Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.2 Beendigung der Arbeitslosigkeit

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden Arbeitnehmer gefördert, obwohl es tatsächlich selbständige Existenzgründer sind. Relevant ist daneben, dass durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosigkeit kausal beendet wird. Das bedeutet zunächst, dass nur Arbeitslose für die Förderung in Betracht kommen; denn nur sie können (ihre) Arbeitslosigkeit beenden. Eine ...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. In der Praxis wird die Grenze bei einem Monat gezogen. Für den Begriff der Arbeitslosigkeit stellt die Rechtsprechung auf § 138 Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.4 Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 24a Zu Fällen der Ermessensreduzierung auf Null vgl. Rz. 6 ff. Nach der Reform des Gründungszuschusses mit der Umwandlung des früheren Rechtsanspruches auf den Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung ist die befürchtete Welle an Widersprüchen und Klagen ausgeblieben. Auswirkungen auf die Mitnahme von Gründungszuschüssen konnten nicht eindeutig festgestellt werden. Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.5 Ruhens- und Ausschlusstatbestände

Rz. 25 Zur Dauer und Höhe der Förderung vgl. § 94. Abs. 3 bestimmt, dass der Gründungszuschuss nicht geleistet wird, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 vorgelegen haben oder hätten. Damit stellt der Gesetzgeber den Existenzgründer nicht besser und nicht schlechter als den Anspruchsberechtigten auf Alg. Insbesondere kann der Existenzgründer durch die Gründung d...mehr

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AGS 4/2018, Anhörung gem. §... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. 1. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle v. 2.1.2018 ist die Erinnerung gem. §§ 55, 56 Abs. 1, 33 Abs. 4 S. 1 RVG statthaft, über die nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG der Einzelrichter zu entscheiden hat. 2. Die zulässige Erinnerung ist unbegründet, da der Urkundsbeamte der G...mehr

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AGS 4/2018, Keine verfassun... / 2 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet. Das VG führt für seine Entscheidung, dass eine fiktive Terminsgebühr zugunsten der Beschwerdeführer nicht berücksichtigt werden könne, an, dass die Voraussetzungen von Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV aus zwei Gründen nicht erfüllt seien. Weder sei ein nicht mit Rechtsmitteln angreifbarer Gerichtsbescheid, wie er hier erforderlic...mehr

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FF 4/2018, / Verfahrenskostenhilfe

OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.3.2017 – 9 WF 48/17, FamRZ 2018, 368 Für ein Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 FamFG kann regelmäßig keine Verfahrenskostenhilfe gesondert bewilligt werden.mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 3 Anmerkung

Die Bewertung von Anrechten, die nicht auszugleichen sind, bereitet in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Dass bei der Bemessung des Verfahrenswerts für das Versorgungsausgleichsverfahren auch Anrechte zu berücksichtigen sind, wenn das Gericht keinen Ausgleich anordnet oder nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet, hat sich zwischenzeitlich in der Rspr. dur...mehr

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zfs 4/2018, (Nicht-)Zulassu... / 3 Anmerkung:

Auch die übrige obergerichtliche Rechtsprechung erlaubt den Zugriff auf andere Dokumente bei fehlenden Urteilsgründen (OLG Köln NZV 1997, 371; OLG Stuttgart NZV 2009, 522; OLG Brandenburg VRS 116, 279). Ein ähnliches Zulassungsproblem besteht auch bei fehlender Unterschrift (OLG Bamberg NJW 2013, 2212). RiAG Dr. Benjamin Krenberger zfs 4/2018, S. 234mehr

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AGS 4/2018, Keine verfassun... / Leitsatz

Die Auslegung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, dass diese Vorschrift in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur den Fall des § 84 Abs. 2 Nr. 5 VwGO erfasse und eine Terminsgebühr nicht anfalle, wenn zwar der Gegner, aber nicht die vom Anwalt vertretene Partei zulässigerweise einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstande...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: 1. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die familiengerichtliche Zuständigkeit für einen Drittwiderspruchsantrag gegen die Anordnung der Teilungsversteigerung gemeinsamen Immobilieneigentums der Ehegatte angenommen, und dies 12 Jahre nach deren Scheid...mehr

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zfs 4/2018, Neue Angelegenh... / Sachverhalt

Das LG Frankfurt/O. hatte der Klage der Kl. durch Versäumnisurteil vom 2.6.2008 stattgegeben. Den Streitwert hat das LG auf 1.606.763,28 EUR festgesetzt. Dieses im schriftlichen Verfahren ergangene Versäumnisurteil war der Bekl. öffentlich zugestellt worden. Aufgrund der in dem Versäumnisurteil ergangenen Kostenentscheidung hat der Rechtspfleger des LG auf Antrag der Kl. geg...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Ausweg Teilbeschluss?

Eine mögliche Lösung wäre es, wenn das Gericht zumindest einen Teilbeschluss über den selbst nach Vortrag des Antragsgegners unstrittigen Teilbetrag erlassen könnte und würde. Gerade hierauf kann ein Antragsteller aber keinesfalls vertrauen. Eine Teilentscheidung darf nämlich nach der Rechtsprechung über eine einzelne Position des Anspruches in der Regel nicht ergehen.[16] D...mehr

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FF 4/2018, Kosten des Recht... / 1 Gründe:

[1] A. Die Parteien streiten über die Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme gestellten Sachantrag der Berufungsbeklagten. [2] Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien machte der Kläger gegen die Beklagte vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche geltend. Das Landgericht wies seine Klage...mehr

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zfs 4/2018, Neue Angelegenh... / 3 Anmerkung:

Der sehr sorgfältig und überzeugend begründeten und zudem auch anwaltsfreundlichen Entscheidung des V. ZS des BGH ist zuzustimmen. Erforderlichkeit eines neuen Auftrags Der V. ZS des BGH hat – wenn auch im Konjunktiv (ein neuer Auftrag "dürfte unmaßgeblich sein") – das vom VII. ZS des BGH (RVGreport 2006, 219 [Hansens]) zu § 13 Abs. 5 S. 2 BRAGO und vom XII. ZS des BGH (RVGrep...mehr

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zfs 4/2018, Indizienbeweis ... / 2 Aus den Gründen:

" … [31] II. 1. a) Die Berufung des Kl. bleibt ohne Erfolg." [32] aa) Die Berufung ist unbegründet, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage wendet. Dem Kl. steht aus dem behaupteten Unfallereignis vom 17.1.2014 ein Schadensersatzanspruch aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 VVG, § 823 Abs. 1 BGB schon dem Grunde nach nicht zu, weil der Senat aufgrund des Ergebnisses d...mehr

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AGS 4/2018, Editorial

Auch in diesem Heft gibt es wieder über wichtige Entscheidungen zu berichten. Vorab befasst sich Hagen Schneider (S. 157 ff.) mit den Auswirkungen der BGH-Entscheidungen vom 26.10.2017 (AGS 2018, 97) und vom 21.12.2017 (AGS 2018, 100) zur Frage der Kostenerstattung bei einem Anwaltswechsel zwischen verschiedenen prozessualen Verfahren(s-Abschnitten). Der Autor weist nach, das...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Zugewinn als abgetrennte Folgesache

Ist der Zugewinn im Verbund geltend gemacht worden – sei es aus taktischen Gründen oder in Verkennung der sich hieraus ergebenden Verfahrensverzögerung und der Zinsnachteile –, so scheint bei einem länger dauernden Verfahren eine Lösung aus dem Verbund unmöglich zu sein. Viel fach wird das Gericht einem Abtrennungsantrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG nicht stattgeben. Zumeis...mehr

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zfs 4/2018, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu." a) Die Bekl. haftet der Kl. wegen Pflichtverletzung des Versicherungsvertrags aus § 280 Abs. 1 BGB. Danach kann der Gläubiger, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen, es sei denn, der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu v...mehr

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AGS 4/2018, Erneuter PKH-An... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbesch...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Ve... / I. Streitgenössische Nebenintervention nach §§ 61, 69 ZPO

Grundsätzlich muss nach A.1.1.4 AKB 2015 der Versicherungsnehmer es dem Versicherer überlassen, den Schaden zu regulieren (Regulierungsvollmacht).[105] Nach E.1.2.4 AKB 2015 steht dem Versicherer auch die Befugnis zur Prozessführung zu und im Namen des Versicherten kann er auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Vollmacht des Versicherers zur Abgabe der erforderlichen Erklä...mehr

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FF 4/2018, Härtefallscheidung / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die begehrte Verfahrenskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung, die Scheidung seiner Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres, mit der Begründung versagt hat, sein Begehren weise nicht die erforderliche Erfolgsaussicht auf, weil er das Vorliegen einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB n...mehr

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Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Leitsatz Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist. Normenkette § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b, § 50d Abs....mehr

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Jansen, SGG § 64 Berechnung... / 2.2 Fristablauf

Rz. 6 Die Frist läuft gem. § 64 Abs. 2 immer am Ende eines Tages, d. h. um 24:00 Uhr, ab. Auf Dienstzeiten bei der Behörde oder dem Gericht kommt es nicht an (BVerfG, Beschluss v. 7.4.1976, 2 BvR 847/75, BVerfGE 42 S. 128). Diese müssen vielmehr Vorkehrungen treffen, dass ihnen schriftliche Mitteilungen auch noch nach Dienstschluss zugehen können (Kothe, in: Redeker/von Oetz...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.3 Sonstige nicht begünstigende Verwaltungsakte (Abs. 2)

Rz. 26 Nach Abs. 2 sind "im Übrigen" nicht unter Abs. 1 fallende VA ganz oder teilweise zwingend mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Auffangregelung). Auch hierbei muss es sich um ursprünglich schon rechtswidrige nicht begünstigende VA handeln. Darunter fallen in erster Linie Entscheidungen, die einen Antrag (der nicht unmittelbar auf Leistungen gerichtet ist) zur Ge...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.1 Hemmung durch Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Vorschrift selbst enthält, mit Ausnahme des Abs. 2, keine Regelungen über Verjährungsfristen, sondern knüpft an solche an (vgl. §§ 25, 27 SGB IV, § 45 SGB I oder § 50 Abs. 4). Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht u...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.4 Bösgläubigkeit bei Ruhen und Wegfall des Anspruchs (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 52 Der VA mit Dauerwirkung soll auch dann rückwirkend aufgehoben werden, wenn der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der Anspruch des VA kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist. Rz. 53 Diese Bösgläubigkeit in den materiellen Bestand des Anspruchs und damit...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.3 Nachträgliche Anhörung (Nr. 3)

Rz. 21 Die Verpflichtung zur Anhörung folgt aus § 24 (vgl. Komm. dort). Die Pflicht zur Anhörung ergibt sich insbesondere bei Rücknahme- und Entziehungsbescheiden und in Rechte eingreifenden VA (belastende VA, die in Rechte eingreifen, also eine bereits vorhandene Rechtsposition entziehen oder einschränken). Die Anhörung soll grundsätzlich vor dem Erlass des VA stattfinden, ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.7 Aussparen (Abs. 3)

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 3 sieht vor, dass rechtswidrige begünstigende VA mit Dauerwirkung, die nach § 45 nicht zurückgenommen werden können, bei Änderungen zugunsten des Betroffenen nur in dem Umfang an der Verbesserung teilnehmen, wie sich dies ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergeben würde. Die Bestimmung greift die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 15....mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.2 Wesentlichkeit der Änderung

Rz. 22 Voraussetzung für die Änderung eines bestandskräftigen VA nach § 48 ist eine wesentliche Änderung der Sach- oder/und Rechtslage. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn sie für den vorliegenden VA in dem Sinn Bedeutung hat, dass dieser nach dem jetzigen Sachverhalt und/oder der jetzt vorliegenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht so erlassen werden dürfte. Welch...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkungen eines Verwaltungsaktes (VA) auf die Verjährung. Sie entspricht nach Inhalt und Zwecksetzung § 53 VwVfG. Die Regelung ist Folge der einseitigen Befugnis der Behörde, ihre Ansprüche durch VA festzusetzen und diese auch im Vollstreckungswege durchzusetzen, ohne gerichtliche Hilfe durch Klageerhebung in Anspruch zu nehmen. Die Hemmung de...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.2 Nachträgliche Begründung (Nr. 2)

Rz. 15 Auch die für schriftliche oder elektronische oder entsprechend bestätigte VA nach § 35 erforderliche Begründung, die an sich dem VA beizufügen oder auf Aufforderung nachzuholen ist (§ 35 Abs. 3), kann noch nachgeholt werden. Hierbei kann es sich nur um eine Begründung an sich handeln, denn nur diese gehört zu den Form- oder Verfahrensfehlern bei Erlass des VA. Auch ei...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.3 Erstattung bei bescheidlosen Leistungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 50 Abs. 2 Satz 1 enthält im Sinne einer Auffangregelung eine Anspruchsgrundlage für die Erstattung aller durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bewirkten Vermögensverschiebungen (= Leistungen), die ein Leistungsträger in Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach dem SGB einem Bürger erbracht hat (BSG, Urteil v. 7.9.2006, B 4 RA 43/05). Dabei muss es ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Definition des Begriffs des begünstigenden VA, die wie die Definition des belastenden VA in § 44 für die §§ 44 bis 49 insgesamt von Bedeutung ist. Als begünstigend ist danach ein VA anzusehen, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat. Die Begründung eines Rechts durch VA setzt eine konstitutive Entscheidung...mehr

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Jansen, SGB X § 43 Umdeutun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 47 VwVfG und § 28 AO. Sie hat wie §§ 41 und 42 den Zweck, einen an sich fehlerhaften Verwaltungsakt (VA) zu erhalten und im Ergebnis zur Wirksamkeit zu verhelfen. Sie gehört damit zu den Vorschriften über die Heilung von Rechtsfehlern und reduziert den Vertrauensschutz des Betroffenen auf das Ergebnis des Verwaltungshandelns, das in dem Verf...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.3 Änderung bei Einkommensanrechnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 44 Für den Fall, dass nach Antragstellung oder Erlass des VA Einkommen oder Vermögen erzielt wird, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, gilt als Regelfall die Aufhebung des VA mit Rückwirkung zum Zeitpunkt der Veränderung der Verhältnisse. Eine schuldhafte Verletzung einer Mitteilungspflicht ist hier nicht erforderlich, überhaupt ist dies...mehr

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Jansen, SGB X § 47 Widerruf... / 2.3.3 Widerruf für die Vergangenheit

Rz. 28 Bei Zweckverfehlung oder Nichterfüllung einer Auflage ist der Widerruf für die Vergangenheit als Ermessensentscheidung zu treffen (Bay. LSG, Urteil v. 21.1.2010, L 9 AL 45/07). Das Ermessen bezieht sich auf das "Ob", den Umfang "soweit" und den Zeitpunkt des Widerrufes (Waschull, in: LPK-SGB X, § 47 Rz. 24). Indem Satz 2 diesen Widerruf für die Vergangenheit bei Vertr...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.5 Erstattungsverfahren (Abs. 3)

Rz. 31 Die nach Aufhebung eines VA (Abs. 1) oder isoliert davon (Abs. 2) zu Unrecht bezogene und daher zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen VA festzusetzen. Das Schriftformerfordernis als Sondervorschrift zu §§ 33, 9 dient nicht allein der Rechtssicherheit, sondern der schriftliche Erstattungsbescheid hat insoweit erst rechtsbegründende Bedeutung für das Entstehen...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.6 Verjährung (Abs. 4)

Rz. 35 Der Erstattungsanspruch unterliegt seinerseits der vierjährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid gemäß Abs. 3 unanfechtbar geworden ist, und endet mit Ablauf des vierten Kalenderjahres. Auf den Zeitpunkt der unrechtmäßigen Leistungsgewährung oder des Aufhebungsbescheides kommt es nicht an. Anders als § 50 A...mehr

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Vorsteueraufteilung im Organkreis

Leitsatz Bei der Vermietung von medizinischen Räumen und Geräten innerhalb einer Organschaft bestimmt sich die Höhe der abziehbaren Vorsteuern nach den tatsächlichen Umsätzen des gesamten Organkreises. Sachverhalt Der Kläger ist Arzt und betreibt eine radiologische Praxis, aus der er steuerfreie Umsätze erzielt. Zudem ist er Organträger der B-GmbH, die insbesondere Kernspinto...mehr

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Klage auf Unterlassung: Streitwert

Leitsatz Geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer auf Unterlassung einer Störung vor, bestimmt sich der Streitwert nach der Wertminderung, den das Sondereigentum der Wohnungseigentümer durch das Verhalten erfährt. Normenkette GKG § 49a Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen Teileigentümer B, gegen einen Nießbrauchsb...mehr

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Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt. 2. Aufgrund der kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 EStG eines nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechti...mehr

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Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung eines Mandanten

Leitsatz Ein Steuerberater darf wegen der "beruflichen Normalität" seines Handels auf die Legalität des fremden Tuns seiner Mandanten vertrauen, es sei denn, das von dem Berater erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten ist derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt". Sachve...mehr