Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 258 ergänzt als Übergangsvorschrift § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 ) und bestimmt, wie für saarländische Beitragszeiten Entgeltpunkte zu ermitteln sind (zur Zielsetzung der Regelung in diesem Sinne vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201; noch zur ursprünglich in § 253 geregelten Vorschrift). Weiter ergänzt wird die Regelung durch die Anl. 3 zum SGB VI – Entgeltpunkte für Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905 und 906, RdSchr 1/2022. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2021 beim Renten Service der Deutschen P...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 266 enthält ergänzend zu § 93 eine Besitzschutzregelung für Renten, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen, wenn am 31.12.1991 auf beide Renten ein Anspruch nach dem bis dahin geltenden "alten" Bundesrecht bestand. In diesen Fällen ist nicht allein der für "neue" Renten ab 1.1.1992 geltende Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3, bei dessen...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255b erfassen. Die GRA der DRV zu § 255b hat den Stand 23.11.2017 (bereits in der Fassung des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017, in Kraft getreten am 1.1.2018) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 § 263a regelt ergänzend zu §§ 71 ff. die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a. Rz. 3 Vorgängervorschriften finden sich in § 67 Abs. 4 AVG und § 129...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255b Abs. 1 ergänzt die Verordnungsermächtigung des § 69 und berechtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Rentenwert (Ost) jeweils zum 1. Juli eines Jahres, und zwar bis zum 30. Juni des Jahres neu festzulegen. Die Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts finden sich im Übrigen in den §§ 68, 255a und 255d. Rz. 3 Die Deutsche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255b erfassen. Die GRA der DRV zu § 255b hat den Stand 23.11.2017 (bereits i. d. F. des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 in Kraft getreten am 1.1.2018) und ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 254d konkretisiert insoweit die Grundregelung des § 254b. Bei Zu- und Abschlägen beim Versorgungsausgleich ist § 264a zu berücksichtigen, beim Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten, §§ 78, 78a) § 264c. Außerdem ist § 317a Abs. 3 (i. d. F. vom 12.6.2020, gültig ab 1.7.2020) zu berücksichtigen, der eine Sonderreglung z...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondi...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.2 Gemeinsame rechtliche Anweisungen

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 254b erfassen. Die GRA der DRV zu § 254b hat den Stand 1.6.2018 und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0251_275/gra_sgb006_p_0254b.html (zuletzt a...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die aus Gründen des Vertrauensschutzes eingefügte Vorschrift bezieht sich – als Sonderregelung zu §§ 256a bis 256c – auf vor 1937 geborene Versicherte, die ihren ständigen Aufenthalt am 18.5.1990 in den alten Bundesländern hatten (zur Zielsetzung vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 128). Sie erhalten im Rentenfall für Pflichtbeiträge im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis zum 18.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 267 stellt sicher, dass die Kinderzulage aus der Unfallversicherung im Rahmen von § 93 Abs. 1 und 3 (Kürzung der Rente beim Zusammentreffen mit einer Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung) unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 3 Die Vorschrift hat allerdings infolge Zeitablaufs nur noch sehr geringe praktische Bedeutung; vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Rz. 3 § 256c regelt, welche Arbeitsverdienste im Rentenfall für Pflichtbeiträge vor 1991 in Betracht kommen, die zwar zeitlich nachgewiesen werden können (z. B. durch Bestätigung der Krankenkasse als Beitragsei...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 259 regelt ergänzend zu § 70, dass für Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vor 1957 von mindestens 5 Jahren, für die neben Barbezügen im wesentlichen Umfang Sachbezüge gewährt wurden, Mindestentgeltpunkte – bezogen auf die Beiträge bzw. Entgelte der Anl. 8 zum SGB VI – zugrunde zu legen sind (vgl. zur Zielsetzung auch BT-Drs. 11/4124 S. 201). Rz...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 68a erfassen. Die GRA der DRV zu § 68a hat den Stand 29.8.2019 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 in Kraft ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256 erfassen. Die GRA der DRV zu § 256 hat den Stand 3.8.2015 (i. d. F. des SGB IX v. 19.6.2001 in Kraft getreten am 1.7.2001) und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_G...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31.12.2000 geltenden Recht (§ 112 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 262 Abs. 1 regelt für Rentenfälle ab 1992 – ergänzend zu § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 i. V. m. § 256a) – die Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor 1992 (Rente nach Mindesteinkommen) für langjährig Versicherte und schafft damit vor allem einen Ausgleich für unterbezahlte "Frauenarbeit", aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede. Mindestent...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.2 Entgeltpunkte (Ost) für Berücksichtigungszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Sofern der Gesamtleistungsbewertung auch Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung, § 71 Abs. 3, oder wegen Pflege, § 263 Abs. 1 Satz 2) zugrunde liegen, sind deren Entgeltpunkte in entsprechender Anwendung von § 254d in Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) aufzuteilen und den jeweiligen Entgeltpunkten (West bzw. Ost) aus Beitragszeiten hinzuzurechnen. Daraus er...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.3 Berufswelt, Bildungssysteme – Verhältnisse im Herkunftsland

Rz. 56 Um eine Zuordnung einer vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit zu einer der einschlägigen 5 Qualifikationsgruppen vornehmen und ggf. auch die Dauer der für diese Tätigkeit notwendigen Ausbildungsdauer festlegen zu können, ist auf das einschlägige Bildungssystem abzustellen. Rz. 57 Zwar spiegeln die Qualifikationsgruppen der Anl. 13 zum SGB VI in direkter Anwendung die B...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.1 Aufgabe der Versorgungsträger nach dem AAÜG

