Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 1 Grundlage der Sorgfaltspflichten

Mit dem LkSG macht der Gesetzgeber Unternehmen konkrete Vorgaben wie sie ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachkommen sollen. Dabei erfolgt nach § 2 LkSG sowie in Anlage 2 eine abschließende Aufzählung der zu beachtenden internationalen Vereinbarungen. Bei den aufgeführten Vereinbarungen kommt es nicht da...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 6 Weitere Sorgfaltspflichtenregulierungen

Unzählige weitere, bzw. konkretisierte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen und Regulierungen, z. B. EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821), die seit Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) – weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich vorschreibt. Sie ...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / Zusammenfassung

Überblick Die Sicherstellung der Einhaltung von breit verstandenen Menschenrechten wird von der Regulierung auf europäischer und nationaler Ebene immer stärker von Unternehmen erwartet. Dabei greifen die verschiedensten Regulierungen nicht immer direkt ineinander, häufig sind Anwendungszeitpunkte, Inhalte und Zielgruppe unterschiedlich, doch dennoch gibt es gegenseitige Verw...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 5 Sorgfaltspflichten nach der CSDDD

Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 nach langen kontroversen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission die CSDDD endgültig verabschiedet, sodass die Richtlinie am 5.7.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Gegenüber dem Entwurf der Kommission ist es dabei vor allem zu einer massiven Einschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs der neuen Vorgaben gekomm...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 3 Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Vom LkSG sind seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen (zum 1.1.2024 wurde die Grenze herabgesetzt auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten).[1] Dies fordert, sich im Allgemeinen mit der Betrachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen. Nach § 3 Abs. 1 LkSG werden die folgenden konkreten Sorgfaltspflichten definiert: Ein...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzuse...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals wurden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die Produktausges...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Direkt

Rz. 6 Die CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt nach der CSRD eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Hier ergibt sich durch die hochwahrscheinlic...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8 Weiterführende Literatur

AK Corporate Governance Reporting, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, Der Betrieb, 2024, S. 405 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)" des BVBC, Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, KoR, 2024, S. 321 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 29 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten erfolgt. Viele (große) Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Die EU fordert im Rahmen der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigeren Wirtschaft sehr umfangreiche Informationen im Lagebe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Indirekt

Rz. 7 An bislang noch nicht durch § 289b HGB oder die CSRD verpflichtete Unternehmen werden aktuell bereits von vielen Seiten Ansprüche an eine wie auch immer auszugestaltende Nachhaltigkeitsberichterstattung gestellt. Einige Ansprüche sind dabei sogar auf Basis regulatorischer Vorgaben, andere entspringen dem generellen Trend zu einem stärkeren Nachhaltigkeitsbewusstsein. D...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Ableitung aus bestehenden Standards

Rz. 8 Sowohl der als Standardsetter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrat (SRB) der EFRAG als auch der ISSB[1] haben durch die vereinbarte Zusammenarbeit mit bereits etablierten Standardsettern, wie der GRI, die Entwicklung ausgehend von vorhandenen Grundsätzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgenommen....mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.2 Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 12 Bei der Darstellung soll nach ESRS 1.111 eine Unterscheidung zwischen Informationen, die sich aus der Umsetzung des ESRS ergeben, und anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen vorgenommen werden und eine menschen- und maschinenlesbare Form möglich sein. Um die Nachhaltigkeitsangaben maschinenlesbar auszeichnen zu können, sind sog. Taxonomien notwendig, die alle...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Rz. 30 Die bisherigen Ausführungen verdeutlichen, welchen Umfang die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Willen der EU haben soll. Auch wenn es unglücklich ist, dass die überzeugende Idee der Integrierten Berichterstattung nur teilweise umgesetzt wurde, da der Nachhaltigkeitsbericht nicht komplett in die gesamte Finanzberichterstattung zu integrieren ist, sondern als g...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Nachhaltigkeitsberichterstattung für Klein- und Mittelbetriebe

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Klimawandelanpassung: Handl... / 1.1 Der Druck durch CSRD und aktuelle Extremwetterereignisse

Als Verantwortliche im Bereich Nachhaltigkeit waren Sie in den letzten Wochen entweder durch die erneuten verheerenden Überflutungen in Deutschland oder die CSRD-Anforderungen an Ihr Unternehmen geschockt. Beides hat mit der Anpassung an den Klimawandel zu tun. Wie die EU-Umweltbehörde kürzlich mahnend feststellte, sind wir in Europa bislang nur sehr schlecht darauf vorbereit...mehr

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Klimawandelanpassung: Handl... / 3.2.1 Kurzfristige Ausrichtung

