Fachbeiträge & Kommentare zu Corporate Governance

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Einberufung zur Hauptversammlung

Rz. 2080 Maßgeblich für die Einberufung zur Hauptversammlung ist Art. 18 SE-VO i.V.m. §§ 121 ff. AktG. Rz. 2081 Im Hinblick auf die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) sind die wesentlichen Teile des Verschmelzungsplans bei der Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich des wörtlichen Abfindungsangebots gem. § 7 Abs. 2 Satz 3 SEAG bekannt zu machen.[5263] Von d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Persönliche Voraussetzungen

Rz. 891 Die Eignungsvoraussetzungen für den Vorstand sind in den §§ 76 Abs. 3 und 105 AktG enthalten. Vorstand kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Es darf keine Betreuung angeordnet und kein Berufsverbot, das mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ganz oder teilweise übereinstimmt, ausgesprochen worden sein; ebenso darf sich die Perso...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Präsenzversammlung mit Versammlungsleiter, Vorstand, Aufsichtsrat und Notar

Rz. 1376 Grundlage jeder Hauptversammlung ist zunächst die Zusammenkunft der Aktionäre zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. An diesem Ort muss sich der Versammlungsleiter, die Verwaltung der Gesellschaft (§ 118 Abs. 3 AktG) sowie der Notar (§ 130 Abs. 1 AktG) aufhalten.[3869] Die Aktionäre "können" bei entsprechender statutarischer Regelung ihre Teilnahmere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Insbesondere Widerspruch zur Niederschrift

Rz. 1384 Online-Teilnehmern ggü. kann das Widerspruchsrecht eingeschränkt werden kann.[3879] Wird es nicht ausgeschlossen, ist offen, wie der Widerspruch zur Niederschrift des Notars rein technisch durch den nur virtuell anwesenden Aktionär erfolgt.[3880] Dies geschieht dadurch, dass der Notar am Ort der Präsenz-Hauptversammlung anwesend ist, d.h. dort, wo sich auch der Versa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Wahrnehmungen des Notars

Rz. 1318 Rspr. und Lit. gehen davon aus, dass der Inhalt des notariellen Protokolls auf den eigenen Wahrnehmungen des Urkundsnotars beruhen muss. Der Notar hat zu protokollieren, "was er tatsächlich als Geschehen wahrnimmt".[3762] Bei der Beurkundung der Beschlüsse einer Hauptversammlung handelt es sich um die Beurkundung tatsächlicher Vorgänge.[3763] Der Notar muss sich dah...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XI. Entlastung

Rz. 1653 Nach § 120 Abs. 1 AktG ist in den ersten 8 Monaten eines Geschäftsjahres über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates zu beschließen.[4282] Durch die Entlastung billigt die Hauptversammlung die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrates für das vorangegangene Geschäftsjahr [4283] (§ 120 Abs. 2 Satz 1 AktG). Die sachliche Reichweite der ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Personen mit Führungsaufgaben

Rz. 111 Die Mitteilungspflicht des Art. 19 Abs. 1 MMVO richtet sich zunächst an Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen. Das gilt für Emittenten, diemehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 1447 Die Fähigkeit der Vereinigung zur Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen ist dadurch zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung gelassen wird (aus den Erwägungsgründen). Auch nach dem auf den Gründungsvertrag subsidiär anwendbaren nationalen Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Risikomanagement / 1 Warum Risikomanagement?

Wichtig Vorsicht ist besser als Nachsicht ... behauptet ein altes Sprichwort, denn Nachsicht muss man meistens nachher üben, wenn man die Vorsicht vorher außer Acht gelassen hat und ein Schaden eingetreten ist. Vorsicht bedeutet, sich vorher Gedanken zu möglichen Risiken und deren Folgen (negativen Auswirkungen) zu machen und, wenn erforderlich, Vorbeuge- und/oder Reaktionsmö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 1 Rechtsrahmen und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein wichtiger Punkt, der den Begriff Nachhaltigkeit und insbesondere die darin enthaltene gesellschaftliche Verantwortung kennzeichnet, ist der Aspekt der Freiwilligkeit. Unternehmen nehmen gerade dann gesellschaftliche Verantwortung wahr, wenn sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus eigene Standards setzen. Allerdings haben Unternehmen ...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 3 Public Corporate Governance

Zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Beteiligungsverwaltung zählt die Steuerung und effektive Überwachung der öffentlichen Unternehmen. Gute Unternehmensführung, Transparenz und Effizienz sollte für diese Unternehmen ebenso wichtig sein wie für Privatunternehmen, die – sofern börsennotiert – seit dem Jahr 2002 mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) konf...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 5 Reaktionen der öffentlichen Hand

Mehrere Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg[1], Mecklenburg-Vorpommern[2] und Sachsen haben Leitfäden für Aufsichtsratsmitglieder verfasst, die gerade diese Rechte und Pflichten sowie die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder thematisieren. Ziel dieser Bestrebungen muss es sein, die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zum Wohl der Gesell...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 6 Literaturhinweise

Bundesministerium der Finanzen, Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/grundsaetze-guter-unternehmens-und-aktiver-beteiligungsfuehrung.html (letzter Abruf am 10.7.2024). EU-Kommissio...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 4 Der Aufsichtsrat als wichtiges Kontrollorgan

Das Thema Corporate Governance betrifft vor allem auch den Aufsichtsrat und seine Überwachungstätigkeit. Dies gilt für Aufsichtsräte der Privatwirtschaft und Aufsichtsräte von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung gleichermaßen. Bereits 2010 hat die EU-Kommission klargestellt, dass dem Überwachungsorgan "Aufsichtsrat" im Corporate-Governance-Gefüge unter der Voraussetzung...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 2 Gute Unternehmensführung und die Rolle des Aufsichtsrats

