Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 160 Beteiligung und Beiladung

Rz. 1 § 160 FGO ermöglicht gesetzliche Sonderregelungen für die Beteiligung am Verfahren und die Beiladung, wenn der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten durch Bundes- oder Landesgesetz eröffnet worden ist. Die Vorschrift erlaubt damit Abweichungen von den in §§ 57 und 60 FGO vorgesehenen Bestimmungen. Das gilt insb. für solche ...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / VII. E-Mail-to-Fax-Verfahren mit eingescannter Unterschrift – Ersatzeinreichung

Rz. 65 Vorsicht ist auch bei der Übermittlung eines Schriftsatzes bei E-Mail-to-Fax-Verfahren im Rahmen einer Ersatzeinreichung i.S.d. § 130d S. 2 ZPO bzw. § 5 ERVV geboten. Rz. 66 Zitat "1. Eine im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermittelte Berufungsbegründungsschrift genügt den gesetzlichen Formanforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift grundsätzlich nicht, wenn sie ledigli...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / C. Einreichung elektronischer Dokumente

Rz. 6 Die Einreichung elektronischer Dokumente ist seit dem 1.1.2018 in § 32a StPO geregelt, der § 41a StPO ersetzt und weitgehend § 130a ZPO [4] entspricht. § 32a StPO regelt dabei weder die justizinterne Kommunikation noch die ausgehende Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Angesprochen ist hier lediglich die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Rz. 7 Zitat § 32a St...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das ersetzende Scannen zielt darauf ab, nach dem erfolgreichen Erstellen und Archivieren eines Scanprodukts aus einem Originaldokument das Originaldokument zu vernichten. Das ersetzende Scannen hat rechtlichen Grundsätzen zu genügen und kann nur angewendet werden, wenn rechtliche Aufbewahrungspflichten durch das Scanprodukt erfüllt werden und eine Vernichtung des Origi...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / VI. RA signiert extern, Mitarbeiter bereitet vor und versendet aus beliebigem Postfach

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / B. Methoden der Verschlüsselung von Nachrichten

Rz. 6 ▓ Verschlüsselung von E-Mails Werden E-Mails vom Absender zum Empfänger versendet, geschieht dies im Internet ohne besondere Vorkehrung, sofern also keine eigene Verschlüsselung erfolgt, grundsätzlich unverschlüsselt. Dabei werden die E-Mails von Server zu Server weitergeleitet und können auf diesen Servern durchsucht, evtl. verändert und nach beliebigen Stichworten aus...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / I. Hintergrund und Ziel der gesetzlichen Regelung

Bereits seit dem 12.8.2021 besteht für Geschäftsführer (GF) und Vorstände von GmbH, Aktiengesellschaften und SE die gesetzliche Möglichkeit, eine Auszeit von der Organstellung bei Vorliegen bestimmter persönlicher Lebensumstände zu nehmen. § 38 Abs. 3 GmbHG = Begründung eines grundsätzlichen Anspruchs auf temporäre Befreiung der Organe von ihren Organpflichten: Mit Einführung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung (ab 1980)

Rz. 10 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 aus § 4 Nr. 9 UStG 1973 übernommen worden. Gegenüber der damaligen Regelung waren die Umsätze, die unter Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) fielen, aus der Steuerbefreiung herausgenommen worden. Für die Befreiung bestand kein Bedürfnis, da es sich um Umsätze im Unternehmerbereich handelte, sodass grundsätzlich ...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / aa) Erstinstanzliche Verfahren vor einem OLG, LAG, OVG/VGH oder LSG sowie vor einem obersten Gerichtshof des Bundes

Rz. 14 Die Terminsgebühr ist nicht gesondert geregelt. Sie bestimmt sich vielmehr gem. Vorbem. 3.3.1 VV nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Ihre Höhe beläuft sich gem. Nr. 3104 VV auf 1,2 und in den Fällen der Nr. 3105 VV auf 0,5. Eine 1,5-Terminsgebühr (Nr. 3210 VV) kommt auch dann nicht in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren vor einem obersten Gerichtshof stattfindet.[2]...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / aa) Erstinstanzliche Verfahren vor einem OLG, LAG, OVG/VGH oder LSG sowie vor einem obersten Gerichtshof des Bundes

Rz. 8 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nicht nach Teil 3 Abschnitt 1 VV (also nach den Nrn. 3100 ff. VV). Die Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr nach Nr. 3300 Nr. 3 VV. Für die Verfahren vor einem OVG/VGH oder LSG ist diese Regelung an sich überflüssig, weil sich ...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / I. Überblick

Rz. 1 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011[1] in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Gebührentatbestände im RVG geschaffen worden. Rz. 2 Richtet sich das Verfahren gegen ein Land, ist in erster Instanz in der ordentlichen ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / II. Abrechnung mit der Staatskasse

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse. Soweit er durch ein Gericht des Landes beigeordnet worden ist, erhält er die Vergütung aus der Landeskasse; soweit er durch ein Gericht des Bundes beigeordnet worden ist, aus der Bundeskasse. Rz. 18 Nach Eintritt der Fälligkeit hat de...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 69 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Klage für zulässig erachtet. Die Klägerin war als Eigentümerin der beschädigten Einrichtungen Inhaberin des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs und als solche prozess-führungsbefugt. Dass die Verwaltung des fraglichen Autobahnabschnitts gemäß Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 66 Voraussetzung für die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten Zuwendungen von Gegenständen (Sachzuwendungen) an das Personal ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. S. dazu Rz. 36a und Rz. 36b. Arbeitskleidung und -mittel: nicht steuerbare Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse, wenn es sich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.9 Privilegierungstatbestände

Rz. 30 Die §§ 55a und 55b GewO nennen einzelne Privilegierungstatbestände, unter deren Voraussetzungen der Gewerbetreibende keiner Reisegewerbekarte bedarf. Bei gemischten Tätigkeiten ist hinsichtlich der Frage, ob eine Reisegewerbekarte erforderlich ist oder nicht, auf den Schwerpunkt der Leistung abzustellen. Wird nach § 55a bzw. § 55b GewO keine Reisegewerbekarte benötigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 6.2.2 Einschränkungen

Hinsichtlich einer Speicherung von auf Grundlage des § 20a IfSG erhobenen Gesundheitsdaten von Beschäftigten ist zu beachten, dass nicht der Impfnachweis selbst gespeichert werden darf, sondern lediglich die Information, dass ein gültiger Nachweis erbracht wurde und ggf. das Ablauf-/ Enddatum dieses Nachweises. Das Kopieren, Einscannen oder Aufbewahren des Nachweises ist unz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 3.2 Krankheiten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht, sich "krank zu melden", wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann. Hierbei hat der Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, welche gesundheitlichen Gründe dies im Detail sind. Er kann lediglich eine den Krankenzustand bestätigende Bescheinigung eines Arztes (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verlangen. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.8 Gebietskörperschaften

Rz. 59 Die Gebietskörperschaften Bund und Länder stellen juristische Personen des öffentlichen Rechts dar (Rz. 54f.), für welche als juristische Personen gleichfalls die Regelung des § 27a Abs. 1 S. 2 UStG gilt. Bei den Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder besteht allerdings eine weitere Möglichkeit zur Erlangung einer eigenen USt-IdNr. für einzelne Organisationse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 8 § 27a UStG regelt die Einzelheiten der Zuteilung der deutschen USt-IdNrn und einiger weiterer mit dieser Nummer zusammenhängender Fragen. Dieser besonderen "Steuernummer" (Rz. 14) bedarf der Unternehmer ausschließlich zur Teilnahme am umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkt; sie ist vom Unionsgesetzgeber als Bestandteil eines Kontrollmechanismus grenzüberschreitend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Antragserfordernis

Rz. 29 Allgemein gilt, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 35), dies gilt grundsätzlich nur für die Steuernummer. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine USt-IdNr. auf Antrag hin vom BZSt erteilt; die Erteilung dieser Nummer ist gebührenfrei. Der Antrag unterliegt dabei keinen besonderen Formerford...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / I. "Bundes-Folgeländer" bei der Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Abweichungsgesetzgebung bei der Grundsteuer obliegt dem Landesgesetzgeber. Ohne eigenen Gesetzgebungsakt besteht Vollidentität mit dem Bundesrecht. Die Länder, die derzeit (s. Rz. 18) bei der Grundsteuer abweichungslos dem Bundesgesetz folgen ("Bundes-Folgeländer") sind: Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg-Vorpomm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ob eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art 105 Abs 2 S 1 GG für die Einführung der Energiepreispauschale besteht, könnte zweifelhaft erscheinen (Bergan, DStR 2022, 1017, 1019). Nach Art 105 Abs 2 S 1 GG Alt 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / B. Übernahme der Bundes-Grundsteuer durch die Mehrheit der Länder

I. "Bundes-Folgeländer" bei der Grundsteuer Rz. 16 [Autor/Stand] Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Abweichungsgesetzgebung bei der Grundsteuer obliegt dem Landesgesetzgeber. Ohne eigenen Gesetzgebungsakt besteht Vollidentität mit dem Bundesrecht. Die Länder, die derzeit (s. Rz. 18) bei der Grundsteuer abweichungslos dem Bundesgesetz folgen ("Bundes-Folgeländer") sind...mehr

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Föderalisierung der Grundsteuer

Schrifttum: Altemeier, Grundsteuerreform – Lösung der Probleme aus Sicht eines Bewertungspraktikers, DStZ 2021, 382; Arning, Das Niedersächsische Grundsteuergesetz im Bund-Länder-Vergleich, NdsVBl 2022, 33; Bahn, Bayerisches Grundsteuergesetz im Lichte der Steuergerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit, NWB 2022, 1484; Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Reichweite der landesgesetzlichen Abweichungskompetenz

Rz. 6 [Autor/Stand] Um die Reichweite möglicher Abweichungen der Länder bei der Grundsteuer abschätzen zu können, ist an dieser Stelle ein kurzer Blick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen erforderlich (eingehend dazu VerfR GrStG Rz. 6 ff.), zumal insoweit partiell Dissens besteht.[2] Nur im Verfassungsvergleich vor und nach der Grundgesetz-Änderung vom 15.11.2019 "über...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / 1. Abweichungsbefund

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Föderalisierung der Grundsteuer in Deutschland schreitet fort. Die abweichungswilligen Länder füllen den verfassungsrechtlichen Rahmen landesgesetzlich aus. Nach der Grundsteuerreform ist vielfach vom "Flickenteppich" in den Ländern[2] die Rede[3] oder – neutraler formuliert – von der neuen "Diversität der Steuerart".[4] Die Ursache und die verfassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Fortbestehende Abweichungsbefugnis

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Nichtabweichung in den genannten Ländern ist der aktuell geltende Ist-Stand. Das Recht der jeweiligen Länder vom Bund abzuweichen, besteht aber fort und kann jederzeit neu ausgeübt werden. Der aktuelle Verzicht auf eine abweichende Landesgesetzgebung bindet die Länder nicht dauerhaft. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und der aktuelle Gesetzgeber ve...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / II. Abweichungsfolgen und demokratische Verantwortung

Rz. 5 [Autor/Stand] Für unternehmerische wie private Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in mehreren Ländern ist die Föderalisierung der Grundsteuer mit unterschiedlichen Landesregelungen eine Herausforderung, die mit erhöhtem Steuerdeklarationsaufwand und gesteigerten Befolgungskosten verbunden ist. Die Abkehr von der einheitlichen Bemessung der Grundsteuer und ihrer verf...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / I. Abweichungsbefugnis für das Grundsteuerverfahren

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Abweichungsbefugnis des Landesgesetzgebers erstreckt sich auch auf das Grundsteuerverfahrensrecht (s. auch zum Folgenden VerfR GrStG Rz. 13 m.w.N.). Grundlegende Abweichungen zeigt allein das hessische Landesrecht, das bei der Grundsteuer künftig statt der dreistufigen Festsetzung mit Grundstückswert, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / V. Abweichungen bei den Steuermesszahlen

Rz. 25 [Autor/Stand] Das föderale Bild wird vervollständigt durch Länder, die bei der Grundstücksbewertung dem Bundesgrundsteuerrecht insgesamt folgen, aber punktuelle Abweichungen bei der Steuerberechnung vorsehen. Die Länder Saarland und Sachsen weichen nur punktuell vom Bundesrecht ab, indem sie ausschließlich landespezifische Steuermesszahlen festlegen. Durch abweichende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerpflicht (§ 119 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 119 EStG regelt die StPfl der Energiepreispauschale und die Erfassung der Energiepreispauschale als Einnahme im VZ 2022 (vgl BMF FAQs EPP VIII.1. (Stand 20.07.2022)). Da § 2 Abs 1 EStG die sieben Einkunftsarten abschließend auflistet (vgl Musil in H/H/R, § 2 EStG Rz 66 (Januar 2019)), ist eine Steuerbarkeit der Energiepreispauschale nur da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / 2. Aufgaben dieser Kommentierung

Rz. 4 [Autor/Stand] Angesichts der vielfach konstatierten "Rechtszersplitterung" im neuen Grundsteuerrecht (s. VerfR GrStG Rz. 11) soll diese Kommentierung zur "Föderalisierung der Grundsteuer" dem Gesamtüberblick und der systematischen Orientierung des Rechtsanwenders dienen. Zwischen den Verfassungsvorgaben und der landesgesetzlichen Ausgestaltung bietet diese Kommentierun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Keine Fernwirkung auf die Verwaltungskompetenz

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Verwaltungskompetenz für die Grundsteuer liegt beim Land und der Gemeinde (s. VerfR GrStG Rz. 16). Abweichende Länder wie Hamburg schließen sogar die Anwendbarkeit von Rechtsverordnungen des Bundes als administrative Rechtsetzung für die Grundsteuer B und C aus (§ 11 Abs. 3 LGrStG Hamb.; zu dieser Sicherung eines "souveränen Kompetenzzugriffs" s. LGr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Mehrstufiges Grundsteuer-Verfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 32 [Autor/Stand] Das Grundsteuer-Verfahren ist im Bund und 15 Ländern dreistufig ausgestaltet[2]: In der ersten Stufe erlässt das Lage-Finanzamt[3] den sog. Grundsteuerwertbescheid (§ 219 BewG) und darauf aufbauend als Folgebescheid (§ 171 Abs. 10 AO) den sog. Grundsteuermessbescheid (§ 16 GrStG). Auf der dritten Stufe erlässt (abgesehen von den Stadtstaaten)[4] die Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / 1. Bundesverfassungsrechtlicher Rahmen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Abweichungsgesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers wird allein durch höherrangiges Recht limitiert. Dabei setzt die Verfassung des Bundes der liegenschaftsbezogenen Besteuerungsgewalt einen "zurückhaltenden Rahmen".[2] Das gilt auch und gerade für die Grundsteuer (zum Belastungsgrund s. Rz. 21). Mit der verfassungsrechtlichen Einführung der Abw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. 2Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / I. Konzeptionelle und punktuelle Abweichungen in den Ländern

Rz. 20 [Autor/Stand] Entsprechend der verfassungsrechtlichen Reichweite der Abweichungsbefugnis (s. Rz. 6 ff.) reichen materielle Abweichungen durch die Landesgesetzgebung von alternativen Bewertungsmodellen zur Besteuerung des Grundvermögens (s. bereits Rz. 1 sowie 24) hin bis zu nur punktuellen Abweichungen bei den Steuermesszahlen (s. Rz. 25). Soweit das Land von der Abwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / V. Teilabweichung oder Vollregelung

Rz. 15 [Autor/Stand] Abweichungen vom Bundesrecht bedeutet vom Wortsinn her, dass der Landesgesetzgeber eine inhaltlich mit dem Bundesrecht nicht identische Regelung trifft. Ob der Landesgesetzgeber zudem das Bundesrecht als Landesrecht inhaltsgleich wiederholen darf, bleibt umstritten (dagegen allg. VerfR GrStG Rz. 7).[2] Das verfassungsrechtliche Risiko wiederholenden Land...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Katalog des § 52 Abs. 2 AO

Tz. 29 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Unter dem in Nr. 25 des § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b) angeführten Begriff "bürgerschaftliches Engagement" versteht man eine freiwillige, nicht auf das Erzielen eines persönlichen materiellen Gewinns gerichtete und auf die Allgemeinheit hin orientierte, kooperative Tätigkeit. Die Anerkennung der "Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / IV. Besonderheiten beim Rechtsschutzverfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 34 [Autor/Stand] Schließlich kann auch der Rechtsschutz landesgesetzlich speziell geregelt werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG darf freilich nicht eingeschränkt werden. Im dreistufigen Verwaltungsverfahren (s. Rz. 32) verläuft der Rechtsschutz in traditionellen Bahnen außergerichtlich und gerichtlich (zum Rechtsschutz im dreistufigen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr