Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6 Passivseite der Bilanz

6.1 Bedeutung der Passivpositionen Rz. 266 Während die Aktivseite der Bilanz die im Unternehmen eingesetzten Vermögenswerte enthält und damit ausweist, wie die im Unternehmen eingesetzten Mittel verwendet werden, zeigt die Passivseite mit der Darstellung des Eigen- und Fremdkapitals die Herkunft der im Unternehmen eingesetzten Mittel. Die Positionen auf der Passivseite werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5 Die Aktivseite der Bilanz

5.1 Allgemeines 5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.3 Materielle Grundsätze

Rz. 29 Materielle Grundsätze der Buchführung enthalten § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 AO mit der Bestimmung, dass die Eintragungen vollständig und richtig sein müssen. Im Einzelnen sind daraus folgende Regeln abzuleiten: Vollständigkeit bedeutet die lückenlose Aufnahme aller Wertbewegungen mit den notwendigen Angaben (Datum, Gegenstand, Betrag, angesprochene Konten, Hinweis a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.2 Bilanzzwecke und Bilanztheorien

Rz. 11 Einzelheiten des Inhalts der Bilanz, und damit die Höhe des handelsrechtlich und letztlich auch steuerrechtlich auszuweisenden Gewinns, hängen ab von dem Zweck, den die Bilanz verfolgt. Die Untersuchung dieser Zwecke bildet einen wesentlichen Teil der betriebswirtschaftlichen Bilanzlehre. Als Bilanzzwecke werden genannt: Dokumentation der Geschäftsvorfälle, des vorhand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. Hi...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 8.2 Sachwertabfindung geht in anderes Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters über

Wird das Wirtschaftsgut, mit dem der ausscheidende Gesellschafter abgefunden wird, in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters überführt, liegt ein Fall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG vor. Es handelt sich hierbei um die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens in das Betriebsvermögen eines Mitunternehmers gegen Minderung von Gesellschaftsre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 14 Nach §§ 238, 243 HGB müssen Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen; nach § 5 Abs. 1 EStG ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht müssen daher Buchführung und Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.10 Treuhandgeschäfte

Rz. 138 Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem dem Treuhänder von dem Treugeber ein Recht (Eigentum, Forderung usw.) in der Weise übertragen wird, dass der Treuhänder im Außenverhältnis uneingeschränkt Berechtigter des Rechts ist und darüber in eigenem Namen verfügen kann (Vollrechtsübertragung). Im Innenverhältnis ist der Treuhänder aber dem Treugeber gegenüber ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung haben sich in Regeln niedergeschlagen, die z. T. gesetzlich kodifiziert, z. T. von Rspr. und Lehre herausgearbeitet worden sind. Gesetzlich kodifiziert sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in §§ 238ff. HGB. Ungeschriebene Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind etwa das Realisationsprinzip als ...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 3.2 Mehrabfindung ohne Vorhandensein stiller Reserven

Wenn der ausscheidende Gesellschafter eine Mehrabfindung erhält, die über seinen Kapitalanteil hinausgeht, ohne dass stille Reserven vorhanden sind, führt die Mehrabfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem steuerlichen Verlust, der sich im Jahr des Ausscheidens auswirkt. Mehrabfindungen werden insbesondere auch dann vereinbart, wenn es darum geht, einen "lästig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.1 Grundlagen der Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 10 Nach § 5 EStG sind bei der Gewinnermittlung nach dieser Vorschrift die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (und Bilanzierung) zu beachten. Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften sind in den §§ 238ff. HGB enthalten. Dabei gelten die §§ 238–263 HGB für alle Kaufleute. Daneben enthalten die §§ 264–277 HGB Sondervorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.2 Formelle Grundsätze

Rz. 26 Formelle Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung sind solche Grundsätze, die ein ordnungsmäßiges Verfahren der Buchführung und Bilanzierung sowie eine Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen sollen. Das Gesetz geht von der Überlegung aus, dass bei Einhaltung der formellen, verfahrensrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.2 Wirtschaftsgut

Rz. 163 Die Aktivierung von Wirtschaftsgütern (Vermögensgegenständen) in der Bilanz dient einem doppelten Zweck. Der Bilanzausweis des Aktivvermögens ist zunächst unter dem Gesichtspunkt der Offenlegung der Haftungsgrundlage zu sehen. Die Bilanz zeigt dem Gläubiger des Kaufmanns neben der Gesamtvermögenssituation die einzelnen Möglichkeiten des Zugriffs in das Schuldnervermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 8.1 Sachwertabfindung geht in das Privatvermögen des ausscheidenden Gesellschafters über

Erhält der ausscheidende Gesellschafter Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen, die in sein Privatvermögen übergehen, ist der Gesamtvorgang in 2 Schritte aufzuteilen: Der ausscheidende Gesellschafter veräußert einen Mitunternehmeranteil. Vorhandene stille Reserven werden bei diesem Vorgang aufgedeckt, und zwar i. H. d. Differenz zwischen dem Buchwert des Kapitalkontos u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.1 Begriff der Steuerbilanz

Rz. 35 Eine Steuerbilanz i. S. einer eigenständigen Bilanz gibt es nicht. Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist Grundlage der Besteuerung grundsätzlich die Bilanz, die aus der (ordnungsmäßigen) Buchführung abgeleitet ist, und damit die Handelsbilanz. Lediglich für die Fälle, in denen die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen (wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.9.1 Steuerliche Ansatzverbote

Rz. 438 § 5 Abs. 3 bis 4b EStG enthält einige Regelungen, in denen das Steuerrecht von den handelsrechtlichen Regelungen abweicht. Diese Vorschriften stellen gesetzlich zugelassene Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz dar und durchbrechen daher den Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die steuerlichen Regelungen enthalten Passiv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.4 Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 192 Unter dieser Bilanzposition sind alle Bauten auszuweisen, die auf fremdem Grund und Boden errichtet worden sind. Ohne Bedeutung ist, ob das Gebäude wesentlicher Bestandteil (§ 94 BGB) oder nur Scheinbestandteil (§ 95 BGB) des Grundstücks geworden ist, solange der Bilanzierende wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist. Unter dieser Position ist ein Gebäude auf fre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.1 Passivierungspflicht

Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven Vermögens; das Vollständigke...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 2 Praxis-Beispiel: Abfindung eines Gesellschafters über dem Buchwert

Eine OHG besteht aus den Gesellschaftern A, B und C. Der Gesellschafter C scheidet zum 1.1.02 aus der OHG aus und erhält eine Abfindungszahlung i. H. v. 50.000 EUR. Das Kapitalkonto von Gesellschafter C ist in der Bilanz der OHG mit 35.000 EUR ausgewiesen. Der übersteigende Betrag von 15.000 EUR wird zum Ausgleich für die stillen Reserven gezahlt, die im Betriebsvermögen vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.2 Eigenkapital bei Einzelgewerbetreibenden

Rz. 268 Das HGB enthält für den Einzelkaufmann keine näheren Regelungen über den Kapitalausweis. Lediglich § 242 HGB bestimmt, dass der Kaufmann, und damit auch der Einzelgewerbetreibende, der Kaufmann ist, zum Ende des Geschäftsjahrs einen Abschluss aufzustellen hat, aus dem sich das Verhältnis der Vermögenswerte zu den Schulden ergibt. Die positive Differenz dieser beiden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.1 Systematik

Rz. 335 Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden. Lediglich für die in § 249 Abs. 2 HGB genannten Aufwandsrückstellungen besteht handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht (Rz. 456). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten haben Schuldcharakter (vgl. Rz. 338); sie stellen also, wenn auch nach Grund und/oder Höhe ungewisse, Verbindlichkeiten dar. Nach § 242...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.6 Bilanzvermerke, § 251 HGB

Rz. 511 Soweit sie (noch) nicht zu passivieren sind, sind die folgenden Eventualverpflichtungen (Rz. 493) – ungeachtet etwaiger Rückgriffsforderungen – in der Bilanz zu vermerken. Ein Bilanzvermerk ist das Anführen einer bezifferten Position, deren Wert nur nachrichtlich und nicht unter Einbeziehung in die Vermögensrechnung angegeben wird. Gesondert zu vermerken sind: Verbindl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.2 Saldierungsverbot

Rz. 496 Eine passivierungsfähige und passivierungspflichtige Verbindlichkeit ist in der Bilanz auch dann auszuweisen, wenn sie mit einem wertgleichen Aktivposten zusammenhängt. Eine Saldierung zwischen Aktivposten und Passivposten verstößt gegen den Grundsatz der Bilanzklarheit. Der entsprechende in § 246 Abs. 2 HGB formulierte Grundsatz ist Bestandteil der GoB (Rz. 28). Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.1 Bedeutung der Passivpositionen

Rz. 266 Während die Aktivseite der Bilanz die im Unternehmen eingesetzten Vermögenswerte enthält und damit ausweist, wie die im Unternehmen eingesetzten Mittel verwendet werden, zeigt die Passivseite mit der Darstellung des Eigen- und Fremdkapitals die Herkunft der im Unternehmen eingesetzten Mittel. Die Positionen auf der Passivseite werden unterschieden in Eigenkapital, d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.5 Aktive Ausgleichsposten

Rz. 265a Eine im Wesentlichen nur in der Steuerbilanz anzusetzende Position sind die aktiven Ausgleichsposten. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH[1] leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Posten hinzugefügt werden dü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 267 Das Eigenkapital kann in verschiedenen Bilanzpositionen ausgewiesen werden, z. B. bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB als gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. I. d. R. werden alle Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen damit das i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.2 Erzwingbarkeit

Rz. 466 Verbindlichkeiten können auf Vertrag, Gesetz oder faktischen Gegebenheiten beruhen. Für ihre bilanzielle Behandlung und Erfassung kommt es nicht auf die Art des Verpflichtungsgrunds an, sondern auf das Maß ihrer Erzwingbarkeit. Ist die Erfüllung einer Verbindlichkeit rechtlich erzwingbar, so ist sie grundsätzlich mit ihrer Entstehung bzw. wirtschaftlichen Verursachun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse gem. §§ 535, 581 BGB werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118).[1] Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht aktivieren. Dementsprechend hat der Vermieter bzw. V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 37 Für die steuerliche Gewinnermittlung ist nach § 5 Abs. 1 EStG das Vermögen in der Bilanz anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) ergibt. Damit sind diese Grundsätze, und die nach diesen Grundsätzen aufgestellte Handelsbilanz, für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend (Maßgeblichkeitsgrundsatz). N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.1 Begriff und Zulässigkeit der Rückstellungen

Rz. 325 Nach der statischen Bilanzauffassung (Rz. 12) hat die Bilanz in erster Linie die Aufgabe, die zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schuldpositionen vollständig und mit dem richtigen (d. h. vorsichtig angesetzten) Wert aufzuführen. Dabei kommt der Bildung der Rückstellungen die Aufgabe zu, auch die Schulden richtig und vollständig zu erfas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.4 Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (ab Vz 2009/2010)

Rz. 62 Durch das BilMoG[1] wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben und es wurden damit Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zugelassen.[2] Hintergrund dieser Änderung war die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die moderne Bilanzrechtsentwicklung. Dabei wurden zur Erhöhung der Aussagekraft der Handelsbilanz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.7 Passive Ausgleichsposten

Rz. 513 Ein weiterer in der Steuerbilanz anzusetzender Posten ist der passive Ausgleichsposten. Zu aktiven Ausgleichsposten vgl. Rz. 265a. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Pos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5 Bilanzausweis

6.5.5.1 Passivierungspflicht Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.3 Wirtschaftliche Verursachung

Rz. 352 Maßgebend für die Zulässigkeit der Rückstellung am Bilanzstichtag ist, dass die selbstständig bewertbare wirtschaftliche Last zum Bilanzstichtag nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr oder früheren Zeiträumen ihre wirtschaftliche Verursachung hat.[1] Die Frage der wirtschaftlichen Verursachung ist in besonderem Maß mit dem Theorienstreit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4 Abzinsung

6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung Rz. 399 Ist die Rückstellung erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in näherer Zukunft z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7 Bewertung der Rückstellungen

6.4.2.7.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 6 EStG Rz. 373ff.). Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten.[1] Zusätzlich gelten für die steuerli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.2 Steuerrechtliche Regelung (ab Vz 1999)

Rz. 404 Steuerlich ist die Abzinsung von Rückstellungen durch Gesetz v. 24.3.1999[1] in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG unabhängig von der handelsrechtlichen Rechtslage und damit unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, neu geregelt worden. Danach sind Rückstellungen grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, und zwar auch dann, wenn der Verpflichtun...mehr