Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebswohnungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nicht zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehören die Gebäude und Gebäudeteile, die den Arbeitskräften des Betriebs, die nicht Familienmitglieder des Betriebsinhabers sind, zu Wohnzwecken dienen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dess...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bebaute Grundstücke

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich auf Rohrertragsminderungen bei bebauten Grundstücken. Ausgeschlossen sind unbebaute Grundstücke, sodass der bewertungsrechtlichen Abgrenzung nach §§ 246, 248 BewG entscheidende Bedeutung zukommt. Maßgeblich ist die bewertungsrechtliche Artfeststellung.[2] § 248 Satz 1 BewG enthält die Definition des Begriffs "bebautes Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 168 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, fast die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zusammen. Gleichzeitig stellt § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG aber auch die Klammer zum Erbschaftsteuerrecht dar. Über § 13b ErbStG gehört nämlich nur der inländische Wirtschaftsteil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Niedrige tatsächliche Normalherstellungskosten

Rz. 216 [Autor/Stand] Liegen die nach § 85 BewG ermittelten Gebäudenormalherstellungskosten im Einzelfall über den tatsächlichen Normalherstellungskosten, kann ein Abschlag nach § 88 BewG vom Gebäudesachwert in Betracht kommen. Allerdings ist der Umstand, dass die Gebäudenormalherstellungskosten die tatsächlichen Herstellungskosten übersteigen, für sich alleine genommen nich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Differenz zwischen angemessenem Verzinsungsbetrag und Nutzungsentgelt

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Differenz bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks (vgl. Rz. 77) und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt (vgl. Rz. 88) wird nach § 195 Abs. 3 Satz 1 BewG mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger kapitalisiert. Dieser Vervielfält...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft kann abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 163, 164 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Unter dem gemeinen Wert ist dabei der Verkehrs- oder Marktwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu verstehen. Rz. 23 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat somit dem Eige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgezinster Bodenwert des unbelasteten Grundstücks

Rz. 150 [Autor/Stand] Der Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG ist gem.§ 195 Abs. 6 Satz 1 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts mit dem sich aus der Anlage 26 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Dabei ist der Abzinsungsfaktor nach Anlage 26 zum BewG abhängig vom maßgebenden Liegenschaftszinssatz und der auf volle Jahre abgerundeten Res...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fabriken und Werkstätten des Handwerks (Nr. 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] § 90 BewG bzw. die Verordnung enthält in Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen Fabriken und Werkstätten des Handwerks keine Begriffsdefinition. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anwendungsbereich für Fabriken und Werkstätten weit zu ziehen ist. Unter den Begriff der Fabrik lassen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch alle Formen von Produktio...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung der Grundstücksfläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Sowohl beim Sachwertverfahren als auch beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Grund und Bodens gesondert zu ermitteln und fließt anschließend in den Grundbesitzwert ein. Ausschlaggebend sind dabei die Größe der Fläche und der Bodenrichtwert. Rz. 21 [Autor/Stand] Über § 167 Abs. 2 BewG ist die Größe der Fläche bei Wohnteil und Betriebswohnungen begrenz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftsteil (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalisiertes Nutzungsentgelt

Rz. 162 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des belasteten Grundstücks ist dem über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (vgl. Rz. 150) nach § 195 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 195 Abs. 7 BewG das ebenfalls über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Nutzungsentgelt hinzuzurechnen. Rz. 163 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 167 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung der Betriebswohnung und des Wohnteils unter Bezugnahme auf die Bewertung von Wohngrundstücken. Darüber hinaus ergibt sich aus § 167 Abs. 2 BewG der dabei zu berücksichtigende Anteil des Grund und Bodens. Über Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 169 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Viehhaltung von einer gewerblichen Viehhaltung. Sie entspricht inhaltlich § 51 BewG und wurde auch durch nachfolgende Gesetze nicht verändert. Rz. 2 [Autor/Stand] Dabei wird berücksichtigt, dass die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ansatz des Mindestwertes (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 165 Abs. 2 BewG bezeichnet den Unterwert des anzusetzenden Wertes für den Wirtschaftsteil. Dabei handelt es sich um den nach § 164 BewG anzusetzenden Mindestwert. Das bedeutet, dass für den Fall, das der nach der Regelbewertung anzusetzenden Wert geringer ist als der Mindestwert, zumindest der Mindestwert zu berücksichtigen ist. Rz. 16 [Autor/Stand] In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 127 [Autor/Stand] Ist der Nutzer bzw. Pächter des Grund und Bodens verpflichtet, das auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, ergibt sich nach § 195 Abs. 4 Satz 7 BewG keine Restnutzungsdauer und damit kein Wertanteil für das Gebäude. Im Ergebnis kann in diesen Fällen kein Abzug eines Gebäudewertanteils vom Wert des Gebä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Beispiel belastetes Grundstück (mit Abrissverpflichtung für das Gebäude)

Rz. 199 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Industriegebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 1.8.2023 zu bewerten. Für die Errichtung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wurde vom Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Grundstücksfläche von 3.000 m2 vertraglich überlassen. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Notwendigkeit vorzeitigen Abbruchs

a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 171 [Autor/Stand] Auch aufgrund der in § 88 BewG nicht ausdrücklich erwähnten Notwendigkeit des vorzeitigen Abbruchs kann eine Ermäßigung des Gebäudewerts zulässig sein. Ein vorzeitiger Abbruch in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn das Gebäude vor Ablauf der gewöhnlichen, d.h. technischen Lebensdauer abgebrochen werden muss. Typische ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höhe des Abschlags (Satz 2)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Höhe des Abschlags richtet sich nach Bedeutung und Ausmaß der Mängel und Schäden an dem jeweiligen Bauteil. Es muss jeweils nach Lage des einzelnen Falles beurteilt werden, welcher Betrag bzw. welcher Prozentsatz entsprechend dem Schaden von dem für das betreffende Gebäude ermittelten Gebäudenormalherstellungswert nach Abzug der Wertminderung wegen b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unorganischer Aufbau (Abs. 2 Alt. 2)

Schrifttum: Brückendorf, Abschlag wegen unorganischen Aufbaus und Wertminderung wegen wirtschaftlicher Überalterung, DStR 1975, 522; Kilinger, Überlegungen zur Ermittlung angemessener Abschläge gem. § 88 Abs. 2 BewG wegen wirtschaftlicher Überalterung und unorganischen Aufbaus, DB 1979, 1010. 1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 51 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 2 Alt. 2 BewG kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 36 [Autor/Stand] Zum Verhältnis des § 10 BewG zu anderen Normen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Rz. 1 bis 2, 14 und 60 ff. verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet

Rz. 41 [Autor/Stand] Im Regelungsbereich des § 129 Abs. 2 BewG ist nach Auffassung des BFH keine entsprechende Anwendung des Sachwertverfahrens der §§ 83 ff. BewG mit allen Detailregelungen zwingend. Dies bedeutet insb. auch keine zwingende Anwendung der Wertminderungen wegen baulicher Mängel und Schäden nach § 87 BewG.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zweige des Tierbestandes (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Als Zweige des Tierbestandes gelten nach § 169 Abs. 3 BewG bei jeder Tierart für sich das Zugvieh, das Zuchtvieh, das Mastvieh und das übrige Nutzvieh. Hierbei ist zu beachten, dass das Zuchtvieh nur dann einen eigenen Zweig bildet, wenn die erzeugten Jungtiere überwiegend zum Verkauf bestimmt sind. Ist das nicht der Fall, so sind das Zuchtvieh dem Zweig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 170 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, grenzt bei landwirtschaftlichen Betrieben den normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln zum Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln ab. Sie stellt eine notwendige Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Abgren...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Gesetzestext

Rz. 106 [Autor/Stand] § 1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (1) Die Steuermesszahlen für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens betragen abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931), 1. 0...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sonstige wertmindernde Umstände

Rz. 251 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren können auf dem Grundstück ruhende Grunddienstbarkeiten für einen Bewertungsabschlag in Betracht kommen.[2] Dies erscheint sachgerecht, da die Grunddienstbarkeit (z.B. Nutzungsrecht Dritter, Bebauungsverbote) unmittelbar mit dem Grundstück verbunden ist und infolge dessen auch als wirtschaftliche Belastung mit Wertminderung für das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der umlaufenden Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Es handelt sich folglich um Wirtschaftsgüter, die zu den Erzeugnissen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zählen und veräußert oder im Betrieb selbst verbraucht werden. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vorräte an Kraf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Übermäßige Raumhöhe

a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in § 88 Abs. 2 BewG zwar nicht beispielhaft im Gesetzestext aufgezählt, jedoch bereits in der Gesetzesbegründung als gesetzlich nicht ausdrücklich erwähnte Fallgruppe vorgesehen.[2] Finanzverwaltung [3] und Literatur [4] haben dies ohne weiteres übernommen. Eine Ermäßigung wegen ü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nachteile voraus.[2] Rz. 32 [Autor/Stand] Eine ungünstige Grundstückslage l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische Abnutzung. Ergebnis der wirtschaftlichen Überalterung ist der vorzeitige Abbruch bzw. die Preisgabe des Grundstücks für den Verfall.[2] Eine wirtschaftliche Überalterung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Stand] § 165 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Teilwert als Substanzwert

Rz. 121 [Autor/Stand] Vielmehr ist der Teilwert von Anfang an als ein Substanzwert, d.h. aber als kosten- und preisorientierter Wert, begriffen worden. Dies erhellt bereits daraus, dass der Teilwert im Rahmen seiner gesetzlichen Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte[2] als ein besonderer Anwendungsfall (Unterfall) des gemeinen Werts gesehen wurde. So hatte schon der RFH de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 170 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendbarkeit (§ 1 WertVO)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die WertVO einschließlich der in der WertVO festgesetzten Wertzahlen sind gem. § 1 WertVO nur anwendbar bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte im Wege des Sachwertverfahrens auf den 1.1.1964 sowie bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen (§ 22, § 23 BewG) innerhalb dieses Hauptfeststellungszeitraumes. Aufgrund dieser beschränkten Anwendbarkeit mü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 167 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 168 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Grundstücke des öffentlichen Hafens (Nr. 7)

Rz. 126 [Autor/Stand] Ein Hafen ist ein natürlich oder als Hafenanlage künstlich geschützter Uferbereich für die Schifffahrt. Im Allgemeinen wird er durch ein System von Hafenbecken, Anlegestellen, Kais, Hafenmauern und Molen gebildet. Öffentlich ist dieser Hafen, wenn er der Allgemeinheit zur Nutzung – auch gegen Gebühr – zur Verfügung steht. Zu Häfen i.S. der Nr. 7 gehören...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Lichtspielhäuser und Theater (Nr. 9)

Rz. 146 [Autor/Stand] Bei Lichtspielhäusern, d.h. Kinos und Theatern, besteht gegenüber den übrigen Fallgruppen die Besonderheit, dass die Wertzahlen nach der Gemeindegröße, d.h. Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner, Gemeinden über 10.000 bis 100.000 Einwohner, Gemeinden über 100.000 Einwohner abgestuft werden. Andere Aspekte (z.B. Altbau, Neubau bzw Nachkriegsbau) haben keinen Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausnutzung des Grundstücks für Reklamezwecke

Rz. 271 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 3 BewG ist die Ausnutzung eines Grundstücks für Reklamezwecke nur dann ein werterhöhender Umstand, wenn diese Nutzung nachhaltig und gegen Entgelt erfolgt. Das Erfordernis des Entgelts schließt die Anwendung der Vorschrift bei Nutzung des Grundstücks zu eigenen Reklamezwecken des Grundstückseigentümers aus. Das Erfordernis der Nachhaltigk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung/Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 165 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert. Darüber hinaus ergibt sich aus Abs. 2 der mindestens anzusetzende Wert für den Wirtschaftswert. Abs. 3 beinhaltet eine Öffnungsklausel, mit der der Ansatz des niedri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertung des Wirtschaftsteils (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 165 Abs. 1 BewG setzt sich der Wert des Wirtschaftsteils aus der Addition der Einzelwirtschaftswerte für die landwirtschaftliche, die forstwirtschaftliche, die weinbaulichen und gärtnerischen Nutzungen, für die flächengebundenen und flächenunabhängigen übrigen Nutzungen, die Nebenbetriebe sowie der Einzelwerte für das Abbauland, das Geringstland u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 169 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BverfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 218 [Autor/Stand] Sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG geführt werden. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für den Gesamtwert ist nicht möglich. Bezüglich der Einzelheiten zum Nachweis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lagerhäuser (Nr. 2)

Rz. 76 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Lagerhäuser i.S. des § 2 Abs. 1 Buchst. A Nr. 2 WertVO fallen sämtliche Gebäude, die zur kurz- oder längerfristigen Aufbewahrung von Gegenständen verwendet werden. Unerheblich ist, ob die Gebäude befahrbar sind. Gemeinsam ist dabei allen Gebäuden, dass diese einem erwerbswirtschaftlichen Zweck dienen. Gebäude, die zwar zur Aufbewahr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nichtbilanzierende Gewerbetreibende und nichtbilanzierende Freiberufler

Rz. 263 [Autor/Stand] Anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen galt für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler, also solche Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten oder deren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt wurde, nach wie vor das Teilwertprinzip, wenngleich der bis zum 31.12.2008 geltende § 109 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Stückländereien (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 7 BewG bilden Stückländereien eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Eine Stückländerei liegt vor, wenn es sich um eine einzelne Fläche handelt, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beide Arten von Wirtschaftsgütern,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begriff des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 28 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (§ 70 Abs. 3, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 157 Abs. 3 Satz 2, § 180 Abs. 2 BewG). Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Erklärungspflicht und Mitwirkung

Rz. 208 [Autor/Stand] In Fällen mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird das Finanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung regelmäßig vom (wirtschaftlichen) Gebäudeeigentümer verlangen. Nur wenn dieser die für die Bewertung erforderlichen Angaben nicht erbringen kann, wird es den Eigentümer des belasteten Grundstücks zur Abgabe der Feststellungserklärung auffor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler

Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler im bis zum 31.12.2008 geltenden § 109 Abs. 1 BewG i.d.F. des StÄndG 1992.[2] Rz. 257 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Der Wohnteil (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 31 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem ...mehr