Traditionelles betriebliches Risikomanagement konzentriert sich auf unmittelbare Bedrohungen, kann jedoch langfristige Herausforderungen wie den Klimawandel übersehen oder unzureichend priorisieren, insbesondere wenn sie sich schrittweise oder außerhalb typischer Berichtszyklen manifestieren. Die Richtlinie IAS 37 bezeichnet dies als "Eventualschuld" für die keine Rückstellu...mehr

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Klimawandelanpassung: Handl... / 3.2.6 Regulatorisches Umfeld

Bisher fehlten gesetzliche Vorschriften und damit zwingende Anreize, die Unternehmen verpflichten, Klimarisiken zu berücksichtigen. Eine vielversprechende Entwicklung in diesem Kontext ist die CSRD, die Tausende in der EU tätige Unternehmen auffordert, sowohl positive als auch negative Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäft zu bewerten. Oft wird dies jedoch als regul...mehr

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Klimawandelanpassung: Handl... / 2.2.2 Dimension a-d.: Stadien der Anpassung

Analyse Identifikation und Analyse zukünftiger Klimarisiken, die das Unternehmen betreffen könnten. Ziel ist ein tiefes Verständnis der möglichen zukünftigen Klimaentwicklungen zu erlangen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Entsprechend CSRD-Anforderung sollte zwischen akuten und chronischen Risiken unterschieden werden. Typische Aktivitäten: Klimarisikoanalysen: D...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Konzernnachhaltigkeitsbericht

Der Gesetzgeber überträgt gem. Vorgabe der CSRD die gesamten Vorgaben auch auf den Konzernlagebericht.[1] Da dies bis auf die sprachlichen Anpassungen inhaltlich identisch zu den Regelungen auf Einzelunternehmensebene erfolgt, soll darauf hier nicht weiter eingegangen werden.mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 1 CSRD-Umsetzungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabillity Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 5 Regelung der Offenlegung aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Die geänderten Regelungen führen zu Folgeänderungen auch bei den Offenlegungsvorschriften. Zudem wird die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a HGB Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung. Es erfolgt eine Unterteilung in Offenlegung der...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 10 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung auch, um den "Abschluss-" und den "Lageberichtseid" in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gemäß § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung nach bestem Wissen auch zu versichern ist, dass ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 11 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren scheinen, wie auch die Sachverständigenbefragungen grundsätzlich ergeben haben, nunmehr kaum noch Änderungen zu erwarten zu sein, auch nicht bezüglich der zur Prüfung zugelassenen Personen, auch wenn dies ein relevantes und noch strittiges Mitgliedstaatenwahlrecht ist. Ansonsten hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / Zusammenfassung

Überblick Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] wird die größten Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften im HGB seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vor mehr als 15 Jahren auslösen und viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Die Berichtspflichten der CSRD gelten für ca. 14.600 Unternehmen in Deutschland und sollten ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / Zusammenfassung

Überblick Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, hätte dieser bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was Deutschland versäumt hat. Am 22.3.2024 hat das BMJ erst den RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht – ein RegE folgte am 24.7.2024. Am 23.9.2024 fand im Bundestag die erste Lesung statt, am 16.10.2024 eine...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4 Berichtspflichten nach der CSRD

Mit der neuen CSR-Richtlinie wird nicht nur der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Nach Schätzungen des Centre for European Policy Studies sollten in Zukunft ca. 13.200 Unternehmen verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstatten.[1] Das BMJ geht inzwischen von 14.631 betroffenen Unter...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetz...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 5 Was ist bei Aufstellung und Offenlegung zu beachten?

Als Teil des Lageberichts wird der Nachhaltigkeitsbericht ebenso nach § 325 HGB offengelegt, wie bislang die Rechnungslegungen. Allerdings kommt es mit der CSRD-Umsetzung hier – allerdings erst frühestens ab dem Geschäftsjahr 2026 – zu einer weiteren Digitalisierung der Rechnungslegung. Konkret haben verpflichtete Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Art. 3 ESEF-...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 2 Was muss wo berichtet werden?

Die verpflichteten Unternehmen haben nach § 289b HGB-E ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu ergänzen, der in einem gesonderten Abschnitt darzustellen ist. Bei der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) verpflichtend zu beachten, die die Anfor...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 6 Wie hat die Prüfung zu erfolgen?

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von Abschlussprüfer, Abschlussprüfungsbericht u. s. w. statt nur Prüfung gesprochen. Die Abschlussprüfung soll in den...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 8 Gibt es Konzernbesonderheiten?

Grundsätzlich nein, es ist ein Konzernnachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Inhaltlich wird im § 315c HGB-E auf dieselben Anforderungen verwiesen wie im Einzelbericht. Allerdings gibt eine großzügigere Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach § 289b Abs. 2 HGB-E wird für Tochterunternehmen mit einem Mutterunternehmen mit Sitz in der EU oder im EWR un...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 3 Format des Lageberichts

Nach der CSRD muss eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gemäß § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, den Lagebericht künftig (vorgesehen ist ab dem Geschäftsjahr 2026) im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen und den Nachhaltigkeitsbericht nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/815 auszeichnen (§ 289g Satz 1 HGB-E). H...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antworten auf die 10 drängendsten Fragen auf Basis des Regierungsentwurfs zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Überblick Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] wird die größten Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften im HGB seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vor mehr als 15 Jahren auslösen und viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Die Berichtspflichten der CSRD gelten für ca. 14.600 Unternehmen in Deutschla...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Überblick zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Zusammenfassung Überblick Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, hätte dieser bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was Deutschland versäumt hat. Am 22.3.2024 hat das BMJ erst den RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht – ein RegE folgte am 24.7.2024. Am 23.9.2024 fand im Bundestag die erste Lesung statt, am ...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen des 21. Jahrhunderts. Die ökologischen[1] und sozialen[2] Probleme der Gegenwart und Zukunft stellen das moderne Wirtschafts- und Rechtssystem vor immer neue Herausforderungen. Seit längerer Zeit werden nicht nur in der Wissenschaft die Herausforderungen und Chancen unter dem Stichwort der Nachhaltigkeit diskutiert.[3] Seit mehreren...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 9 Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtgemäßer o...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 1 Wer ist ab wann zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Infographic Die Regelung wird etwas unübersichtlich nur im Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) getroffen und verkompliziert sich noch einmal durch die wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig erfolgende Umsetzung im Kalenderjahr 2024. Ersteres führt dazu, dass sich die Änderungen, die nach dem Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/12787) vorgesehen sind, bereits so lesen, als wäre die le...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 8 Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EGHGB

Infographic Infographic Im EGHGB sollen die verschiedenen Zeitpunkte der Anwendung für die unterschiedlichen Unternehmensklassen festgeschrieben werden. Im Ergebnis: Bereits 2024 sollten die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen/Konzernen mit im Jahresdurchschnitt meh...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2.2 Nachhaltigkeitsbericht

Am 14.12.2022 hat die EU die nicht-finanzielle Erklärung von Unternehmen durch den sog. "Nachhaltigkeitsbericht" ersetzt und umgestaltet.[1] Inzwischen liegt sowohl ein Referenten- als auch ein Regierungsentwurf des BMJ vor, der die Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nahezu wörtlich in deutsches Recht überträgt.[2] Die Umgestaltung beschränkt sich nicht auf...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 7 Welche Sanktionen gibt es für fehlerhafte oder nicht offengelegte Nachhaltigkeitsberichte?

Der Nachhaltigkeitsbericht wird ohne weitere Besonderheiten bei den handelsrechtlichen Sanktionen als Teil des Lageberichts angesehen. Damit gelten bei nicht erfolgter Offenlegung die Zwangsstrafen nach § 335 HGB, für die in der Realität nur sehr selten denkbaren unrichtigen Darstellungen nach § 331 HGB Freiheitsstrafen und Ordnungswidrigkeiten bei der fehlerhaften Aufstellung ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 9 Gibt es Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Ja, mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtgemäß...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 4 Wo gibt es konkretere Informationen zur Umsetzung?

Obwohl die Regulierung bereits einen über 200-seitigen Gesetzentwurf, eine über 100 Seiten lange Richtlinie, 284 Seiten an Delegierter Verordnung für den 1. Set an ESRS sowie in Summe inzwischen weit über 1.000 Seiten an Taxonomie-Verordnungen und Delegierten Rechtsakten dazu umfasst, gibt es immer noch die Notwendigkeit der weiteren Auslegung und Erläuterung. Zentrale Anlau...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 10 Wie geht es mit dem Gesetzesentwurf weiter?

Da es sich um eine verpflichtend umzusetzende EU-Richtlinie handelt, dürfte es trotz der vorgebrachten Kritik der Sachverständigen kaum noch wesentliche Änderungen geben. Nur die Frage der Prüfung und der weiteren Erleichterungen bei dem LkSG könnten noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiver diskutiert und geändert werden. Es ist nun nicht mehr zu erwarten, dass der...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 3 Was ist im Vergleich zum übrigen Lagebericht beim Nachhaltigkeitsbericht anders?

Anders als bei der sonst üblichen Rechnungslegung sind zum einen die Berichtsgrenzen beim Nachhaltigkeitsbericht deutlich erweitert. Es ist über die gesamte Wertschöpfungskette zu berichten. So ist etwa bei der Angabe von Treibhausgasemissionen nicht nur das eigene Unternehmen zu betrachten, sondern auch z. B. die Treibhausgase einzubeziehen, die bei der Produktion der Vorpr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten in Zukunft auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr