Fachbeiträge & Kommentare zu Brandschutz

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GEG 2024 – Synopse / § 46 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften

(1) 1Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe nach Anlage 7 betrifft. (2) Die Anforderun...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

(1) Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe von Absatz 2 zu errichten.mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

(1) Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung darf, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen war, nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. (2) Die Anforderungen an Anlagen und Einrichtung...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit brennbaren Stoffen

Zusammenfassung Überblick Besondere Brandlasten, also feste, flüssige oder gasförmige brennbare Stoffe, können das Brandrisiko eines Betriebs deutlich erhöhen. Dabei gibt es kaum einen Arbeitsbereich, in dem keine brennbaren Stoffe vorkommen. Deutlich erhöht ist das Risiko bei leicht entflammbaren, flüssigen oder gasförmigen brennbaren Stoffen, sodass in solchen Fällen besond...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / Zusammenfassung

Überblick Besondere Brandlasten, also feste, flüssige oder gasförmige brennbare Stoffe, können das Brandrisiko eines Betriebs deutlich erhöhen. Dabei gibt es kaum einen Arbeitsbereich, in dem keine brennbaren Stoffe vorkommen. Deutlich erhöht ist das Risiko bei leicht entflammbaren, flüssigen oder gasförmigen brennbaren Stoffen, sodass in solchen Fällen besondere Maßnahmen z...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2 Brennbare Flüssigkeiten

2.1 Allgemeine Sicherheitsregeln zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten Weil das Gefahrenpotenzial von brennbaren Flüssigkeiten hoch ist, ist es wichtig, die allgemeinen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen: Gefährdungsbeurteilung erstellen: Welche Stoffe werden wo eingesetzt? Informationen vorhalten: Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisun...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.3 Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen

Werden entzündbare Aerosole bzw. Gase in Spraydosen oder Einwegkartuschen in Mengen von mehr als 20 kg Nettomasse bzw. mehr als 50 Stück, gilt u. a.: Es darf keine Erwärmung über 65 °C geben (durch Sonneneinstrahlung oder andere Wärmequellen). Lagerräume dürfen nur in nicht bewohnten Gebäuden liegen. Lagerräume müssen gegenüber anderen Räumen feuerbeständig (F90) abgetrennt se...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3 Lagerung von Druckgasbehältern (Flaschengas), Druckgaskartuschen ohne Entnahmeeinrichtung und Aerosolpackungen (Spraydosen)

Die allgemeinen Bestimmungen für Lagersicherheit und -organisation sind für Lager brennbarer Gase und Aerosole dieselben wie für brennbare Flüssigkeiten. 3.3.1 Lagerung von Kleinmengen Wie auch für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten gilt nach TRGS 510, dass in geeigneten Bereichen (in Arbeitsräumen, anderen Räumen im Betriebsgebäude oder im Freien) gefährdungsabhängig besti...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 1 Feste Stoffe

Besondere Brandlasten im Betrieb, auf die unter Brandschutzgesichtspunkten besonders zu achten ist, können z. B. sein: Papier/Pappe/Zellstoff (Papierlager, Archive/Aktenlager, Papier- und Verpackungsabfälle, Hygienepapiere, …), Holz (Möbel, Lagerregale, Palettenlager, Holzbauteile, …), Schaumstoff (Verpackungen, Polstermöbel), Textilien (Gardinen, Kleidung, Tisch-/Bettwäsche, …)...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3 Brennbare Gase

Der Bereich der brennbaren Gase ist noch mehr als der der brennbaren Flüssigkeiten in einzelne Fachgebiete unterteilt, die unterschiedlichen weitgehend unabhängigen Regelwerken unterliegen. Deswegen können hier nur einige Einblicke gegeben werden. In Betrieben, die nicht produktionsmäßig mit Gasen umgehen, kommen brennbare Gase v. a. vor als Flaschengas (für Handwerksarbeiten,...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.1 Lagerung von Kleinmengen

Wie auch für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten gilt nach TRGS 510, dass in geeigneten Bereichen (in Arbeitsräumen, anderen Räumen im Betriebsgebäude oder im Freien) gefährdungsabhängig bestimmte Kleinmengen gelagert werden dürfen, wenn die in Abschn. 4 TRGS 510 angegebenen Bedingungen eingehalten sind. Die Mengenschwellen betragen: für Gase in Druckbehältern bis 50 l, max...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.2 Rechtliche Regelungen zum Umgang mit brennbaren Gasen

Je nachdem, welcher Sachverhalt betrachtet wird (z. B. Gasart, Druckbehälter, Größe, Rohrleitung, ortsfest oder ortsbeweglich, Betrieb eines Gerätes, Lagerung usw.) unterliegt der Umgang mit brennbaren Gasen verschiedenen Vorschriften. Anforderungen, die den allgemeinen Explosionsschutz oder den Umgang mit Druckbehältern betreffen (Befüllen, Entnehmen, Verbrauchen), sind v. a...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.1 Lagern von Kleinmengen

In geeigneten Bereichen (in Arbeitsräumen, anderen Räumen im Betriebsgebäude oder im Freien) dürfen bestimmte Kleinmengen gelagert werden, wenn die in Abschn. 4.2 TRGS 510 angegebenen Bedingungen eingehalten sind. Für brennbare Flüssigkeiten sind das: nicht mehr als 20 kg extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten, davon nicht mehr als 10 kg extrem entzündbare Flüssigkeiten,...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.2 Rechtliche Regelungen zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten werden nach GHS eingestuft, wie in Tab. 1 gezeigt:mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.1 Allgemeine Sicherheitsregeln zum Umgang mit brennbaren Gasen

Für das Verhalten eines Gases bzw. die erforderlichen Schutzmaßnahmen ist die Dichte von entscheidender Bedeutung. Die meisten brennbaren Gase sind schwerer als Luft und damit in der Gefahr, sich am Boden bzw. in Vertiefungen, Abläufen usw. zu sammeln statt zu verfliegen. Das gilt z. B. für Flaschengas (Propan, Butan), die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten (Benzin und andere L...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.3 Prüfvorschriften

Nach Betriebssicherheitsverordnung gelten Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von > 10.000 l, Füll- und Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von > 1.000 l pro Stunde sowie Tankstellen, als erlaubnis- und anzeigepflichtige Anlagen, soweit entzündbare Flüssigkeiten betroffen sind. Dafür sind relativ konkrete Vorschriften, was z. B. Prüfintervalle angeht, in der BetrSichV ...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 3.3.2 Lagerräume für Druckgasbehälter

Die folgenden Anforderungen nach Abschn. 5, 10 und 11 TRGS 510 gelten für das Lagern von Druckgasbehältern mit brennbaren, oxidierenden und bei Erwärmung explodierenden Gasen (H220, H221, H270): Druckgasbehälter müssen stets gegen Umkippen gesichert und gegen Beschädigung des Ventils geschützt sein (durch Kappe, Kragen oder durch die Art der Aufstellung). Sie sollten nicht üb...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.1 Allgemeine Sicherheitsregeln zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten

Weil das Gefahrenpotenzial von brennbaren Flüssigkeiten hoch ist, ist es wichtig, die allgemeinen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen: Gefährdungsbeurteilung erstellen: Welche Stoffe werden wo eingesetzt? Informationen vorhalten: Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen aktuell halten. Bei dieser Gelegenheit sollten Reste brennbarer Flüs...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3 Lagern brennbarer Flüssigkeiten

In Anhang 1 Nr. 1 Gefahrstoffverordnung heißt es zur Lagerung von Gefahrstoffen allgemein: Zitat (1) Gefahrstoffe dürfen nur an dafür geeigneten Orten gelagert werden. Sie dürfen nicht an solchen Orten gelagert werden, an denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führt. (2) In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur gelagert werden, wenn die Lagerung ...mehr

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Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.2 Lagerräume

Werden die "Kleinmengen" überschritten, geht die TRGS 510 von einem "Lagerbetrieb" aus, für den eine Gefährdungsbeurteilung und eine Reihe allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen gefordert sind, z. B.: geeignete Gebäudebeschaffenheit, sichere Lagerorganisation, z. B. sichere Aufbewahrung, Kennzeichnung, Zutrittsregelungen, Notfallorganisation (Feuerlöscheinrichtungen, Fluchtwege, Alar...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2 Brandschutz in Kindertageseinrichtungen: Themenschwerpunkte

Die hier dargestellten Themenschwerpunkte sind den unterschiedlichen Vorschriften und Informationen zum Brandschutz in Kindertageseinrichtungen entnommen (vgl. Tab. 1). Da es keine bundesweit verbindliche Vorschrift in diesem Bereich gibt, kann keine allgemeine Aussage zur rechtlichen Verbindlichkeit der einzelnen Punkte gemacht werden. Allerdings sind die bestehenden Vorsch...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1 Rechtsgrundlagen für den Brandschutz in Kindertageseinrichtungen

1.1 Landesbauordnungen – Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten Als "Kindertageseinrichtungen" gelten Einrichtungen zur vor- und außerschulischen Betreuung und Bildung von Kindern ab (länderspezifisch unterschiedlich) 5 bis 10 Plätzen. Durch die bundesweit durchgängige Einstufung von Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten[1] wird den Bauordnungsbehörden die grundsätzlic...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11.2 Brandschutz- und Notfallkonzept

Ein Brandschutzkonzept einer Kindertageseinrichtung sollte alle personellen, organisatorischen und baulich-technischen Maßnahmen für den Brandfall (ggf. auch für andere Notfälle wie Bedrohung, vermisstes Kind usw.) umfassen. Wesentliche Bestandteile sind: Brandschutzordnung und Alarmplan Eine Brandschutzordnung wird für Kindertageseinrichtungen in einigen Ländervorschriften, a...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.11 Notfallorganisation

2.11.1 Alarmierung Wenn ein Gebäude keine besonderen bauordnungsrechtlichen Schwierigkeiten aufweist (kann z. B. in denkmalgeschützten Altbauten der Fall sein), ist eine automatische Brandmeldeanlage i. d. R. nicht erforderlich. Sinnvoll können aber Rauchmelder sein (ggf. für abgelegene Bereiche auch funkvernetzt), mit denen besondere Risiken überwacht werden können (nicht stä...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.6 Abstellräume

Abstellräume sollten ausreichend vorhanden sein, damit nicht andere Bereiche zugestellt werden müssen (Flure, Technikräume). Sie müssen begehbar bleiben und dürfen nicht überfüllt werden. Elektrische Geräte sollten in Abstellräumen nicht betrieben werden, wenn keine Personen im Raum sind.mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.5 Außen- und Eingangsbereich

Feuerwehrzufahrten müssen freigehalten werden (von Falschparkern, Fahrrädern, Mülltonnen usw.). Mülltonnen, Gerätehäuser u. Ä. sollten möglichst so gestellt werden, dass sie nicht von außerhalb des Geländes erreicht werden können (Brandstiftung!).mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 3 Baulicher Brandschutz

3.1 Kleine Verkaufsräume Für Verkaufsräume, die weder als Sonderbauten noch Verkaufsstätten einzustufen sind, gelten die baulichen Anforderungen nach Landesbauordnungen. D. h. v. a., dass ein solches Ladenlokal (ggf. mit Nebenräumen) eine Nutzungseinheit darstellt, die vom übrigen Gebäude mit Wänden und Decken abgetrennt sein muss, die eine hinlängliche Feuerwiderstandsdauer ...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4 Anlagentechnischer Brandschutz

4.1 Sicherheitsbeleuchtung Verkaufsstätten benötigen grundsätzlich Sicherheitsbeleuchtungen, und zwar in Verkaufsräumen, in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kunden, in Arbeits- und Pausenräumen, in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m², in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, für Hinw...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5 Betrieblicher Brandschutz

5.1 Betriebliche Risiken 5.1.1 Offenes Feuer, Feuerstätten Generell sind nach Verkaufsstättenverordnung das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in Verkaufsräumen und Ladenstraßen verboten. Ausnahmen gelten für Bereiche, in denen Getränke oder Speisen angeboten werden (soweit dort nicht der ausgeweitete Nichtraucherschutz greift). Auf das Verbot muss mit einer geeignete...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Brandschutzaspekte in Verkaufsstätten. Deren besondere Brandrisiken liegen in den spezifischen Bedingungen im Handel begründet: Große Objekte bzw. Brandabschnitte, Waren mit kritischen Eigenschaften wie leichte Entzündbarkeit oder hoher Brandlast, hohe Warenwerte und nicht zuletzt der Aufenthalt einer...mehr

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Brandschutz in Kindertageseinrichtungen

Zusammenfassung Überblick Kindertageseinrichtungen gelten in den Landesbauordnungen der Länder als Sonderbauten, d. h. als "Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung" (nach § 2 Musterbauordnung). Damit sind besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz möglich. Deren Ausgestaltung ist aber im Einzelfall recht unterschiedlich und hängt von der Größe und Art der Einri...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.1 Bauteile und Bauprodukte

Bauteile und Bauprodukte müssen den Anforderungen nach Landesbauordnungen entsprechen. I. d. R. ist das für Planer und Bauausführende selbstverständlich und spielt für den Betrieb einer Einrichtung später keine Rolle mehr. Wichtig ist nur, im Zusammenhang mit Eigenbauleistungen (z. B. durch Eltern) an solche Vorgaben zu denken.mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.3 Treppen

Wegen der sicheren Begehbarkeit sind in Fluchtwegen (auch bei Nottreppen) keine gewendelten Treppenläufe und Spindeltreppen zulässig. Nach Vorgaben der Unfallkassen sollen in Treppenräumen Sicherheitsbeleuchtungen vorgesehen werden (evtl. auch als nachleuchtende Kennzeichnung möglich[1]).mehr

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Brandschutz in Beherbergungseinrichtungen

Zusammenfassung Überblick Nach der im statistischen Bereich gängigen Begriffsdefinition zählen alle Betriebe, die dazu dienen, Gäste im Reiseverkehr zu beherbergen, zu den Beherbergungsbetrieben. Neben der Hotellerie sind das auch alle anderen Arten von Touristenunterkünften, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Gesundheitswesen, soweit sie nicht als Krankenhäuser ge...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.2 Ausführende Bauvorschriften

Weil Kindertageseinrichtungen mit einem eher geringen Risiko der weitaus häufigere Fall sind, existiert keine bundesweit gültige Musterbauvorschrift für diesen Bereich. Es gibt auch nur in einigen wenigen Bundesländern rechtsverbindliche landesweit gültige Brandschutzrichtlinien für Kindertageseinrichtungen (Tab. 1). Im Wesentlichen werden Brandschutzmaßnahmen immer im Einze...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2 Brandschutzorganisation

5.2.1 Verantwortliche Person Nach Verkaufsstättenverordnung muss während der Betriebszeit einer Verkaufsstätte der Betreiber oder ein von ihm bestimmter Vertreter (z. B. Marktleiter, Filialleiter oder Vertreter) ständig anwesend sein. Dieser trägt allgemein die Gesamtverantwortung für den Betrieb und damit auch für die Umsetzung aller relevanten Brandschutzmaßnahmen, wobei Au...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3.4 Vorgaben der Sachversicherer – VdS-Richtlinien

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betreibt in seiner Tochtergesellschaft VdS Schadenverhütung [1] ein eigenes Brandschutzinstitut, das neben Forschungs-, Bildungs- und Prüfaufgaben auch ein umfangreiches Normenwerk für verschiedene Branchen und Bereiche hervorgebracht hat. Für Beherbergungsstätten sind u. a. relevant: VdS 2056 Sicherheitsvorschriften...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / Zusammenfassung

Überblick Kindertageseinrichtungen gelten in den Landesbauordnungen der Länder als Sonderbauten, d. h. als "Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung" (nach § 2 Musterbauordnung). Damit sind besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz möglich. Deren Ausgestaltung ist aber im Einzelfall recht unterschiedlich und hängt von der Größe und Art der Einrichtung sowie de...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.1 Betriebliche Risiken

5.1.1 Offenes Feuer, Feuerstätten Generell sind nach Verkaufsstättenverordnung das Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in Verkaufsräumen und Ladenstraßen verboten. Ausnahmen gelten für Bereiche, in denen Getränke oder Speisen angeboten werden (soweit dort nicht der ausgeweitete Nichtraucherschutz greift). Auf das Verbot muss mit einer geeigneten Kennzeichnung hingewie...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.4 Brandschutzbegehungen

Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch Aufsichtsbehörden sind für Sonderbauten grundsätzlich bundesweit üblich. Kindertageseinrichtungen werden in einigen Bundesländern dabei ausdrücklich mit erfasst, in anderen nur im Einzelfall nach Entscheidung der örtlichen Bauordnungsbehörden. Die relevanten Fristen und Zuständigkeiten sind dabei wie auch die verwendeten Begriffe sehr ...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.3 Selbsthilfekräfte

In besonders großen Verkaufsstätten mit Verkaufsflächen von insgesamt mehr als 15.000 m² müssen entsprechend ausgebildete Selbsthilfekräfte für den Brandschutz bestellt werden. Über die erforderliche Anzahl entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle. Auch die Ausbildung sollte mit der örtlichen Feuerwehr abgestimm...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 5.2.5 Zuständige Behörden

Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle müssen Feuerwehrpläne angefertigt und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Zur Durchführung von Brandschauen s. Tab. 1.mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2 Anforderungen nach Beherbergungsstättenverordnung

2.1 Wo greifen die Beherbergungsstättenverordnungen? 2.1.1 Einstufung von Beherbergungsstätten als Sonderbauten In den Landesbauordnungen aller Bundesländer sind Beherbergungsstätten ab einer Größe von mehr als 12 Gastbetten (NRW und Hessen mehr als 30 Gastbetten) grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft, d. h. als Gebäude besonderer Art und Nutzung. Damit greifen im baurecht...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Beherbergung... / 3.3 Andere Sonderbauvorschriften

Wenn Beherbergungsbetriebe aufgrund ihrer spezifischen Nutzung auch in anderer Hinsicht als Sonderbauten einzustufen sind, z. B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, müssen auch diese Sonderbauvorschriften entsprechend berücksichtigt werden (§ 10 MBeVO).mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.1 Wo greifen die Beherbergungsstättenverordnungen?

2.1.1 Einstufung von Beherbergungsstätten als Sonderbauten In den Landesbauordnungen aller Bundesländer sind Beherbergungsstätten ab einer Größe von mehr als 12 Gastbetten (NRW und Hessen mehr als 30 Gastbetten) grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft, d. h. als Gebäude besonderer Art und Nutzung. Damit greifen im baurechtlichen Verfahren sowie in bautechnischen Dingen best...mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 3 Anforderungen an Beherbergungsstätten aus anderen Vorschriften

3.1 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen in Beherbergungsbetrieben aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Betreiber verpflichtet ist, Anlagen und Geräte, die z. B. aus Bau- und Betriebsvorschriften für den sicheren Betrieb erforderlich sind, in e...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 1.1 Landesbauordnungen – Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten

Als "Kindertageseinrichtungen" gelten Einrichtungen zur vor- und außerschulischen Betreuung und Bildung von Kindern ab (länderspezifisch unterschiedlich) 5 bis 10 Plätzen. Durch die bundesweit durchgängige Einstufung von Kindertageseinrichtungen als Sonderbauten[1] wird den Bauordnungsbehörden die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, besondere Brandschutzanforderungen an Zust...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.7 Feuerlöscher

Die Ausstattung mit Feuerlöschern erfolgt nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Für Kindertageseinrichtungen ist von einer "erhöhten Brandgefährdung" (nach TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" und ASR A2.2 auszugehen, weshalb zu prüfen ist, ob und wie die Grundausstattung mit Feuerlöschern nach ASR A2.2 ggf. aufzustocken ist oder ob ergänzend z. B. in kritischen Bereichen zusät...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.4 Türen

Ausgangstüren In Kindertageseinrichtungen darf im Notfallkonzept davon ausgegangen werden, dass Kinder einer Gefahrenlage nie alleine begegnen, sondern vom Personal verantwortlich angeleitet werden. Deswegen wird akzeptiert, dass Ausgangstüren einer Kindertageseinrichtung so ausgerüstet werden, dass sie zwar von Erwachsenen, nicht jedoch von Kindern geöffnet werden können (um...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.9 Dekorationen, Bastelarbeiten, Kerzen

Für großflächige Dekorationen – egal ob an der Decke, der Wand oder auf dem Fußboden – sollten grundsätzlich nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Textilien können beim Fachhandel (Raumausstatter, Stoffhandlungen) in schwer entflammbarer Ausführung bezogen werden. Außerdem gibt es fertige Lösungen, um Stoffe schwer entflammbar zu machen, z. B. in Textilreinig...mehr