Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehensvertrages

Der auf Grund eines Vergleichs anlässlich des Widerrufs eines Darlehens erhaltene Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen stellt steuerpflichtige Kapitalerträge des Darlehensnehmers nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Denn der Rückgewähranspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis ist eine sonstige Kapitalforderung i.S.d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für einen Zinssatzswap als Betriebsausgaben bei § 13 EStG

Bei Fehlen einer bestands-, volumen-, laufzeit- und betragsmäßigen Kongruenz zwischen Zinssatzswaps und den zur Finanzierung eines betrieblich genutzten Neubaus aufgenommenen Darlehen sowie bei einem recht großen zeitlichen Abstand zwischen dem Abschluss der Geschäfte hat das FG Rheinland-Pfalz die Berücksichtigung der Swap-Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Einkünften au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine AP i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von UN vorgeschrieben, die nicht in der Rechtsform einer KapG betrieben werden. Solche Prüfungen sind für UN bestimmter Größenordnungen, bestimmter Wirtschaftszweige sowie bestimmter Rechtsformen obligatorisch. UN in der Rechtsform einer OHG oder KG, bei denen nicht wenigstens ein pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Andere prüfungspflichtige Konzerne

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 AP i. S. d. Vorschriften des HGB sind auch für bestimmte Konzerne vorgeschrieben, deren MU nicht die Rechtsform einer KapG aufweist. Dies gilt v.a. für Konzerne bestimmter Größenordnungen. Bestimmte Konzerne sind nach § 14 Abs. 1 Satz 1 PublG prüfungspflichtig, wenn sie am Abschlussstichtag und an den beiden vorangegangenen Abschlussstichtagen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kreis der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Eine KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) ist nach § 316 Abs. 1 prüfungspflichtig, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ jeweils mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 2f. für mittelgroße oder große Gesellschaften aufweist (vgl. § 267 Abs. 4 Satz 1; H dR-E, HGB § 267). Bei einer in den Kreis der prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlässe und Notwendigkeit einer Nachtragsprüfung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Fall einer Änderung des JA, Lageberichts, KA oder Konzernlageberichts nach Erteilung des BV sind die betreffenden Unterlagen gemäß § 316 Abs. 3 Satz 1 erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert (vgl. zur Zulässigkeit von entsprechenden Änderungen Leffson/Baetge in: HWR (1970), Sp. 229ff.; Ludewig, DB 1986, S. 133ff.; IDW RS HFA 6 (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungsregelung

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des erzielten Periodenerfolgs ist unverzichtbarer Bestandteil sowohl des Selbstinformations- als auch Rechenschaftslegungszwecks und bildet zugleich die regelmäßig wichtigste Grundlage für die Ausschüttungs- bzw. Abführungs- oder Entnahmebemessung. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch die Begrenzung des Ausschüttungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht und Anwendungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 regelt die Kontrolle der Einhaltung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325–327a durch die das UN-Register führende Stelle. Ausgenommen von dieser Prüfung sind die Vorschriften zu Form, Format und Inhalt nach § 328 (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 15f.). Obwohl sich der Prüfungsgegenstand nicht explizit aus dem Wortlaut des § 329 Abs. 1 Satz ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Auch ein Darlehen eines Gesellschafters an eine GmbH stellt eine sonstige Kapitalforderung dar, sodass ein endgültiger Darlehensausfall ein Verlust sein kann, der einer Veräußerung der Kapitalforderung gleichzustellen ist. Sachverhalt Streitig ist die versagte Anerkennung von Verlusten aus der Auflösung einer GmbH. Der Kläger war an einer GmbH zuletzt mit 80 % beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR

Leitsatz 1. Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.3.2 Ausleihungen

Rz. 58 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen können mit dem Nennwert, der den Anschaffungskosten gleichgestellt wird, als Zugang angesetzt werden. In Höhe der Differenz zwischen Nenn- und Barwert ist dann im Jahr des Zugangs eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Ausleihung vorzunehmen. Entsprechend dem jährlichen Aufzinsungsbetrag ist diese Abschreibung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 4.1 Übernahme von Grundpfandrechten

