA 88, 18), ein Anscheinsbeweis kann ihm jedoch zugutekommen (BAG NZA 93, 39 [BAG 11.08.1992 - 1 AZR 103/92]; LAG Kiel LAGE Nr 4 zu § 612a).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kausalität.

Rn 221 Bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers nimmt die Rspr für die Kausalität zwischen Pflicht- und Rechtsgutverletzung eine Beweislastumkehr vor, sofern der Fehler geeignet war, eine derartige Rechtsgutverletzung herbeizuführen, wobei die Möglichkeit von Mitursächlichkeit genügt (dazu insb BGHZ 159, 48, 55 f mN zur früheren Rspr; NJW 05, 427, 428; 2072, 2073; BGHZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fiktive Einkünfte wegen Versorgungsleistungen.

Rn 44 Das Zusammenleben mit einem Lebensgefährten führt nicht ohne weiteres zur Minderung der Bedürftigkeit des Ehegatten. Zuwendungen des neuen Partners sind als freiwillige Zuwendungen eines Dritten zu behandeln. Es hängt von dem Willen des Partners ab, ob er mit der Zuwendung nur den Ehegatten unterstützen oder ob er den Unterhaltspflichtigen entlasten will (BGH FamRZ 95,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 4 Die Beweislast für die Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechts trägt der Miterbe.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtscharakter.

Rn 2 Die Auskunftspflicht des Drittschuldners gem § 840 I ist eine aus der allgemeinen Zeugnispflicht abgeleitete staatsbürgerliche Pflicht mit einem selbständigen vollstreckungsrechtlichen Inhalt (BGH NJW 00, 651, 652 [BGH 19.10.1999 - XI ZR 8/99]; St/J/Würdinger § 840 Rz 1). Die Pflicht begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Obwohl es sich um eine vollstreckungsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Haftungserleichterung nach § 300 I.

Rn 2 Trotz des Annahmeverzugs des Gläubigers wird der Schuldner von seiner Leistungspflicht nicht befreit (Grüneberg/Grüneberg § 300 Rz 1). Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus dem Gesetz (§ 615, hierzu Schreiber JURA 09, 295) oder Treu und Glauben. Der Schuldner erhält aber grds nur die Möglichkeit, die Schuld nach §§ 372, 383, 303 zum Erlöschen zu bringen; ein R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grobe Nachlässigkeit.

Rn 46 Die Verspätung muss auf einer groben Nachlässigkeit der Partei oder ihres gesetzlichen Vertreters bzw Prozessbevollmächtigten (§§ 51 I, 85 II) beruhen. Grob nachlässig handelt die Partei, wenn sie ihre Pflicht zur Prozessführung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei hätte als notwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entgeltlichkeitsvermutung.

Rn 2 Eine stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit setzt voraus, dass dem Makler eine Leistung übertragen wurde. Die Ausführung der übertragenen Leistung darf ferner nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten sein. Bei der Übertragung von Leistungen ist zu unterscheiden: Es reicht nicht aus, wenn ein Nachweis bestimmter Objekte erfolgen soll und dabei nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gutgläubigkeit.

Rn 2 Der gute Glaube (§ 932 II; § 932 Rn 9–12) des Gläubigers muss sich auf das Nichtbestehen des älteren beschränkt dinglichen Rechts beziehen. Zum maßgeblichen Zeitpunkt § 1207 Rn 3, zur Beweislast § 1207 Rn 5. Rechtsfolge ist, dass das ältere Recht im Rang hinter das Pfandrecht des Erwerbers zurücktritt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundlagen (Abs 1).

Rn 10 § 491 ist halbzwingend (§ 512 1). Für den Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, ein entgeltlicher Gelddarlehensvertrag iSv § 488 I in Gestalt etwa eines Fest-, Raten-, Annuitäten-, Fremdwährungs-, Forward-, Dispositions-, Überziehungskredits o Vereinbarungsdarlehens, enthält II 1 eine Legaldefinition; ausgenommen, Beweislast beim Darlehensgeber (LG Stuttg VuR 99, 157)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erblasserwille.

Rn 6 Da § 2051 II eine Auslegungsregel darstellt, ist zunächst der Erblasserwille zu ermitteln. Der Ersatzerbe trägt die Beweislast für ein Abweichen von der Regel.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beiträge durch Übereignung und Gebrauchsüberlassung, Abs 2.

Rn 3 § 706 II enthält ebenfalls Auslegungsregeln zum Inhalt der Beitragspflicht bei Leistung in Form von Sachbeiträgen. Vertretbare und verbrauchbare Sachen (§§ 91, 92) sind danach im Zweifel in das Eigentum der GbR übertragen. Für sonstige Sachen wird diese Regel durch 2 erheblich eingeschränkt. Bei der Beitragsleistung durch Sachen sind drei Erscheinungsformen zu untersche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 6 Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflichten wirkt sich vorrangig im Rahmen der Regelungen über die Beweislast nach § 630h III aus (Jauernig/Mansel Rz 6; Grüneberg/Weidenkaff Rz 5; allg MüKoBGB/Wagner Rz 23).mehr

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zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 2 Aus den Gründen:

A. Die zulässige Klage ist nahezu vollumfänglich begründet. I. Dass die Klägerin am Schadenstag Eigentümerin des Fahrzeugs war und für dieses ein Leasingvertrag mit einer Firma R GmbH i.Gr. bestand, hat die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen (insbesondere Ankaufsrechnung der Klägerin vom 5.5.2021, Anlage K5 und Leasingvertrag samt Annahme durch die Klägerin, Anl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 12 Ein Verstoß gegen § 178 macht die Zustellung unwirksam, ist aber heilbar. Soweit die Beweiskraft der Zustellungsurkunde reicht (s § 182 Rn 1), trägt der Zustellungsadressat die Beweislast für Mängel der Zustellung. Macht er geltend, nicht unter der Zustellungsanschrift gewohnt zu haben, muss er zu seiner anderen Wohnung konkret vortragen (BGH FamRZ 90, 143; Karlsr NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Person der Anordnung.

Rn 3 Nach dem eindeutigen Wortlaut kann das Gericht ggü beiden Parteien und ggü jeder dritten Person die Vorlage einer Urkunde vAw anordnen. Die Anordnung ist auch ggü einem Streithelfer möglich. Eine Einschränkung bei den Parteien auf denjenigen, der die Beweislast für die in der Urkunde enthaltene Tatsache trägt, findet nicht statt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verbrauchsgüterkauf.

Rn 88 Zur Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang s § 477 im Verhältnis zum Verbraucher und § 478 I beim Unternehmerregress.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 4 Die Feststellungs- und Beweislast für abw Erblasserwillen trägt, wer sich darauf beruft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 7 Die Beweislast für die Überlassung der Vermögensverwaltung trägt der Ehegatte, der sich auf sie beruft. Eine Vermutung hierfür besteht nicht und folgt auch nicht daraus, dass die Eheleute in gutem Einvernehmen leben. Dies spricht eher für fehlenden Rechtsbindungswillen.mehr