Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Einführung BewG / d) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992, das Zinsabschlagsgesetz vom 9.11.1992 und das Standortsicherungsgesetz vom 13.9.1993

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens wurden bis dato bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich – mit wenigen Ausnahmen – mit ihren Teilwerten (§ 10 BewG) angesetzt. Das Steueränderungsgesetz 1992 v. 25.2.1992[2] brachte insoweit einen Paradigmenwechsel: Art. 13 des StÄndG 1992 vom 25.2.1992 [3] führte mit Wirkung ab 1.1.1993 zu ei...mehr

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Einführung BewG / 2. Reformierung der Bewertungsvorschriften für den Grundbesitz

Rz. 20 [Autor/Stand] Mit der Verabschiedung des BewÄndG 1965 war die Rechtsgrundlage zu einer zeitnahen Einheitsbewertung geschaffen worden. Allerdings wurden die neuen Einheitswerte der Besteuerung vorerst noch nicht zugrunde gelegt. Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck des neuen Bewertungsgesetzes war es nicht nur, eine Neubewertung des Grundbesitzes unter Berücksichtigung der veränd...mehr

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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis des § 218 Satz 2 und 3 zu § 99 BewG

Rz. 26 [Autor/Stand] Ebenso wie § 99 BewG handeln auch § 218 Sätze 2 und 3 BewG von "Betriebsgrundstücken". Dabei verzichten die letztgenannten Regelungen auf eine eigenständige Definition des Begriffs "Betriebsgrundstück" und verweisen insoweit auf die auch im Rahmen des § 218 BewG maßgebliche Umschreibung in § 99 Abs. 1 BewG (näher zum Begriff des Betriebsgrundstücks unten...mehr

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Einführung BewG / b) Änderungen durch den Einigungsvertrag v. 31.8.1990

Rz. 66 [Autor/Stand] Durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] wurde dem Bewertungsgesetz 1965 ein Vierter Teil "Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet" angefügt. Danach wurden für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ab dem 1.1.1991 keine Einheitswerte mehr festgestellt. Stattdessen waren sog. Ersatzwirt...mehr

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Einführung BewG / dd) Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 133 [Autor/Stand] Für die Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens galten bis zum 31.12.2006 (zur Rechtslage ab 1.1.2007 s. Rz. 172, 174 und 185 ff.) im Wesentlichen die folgenden Grundsätze [2]: Rz. 134 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmte sich nach ihrer Fläche und den um 20 % ermäßigten Bodenrichtwerten i.S.v. § 196 BauGB, welche von den Gutacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 205

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] wurden die bisherigen Regelungen des § 205 BewG in § 265 BewG aufgenommen. § 205 BewG ist unbesetzt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 204

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] wurden die bisherigen Regelungen des § 204 BewG in § 264 BewG aufgenommen. § 204 BewG ist unbesetzt.mehr

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Einführung BewG / 1. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht werden börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften gemäß § 11 Abs. 1 BewG mit dem Kurswert angesetzt, der erforderlichenfalls um einen Paketzuschlag zu erhöhen ist. Bei fehlender Börsennotierung, insb. bei Anteilen an Gesellschaften mbH, wird der gemeine Wert aus Verkäufen zwischen fremden Dritten abgeleitet, wenn solche V...mehr

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Einführung BewG / b) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt des steuerlichen Wirksamwerdens der neuen Einheitswerte hing eng mit ihrer Höhe und ihren Auswirkungen auf die einheitswertabhängigen Steuern zusammen. Deshalb war es verständlich, dass der Gesetzgeber zunächst das Ergebnis der Neubewertung abwarten und sich erst dann mit der Anwendung der neuen Einheitswerte für die Besteuerung befassen wo...mehr

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Einführung BewG / k) Änderungen durch das Jahressteuergestez 2007 vom 13.12.2006

aa) Vorbemerkungen Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v.13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertverhältnisse bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 83 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird ebenfalls deutlich, dass die Wertverhältnisse des Bewertungsstichtags wegen der Typisierungen des Bewertungsgesetzes nicht exakt berücksichtigt werden. Die Anlagen 14 bis 20 zum Bewertungsgesetz mit den dort ausgewiesenen Pauschalansätzen für die verschiedenen Nutzungen gelten seit dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] § 218 BewG ist durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] neu eingefügt worden. Er steht am Anfang des neu eingefügten VII. Abschnitts (§§ 218 bis 266 BewG). Dieser neue VII. Abschnitt im II. Teil des Bewertungsgesetzes betrifft ausschließlich die Bewertung des Grundbesitzes (d.h. des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens) für die Gru...mehr

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Einführung BewG / 4. Bewertung des sonstigen Vermögens

Rz. 313 [Autor/Stand] In Bezug auf die Bewertung des sonstigen Vermögens bestand kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers, da schon nach bisherigem Recht grundsätzlich eine verkehrswertorientierte Bewertung stattfand. Rz. 314 [Autor/Stand] Im Einzelnen richtet sich die Bewertung des sonstigen Vermögens nach folgenden Grundsätzen: Wertpapiere und Schuldbuchforderungen werden nach ...mehr

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Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[3] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berechnung des Abschlags

Rz. 84 [Autor/Stand] Die Berechnung des Abschlags ergibt sich weder aus § 94 Abs. 3 Satz 3 BewG noch aus den vergleichbaren Abschlagsregelungen in den §§ 82 Abs. 1 Nr. 3 und 92 Abs. 4 BewG. Nähere Anweisungen enthalten jedoch die BewRGr[2] in den Abschnitten 31 Abs. 4; 44 Abs. 7; 48 Abs. 5; 50 Abs. 3 und in der Tabelle 9 sowie die Fortschreibungs-Richtlinien[3] im Abschnitt ...mehr

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Einführung BewG / c) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 1991 vom 24.6.1991

Rz. 69 [Autor/Stand] Art. 8 des StÄndG 1991 vom 24.6.1991 [2] führte zur Aufhebung des § 134 BewG a.F. Eingefügt wurden die inzwischen ebenfalls weggefallenen §§ 135 und 136 BewG a.F., durch die für 1991 und 1992 eine sachliche Befreiung für Betriebsvermögen in den fünf neuen Bundesländern eingeführt wurde. Art. 9 StÄndG 1991 befreite natürliche Personen mit Wohnsitz oder gew...mehr

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Einführung BewG / f) Änderungen durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997

Rz. 150 [Autor/Stand] Die in den "alten" Bundesländern bis einschließlich 1997 erhobene Gewerbekapitalsteuer wurde durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] abgeschafft. Durch Art. 6 dieses Gesetzes wurden deshalb die die Gewerbekapitalsteuer betreffenden §§ 12 f. GewStG a.F. ersatzlos aufgehoben. Das System der laufenden Feststellung von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedarfsfall

Rz. 189 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte waren nach § 138 Abs. 5 BewG i.d.F. des JStG 1997[2] für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ab dem 1.1.1996 und für Zwecke der Grunderwerbsteuer ab dem 1.1.1997 gesondert festzustellen, wenn sie für diese Steuern erforderlich sind. Mit dieser Regelung wurde die so genannte Bedarfsbewertung eingeführt. Für Besteuerungszeitpunkte nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 60 [Autor/Stand] § 157 Abs. 1 BewG trifft die wichtige Entscheidung, dass bei der Feststellung von Grundbesitzwerten sowohl die Wertverhältnisse als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Bewertungsstichtag zu Grunde zu legen sind. Damit hat der Gesetzgeber die in § 138 Abs. 1 BewG geltende Regelung übernommen und nicht (wie bei der Einheitsbewertung) zwischen der Maßgeb...mehr

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Einführung BewG / I. Überblick

Rz. 344 [Autor/Stand] Zur skizzenhaften Darstellung der historischen Entwicklung wird auf die Darstellung Vor § 95 BewG Rz. 183 bis 186 verwiesen. Rz. 345 [Autor/Stand] Das ErbStRG v. 4.11.2016[3] hat das Bewertungsgesetz als solches im Wesentlichen unverändert gelassen. Allerdings wurden der im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens maßgebende Kapitalisierungsfaktor ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 218 BewG und der durch ihn eingeleitete gesamte, neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes eingefügte VII. Abschnitt beschränken sich auf die Bewertung des inländischen Grundbesitzes und der inländischen Teile des sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckenden und eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundbesitzes (vgl. § 231 ...mehr

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Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v.13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 218 Vermögensarten