Nicht valutierte Grundschuld Wurde bereits der Erwerb der Sondereigentumseinheit durch den nunmehrigen Veräußerer bankseitig finanziert und durch entsprechende Grundschuld gesichert, ist aber der Sicherungszweck entfallen, weil der Kredit vollständig an die Bank zurückgezahlt wurde, kann aus Kostengründen das Bestehenbleiben dieser Grundschuld vereinbart werden. Der Erwerber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / Zusammenfassung

Überblick Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Sie sind meist auf Geld gerichtet. Forderungen sind in der Handelsbilanz als Vermögensgegenstand und in der Steuerbilanz als Wirtschaftsgut zu aktivieren. Insbesondere Forderungen, die zivilrechtlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr entstanden sind, unterliegen der Aktivierungspflicht. Der Zeitpu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 4.2 Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Totalgewinn Bei den Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit mehr als 30 kW (peak) sowie auf gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 15 kW (peak), prüft das Finanzamt regelmäßig auch die ertragsteuerliche Gewinnerzielungsabsicht. Kommt das Finanzamt zur der Entscheidung, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, liegen kein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.5 Aufwendungen für das Gebäude

Keine Betriebsausgabe Der Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage – Stromerzeugung hat im Prinzip nichts mit dem eigentlichen Gebäude zu tun. Aus diesem Grund können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, nicht als Betriebsausgabe bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kosten: Abschreibungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.7 Betriebliche Termingeschäfte

Der Begriff des Termingeschäfts ist in § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht definiert. Er entstammt dem Wertpapier- und Bankrecht und ist dort vom Kassageschäft abzugrenzen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Termingeschäfte Verträge über Wertpapiere, vertretbare Waren oder Devisen nach gleichartigen Bedingungen, die von beiden Seiten erst zu einem bestimmten späteren Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / Zusammenfassung

Begriff Aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem daraus abzuleitenden Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 EStG) ergibt sich, dass nicht nur Gewinne (Erträge, Überschüsse) zu besteuern, sondern auch Verluste entsprechend mindernd zu berücksichtigen sind. Verlust bezeichnet im Gegensatz zu Gewinn einen Fehlbetrag. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.10.2 Anwendungsbereich

Die Beschränkungsregelung des § 15b EStG gilt auch für andere Einkunftsarten. So nehmen § 13 Abs. 7 EStG, § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 7 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG darauf Bezug. Wegen dieser Anwendungsregelungen in allen denkbaren betroffenen Einkunftsarten ist ein Wechsel der Einkunftsart bei einzelnen betroffenen Beteiligungen unerheblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.3 Anzahlungen

Geleistete Anzahlungen sind handels- und steuerrechtlich zu aktivieren, erhaltene Anzahlungen sind entsprechend zu passivieren.[1] Geleistete Anzahlungen stehen wirtschaftlich einer (Kredit-)Forderung gleich. Erhaltene Anzahlungen sind wirtschaftlich wie eine Leistungs- oder Kreditverpflichtung anzusehen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) TW-AfA auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft

Als wesentliche Beteiligung i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gilt eine unmittelbare wie auch eine mittelbare Beteiligung von mindestens 25 %. Keine Fremdüblichkeit bei nicht werthaltiger Besicherung: Die Konditionen eines für ein Bauprojekt hingegebenen Darlehens sind nicht fremdüblich, wenn nicht – wie im Regelfall – Grundpfandrechte in Form einer Hypothek oder Grundschuld – und damit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bankenprivileg nach § 19 GewStDV

Der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktivposten aus Bankgeschäften i.S.d. § 19 Abs. 2 GewStDV steht es auch bei Fehlen einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung entgegen, wenn Zins- und Tilgungsleistungen nur dann erfolgen müssen, wenn der Schuldner zuvor die Forderungen eines anderen Gläubigers vollständig befriedigt hat. Denn dies ist ein zukünftiges ungewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Durchführung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

Der Durchführung einer körperschaftlichen Organschaft steht die Umwandlung eines Gewinnabführungs- oder eines Verlustübernahmeanspruchs in ein Darlehen nicht entgegen. Ein solches Darlehen muss nicht fremdüblich vereinbart sein, der Darlehensanspruch muss aber werthaltig sein, damit der Ergebnisabführungsvertrag durchgeführt wird. Die Voraussetzung des Erwerbs eines Anteils m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Treuhandverhältnis und vGA

Die bloße Bezeichnung eines Vertrages als Treuhandvertrag (hier: Vertrag über den Kauf von Aktien) genügt nicht für die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses. Es kommt vielmehr darauf an, dass das rechtliche Eigentum der Treuhänderin nur eine "leere Hülse" darstellt. VGA: Zinszahlungen einer GmbH auf ein Darlehen, das steuerlich kein Betriebsvermögen der Rechtsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rating personeller Faktoren / 2 Rating personeller Faktoren

Die weichen Faktoren innerhalb des Ratings spielen gegenüber den harten Faktoren, den Zahlen, eine immer wichtigere Rolle. Neben der Branche des Unternehmens, dem Markt oder der Qualität der Unternehmensplanung sind das vor allem die personellen Faktoren. Bezeichnend für den letzten Punkt ist die Tatsache, dass es keine nachgewiesenen Wirkungszusammenhänge zwischen der perso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rating personeller Faktoren / 1 Rating von Unternehmen

Einem Rating werden grundsätzliche alle Einheiten unterzogen, die von Dritten Geld leihen möchten. Das sind Staaten, Unternehmen und Privatpersonen. Das Ratingergebnis wird verwendet, um die Kreditwürdigkeit festzustellen. Je besser das Rating ausfällt, desto geringer ist das Risiko des Geldgebers. Und je geringer das Risiko des Geldgebers ist, desto geringer ist auch dessen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum Nachhaltigkeit im Unt... / 1 Vorteile einer Nachhaltigkeitsstrategie

Eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, kostet Zeit und damit auch Geld. Was sind also die Vorteile einer Nachhaltigkeitsstrategie? Warum ist es sinnvoll, sich im Unternehmen damit zu beschäftigen? 10 Vorteile einer Nachhaltigkeitsstrategie: Das Unternehmen wird als Arbeitgeber attraktiver. Die Motivation der Mitarbeitenden steigt. Einsparpotenziale bei Kosten und Emissione...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 12. Partiarische Darlehen/Typische Unterbeteiligung

Rz. 49 Darlehen, deren Verzinsung sich als eine Beteiligung am Gewinn des Darlehensnehmers darstellt (partiarische Darlehen) werden nach denselben Grundsätzen bewertet wie Einlagen stiller Gesellschafter.[153] Dasselbe gilt auch für typische Unterbeteiligungen, also dann, wenn der Unterbeteiligte nicht in einem Rechtsverhältnis zur Gesellschaft (dann stille Gesellschaft) ste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Befreiung von einem Darlehen für angemessene Unterhalts- oder Ausbildungszwecke

Rz. 62 Voraussetzung ist, dass der Darlehensgeber nicht nach familienrechtlichen Grundsätzen zur Unterhaltsgewährung bzw. Übernahme der Ausbildungskosten verpflichtet ist. Denn anderenfalls liegt bereits kein steuerbarer unentgeltlicher Erwerb vor. Fehlt es an einem Darlehen, weil die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte, greift § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG (siehe Rdn 87 ff.) ein....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Übernahme von Darlehen

Rz. 42 Die Übernahme von Darlehen durch den Bedachten beinhaltet ebenfalls eine entgeltliche Gegenleistung. Bleibt jedoch der Zuwendende aus den Darlehen allein verpflichtet und übernimmt der Bedachte lediglich die auf dem zugewendeten Grundstück liegenden dinglichen Belastungen[82] oder verpflichtet sich der Zuwendende, für die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchs die Verbindlic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Darlehen

