Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Unbebaute Grundstücke und Grund und Boden

Rz. 107 Individuelle Wertminderungsgründe eines Grundstücks bleiben im Rahmen der Bewertung grundsätzlich außer Ansatz, wie z.B. Ecklage, Zuschnitt, Oberflächenbeschaffenheit, Beschaffenheit des Baugrunds, Außenanlagen, Lärm-, Rauch- und Staubbelästigungen, Altlasten und Grunddienstbarkeiten.[63] Gleiches gilt für Rechte und Lasten öffentlich-rechtlicher Art, die sich u.a. a...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Selbstnutzung durch den Erwerber beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 20 Nutzt der Erwerber bzw. mit dem Nießbrauch belastete Eigentümer die Immobilie selbst, ist zu differenzieren:mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (3) Sachwertverfahren

Rz. 44 Im Sachwertverfahren – als Auffangverfahren – sind zu bewerten (§ 182 Abs. 4 BewG)mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 106 Bei der Bewertung von Grundvermögen kommt ein Gutachten immer dann in Betracht, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gutachten nur für die gesamte Immobilie möglich, d.h., ein isolierter Nachweis von Bewertungsgrundlagen (z.B. ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / b) Bewertung von unbebauten Grundstücken

Rz. 23 Der Wert unbebauter Grundstücke ermittelt sich gem. § 179 BewG grundsätzlich aus der Multiplikation der Fläche (die sich dem Grundbuch entnehmen lässt) mit dem für das Grundstück einschlägigen Bodenrichtwert.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Verkehrswertgutachten

1. Rechtsgrundlagen Rz. 98 Sofern – wie in der Praxis regelmäßig der Fall – kein stichtagsnaher Verkauf vorliegt (siehe Rdn 103 f.>), kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten erbracht werden.[45] Für die Begutachtung gelten grundsätzlich die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften, mithin diemehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (3) Gebäudesachwert

Rz. 71 Der Gebäudesachwert ermittelt sich aus dem Gebäuderegelherstellungswert abzüglich einer Alterswertminderung, § 190 Abs. 1, 4 BewG. (a) Gebäuderegelherstellungswert Rz. 72 Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes, § 190 Abs. 1 S. 2 BewG. Die Regelherstellungskosten (RHK) sind in...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Erblasserschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 102 Erblasserschulden i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind "vom Erblasser herrührende" Verbindlichkeiten. Abzugsberechtigt sind nur die Erben, da nur diese universalsukzessiv in die Verpflichtungen eintreten, §§ 1922, 1967 BGB. Unbeachtlich ist der Rechtsgrund, auf dem die Verbindlichkeiten beruhen. In Betracht kommen vertragliche wie auch gesetzliche Ansprüche. Ihre Bew...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / IV. Vorzeitiger Wegfall von Versorgungsbezügen

Rz. 10 Verstirbt der überlebende Ehegatte frühzeitig, d.h. innerhalb der Berichtigungsfrist des § 14 Abs. 2 BewG (siehe § 1 Rdn 17 ff.>), oder fällt die Versorgung aus anderen Gründen (z.B. wegen Verzug ins Ausland oder Wiederverheiratung) weg, sind der Kapitalwert der Versorgungsbezüge und die ursprünglich veranlagte Erbschaftsteuer zu berichtigen.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / aa) Einkommensteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 88 Bei einer unverzinslichen Stundung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nach der die Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt, liegen gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BewG Anschaffungskosten (nur) in Höhe des abgezinsten Gegenwartswerts vor.[63] Da hierbei gem. § 13 Abs. 3 S. 2 BewG zwingend von einem (heute überhöhten) Zinssatz von 5,5 % auszugehen ist, werden...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (2) Nutzungsrechte und Wertermittlung