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Der am Beginn des durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[2] neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes ("Besondere Bewertungsvorschriften") eingefügten VII. Abschnitts stehende § 218 BewG besteht lediglich aus drei Sätzen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG statu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung für Zwecke der Grunderwerbsteuer

Rz. 44 [Autor/Stand] Obwohl für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 Grundstücke nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes mit dem gemeinen Wert zu bewerten und anzusetzen sind, hatte sich der Gesetzgeber dazu entschieden,[2] die Ersatzbemessungsgrundlage[3] für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin nac...mehr

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Einführung BewG / IV. Kritische Würdigung

1. Kritik im Schrifttum Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Neuregelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "S...mehr

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Einführung BewG / e) Änderungen durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997 Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der am Beginn des durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[2] neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes ("Besondere Bewertungsvorschriften") eingefügten VII. Abschnitts stehende § 218 BewG besteht lediglich aus drei Sätzen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG statuiert die beiden (für die Bewertung zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 16 [Autor/Stand] Der durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] neu eingefügte VII. Abschnitt des Bewertungsgesetzes (§§ 218 bis 266 BewG) ist zwar schon am Tag der Verkündung, d.h. am 3.12.2019, in Kraft getreten[3]. Er ist aber erst ab dem für das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht maßgeblichen ersten Hauptfeststellungszeitpunkt auf den 1.1.2022 (vgl. § 266 Abs. 1 BewG i.d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 94 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Schrifttum: Eisenblätter, Abbruchverpflichtung bei der Einheitsbewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden im Sachwertverfahren, NWB 8/1982 S. 525, Fach 9 S. 1929; Mohr, Die Wertminderungen von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren (Bemerkungen zu vier Urteilen des BFH vom 3.7.1981), BB 1981, 1941; Trappe, Bauten auf fremdem Boden im Steuerrecht...mehr

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Einführung BewG / h) Änderungen durch das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19.12.2000

Rz. 157 [Autor/Stand] Art. 17 und 18 des Gesetzes zur Umsetzung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge v. 19.12.2000 (Steuer-Euroglättungsgesetz)[2] trugen der Einführung des Euro ab 2002 Rechnung. Bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die bis zum 31.12.2024 nach wie vor auf den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 bzw. 1.1.1935 beruht (zur neueren Entwicklung vgl. aber unt...mehr

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Einführung BewG / j) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz vom 20.12.2001

Rz. 171 [Autor/Stand] Durch Art. 14 Ziffer 14 Buchst. a Doppelbuchst. bb und Buchst. b des Steueränderungsgesetzes v. 20.12.2001[2] wurde insb. die die Bewertung des Betriebsvermögens betreffende Fassung des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 1a BewG geändert, und zwar betreffend die Schulden eines oder mehrerer Personengesellschafter gegenüber der Personengesellschaft.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsstichtag

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Entscheidung, welcher Bewertungsstichtag zu Grunde zu legen ist, richtet sich nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Die Feststellungen nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes beschränken sich auf die Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Zwar richtet sich die Bewertung der betrieblichen Vermögen auch bei der Ertragst...mehr

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Einführung BewG / g) Änderung durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft vom 29.6.1998

Rz. 156 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft v. 29.6.1998[2] wurde in § 51 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] ein Abs. 1a mit der Folge eingefügt, dass für Feststellungszeitpunkte ab 1.1.1999 ein geänderter Vieheinheitenschlüssel anzuwenden war. Dadurch rechneten fortan weniger Betriebe zur gewe...mehr

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Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965 keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[2] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anlass der Regelung

Rz. 13 [Autor/Stand] Aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 7.11.2006 [2] musste der Gesetzgeber nicht nur Bewertung des Grundbesitzes neu regeln, sondern auch die Bewertung der betrieblichen Vermögen. Das BVerfG ordnete mit dem Beschluss vom 7.11.2006 an, dass bei der Bewertung aller Vermögensgegenstände als Zielgröße der gemeine Wert maßgebend sein muss. Die Bedarfsbewertu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertverhältnisse bei der Bewertung des Grundvermögens

Rz. 77 [Autor/Stand] Die nach Anlage 24 zum BewG einheitlich für mehrere Bewertungsstichtage vorgeschriebenen Regelherstellungskosten bei der Bewertung von Grundstücken im Sachwertverfahren bildet eine Ausnahme vom Grundsatz der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag. Denn die Regelherstellungskosten gelten unabhängig vom Bewertungsstichtag für den Zeitra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

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Einführung BewG / 3. Der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02

Rz. 211 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich das BVerfG in seinem Beschluss v. 7.11.2006[2] der Auffassung des BFH in dessen Vorlagebeschluss v. 22.5.2002[3] (vgl. dazu oben, Rz. 198 ff.) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung angeschlossen. Das BVerfG hat entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG a.F. angeordnete Erhebung der Erbscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten

Literaturhinweise Drosdzol, Aktuelle Entwicklungen der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung, ZEV 2012, 17–21; Fraedrich, Die neuen erbschaftsteuerlichen Bewertungsregeln im Überblick, SAM 2009, 42–47; Fumi, Verkehrswertnachweis durch Gutachten, Anmerkung zu FG München v. 12.10.2011 – 4 K 1840/08, EFG 2012, 301–302; Krause/Grootens, Die neue Grundbesitzbewertung nach dem...mehr

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Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungszeitpunkt

Rz. 3 [Autor/Stand] § 157 BewG regelt, welche konkreten Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände anzuwenden sind. Dabei ist ebenfalls zu entscheiden, ab wann die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind. Nach § 265 BewG gilt § 157 BewG erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (vgl. § 265 BewG Rz. 63 ff.). Rz. 4 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

Rz. 88 [Autor/Stand] Nach § 157 Abs. 1 Satz 2 BewG gelten § 29 Abs. 2 und 3 BewG sinngemäß. Der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes nimmt bezüglich der für die Bewertung erforderlichen Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen Bezug auf § 29 BewG . Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Da insoweit auf die "Vorbere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 59 [Autor/Stand] Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird die Grundstücksart nach den allgemein gültigen Regelungen des § 75 BewG bestimmt. Je nach Nutzung kann das Gebäude auf fremdem Grund und Boden ein Mietwohngrundstück (§ 75 Abs. 2 BewG), Geschäftsgrundstück (§ 75 Abs. 3 BewG), gemischt genutztes Grundstück (§ 75 Abs. 4 BewG), Einfamilienhaus (§ 75 Abs. 5 BewG...mehr

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Einführung BewG / III. Wesentlicher Inhalt der Neuregelungen

Vorbemerkung: Die folgenden Ausführungen zu III., Rz. 264 bis 319, sind im Präsens gehalten, soweit sie bis in die Gegenwart hinein und darüber hinaus bis auf Weiteres maßgebend sind. 1. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht werden börsennotierte Anteile an K...mehr

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Einführung BewG / 4. Steuerliche Auswirkung der Einheitswerte auf den 1.1.1964

a) Höhe der Einheitswerte auf den 1.1.1964 Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages[2] sollten die Einheitswerte der Landwirtschaft im Durchschnitt bei etwa 135 % der Einheitswerte auf den 1.1.1935 liegen. Bei den unbebauten Grundstücken, für welche die Verkehrswerte vom 1.1.1964 maßgebend waren, sollten die neuen Ein...mehr

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Einführung BewG / I. Vorgeschichte

1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, we...mehr

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Einführung BewG / c) Auswirkungen der Einheitswerte auf die damaligen einheitswertabhängigen Steuern

aa) Grundsteuer Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 10.12.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirts...mehr

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Einführung BewG / 2. Durch Bundesregierung und Verwaltung geplante Neuerungen

Rz. 209 [Autor/Stand] Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag strebte die Bundesregierung an, das ErbStG und die in diesem Zusammenhang maßgebenden Regelungen des BewG zu reformieren. Nach Verabschiedung der "Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform" Mitte Juli 2006 erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück, dass die Unternehmensnachfolge erleichtert werden solle, ...mehr

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Einführung BewG / a) Höhe der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages[2] sollten die Einheitswerte der Landwirtschaft im Durchschnitt bei etwa 135 % der Einheitswerte auf den 1.1.1935 liegen. Bei den unbebauten Grundstücken, für welche die Verkehrswerte vom 1.1.1964 maßgebend waren, sollten die neuen Einheitswerte die alten, auf den Wertverhältn...mehr