Rz. 12 Bei einem zinslosen Darlehen liegt nach der Rechtsprechung des BFH die Bereicherung in der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals. Diese bemisst sich nach dem Kapitalwert, der sich aus einem Vielfachen des Jahreswertes der Nutzungen berechnet.[15] Dem steht auch § 498 Abs. 1 S. 2 BGB nicht entgegen, wonach Zinsen nur geschuldet werden, wenn sie vereinbart si...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 5 Nach § 15 Abs. 1 BewG entspricht der Jahreswert der Nutzung einem fiktiven Zinsertrag. Er wird mit einem Zinssatz von 5,5 % berechnet, wenn kein anderer Wert feststeht. Der Zinssatz wird damit gerechtfertigt, er habe sich als mittlerer Wert bewährt und berücksichtige die üblichen Schwankungen des Zinsniveaus am Kapitalmarkt.[3] Dass er trotz der langjährigen Niedrigzin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Einlagen stiller Gesellschafter, Nr. 8

Rz. 26 Durch die Beteiligung als typisch[94] stiller Gesellschafter erlangt der Stille nicht die Stellung eines Mitunternehmers; er ist daher – steuerlich gesehen – nicht an einem Gewerbebetrieb beteiligt. Mithin fällt eine solche Beteiligung auch nicht unter § 121 Nr. 3 BewG. Diese Besteuerungslücke schließt § 121 Nr. 8 BewG, indem auch Forderungen aus der Beteiligung an ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / Einführung

Dieses Zitat von Demokrit fasst den vom Familiengericht entschiedenen Fall treffend zusammen: Wer knapp einen Monat vor Eheschließung seiner künftigen Ehefrau seine gesamten liquiden Mittel in Höhe von 200.000 EUR überweist, dabei scheinbar eindeutig von einem Darlehen spricht, aus dem parallel geführten Chatverlauf aber ziemlich deutlich wird, dass der Verwendungszweck rein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03+04/2023, Noch immer... / 1 Der Praxistipp

Keine Erschwernis- oder Gefahrenzulage Auch wenn die Zeiten der Covid-19-Pandemie in medizinischer Hinsicht beendet zu sein scheinen, werden die damit verbundenen Fragen von Coronabeihilfen und deren Pfändbarkeit die Vollstreckungsorgane, die Drittschuldner und die Gerichte in der Praxis weiter beschäftigen. Die Frage, ob der Drittschuldner pfändbare Beträge abführen muss, kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Leistung an nahestehende Personen

Rz. 211 Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person i.S.v. H 36 Teil III KStH 2004 beinhaltet keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an ihren Gesellschafter,[412] wohl aber kommt eine steuerbare Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.[413] Wirkt der Gesellschafter einer Kap...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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AGS 01/2023, Verwertung von... / II. Schonvermögen – angemessenes Hausgrundstück, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren unter III. teilweise erläuterten Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Stille Beteiligungen

Rz. 35 Zivilrechtlich besteht eine typisch stille Beteiligung im Regelfall nur aus Forderungen des Stillen gegenüber dem Inhaber.[129] Diese umfassen sowohl seine Einlage als auch Guthaben auf etwaigen Privat- oder Darlehenskonten einschließlich dort gutgeschriebenen Gewinnanteilen. Diese Einordnung gilt auch bewertungsrechtlich, hinsichtlich der "stehengelassenen" Gewinnant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ergebnissteuerung zur Vermeidung von Überentnahmen

Rz. 420 Im Rahmen der Ermittlung eines Entnahmeüberschusses i.S.v. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG (Überentnahmen) erfolgt ein Vergleich der Summe der während der Behaltensfrist (bzw. zwischen dem Stichtag des begünstigten Erwerbs und dem Ende des letzten vor Ablauf der Behaltensfrist endenden Wirtschaftsjahres) getätigten Entnahmen mit der Summe aus in dieser Zeit angefallen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Mittelbare Grundstückszuwendung

Rz. 77 Praktisch häufigster Fall einer mittelbaren Schenkung ist nach wie vor die mittelbare Grundstückszuwendung. Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt bei der Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes nach Ansicht der Finanzverwaltung nur vor, wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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