Rz. 112 "Die Einräumung solcher Rechte an einem unentgeltlich übertragenen Grundstück stellt grundsätzlich keine Leistung des Beschenkten dar. Sie führt nur dazu, dass der Wert des zugewendeten Gegenstands von vornherein geringer anzusetzen ist."[282] Damit sind Nießbrauch und Wohnungsrecht gemeint. Rz. 113 Falllösung Fallbeispiel 109 zum Wohnungsrecht: Selbst wenn die Bewertun...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 98 Sofern – wie in der Praxis regelmäßig der Fall – kein stichtagsnaher Verkauf vorliegt (siehe Rdn 103 f.>), kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten erbracht werden.[45] Für die Begutachtung gelten grundsätzlich die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften, mithin diemehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / C. Einkommensteuer

Rz. 6 Bei einem zinslosen Darlehen kann es (sogar) zu einer Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommen. Dies ist höchstrichterlich nicht geklärt, beim BFH bestehen dazu divergierende Auffassungen.[9] Rz. 7 Wie bei den zinslosen Stundungen von Geldleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa Abstandszahlungen und Gleichstellungsgeldern (sie...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / B. Zivilrecht

Rz. 2 Bei der Wohnleihe, also der unentgeltlichen Versorgung von Personen mit Wohnraum, handelt es sich zivilrechtlich um einen Leihvertrag.[1] Insbesondere liegt keine Schenkung der Nutzungsmöglichkeit i.S.d. § 516 BGB vor, weil der Vermögensgegenstand nicht aus dem Vermögen des Eigentümers ausscheidet,[2] was auch bei ungewisser Laufzeit gilt (insbesondere bei Vereinbarung...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Allgemeines

Rz. 78 Liegt im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation ein entgeltlicher oder auch nur ein teilentgeltlicher Vorgang vor, hat dies regelmäßig weit reichende einkommensteuerliche Konsequenzen:mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / B. Voraussetzungen für ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Befreiung

Rz. 2 Begünstigungsfähiges unternehmerisches Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG, also insbesondere Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 25 % und Anteile an Personengesellschaften, unter weiteren Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Vollverschonung) kann erbschaftsteuerlich bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Dies gilt allerdings nur ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 99 Das Erbschaftsteuerrecht setzt beim steuerpflichtigen Erwerb grundsätzlich bei der Bereicherung des Erwerbers an. Als Bereicherung gilt der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach den steuerlichen Bewertungsregeln nach § 12 BewG zu ermittelnden Wert (siehe § 8 Rdn 11 ff.>) der gesamten Nachlassmasse die abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, § 10...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Lohnsteuer

Rz. 190 Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG handelt es sich insbesondere um Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z.B. Witwen- und Waisengelder) für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Die Einkommensteuer wird bei diesen Einkünften durch die Lohnsteuer – d.h. eine Vorauszahlung auf die ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Vererbung des Familienheims an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 19 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 3 Der Erbfall / (2) Sachleistungen an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 35 Auch bei einer Sachleistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB ist für die Besteuerung die Bereicherung – mithin auch für den Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim Erben (siehe Rdn 121 ff.>) – der Nennwert der Geldforderung maßgeblich, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[31] Übersteigt der Verkehrswert des geleisteten Wirtschaftsgutes d...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Tatbestand

Rz. 21 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / II. Vermietung von Wohnungen als Hauptzweck des Betriebs

Rz. 5 Der Begriff der "Wohnung" ist in § 181 Abs. 9 BewG gesetzlich definiert. Voraussetzungen sind u.a. ein separater Zugang, für eine selbstständige Haushaltsführung notwendige Nebenräume (Küche, Bad) sowie eine Wohnfläche von mindestens 23 qm. Garagen sind keine Wohnungen, jedoch den Wohnungen zuzuordnen.[2] Der Hauptzweck des Betriebs liegt, jedenfalls nach Auffassung de...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / bb) Schenkungsteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 91 Wie beim zinslosen Darlehen unter nahen Angehörigen (siehe § 13 Rdn 1 ff.>) kann in der zinslosen Gewährung des Kapitals durch Stundung bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu sehen sein. Der Gegenstand der Zuwendung ist grundsätzlich der nach § 15 Abs. 1 BewG zu ermittelnde Jahreswert des Nutzungsvorteils, mi...mehr

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Vorwort

Das Buch "Steuerfallen im Erbrecht" ist der Nachfrage nach einer ganzheitlichen Beratung im lukrativen wie umkämpften Tätigkeitsmarkt des Erbrechts geschuldet. Regelmäßig wünscht die Mandantschaft – wohl zu Recht – neben der rechtlichen Dienstleistung mindestens auch Hinweise auf entsprechende steuerliche Berührungspunkte. Die Ausführungen im Buch richten sich an Rechtsanwält...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Erbschaftsteuerlicher Abzug beim Erben

Rz. 76 Entsprechend der Behandlung beim Begünstigten ist der Abzug des Vermächtnisses beim Erben bei seiner Erbschaftbesteuerung sofort möglich, § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. Bei einem aufschiebend bedingten Vermächtnis tritt die Besteuerung erst mit Eintritt der Bedingung ein, § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG. Entsprechend ist die Beschwer beim Erben erst mit Eintritt der Bedingu...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs beim Erben

Rz. 51 Auf Seiten des Erben stellt die Pflichtteilslast eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG dar, die die Bemessungsgrundlage der Besteuerung des Erben reduziert. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[42] Entsprechend ist die Geltendmachung des Pflichtt...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht und bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG)

Rz. 132 Bei beschränkter Steuerpflicht unterfällt (nur) das Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 19 Abs. 2 ErbStG (siehe § 18 Rdn 7 ff.>). Entsprechend sind nur die mit diesen steuerpflichtigen inländischen Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig, § 10 Abs. 6...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 17 Seit dem 1.1.2009 gilt für sämtliches bebautes und unbebautes Grundvermögen als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG . Die Bewertung von Grundvermögen mit dem (am Markt orientierten) Verkehrswert führt gerade in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen im Vergleich zur Bewertung nach altem Recht zu einem erheblichen Anstieg der steuerlichen Werte und ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Abstandszahlungen an den Veräußerer

Rz. 65 Abstandszahlungen des Erwerbers an den Veräußerer führen ertragsteuerlich zu entgeltlichen Vorgängen. Unbeachtlich ist, ob der Erwerber diese aus dem übernommenen Vermögen oder dem eigenen Vermögen leistet. Die Abstandszahlung kann auch in Form einer sonstigen geldwerten Leistung (z.B. Herstellung eines Gebäudes) vereinbart werden.[42] Die Ausgleichszahlung kann auch ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Gutachterkosten

Rz. 101 Die Kosten für das Gutachten trägt stets der Steuerpflichtige, also auch in dem Fall, in dem der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (erst) im finanzgerichtlichen Verfahren gelingt. Bei einer Grundstücksschenkung sind die Kosten im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung an...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Bodenrichtwerte

Rz. 24 Die Bodenrichtwerte werden für jedes Gemeindegebiet von den jeweiligen gem. § 192 BauGB zu bildenden Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt, § 196 BauGB. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen, mithin die tatsächlich bezahlten Kaufpreise für Grundvermögen. Grundlage der Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Entwicklungszustand des Grundstücks i...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 187 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 137 ff.>), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.3....mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Tatbestand

Rz. 4 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sind lebzeitige Zuwendungen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Erfüllung des Zugewinnausgleichanspruchs und Einkommensteuer

Rz. 153 Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) stellt ertragsteuerlich einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang dar. Mithin kann die Übertragung eines Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG eine Einkommensbesteuerung auslösen (siehe § 12 Rdn...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 188 Erbfälle unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Dies gilt auch, wenn Kapitalvermögen von Todes wegen übergeht. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG werden aus dem Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) einerseits und der Werbungskosten (§ 9 EStG) andererseits ermittelt. Rz. 189 Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden) werden vom...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / C. Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Möglich ist diese auch elektronisch mit qualifizierter Signatur (§ 87a AO), wenn das Finanzamt einen entsprechenden Zugang geschaffen hat.[5] Rz. 5 Die Anzeige soll gem. § 30 Abs. 4 ErbStG folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / dd) Kriterien zur Bestimmung des Auffangtermins

Rz. 16 Bei der Bestimmung des Fälligkeitstermins ist neben dem Versorgungsinteresse des Längerlebenden und dem notwendigen Auffangtermin steuerlich Folgendes zu beachten: Rz. 17 Erbschaftsteuerlich greift bei einer mehr als einem Jahr hinausgeschobenen Fälligkeit die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG, wonach der Wert des Steuervermächtnisses mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Bemessungsgrundlage: Nennwert der Forderung

Rz. 34 Nach Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs besteht – jedenfalls in der geltend gemachten Höhe – kein steuerlicher Spielraum für Vereinbarungen der Beteiligten.[29] Für die Besteuerung des Erwerbs beim Pflichtteilsberechtigen ist die Bereicherung gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG, d.h. der Nennwert der Geldforderung, maßgeblich.[30] Hinweis Eine fü...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / G. Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Rz. 13 Wurde die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten abgegeben, befreit dies nicht von der Anzeigepflicht.[13] Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt jedenfalls keine Steuerordnungswidrigkeit i.S.v. § 377 AO dar und kann daher nicht mit einer Geldbuße geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat allerdings Auswirkungen auf den Anlauf der Festsetzungsfr...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Finanzierungszinsen beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 98 Finanzierungszinsen für Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung einer mit dem Nießbrauch belasteten Immobilie kann der Vorbehaltsnießbraucher weiterhin im Rahmen seiner Einkünfte absetzen, wenn die Verbindlichkeiten (daher sinnvollerweise) nicht vom Erwerber bzw. neuen Eigentümer übernommen wurden.[70] Tilgungsleistungen sollten dem Vorbehaltsnießbraucher im Rahmen ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung

Rz. 199 Die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 157 i.V.m. § 151 BewG sind in vollem Umfang abzugsfähig. Sie unterliegen nicht der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG.[150] a) Kostentragung durch den Beschenkten Rz. 200 Trägt der Beschenkte die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung, sind die ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Gutachterkosten bei Grundbesitz

Rz. 203 Die Kosten eines Gutachtens (z.B. zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von Grundvermögen gem. § 198 BewG; siehe § 8 Rdn 97 ff.>) sind im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung angefallen sind. Sie unterliegen nicht der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG. Rz. 204 Gleiches...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 121 Korrespondierend mit der Steuerpflicht (nur) für geltend gemachte Pflichtteilsansprüche gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist zur Abziehbarkeit der Pflichtteilslast beim Erben deren Geltendmachung Voraussetzung. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit beim Erben eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[92] Dementspre...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 137 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 145 ff.>) übersteigt. Rz. 138 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[107] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 1 Als steuerpflichtiger Erwerb im Erbfall gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit keine Steuerbefreiung greift, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Dabei kommen insbesondere in Betracht die Steuerbefreiung für Zugewinnehen gem. § 5 ErbStG (siehe § 3 Rdn 80 ff.>), die sachlichen Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG (z.B. Familienheim; siehe § 6 Rdn 1 ff.>), die Steuerbefreiung für...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten von ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen (§ 10 Abs. 6 S. 3 ErbStG)

Rz. 118 Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht oder nur teilweise der Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung unterliegen. Dies gilt etwa für den Erwerb eines gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG steuerbefreiten Familienheims (siehe § 6 Rdn 1 ff.>) oder von zu Wohnzwecken vermieteten Immo...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / B. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)

Rz. 7 Für die Wertermittlung im Erb- und im Schenkungsfall (d.h. für die Bewertung von Aktiva und Passive) ist gem. § 11 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.>) maßgebend. Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die Schenkungsteu...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Verzicht des Berechtigten

Rz. 25 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Berechtigte auf die (in der Regel auf Lebenszeit) vorbehaltene Nutzung oder Leistung verzichtet, so dass der Erwerber vorzeitig in den lastenfreien Genuss der Immobilie kommt. Ein solcher vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht erfüllt den Tatbestand der freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, deren schenkungs...mehr