Rz. 7 Für die Ermittlung und Feststellung der Zeiten und Entgelte zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ist der jeweilige Versorgungsträger zuständig (§ 8 AAÜG), und zwar die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 2004: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) für die Zusatzversorgungssysteme der Nr. 1 bis 27 der Anl. 1, die Funktionsnachfolger gemäß Art. 13 des Ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die Grundsätze der Berechnungsmodalitäten für die Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler, die für die Rentenanpassung zum 1.7.2022 notwendig sind. Rz. 3 § 255j hat insoweit Klarstellungsfunktion (BT-Drs. 20/1680 S. 30 = BR-Drs. 170/22 S. 26). Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Rz. 5 Korrespondierende Regelungen finden sich § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264b bestimmt als Übergangsregelung zu § 76b (vgl. dortige Komm.), dass diejenigen, die ihre geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgegeben haben oder die nach § 230 Abs. 8 in ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei bleiben, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung erhalten (so ausdrüc...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 268a SGB VI handelt es sich insgesamt um eine Übergangsregelung zu dem Besitzschutz nach § 101 Abs. 3 SGB VI in der Fassung bis 31.8.2009 (sog. Rentnerprivileg; vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Anm. 1). Die Vorschrift dient dem Vertrauensschutz. Sie enthält Übergangsregelungen zu § 101 Abs. 3 i. d. F. bis 31.8.2009 wie folgt: Abs. 1 bezieht si...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (Abs. 1). Rz. 3 Der Entgeltpunktezuschlag für Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich – Wie alte Versorgungsausgleichsentscheidungen auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Rolle spielen, RVaktuell 2019 S. 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017 S. 1542. Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Broschüre, herausg...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.6 Verdiensttabellen (Anlage 14)

Rz. 96 Welcher Arbeitsverdienst im Einzelfall anzurechnen ist, ergibt sich aus der Anl. 14 zum SGB VI (z. B. Chemische Industrie, Verkehr, Bauwirtschaft). Die Zuordnung zu einem dieser Bereiche richtet sich nach dem Betriebszweig, in dem der Versicherte tätig gewesen ist (vgl. Abs. 1 Satz 4 bis 7; vgl. insoweit die Komm. zu Rz. 115 ff.). Rz. 97 Die Anl. 14 zum SGB VI (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388): In Abs. 1 Nr. 4 wurde ab 1.4.1999 "bis zum 31.3.1999" eingefügt. durch das 4. Euro-Einführungsgesetz: In Abs. 1 wurde mit Wirk...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.7 Durchführung der Anpassung

Rz. 13 Die Anpassung der laufend gezahlten Renten wird auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 grundsätzlich durch den Renten Service der Deutschen Post AG vorgenommen. Der Renten Service handelt dabei kraft gesetzlichem Auftrag für die Rentenversicherung. Es erfolgt eine entsprechende Zurechnung der Handlungen des Renten Services auf die Rentenversicherungsträger. Die Durchführu...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.1 Verordnungsermächtigung – aktueller Rentenwert (Abs. 1)

Rz. 4 Wie in § 69 Abs. 1 auch ermächtigt Abs. 1 die Bundesregierung durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert (Ost) bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen (vgl. insoweit die Komm. zu § 69); für die Festlegung und Ermittlung ist § 255a (und die Grundregel des § 68) zu berücksichtigen. R...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird nunmehr ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer ve...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 1 Buchhaltungsfragen im Zusammenhang mit Werbeaufwendungen

Die Buchung der Kosten für Anzeigen in Zeitungen oder Telefonbüchern bereitet keine Probleme. Hierbei handelt es sich um klassische Werbekosten, die mit Vorliegen der Rechnung als Betriebsausgaben erfasst werden können. Für diese Werbekosten sehen die einzelnen Kontenrahmen eigene Kontennummern vor.[1] Neben diesen Buchungen immer wieder auftretende Zweifelsfragen sind vor a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BAG, Urteil v. 1.12.2004, 7 AZR 135/04 [1]). Soweit in Tarifverträgen für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftlic...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / IV. Formulare

Rz. 119 Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht[170] –[171] Antrag der Frau Marion Müller, geborene Maier, wohnhaft in _________________________, – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –[172] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in ______________...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 26 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[47] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung

Rz. 44 Neben der Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auch steuerfrei die Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung. Rz. 45 Die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind verpflichtet, ihren Mitgliedern in bestimmten Notfällen (z. B. bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.3 Aufwendungsersatz (Abs. 3)

Rz. 26 Abs. 3 regelt die umlagefähigen Aufwendungen. Nach Abs. 3 gehören zu den durch die Umlage zu deckenden Aufwendungen das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrages, die Verwaltungskosten, die Kosten für den Einzug der Umlage und der Prüfung der Arbeitgeber. Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist das Insolvenzgeld na...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.4 Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie und Präventionsstrategie

Rz. 18 Gemäß Abs. 3 nehmen die Unfallversicherungsträger an der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie teil. Die Regelungen dazu sind im Fünften Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes und in den §§ 20d bis 20f SGB V enthalten. Gemäß § 20a ArbSchG entwickeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträger im Interesse eines wirksame...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus

Rz. 90 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens § 7a SGB IV n.F. neu gefasst.[157] Das Statusfeststellungsverfahren (= Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus) soll nach der Intention des Gesetzgebers Erwerbstätige und ihre Auftraggeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung, also vor den Konsequenzen der Sche...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Praxisrelevanz – Renaissance der Freien – Mitarbeiter – Verträge?

Rz. 273 Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[430] Gleichwohl ist Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich verboten, es sei denn, der...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "Sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

Rz. 187 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen. Rz. 188 Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als Selbstständige führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr