Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Bereitschaft / 1.2 Nationale Ebene

Der allgemeine Teil des TVöD enthält in seinen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften (Abschn. II) Regelungen zu Bereitschaftszeiten (entspricht der arbeitszeitrechtlichen Arbeitsbereitschaft), Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dabei ist sowohl die Arbeitsbereitschaft als auch der Bereitschaftsdienst arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Sie müssen bei de...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / I. Gesetzessystematik

Rz. 2 Das kodifizierte Bestattungsrecht ist überwiegend Landesrecht. Dies liegt an der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung – die Materie ist nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen. Eine Ausnahme enthält in Art. 74 Abs. 1 Nr. 10 GG (konkurrierende Gesetzgebung). Aufgrund dieser Bestimmung hat der Bund das "Gräbergesetz"[1] und zugehörige Verwaltungsvorschriften erlassen. Bun...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / V. Formalia

Rz. 26 Der Beschäftigte kann den Antrag nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L jederzeit und formlos stellen. Insbesondere ist auch keine Frist zu wahren. Auch die Antwort des Arbeitgebers und sogar die Vereinbarung über die Teilzeit sind formfrei möglich. Zu empfehlen ist aber selbstverständlich zumindest das textliche Festhalten der Vereinbarung. Rz. 27 Ebenso formlos kann der Arbeitge...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 4. Verjährung und Verwirkung der Beitragsforderung

Rz. 22 Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Wurden die Beiträge jedoch vorsätzlich vorenthalten, so verjähren die Ansprüche erst in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV. Ausreichen...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Wirtschaftliche Vereine

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vereine, deren Satzungszweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, bezeichnet man als wirtschaftliche Vereine (s. § 22 Satz 1 Halbsatz 1 BGB, Anhang 12a). Für Zwecke der Abgrenzung zum nichtwirtschaftlichen Verein (Idealverein) ist allein auf den entsprechenden Satzungszweck abzustellen. Besteht der Hauptzweck eines Verei...mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / B. Voraussetzungen der Umlage

Rz. 2 Die Voraussetzungen der Teilnahme am Umlageverfahren ergeben sich nunmehr aus § 1 Abs. 1 und 2 AAG. Hiernach nehmen am Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft/Mutterschaft (U2) alle Arbeitgeber – unabhängig von ihrer Betriebsgröße – teil. Von dieser Teilnahme am Ausgleichsverfahren U2 sind nur ganz wenige Fälle ausgenommen (§ 11 Abs. 2 AAG). Dagegen ist das Ausgleichsv...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Risiken einer Fehleinschätzung

Rz. 772 Die Risiken einer Fehleinschätzung des Status des Mitarbeiters sind in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht immens. Wurde etwa von einem freien Mitarbeiterverhältnis ausgegangen, liegt aber in Wirklichkeit ein Beschäftigungsverhältnis vor, sind nachträglich die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu leisten. Der Arbeit...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihrer Eintrittspflicht abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandlung, die Maßn...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 137 Die sachliche Zuständigkeit zur Beantragung des ENZ ist in § 34 IntErbRVG geregelt. Danach ist gem. § 34 Abs. 4 IntErbRVG das Amtsgericht als Nachlassgericht ausschließlich zuständig zur Beantragung. Eine Besonderheit galt bei der Beantragung in Baden-Württemberg: In Württemberg nahm der Bezirksnotar gem. Art. 73 ff. AGBGB und in Baden der Notar gem. § 33 LFGG die Au...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / R. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 112 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[332] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[333] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut,[334] welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet. Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei zwei Gruppen von BgA können Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG vorliegen: Gruppe 1: BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Landesbanken, Sparkassen, sonstige rechtsfähige AöR). Diese werden im Grundsatz den Kap-Ges gleichgestellt. Gruppe 2: BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB BgA von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die als ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geld-Kap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkapital kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZ...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 22 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[18] die dringenden Belange können nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderungen des UStG durch das StÄndG 2...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Zeitobergrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 47 Die auf den ersten Blick nicht recht zueinander passenden, verschiedenen zeitlichen Obergrenzen von entweder drei Monaten oder siebzig Arbeitstagen sind tatsächlich zwei verschiedene Fallvarianten. Die zuständigen Spitzenverbände der Sozialversicherung haben mit Billigung der wohl überwiegenden Auffassung im Schrifttum lange Zeit die Drei-Monats-Grenze nur dann angewa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Anwendbarkeit von Tarifverträgen

Rz. 1454 Man unterscheidet Tarifverträge nach ihrem Regelungsgegenstand[3391] und nach ihren Parteien.[3392] [3393] Eine Tarifbindung entsteht kollektivrechtlich grundsätzlich dadurch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder im Arbeitgeberverband bzw. in der Gewerkschaft sind[3394] oder dass der einschlägige Tarifvertrag gemäß § 5 TVG durch das Bundesministerium für Arbe...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Durchführung des statusbezogenen Anfrageverfahrens

Rz. 1425 Bestehen Zweifel an der zutreffenden Statusbeurteilung des Mitarbeiters, kann sich der Arbeitgeber letztlich nur durch Einschaltung der Sozialversicherungsträger vor nachträglichen Beitragszahlungen wirksam schützen. Dabei bietet sich v.a. die Einleitung eines statusbezogenen Anfrageverfahrens gem. § 7a SGB IV [3316] an, das auch nach Beendigung des Beschäftigungsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede; keine Rückbeziehung des Gesellschaftsvertrages bzw des Ein- und Austritts von Gesellschaftern

Rn. 69 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der steuerliche Gewinn- oder Verlustanteil eines Gesellschafters richtet sich grundsätzlich nach dem vertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel: s Rn 68. Einer rückwirkenden Änderung einer praktizierten Gewinnverteilung steht der Grundsatz der Unabänderlichkeit des verwirklichten Einkünfteerzielungstatbestandes entgegen: s Weber-Gre...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / III. Die Bedürftigkeit

An dieser Stelle sprechen wir von den sog. subjektiven Voraussetzungen der Beratungshilfe. Die subjektiven Voraussetzungen zur Gewährung von Beratungshilfe betreffen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG wird Beratungshilfe dann gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und ...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) geregelt. Sie sichert das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus einer Arbeitslosigkeit ergibt. Die Versicherung finanziert sich gem. § 340 SGB III u.a. über die Beiträge und über Mittel des Bundes (siehe dazu auch § 363 SGB III). Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte besteh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) § 2 Versorgungsberechtigte

Rz. 683 Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer nach § 159 VVG das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Dieses Widerrufsrecht wird durch Eintritt der Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG nicht berührt. Auch wenn der Widerruf des Bezugsrechts nach § 1b Abs. 2 BetrAVG unzulässig ist, berührt das seine Wirksamkeit im Versicherungsverhältnis nicht.[1621] Entscheidend für die Stell...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / A. Teilzeitanspruch im öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Diese Tarifverträge sehen u.a. Sonderregeln zur Beschäftigung in Teilzeit vor. Rz. 2 § 11 TVöD und § 11 TV-L sind wortlautidentisch. Sie lauten: §...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / IX. Revision/Sprungrevision

Rz. 49 Gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 S. 1 VwGO (Normenkontrollsachen) steht den Beteiligten die Revision an das BVerwG zu, wenn das OVG oder das BVerwG (auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung) sie zugelassen hat. Nach § 132 Abs. 2 VwGO ist die Revision zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / 1. Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren

Rz. 13 Der Anspruch wegen Betreuung eines Kindes besteht ausdrücklich nur dann, wenn das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Rz. 14 Dagegen enthält der Wortlaut des § 11 Abs. 1 lit. a TVöD keinen Hinweis darauf, dass es sich bei dem betreuten Kind notwendigerweise um ein eigenes leibliches Kind des Angestellten handeln muss. Ohnehin sind Adoptivkinder leiblichen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Gleichstellung

Rz. 13 Am 1.5.2015 ist die Neufassung des "Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes" (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bundesverwaltung. Die bisherigen Maßnahmen und Anfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass vom 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / K. Weiterführende Informationen zur MPU

Rz. 247 Für weitere Informationen zur MPU, zur möglichen Vorbereitung und zur Klärung erster wichtiger Fragen sei an dieser Stelle auf die Broschüre "Informationen zur MPU" der BASt verwiesen: https://www.bast.de/DE/Publikationen/Medien/MPU/MPU.html?nn=1838120 . [87] Rz. 248 Zudem kann auf den Internetseiten des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der offizielle ...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zweckbetriebe i. S. von § 68 AO

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im AEAO zu § 68 AO TZ 1 (s. Anhang 2) wird u. a. klargestellt, dass die dort genannte beispielhafte Aufzählung von Zweckbetrieben ohne nähere Prüfung des § 65 AO (s. Anhang 1b) kraft gesetzlicher Vorschrift als Zweckbetriebe zu behandeln sind (s. BFH-Urteil vom 19.01.1995, BStBl 1995 Teil II S. 446 und BFH-Urteil vom 04.06.2003, BStBl 2004 T...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1375 Nicht nur persönliche Gründe, wie beispielsweise der Wunsch nach Freistellung für die Pflege eines Angehörigen, einer verlängerten Betreuungszeit für Kinder über die im Bundeselterngeld- und ElternzeitG geregelten Zeiten hinaus, eine fehlende Betreuungsmöglichkeit für Kinder, z.B. bei mehrmonatiger Schließung der Kitas, die Wahrnehmung von Ehrenämtern, insbesondere ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 251 Das zum 6.7.2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) dient der Durchsetzung des Gebotes der Entgeltgleichheit [516] zwischen Männern und Frauen (§ 1 EntgTranspG) und verbietet unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligungen wegen des Geschlechts (§ 3 EntgTranspG). Gesetzgeberisches Ziel ist es, durch die Schaffung von Entgelttransparenz die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Finanzielle Absicherung

Rz. 21 Hinsichtlich der finanziellen Absicherung von werdenden und gewordenen Müttern ist danach zu unterscheiden, woraus sich das Beschäftigungsverbot ergibt. Rz. 22 Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Gesetzliche Aufgabenzuweisung, Art der Leistung und öffentlich-rechtlicher Benutzungszwang

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bereits der RFH (s Gutachten des RFH v 09.07.1937, RStBl 1937, 1306) hat nur solche Leistungen einer jur Pers d öff Rechts als Ausübung hoheitlicher Tätigkeit klassifiziert, die ihr "eigentümlich und vorbehalten" sind. Dieser Definition ist der BFH in ständiger Rspr gefolgt (zB s Urt des BFH v 21.11.1967, BStBl II 1968, 218). Kennzeichnend f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" definiert. Zu den ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 807 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 21 Ausblick / II. Zwischenbilanz

Rz. 4 Darüber hinaus gibt es ebenfalls als Resultat der Reformbemühungen ein Informationsportal bei der BASt. Dieses ist unter www.bast.de/mpu zu erreichen. Zudem hat die BASt eine umfangreiche Broschüre rund um das Thema MPU entwickelt. Auch das BMDV hat einen Flyer[2] entworfen, der erste Fragen zur MPU beantworten soll. Sowohl die Broschüre als auch der Flyer sind kostenf...mehr