Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Kritische Stellungnahme

Tz. 202 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stliche Behandlung des Erwerbs, der Weiterveräußerung bzw der Einziehung eigener Anteile hat seit jeher Diskussionen ausgelöst, die in vd Bereichen bis heute nicht zu einer überzeugenden Lösung geführt haben. So hat sich insbes die Thiel'sche Theorie, wonach die Einziehung erworbener eigener Anteile als Teilliquidation der Kap-Ges zu be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DStR 1979, 524; Braun, Tw-AfA bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Witt, Organschaft und Anrechnungsverfahren – Zur Abgrenzung der beiden Besteuerungssysteme bei Beginn und Beendigung der Organschaft, DB 1996, 1592; Preißer/Seeliger, Die organschaftliche Behandlung vorvertraglich veranlasster Mehrabführungen nach neuerer Verw-Auff, BB 1999, 393; Dötsch/Pung, Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit mit vorvertraglicher Verursachung: D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeherstellungskosten

Rn. 547 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Umfang der HK des Gebäudes bestimmt sich nach § 255 Abs 2 HGB (s Rn 256). Zitat "Die HK umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar bestimmt und geeignet sind, das Gebäude für den ihm gesetzten Zweck nutzbar zu machen (BFH v 15.10.1965, BStBl III 1966, 12), und jene, die ‚zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1.3 Weiterveräußerung der eigenen Anteile

Tz. 189 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Weiterveräußerung eigener Anteile stellt bei der Kap-Ges wg der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil keinen Veräußerungsvorgang dar, sondern ist wie eine Nenn-Kap-Erhöhung zu behandeln. Auf der Erwerberseite liegt ein normales Anschaffungsgeschäft vor (dazu ausführlich s Tz 152ff). Bei der Weiterveräußerung eigener Anteile zu einem an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 766 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Frage des Bilanzansatzes von immateriellen Anlagegütern s §§ 4,5 Rn 680ff (Hoffmann) mit ABC der immateriellen WG des AV s §§ 4, 5 Rn 719 (Hoffmann). Wegen des steuerlichen Aktivierungsverbotes für selbst erstellte immaterielle WG (§ 5 Abs 2 EStG) kommen als Ausgangsgröße der Bewertung (s Rn 36, 145) lediglich die AK oder "der an deren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Finanzinstrumente (Sondervorschrift für Kreditinstitute, § 6 Abs 1 Nr 2b EStG)

Rn. 944 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch das BilMoG v 25.05.2009 (s §§ 4, 5 Rn 410 (Briesemeister); s vor § 1 Rn 193 (Bitz)) ist § 6 Abs 1 Nr 2b eingefügt worden. Die Regelung gilt nur für StPfl, die in den Anwendungsbereich des § 340 HGB fallen. Diese haben die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit iSd § 5 Abs 1a S 2 EStG abgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Überblick über die Verbrauchsfolgeverfahren

Rn. 111 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung nach Maßgabe eines Verbrauchsfolgeverfahrens kann durchaus die Wirklichkeit wiedergeben und steht dann hinsichtlich der Anwendbarkeit außer Frage (s R 6.9 Abs 2 S 2 EStR 2012). Ansonsten handelt es sich um den Ausfluss einer Fiktion. Nur um diese fiktiven Verfahren geht es im Folgenden. Rn. 112 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hey, Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, FR 2001, 1279; Schnittker/Hartmann, Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, BB 2002, 277; Bürkle, Ertragstliche Organschaft im spartengetrennte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1.5 Zusammenfassende Übersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.2 Ergänzungsbilanz bei der erstmaligen Erbringung einer Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG

Tz. 61 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage zur Bildung einer Erg-Bil in Fällen, in denen die Vermögenseinlage des phG erstmals erbracht wird, wurde in erster Linie in Zusammenhang mit dem sog "KGaA-Modell" diskutiert. Diesem Modell (s Bruski, FR 2002, 181, 187; s Beinert/van Lishaut, FR 2001, 1137, 1150; s Kusterer, DStR 1999, 1681; und s Bock, GmbHR 2004, 554) liegen im Ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vollkostenbewertung

Rn. 1001 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die handelsrechtlichen Bewertungsvorgaben für die Verbindlichkeitsrückstellungen werden durch § 6 Abs 1 Nr 3a EStG nicht aufgehoben, sondern nur durchbrochen, soweit die Buchst-Abschn a–e des § 6 Abs 1 Nr 3a EStG niedrigere Wertansätze als das HGB vorsehen (BFH v 11.10.2012, I R 66/11, DStR 2013, 451 Tz 14 mit Anm Hoffmann). Vielmehr soll ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch einen im HReg eingetragenen formellen Beschl ihr Nennkap erhöht. Hr-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bzw in § 57c-§ 57o GmbHG geregelte Erhöhung des Nennkap durch U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung: Gesetzliche Vorschriften im Jahresabschluss

Rz. 11 Grundsätzlich ist für deutsche Aktiengesellschaften eine Überleitung vom Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust gemäß § 158 Abs. 1 AktG verpflichtend. Dabei sind die Einstellungen in die bzw. Entnahmen aus den Rücklagen differenziert jeweils nach den einzelnen Rücklagenarten anzugeben. Diese Aufgliederung kann nach § 158 Abs. 1 Satz...mehr

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Latente Steuern / 5 Ausweis von latenten Steuern

Bilanz Latente Steuern können in der Bilanz verrechnet oder unverrechnet ausgewiesen werden.[1] Aktive latente Steuern sind unter dem Posten "Aktive latente Steuern"[2] auszuweisen und passive latente Steuern unter dem gesonderten Bilanzposten "Passive latente Steuern".[3] Gewinn- und Verlustrechnung Der Aufwand oder der Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern i...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB bzw. der AO regelmäßig verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von Personengesellschaft es sich handelt; aber auch die Art der wirtschaftlichen Aktivität sowie die Größe der Gesellschaft haben Bedeutung für die Art und d...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 11 Weiterführende Literatur

Adler/Düring/Schmaltz [ADS], Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 7. Aufl., Stuttgart 2011 Beck’scher Bilanz-Kommentar [Beck Bil-Komm.], Handels- und Steuerbilanz §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen, 13. Aufl., München 2022 Claußen/Steinbach, Die Bilanzierung latenter Steuern bei Unternehmen in der Krise. DStR 2013, S. 2409 Haufe HGB-Kommen...mehr

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Latente Steuern / 1 Konzeption bei der Abgrenzung latenter Steuern

Gem. § 274 HGB aufgrund des BilMoG basiert die Abgrenzung latenter Steuern nicht mehr auf einem an der Gewinn- und Verlustrechnung orientierten Konzept (Timing-Konzept), bei dem das handelsrechtliche und das steuerrechtliche Ergebnis einander gegenübergestellt werden, sondern auf dem bilanzorientierten Konzept, bei dem die unterschiedlichen Wertansätze in Handels- und Steuer...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4 Sonderfälle

Rz. 52 Neben dem Ansatz latenter Steuern aufgrund von Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz können sich Ansatzpflichten aufgrund steuerlicher Effekte ergeben, die handelsrechtlich einen Vermögensvorteil darstellen. Diese sind gem. § 274 Abs. 1 HGB zu bilanzieren, um im Jahresabschluss eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ver...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 1 Einleitung

Rz. 1 Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern wurden erstmalig mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 eingeführt. Konzeptionell basierten diese Vorschriften auf dem Timing-Konzept. Mit dem BilMoG vom 25.5.2009 erfuhr die bis dahin übliche Praxis zur Bilanzierung latenter Steuern eine erhebliche Überarbeitung. Zum einen erfolgte eine Abkehr von dem Timing-Konzept hin zur i...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.1 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach DRS 22

Rz. 27 Unternehmen, die gemäß § 290 HGB ff. oder § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtetet sind, haben nach § 297 Abs. 1 HGB i. V. m. DRS 22.3 eine Eigenkapitalveränderungsrechnung entsprechend diesem Standard zu erstellen. Rz. 28 Der DRS 22 enthält Anforderungen zur Erhöhung der Transparenz der periodischen externen Rechnungslegung im Kontext der Eigenkapitaldarst...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insb. §§ 242ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebildet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften

Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkungen "unter Beachtung der GoB" und "Bild der Vermöge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Darüber hinaus gilt die Vorschrift durch gesetzliche Verweisung für Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB), VersicherungsUnt (§ 341a HGB) sowie für publizitätspflichtige Institutionen (§§ 1, 5 PublG). Zudem verweist § 87 Abs. 1 Satz 1 BHO für Bunde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 1 § 324 HGB mit der Bezeichnung "Prüfungsausschuss" wurde zum 1.1.2010 durch das BilMoG eingeführt. § 324 HGB i. d. F. d. BilMoG resultierte aus der Umsetzung des Art. 41 Abs. 1 Satz 1 der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG vom 17.5.2006. Nach dieser Vorschrift hat jedes Unt von öffentlichem Interesse einen Prüfungsausschuss zu bilden. Gem. Art. 2 Nr. 13 der Abschlussp...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Pflichtangaben kapitalmarktorientierter Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 83 Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind in den Konzernlagebericht aufzunehmen, sofern kapitalmarktorientierte Unt i. S. d. § 264d HGB (§ 264d Rz 1 ff.) dem Konzernverbund angehören.[1] Dabei ist es gleichgültig, ob das MU oder ein TU die Kriterien des § 264d HGB erfüllt. Auch ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsatz (Abs. 4)

Rz. 58 Abs. 4 der Vorschrift räumt dem Folgeprüfer ein unmittelbar ggü. dem bisherigen Abschlussprüfer geltendes Informationsrecht ein. Dieses Informationsrecht gilt nicht nur für einen regulären Prüferwechsel, sondern auch für einen vorzeitigen Abschlussprüferwechsel (gerichtliche Ersetzung, Kündigung aus wichtigem Grund). Rz. 59 Die Vorschrift kodifiziert nicht nur ein Ausk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.2 Kündigungsfolgen

Rz. 97 Der jeweilige Adressat der Kündigungserklärung hat die Kündigung dem Aufsichtsrat, der nächsten Hauptversammlung bzw. bei der GmbH den Gesellschaftern mitzuteilen. Ist der Aufsichtsrat Adressat der Kündigungserklärung, hat dieser die gesetzlichen Vertreter zu unterrichten. Der Empfänger der Kündigungserklärung ist ferner zur Vorlage des Berichts des AP verpflichtet. Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Information der Wirtschaftsprüferkammer bei Kündigung oder Widerruf des Prüfungsauftrags (Abs. 8)

Rz. 99 Mit § 318 Abs. 8 HGB wurde durch das BilMoG Art. 38 Abs. 2 der (früheren) Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG in nationales Recht umgesetzt. Der Zweck von § 318 Abs. 8 HGB besteht darin, zu verhindern, dass sich der Abschlussprüfer (AP) und das zu prüfende Unt während der Laufzeit des Prüfungsvertrags unzulässigerweise – und unbemerkt – möglicherweise sogar einvernehm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gewissenhaftigkeit

Rz. 26 Gewissenhaftigkeit i. S. v. § 323 HGB stellt eine Konkretisierung der allgemeinen vertragsrechtlichen Sorgfaltspflicht des § 276 Abs. 2 BGB für die Abschlussprüfung dar. Gewissenhaftigkeit beinhaltet demnach zwei Merkmale, nämlich den Aspekt der Sorgfalt und das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Die gesetzliche Anforderung nach Gewissenhaftigkeit erfordert somi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Allgemeine Vorbemerkungen zum Prüfungsausschuss

Rz. 6 Wie bisher besteht für Aufsichtsräte deutscher AG keine gesetzliche Verpflichtung, Ausschüsse einzurichten (§ 107 Abs. 3 AktG: "Der Aufsichtsrat kann ... Ausschüsse bestellen ..."). In der Praxis haben allerdings insb. börsennotierte Ges. diverse Ausschüsse eingerichtet, darunter auch Prüfungsausschüsse.[1] Durch den neu gefassten § 107 Abs. 4 HGB sind PIE-AG nunmehr ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Angaben nach § 289f HGB (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 119 § 289f HGB verpflichtet börsennotierte AG sowie bestimmte andere AG, im Lagebericht eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben (§ 289f Abs. 1 Satz 1 HGB) bzw. in den Lageberichten einen Verweis auf die Angabe der Internetseite aufzunehmen, welche die Erklärung enthält (§ 289f Abs. 1 Satz 2 HGB). Rz. 120 § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB stellt klar, dass auch in dem Fall,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Antragsgründe

Rz. 61 § 318 Abs. 3 Satz 1 HGB besagt, dass das Gericht einen anderen AP zu bestellen hat, wenn dies aus einem in der Person des gewählten AP liegenden Grund geboten erscheint, insb. wenn ein Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2–5 HGB oder nach § 319b HGB besteht (§ 318 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 1. HS HGB). Durch das AReG wurden die Antragsgründe um die Ausschlussgründe Verstoß gegen Art...mehr