Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA / FASt und Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Rekordgewinne trotz Krisenumfeld, doch nahezu durchschnittlich nur 1 % Ertragsteuerlast im Reedereigewerbe – wie kann das steuerlich sein? Praktische Besonderheiten liefert hierbei die ertragsteuerliche Sondernorm zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG. A...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / V. Fazit

Der vorstehende Beitrag fußt in wesentlichen Teilen auf einem aktuellen Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema "Besonderheiten bei der Besteuerung deutscher Reeder". Der Bericht befasst sich insoweit mit den steuerlichen Vorteilen, die deutsche Reeder im Vergleich zu Unternehmen anderer Branchen haben. Es werden spezifische Rege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.2 Unechte Rückwirkung

Rz. 88 Eine unechte Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet.[1] Die belastenden Rechtsfolgen einer Norm treten in diesem Fall erst nach ihrer Verkündung ein; sie werden aber tatbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.1 Echte Rückwirkung

Rz. 80 Eine echte Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") liegt vor, wenn eine Rechtsnorm nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift. Die echte Rückwirkung ist, weil das Vertrauen des Einzelnen auf den Bestand und das Bestehenbleiben einer Rechtslage verletzt wird, grundsätzlich mit der Verfassung unvereinbar. [1] Dies ist insbesondere der Fall...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Unter dem Begriff Kontenabruf verbirgt sich der in § 24c KWG i.V.m. § 93 Abs. 7 bis 10 sowie § 93b AO geregelte, automatisierte Abruf von Kontoinformationen. Hierbei ersucht die Behörde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), bei den Kreditinstituten Informationen über Konten und Depots abzurufen, u.a. Kunden- oder Depotnummer sowi...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4 Ertragsteuerinformationsbericht nach dem HGB

Rz. 53 Ziel des nun im Rahmen des BEPS-Aktionsplans über die geänderte EU-Bilanzrichtlinie geforderten Ertragsteuerinformationsberichts soll es sein, eine informierte öffentliche Debatte darüber zu ermöglichen, ob multinationale Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind.[1] Dabei wird erneut der Weg über eine weitere notwendig...mehr

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Zukünftige Nullsteuersatzen... / [Ohne Titel]

Thomas Rennar[*] Die gegenwärtige Inflationslage und der damit einhergehend massive Preisanstieg für Waren und Dienstleistungen verstärkt auch den politischen Druck zur Einführung einer umsatzsteuerlichen Nullsteuersatzentlastung auf Lebensmittel als alltägliche Bedarfsmittel. Der Deutsche Bundestag hat die Interessenlage daher kürzlich vor dem Hintergrund der modifizierten M...mehr

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Zukünftige Nullsteuersatzen... / IV. Fazit

Die gegenwärtige Inflationslage und der damit einhergehend massive Preisanstieg für Waren und Dienstleistungen hat auch den politischen Druck zur Einführung einer umsatzsteuerlichen Nullsteuersatzentlastung auf Lebensmittel als alltägliche Bedarfsmittel verstärkt. Der Deutsche Bundestag hat dieses daher auch kürzlich vor dem Hintergrund der modifizierten MwStSystRL aufgegrif...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Zukünftige Nullsteuersatzen... / II. Unionsrechtliche Nullsteuersatzentlastung auf Nahrungsmittel

Fast unbemerkt änderte die Europäische Kommission kürzlich die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL). Seitdem ist ein Nullsteuersatz auf alle lebensnotwendigen Güter, wozu auch Lebensmittel gehören, unionsrechtlich möglich. Daraufhin wurden bereits in Politik, Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaft Stimmen für und gegen einen Nullsteuersatz bei Grundnahrungsmitteln la...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 15. Vertragliche Unterhaltsansprüche

