Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Maßgebender Bodenrichtwert

Rz. 18 [Autor/Stand] Werden vom örtlichen Gutachterausschuss Sachwertfaktoren in Abhängigkeit der Bodenrichtwerte bestimmt, stellt sich die Frage, welcher Bodenrichtwert für die Anwendung der Wertzahlen heranzuziehen ist. Nach fortbestehender Auffassung der Finanzverwaltung ist auf den Bodenrichtwert ohne Wertkorrekturen für Grundstücksgröße und -tiefe, Geschossflächenzahl, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz aus übergeordnetem öffentlichen Interesse. § 32 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes, der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 BewG), Grundstücke (§ 243 BewG) und Betriebsgrundstücke (§ 218 Satz 2 u. 3 BewG) umfasst.[2] Die Regelung bewirkt grds. einen Vollerla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Definition der selbständig nutzbaren Teilflächen

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 257 Abs. 2 BewG darf der Wert von "selbständig nutzbaren Teilflächen" nicht mit dem abgezinsten Bodenwert werden. Vielmehr ist der volle Bodenwert zu erfassen. Eine Umschreibung des Begriffs "selbständig nutzbare Teilflächen" erfolgt in § 257 Abs. 3 BewG. Danach muss die Fläche eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, um von der Abzinsung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022

Rz. 41.1 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind auch bei dem für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2023

Rz. 41.4 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind ebenfalls bei dem "neuen" für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausnahme von der Abzinsung

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts ist nach § 257 Abs. 2 BewG für den Wert von solchen Teilflächen ausgenommen, die selbständig nutzbar sind. Zur Definition dieser Teilflächen und den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. Rz. 52 ff. Rz. 46 [Autor/Stand] Die Abzinsung bezieht sich im Ergebnis nur auf den Wert des "Hauptgrundstücks", also der Teilfläche, die nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 39 [Autor/Stand] Entgegen dem unglücklich gewählten Begriff Nachlassverbindlichkeiten in § 10 Abs. 5 ErbStG fallen darunter nicht nur Schulden des Erblassers, sondern ganz allgemein Schulden und Lasten (s. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) sowie auch Schulden, die sich nicht gegen den Erben, sondern gegen andere Erwerber wie z.B. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte u.a. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstockungen – die nachfolgend behandelte (s. Rz. 71 ff.) Fra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage bis einschließlich 31.12.2015

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansatz bemisst sich – wie beim Gebäudesachwert – nach durchschnittlichen Regelherstellungskosten 2007. V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zugrundelegung des Normalherstellungswertes

Rz. 136 [Autor/Stand] Der Berechnung des Wertabschlages ist der Normalherstellungswert des Gebäudes zugrunde zu legen. Der Begriff des Normalherstellungswertes entspricht dem der durchschnittlichen Herstellungskosten (vgl. dazu § 9 BewG Rz. 59). Danach ist der maßgebliche Herstellungswert ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisses typisierend aus den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Nutzungsrechte an einem Grundstück (Abs. 6 Satz 11)

Rz. 196 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 11 ErbStG soll verhindern, dass Nutzungsrechte an einem Grundstück, die bereits bei der Bewertung des Grundstücks berücksichtigt wurden, zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit oder Duldungslast abgezogen werden können. Der Abzug von Nutzungsrechten, insbesondere eines Wohnrechts, kann sich bereits bei der Bewertung eines Grundstücks dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von der bürgerlich-rechtlichen Betrachtungsweise

a) Formunwirksame Verfügungen Rz. 10 [Autor/Stand] Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei formunwirksamen Verfügungen von Todes[2] wegen, vor allem bei Vermächtnissen[3], auf das wirtschaftliche Ergebnis abzustellen, wenn trotz des Formmangels diese von allen Beteiligten befolgt wurden ( § 41 AO ).[4] b) Umfang des Betriebsvermögens Rz. 10.1 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme ergi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht bebaubare selbständig nutzbare Teilflächen

Rz. 68 [Autor/Stand] Nach A 257.4 Abs. 3 AEBewGrSt ergibt sich der Wert einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche regelmäßig aus dem Produkt der Fläche und dem Bodenrichtwert für eine nicht bauliche Nutzung. Dabei geht die Finanzverwaltung von einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche insb. aus, wenn die Grundstücksteilfläche in einer Bodenrichtwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Wertminderung bei geschossweise unterschiedlicher Nutzung oder Bauart

Rz. 91 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird bei einem Gebäude von einer Nutzung (z.B. Fabrikation) oder einer Bauart (z.B. Massivgebäude) ausgegangen.[2] Bei einer davon abweichenden geschossweise unterschiedlichen Bauart oder Nutzung können sich bei gesonderter Betrachtung der Geschosse jedoch unterschiedliche Ansätze für die Lebensdauer ergeben. Da aber ein einzelnes Geschoss ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertansatz nach den ErbStR 2019

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2016 (vgl. § 190 BewG bis 31.12.2022, Rz. 1) gelten nach den ErbStR 2019 [2] für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 61 [Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestanden seitens der Finanzverwaltung von Anfang an ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Beispiel besonders werthaltiger Außenanlagen (Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022)

Rz. 71 Praxis-Beispiel Ein mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2005) bebautes Grundstück ist zum 1.4.2021 zu bewerten. Mangels Vergleichswerte ist die Bewertung des Einfamilienhauses im Sachwertverfahren durchzuführen. Der danach ermittelte Bodenwert beträgt 60.000 EUR und der Gebäudesachwert 200.000 EUR. Das Einfamilienhaus verfügt über eine 25 m2 große, nicht überdachte Ter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachrangiger Ansatz der gesetzlichen Wertzahlen

I. Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungssti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wertansatz der besonders werthaltigen Außenanlagen

1. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagennach nach den ErbStR 2011 Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der 10 %-Grenze (1. Stufe) sind die in Frage kommenden Außenanlagen nicht nur auf die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] aufgeführten Außenanlagen beschränkt, sondern es können im Einzelfall noch weitere Außenanlagen in die Betrachtung einzubeziehen sein (z.B. Sauna im Außenber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Selbständig nutzbare Teilflächen

I. Ausnahme von der Abzinsung Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts ist nach § 257 Abs. 2 BewG für den Wert von solchen Teilflächen ausgenommen, die selbständig nutzbar sind. Zur Definition dieser Teilflächen und den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. Rz. 52 ff. Rz. 46 [Autor/Stand] Die Abzinsung bezieht sich im Ergebnis nur auf den Wert des "Hauptgrundstücks",...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorrangiger Ansatz von Sachwertfaktoren

I. Überblick Rz. 6 [Autor/Stand] Der vorläufige Sachwert (§ 189 Abs. 3 Satz 1 BewG), der sich regelmäßig aus der Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt, ist durch Multiplikation mit einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzupassen (§ 189 Abs. 3 Satz 2 BewG). Wie bei der Verkehrswertermittlung ist eine Anpassung zur "Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt"...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 6 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sowohl Erlassregelungen bei wesentlicher Ertragsminderung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für bebaute Grundstücke. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 14 ff. Rz. 7 [Autor/Stand] Die Neufassung des Grundsteuergesetzes gilt erstmals für die Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer (Abs. 2)

I. Wirtschaftliche Verhältnisse des Betriebs Rz. 36 [Autor/Stand] Weitere Voraussetzung für den Teilerlass der Grundsteuer ist die Unbilligkeit der Einziehung. In der bis 31.12.2024 geltenden Fassung der Norm legt § 33 GrStG Abs. 1 Satz 3 dieses Erfordernis für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke zugrunde. Damit entspric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Steuerpflichtiger Erwerb (Abs. 1 Satz 1)

1. Bereicherung Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer wird erhoben, um den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger ein in Geld messbarer Vermögensvorteil (so § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) zufließt. Hat z.B. ein Nacherbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Abzug von Nachlassverbindlichkeiten (Abs. 5)

1. Grundsätze Rz. 60 [Autor/Stand] Da das Erbschaftsteuergesetz die Bereicherung des Erwerbers erfassen will, geht es vom Nettoprinzip aus (s. Rz. 3). Abzugsfähig sind demnach alle Erwerbsschmälerungen bzw. Schulden und Lasten. Der Begriff Nachlassverbindlichkeiten ist insofern zu eng gefasst (s. Rz. 39), zumal Erwerbsschmälerungen auch bei du Schenkungen unter Lebenden zu be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertminderung wegen Alter des Gebäudes (Abs. 1)

I. Gewöhnliche Lebensdauer (Abs. 1 Satz 1) 1. Typisierende Betrachtung Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG bestimmt sich die Wertminderung wegen Alters nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitraum und der "gewöhnlichen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung". Das Bewertungsgesetz bringt durch den Hinweis auf die gewöhnliche Lebensdauer von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erlass für Kulturgüter (Abs. 1 Nr. 1)

1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an vier Voraussetzungen fest: Neben dem öff...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wertminderung wegen Alters bei wirtschaftlichen Einheiten

aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstocku...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonderfälle

a) Wertminderung wegen Alters bei wirtschaftlichen Einheiten aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 3 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2] mit den späteren Änderungen, die sich aus dem Einigungsvertrag und dem Eisenbahnneuordnungsgesetz ergeben haben. Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). § 32 hat durch das Gesetz zur Reform des Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erlass für Grundbesitz, in dessen Gebäuden Gegenstände von kultureller Bedeutung untergebracht sind (Abs. 2)

I. Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung Rz. 71 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 sieht den Erlass für Grundbesitz mit Gebäuden vor, in denen sich Gegenstände von kultureller Bedeutung befinden. Das Erhaltungsinteresse der öffentlichen Hand besteht hier an den Gegenständen, die sich in Gebäuden befinden, nicht am Gebäude selbst.[2] Die Regelung kommt nur in Betracht, sof...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 189 BewG enthält die verfahrenstechnischen Regelungen zum typisierten Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Durch Art. 19 JStG 2022[4] wurde die Norm angepasst und die Aussage zur Erfassung der Werte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begrenzung der Höhe der Wertminderung (Abs. 3)

I. Festlegung eines relativen Höchstbetrages Rz. 171 [Autor/Stand] § 86 Abs. 3 BewG stellt eine Regel für die Begrenzung der Höhe des altersbedingten Bewertungsabschlages bei der Wertermittlung im Rahmen des Sachwertverfahrens in Form der Festlegung eines relativen Höchstbetrages auf (§ 86 Abs. 3 Satz 1 BewG). Für außergewöhnliche Wertminderung darf jedoch von dieser Regel ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren

1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen

I. Grundsätzliches Rz. 38 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren sind übliche Außenanlagen regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. Nur bei besonders werthaltigen Außenanlagen kommen gesonderte Wertansätze in Betracht. Rz. 38.1 [Autor/Stand] In die Prüfung der besonders werthaltigen Außenanlagen sind insbesondere einzubeziehen: Einfriedungen (Ziegelstein, Beton,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 1)

I. Bodenwert Rz. 10 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist der "Bodenwert nach § 247 BewG". Rz. 11 [Autor/Stand] Es sei darauf hingewiesen, dass § 247 BewG den Begriff des "Bodenwerts" nicht definiert. Vielmehr regelt § 247 Abs. 1 BewG lediglich die Ermittlung des "Grundsteuerwerts" von unbebauten Grundstücken. Dieser ergibt sich durch Multip...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 191 BewG enthält die Regelungen zur Anwendung der Sachwertfaktoren bzw. Wertzahlen im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 191 Abs. 1 Satz 2 BewG ist erstmals durch das Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Einordnung in die Erlasstatbestände Rz. 1 [Autor/Stand] § 33 GrStG ist Teil des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlasstatbestand bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO hat, deren Anwendung jedoch nicht ausgeschlossen ist.[2] Der Gesetzgeber ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geeignete Sachwertfaktoren

1. Allgemein gültige Aussagen Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Minderung des tatsächlichen Reinertrags bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

I. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Rz. 23 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich ausschließlich auf Reinertragsminderungen bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Es ist auf die bewertungsrechtliche Begriffsabgrenzung in §§ 233 ff. BewG abzustellen. Nach § 234 BewG umfasst dies 1. die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: a) die landwirtschaftliche Nutz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Inhalt der Vorschrift im Einzelnen

I. Steuerpflichtiger Erwerb (Abs. 1 Satz 1) 1. Bereicherung Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer wird erhoben, um den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger ein in Geld messbarer Vermögensvorteil (so § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) zufließt. Hat z.B. ein Nacherbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerbe von Todes wegen (Abs. 1 Satz 2)

1. Gesamter Vermögensanfall Rz. 9 [Autor/Stand] Nach Satz 2 von § 10 Abs. 1 ErbStG wird in den Fällen des § 3 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 70 ff.), also bei Erwerben von Todes wegen, der gesamte Vermögensanfall erfasst, sofern für die Wirtschaftsgüter, aus denen er besteht, nach § 12 ErbStG ein Wert festzustellen ist.[2] Die Zurechnung der angefallenen Wirtschaftsgüter knüpft im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Nichtabzugsfähigkeit von Schulden und Lasten (Abs. 6)

1. Zweck, Aufbau und Anwendungsbereich des Abs. 6 Rz. 151 [Autor/Stand] Mit der Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG soll eine doppelte Begünstigung[2] steuerfreien Vermögens verhindert werden, nämlich einerseits deren Steuerbefreiung und andererseits der Schuldenabzug von mit diesem Vermögen in Zusammenhang stehenden Schulden. Fallen Vermögensgegenstände nicht oder nur teilweise ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erlass für Grundbesitz, dessen Erhalt im öffentlichen Interesse liegt (Abs. 1)

I. Erlass für Kulturgüter (Abs. 1 Nr. 1) 1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gewöhnliche Lebensdauer (Abs. 1 Satz 1)

1. Typisierende Betrachtung Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG bestimmt sich die Wertminderung wegen Alters nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitraum und der "gewöhnlichen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung". Das Bewertungsgesetz bringt durch den Hinweis auf die gewöhnliche Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung zum Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wertminderung bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters

(1) Anbauten Rz. 71 [Autor/Stand] Anbauten sind Ergänzungen bzw. Erweiterungen eines an sich bereits abgeschlossenen Gebäudes. Anbauten teilen bewertungsrechtlich regelmäßig auf Grund ihrer grundsätzlich gleichen Bauart und Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. In diesen Fällen ist der Berechnung der Wertminderung wegen Alters für das gesamte Gebäude grundsätzlich das Alte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Überblick über die Erlasstatbestände Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 32 GrStG beginnt der vierte Abschnitt des GrStG, der verschiedene Erlasstatbestände regelt, die als Spezialregelungen Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO haben, deren Anwendung jedoch nicht ausschließen.[2] Der Gesetzgeber versteht die reformierte Grundsteuer weiterhin als eine ...mehr