Die Ausgliederung wirft neben Fragen des Wettbewerbs, der Subsidiarität und der Betätigung in neuen Geschäftsfeldern über den örtlichen Wirkungskreis hinaus, zwangsläufig Probleme einer verstärkten Kontrolle und Steuerung dieser Unternehmen im Rahmen eines Beteiligungscontrollings auf. Beteiligungscontrolling wird allgemein definiert als die flexibel ausgestaltete Gesamtheit ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Ent... / 5 Vergütung und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Nachhaltigkeitsdiskussion spielt zunehmend auch die Vergütung eine wichtige Rolle. Zum einen geht es hier um regulatorische oder gesetzliche Anforderungen und Berichtspflichten rund um eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung. Generell sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit nach analogen Maßstäben, a...mehr

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Compliance in Kommunalverwa... / 7 Literaturhinweise

Brüning, Haftung der Gemeinderäte, Hauptverwaltungsbeamten und Beigeordneten, 2006. Erichsen/Dietlein, Kommunalrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, 2022. Held/Winkel/Wansleben, Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Loseblattwerk, Stand: 2023. Hidien/Jürgens (Hrsg.), Die Besteuerung der öffentlichen Hand, 2023. Hirsch/Weber/Schäfer, Kennzahlen als Mess- und Steuerungsins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Due Diligence be... / 2. ESG

Die gesetzlichen Regelungen zu ESG (Environmental, Social, Governance) mehren sich. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU‘s) sind am ehesten betroffen vom Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Aufgriffsschwelle ab dem Geschäftsjahr 2025: >250 Mitarbeiter und 20 Mio. EUR Umsatz oder 40 Mio. EUR Bilanzsumme) sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (gegenwärt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 9.2 HR als Teil der Berichterstattung

Den HR-Bereich treffen diese Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor allem in zweierlei Hinsicht: Erstens ist HR ein wichtiger Faktor im Unternehmen, um nachhaltige Ziele und die hierfür notwendigen Maßnahmen umzusetzen. In einen Nachhaltigkeitsbericht können nur die umgesetzten oder angestrebten Maßnahmen sowie die vorliegenden Daten aufgenommen werden. Gerade...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Erteilung des Bestätigungsvermerks bei mangelhafter Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Rn. 93 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 161 AktG, der durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) eingeführt wurde, haben Vorstand und AR börsennotierter Gesellschaften (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG: AG, KGaA bzw. SE) jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben (vgl. § 161 Abs. 1 Satz 1). Die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Börsennotierte AG (bzw. KGaA und SE) sowie AG (bzw. KGaA und SE), die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 des WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG gehandelt wer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. des FISG sind alle KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.), die UN von öffentlichem Interesse (PIE) i. S. d. § 316a Satz 2 (vgl. HdR-E, HGB § 316a, Rn. 5ff.) sind und neben den kap.-marktorientierten UN i. S. d. § 264d (vgl. hierzu weiterführend HdR-E, HGB § 264...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Angaben im Zusammenhang mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 "Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses hat sich auch darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht oder der Konzernlagebericht nach dem Urteil des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss und gegebenenfalls mit dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder mit dem Konzernabschluss im Einklang steht, die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung de...mehr

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Literaturverzeichnis

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Vereinbarung eines angemessenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat durch das VorstAG mit Wirkung zum 5.8.2009 die erste Regelung zur D&O-Versicherung in das Gesellschaftsrecht aufgenommen und damit implizit anerkannt, dass der Abschluss einer D&O-Versicherung zulässig ist und nicht dem Charakter der im Kern zwingenden Organhaftung widerspricht. Nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ist bei Abschluss einer D&O-Tätigkeit für ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Versicherung des Selbstbehalts

Zahlreiche Policen enthalten ein Selbstbehalt. Die sind bei der GmbH freiwillig, bei der AG hingegen obligatorisch (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). In der Praxis werden Policen angeboten, die diesen Selbstbehalt versichern. Sinnvoll ist, dass diese Selbstbehaltspolicen vom Bedingungswerk weitgehend der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung entsprechen, ggf. auch beim selben V...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.7 Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung (IDW PS 345 n. F.)

Anlass der Überarbeitung des IDW PS 345 n. F. war die Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 28.4.2022, welche am 27.6.2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Es erfolgten im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen des Prüfungsstandards. Dabei wurden Aspekte zu den Auswirkungen der Empfehlung A.5 des DCGK ergänzt sowie die Übersicht über die Einze...mehr

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Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social- Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben zwei ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Geschäftsgebaren

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Die Berichterstattung nach ESRS G1.7 hat auch Angaben über die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet, zu umfassen. Ziel dieser Offenlegungsp...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen: ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 30 Die Angabepflicht umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Anschuldigungen oder Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen[2] des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [3] neu hinzugefügt...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 5 Fazit

Rz. 75 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei der Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Richtlinie über d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Rz. 87 Seit dem TransPuG[1] müssen börsennotierte KapG zusätzlich die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG offenlegen. Darin müssen Vorstand und Aufsichtsrat erklären, inwieweit sie die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der jeweils aktuellen Fassung (2022)[2] beachtet haben (§ 285 Rz 110 f.), insb. welche der dort genannten Regelungen nicht berüc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in § 289a HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. ein Corporate-Governance-Statement, das deutlich über die bestehende Entsprechenserklär...mehr