Rz. 452 Bis zum 31.8.2009 wurden vertragliche Unterhaltsansprüche über §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 ZPO mit dem 3,5fachen Jahresbetrag der geforderten Leistung bewertet, da § 42 GKG a.F. nur für gesetzliche Unterhaltsansprüche galt. Nach Inkrafttreten des FGG-RG zum 1.9.2009 sollten auch die vertraglichen Unterhaltsansprüche (§ 112 Nr. 3 i.V.m. § 266 Abs. 1 FamFG)...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 170 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[113] Rz. 171 Bei dieser S...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 236a wurde als Übergangsregelung zu § 37 durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ins SGB VI eingefügt. Die Vorschrift sollte gemäß Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 ursprünglich am 1.1.2000 in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde allerdings zunächs...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 11 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 18 Eine Altersrente für Frauen (§ 237a) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3).[1] Die in § 34 Abs. 2 und (i. d. F. bis 31.12.2022...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 181, der die Regelungen in § 1402 RVO und § 124 AVG ablöst, regelt die Berechnung der Beiträge und bestimmt, wer sie zu tragen hat, während § 8 Abs. 2 festlegt, wer nachzuversichern ist. Besondere Regelungen für die Nachversicherung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung vor dem 1.1.1992 sowie für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet enthalten die §§ 277 ff. Die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 21 Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) kann grundsätzlich sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. zu § 34 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 30 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) aus a...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.1 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 7 Neben dem Bezug einer Regelaltersrente als Vollrente wegen Alters können Versicherte unbegrenzt hinzuverdienen; eine Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) auf die Altersrente findet somit grundsätzlich nicht statt. Abweichend von diesem Grundsatz könnte sich ein Hinzuverdienst aufgrund der in § 97a enthaltenen Anrechnungsregelung allerdings ...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 7 Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Vorliegen der in § 38 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grund...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 17 Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer Altersrente für la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.1 Zusätzliche Beitragszahlung

Rz. 2 Die Möglichkeit eines Ausgleichs der durch die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente bedingten Rentenminderung ist zusammen mit der versicherungsrechtlichen Absicherung der Altersteilzeitarbeit zu sehen. Sie ist aber nicht auf diese Fallkonstellation beschränkt. Über die Möglichkeiten nach dem Altersteilzeitgesetz hinaus gibt Abs. 1 die Möglichkeit, eine zu erw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.3 Betriebssteuer

Rz. 86 Der Gedanke einer Betriebssteuer ist besonders in den ersten Jahren nach der Währungsreform eingehend erörtert worden. Ein im Jahr 1948 eingesetzter "Betriebssteuer-Ausschuss" hat drei Modelle aufgezeigt (vgl. StuW 1949, 929ff.). Ein Modell sah vor, die Doppelbelastung für Körperschaftsgewinne auf alle betrieblichen Gewinne auszudehnen, auch soweit sie von Einzelunter...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückwirkende Anwendung der durch ErbStAnpG 2016 geänderten Regelungen der §§ 13a, 13b ErbStG ab dem 1.7.2016 nicht verfassungswidrig

Streitig ist, ob die im ErbStAnpG 2016 vorgesehene rückwirkende Anwendung verfassungswidrig ist. Das FG München entschied: Ab dem 1.7.2016 ist bei der ErbSt keine Steuerpause unter dem Gesichtspunkt eingetreten, dass es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, das ErbStAnpG 2016 rechtzeitig zu verabschieden. Die im ErbStAnpG 2016 angeordnete echte Rückwirkung in Bezug auf die neu...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.7 Was das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz regelt

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) [1] ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution = ADR) über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU). Das Gesetz bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E II Erläuterungen zur Hono... / d) Erfolgsvergütungen

Rz. 44 Mit Entscheidung vom 12. 12. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise die Verfassungswidrigkeit des Verbots für Rechtsanwälte gem. § 49b Abs. 2 BRAO verkündet (BVerfG, Beschluss v. 12. 12. 2006, 1 BvR 2576/04). Das BVerfG hat im Leitsatz Folgendes entschieden: "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes "quota litis" ist mit Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hinweisgeberschutz im öffen... / 1 Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSch-RL – auch „Whistleblower – RL“) in deutsches Recht hätte bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen; im Hinblick auf diesen Verstoß ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Ein Entwurf der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungsbericht / Zusammenfassung

Begriff Der Rentenversicherungsbericht ist jährlich von der Bundesregierung zu erstellen und muss den gesetzgebenden Körperschaften, d. h. Bundestag und Bundesrat, bis Ende November eines Jahres zugeleitet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Erstellen des Rentenversicherungsberichts durch die Bundesregierung regelt § 154 SGB VI.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, zfs Aktuell / 2.1 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Am 13.6.2023 ist das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und Änderung des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes v. 8.6.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden (BGBl I Nr. 147). Das Gesetz ist in großen Teilen am 14.6.2023 in Kraft getreten. Es begrenzt die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630. Dazu sieht es einen Verzicht auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Notarielle Prüfpflichten im Grundbuchverkehr

Rz. 138 Nach § 15 Abs. 3 S. 1 GBO sind die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird (§ 15 Abs. 3 S. 2 GBO). Das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / IV. Die Reform des Stiftungsrechts zum 1.7.2023

Rz. 17 Die Finanzverwaltung und die Stiftungsbehörden prägen durch ihre Wertungen und Entscheidungen in der Praxis das Stiftungsrecht ganz wesentlich mit. Dabei sollten wir nicht verkennen, dass es hier um Recht geht. Wo also finden sich die Rechtsgrundlagen? Neben dem BGB , das die privatrechtliche Stiftung näher behandelt, wirkt der Bundesgesetzgeber über das Steuerrecht wes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 1 Rechnungs­abgrenzungsposten

In der Bilanz werden betrieblich bedingte Darlehensschulden als Verbindlichkeit passiviert. Ist der dem Schuldner ausgezahlte Betrag niedriger als der Betrag, den er zurückzahlen muss, ist die Verbindlichkeit mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag, der aus Finanzierungskosten wie Agio, Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Der Bundestag hat am 11.5.2023 ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16.6.2023 gebilligt. Mit dem Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformati...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz

Zusammenfassung Nun ist es offiziell: Beschäftigungsgeber müssen in Kürze interne Meldestellen einrichten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches bald verkündet und voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird. Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Im Bundesrat erzielte der z...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.11 Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen

Rz. 26 Die Regelungen über die Belastungsgrenze sollen einerseits für die soziale Ausgewogenheit der Zuzahlungspflicht sorgen; andererseits muss sichergestellt sein, dass die beabsichtigte Steuerungswirkung hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat der Gesetzgeber den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach Abs. 5 einmali...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.15 Bewertung der ASV (Abs. 9)

Rz. 80 Mit der ASV ist ein neuer Versorgungsweg beschritten worden, der umfangreiche spezifische gesetzliche Regelungen, insbesondere zu den Zugangsvoraussetzungen, der Ergänzung und Weiterentwicklung der Kataloge und der Liste nach Abs. 1 sowie zur Vergütung und Abrechnung der Leistungen, zur Folge hat. Der Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) hatte sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.6 Vergütung und Abrechnung der Leistungen (Abs. 6)

Rz. 53 Die Vergütungssystematik der ASV ist eine in den Abs. 6 bis 9 geregelte bereichsspezifische Besonderheit (Blöcher, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 116b Rz. 86). Angestrebt wird ein dreiseitiger Normenvertrag auf Bundesebene (Köhler-Hohmann, in: jurisPK-SGB V, § 116b Rz. 124). Rz. 54 Die Leistungen der ASV werden nach Abs. 6 unmittelbar von der Krankenkasse vergütet, bei der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 4 Ermäßigung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 15 Abs. 5 GrStG wird die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler i. S. d. des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind. Die Ermäßigung der Steuermesszahl für bebaute Grundstücke mit aufstehenden Baudenkmälern nach § 15 Abs. 5 GrStG erfolgt unabhä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ehegattenwahlrecht bei rückwirkender Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Leitsatz Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis). Sachverhalt Die Klägerinnen lebten seit dem 5.8.2006 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Am 8.5.2020 gaben sie eine Erklärung zur Überführung der Lebenspartne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Tagespauschale / Homeoffice... / 3.3.1 Tagespauschale bei betrieblicher und beruflicher Tätigkeit

Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde aus dem vorher geltenden Satz 4 des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ein § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Die folgende Änderung gilt über § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG ebenso für den Bereich der Ermittlung der Werbungskosten. Entsprechend dieser Vorschrift darf für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 63c Seit dem 24.11.2021 gilt Abs. 5 mit einer Verordnungsermächtigung. Ermächtigt wird die Bundesregierung, betroffen ist die Verlängerung der Regelungen des § 67, deren Gültigkeit in Abs. 1 bestimmt wird. Die Ermächtigung umfasst eine befristete Verlängerungsmöglichkeit bis längstens 31.12.2022. Durch die CovAVV ist dieser mögliche Zeitraum in vollem Umfang ausgeschöpft...mehr