Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Ziel des Obstruktionsverbots

Rn 1 Die Vorschrift versucht, dem in einer "unbegründeten" Verweigerung der Zustimmung zum Insolvenzplan zu erblickenden Missbrauch einer Beteiligtengruppe vorzubeugen. Ein wirtschaftlich sinnvoller Plan soll nicht am auf unsachlichen Gründen[1] beruhenden Widerstand einzelner Gläubiger scheitern können. Die für die Prüfung des Vorliegens eines vernünftigen Grundes maßgeblic...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.3.1 Deklarationen

Deklarationen sind Willens- oder Absichtserklärungen in Bezug auf das nachhaltige Engagement von Unternehmungen. Die Standards für Deklarationen werden genutzt, um Unternehmungen innerhalb einer Branche oder über die Branchengrenzen hinweg besser vergleichen zu können. In Deutschland hat sich in den letzten Jahren der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Rahmenwerk für di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.6.4 Inhaltskontrolle

Nach § 307 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine derartige unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel nach...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.6.2 Grundvergütung

Höhe Grundsätzlich obliegt es den Vertragsparteien, die Verwaltervergütung frei auszuhandeln. Gesetzliche Schranken stellen dabei die Bestimmungen der §§ 134, 138 BGB dar. Wucher liegt insoweit erst vor, wenn ein marktgerechtes Honorar um 100 % überschritten würde.[1] Bestimmte Vorschriften oder Gebührenordnungen für die Festlegung eines angemessenen Verwalterhonorars existie...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.6.2 Anwendungsbereich und Bereichsausnahmen

Eine Reihe von Vorschriften zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nicht anwendbar. Weiteres bestimmt insoweit § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB. Verbraucherverträge Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbrauch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.1 Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 1 Die §§ 1 und 2 KStG regeln die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht. Alle Steuerrechtssubjekte, die unter diese Vorschriften fallen, sind körperschaftsteuerpflichtig. Die Frage nach der sachlichen Steuerpflicht, also danach, was ein persönlich körperschaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt zu versteuern hat, ist in den §§ 7ff. KStG geregelt. Der KSt wird danach...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.2.2.3 Sonderumlagen

Ein noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossener Vorschuss auf eine Sonderumlage – gleich welchen Zwecks – ist eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO. Sie ist zur Tabelle anzumelden. Die anteilige Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zahlung einer nach Insolvenzeröffnung beschlossenen Sonderumlage, die den von ihm durch Hausgeldrückstand vor Insolv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.8 Politische Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG)

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG sind politische Parteien von der KSt befreit. Die Fassung der Vorschrift geht zurück auf das Gesetz v. 21.3.1983[1] und gilt seit Vz 1984. Bis zu dieser Gesetzesänderung waren nach Nr. 7 auch politische Vereine steuerbefreit; diese sind jetzt steuerpflichtig (Rz. 184). Aufgrund der Änderung durch das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.3 Ausschluss der Steuerbefreiungen bei beschränkt Stpfl. (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 352 Da die Steuerbefreiungen des § 5 Abs. 1 KStG ihren Grund darin haben, dass die begünstigten Tätigkeiten auch im öffentlichen Interesse liegen, gelten sie nicht für beschränkt Stpfl. im Inland. Es besteht kein Interesse, ausl. Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, zu fördern, auch wenn sie eine begünstigte Tätigkeit ausüben. Dieser Auss...mehr

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§ 1 Messverfahren / 6. Fehlerhafte nachträgliche Auswertung als sog. Auto2-Messung – Erhöhte Toleranzbetrachtung / Auswertung außerhalb des "standardisierten Messverfahrens"

Rz. 1391 Die beiden folgenden Fallbeispiele zeigen jeweils eine fehlerhafte nachträgliche Auswertung. In beiden Fällen wurde jeweils mit einem Krad das Fahrverhalten eines anderen Krads aufgezeichnet und die Geschwindigkeit nachträglich vom Messpersonal als sog. Auto2-Messung ausgewertet. Hierbei wurde eine Abstandsvergrößerung bzw. ein gleichbleibender Abstand ermittelt. Rz...mehr

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§ 1 Messverfahren / cc) Falsches Setzen der Messlinien

Rz. 443 Gemäß Blatt 10 oder 39 der Gebrauchsanweisung des VKS 3.0 vom 28.11.2014 sind bei der Auswertung jeweils die Radaufstandpunkte der Vorderachse anzuvisieren. Das bedeutet, die Messlinie muss unter der zugehörigen "schwarzen Fläche" verlaufen. Eine Abweichung von dieser Vorgabe führt nicht in jedem Fall zu einer Benachteiligung. So kann es bei einer reinen Geschwindigkei...mehr

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§ 1 Messverfahren / III. Auffälligkeiten bei der Messdurchführung

Rz. 1856 Der zweite Anspruch an einen korrekten Tatvorwurf ist, dass das menschliche Handeln in Einklang mit der Verkehrsbeschilderung steht. Rz. 1857 Hier kommt es oft zu dem "Teufelskreis", dass dem behördlichen Personal eventuelle Fehler nicht bewusst sind und die nötigen Hinweise dementsprechend auch nicht in die Akte einfließen. Rz. 1858 Das folgende Beispiel eignet sich ...mehr

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§ 1 Messverfahren / II. Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TraffiStar S 330

Rz. 1213 Wichtige Entscheidungen: Rz. 1214 Bei dem Messgerät der Fa. JENOPTIK Robot GmbH (ehem. Robot Visual Systems GmbH) vom Typ TraffiStar S 330 handelt es sich um eine Weiterentwicklung des im Vorpunkt beschriebenen Messgerätes vom Typ TraffiPhot S, bei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.2 Natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG)

Rz. 7 Der abgerundete Gewerbeertrag ist bei natürlichen Personen und Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG um einen Freibetrag i. H.v. 24.500 EUR zu kürzen. Der Freibetrag darf höchstens in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags beansprucht werden. Durch die Gewährung des Freibetrags kann sich kein Gewerbeverlust ergeben. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.1 Anwendung des UmwStG auf EU-/EWR-Umwandlungen

Rz. 8 Das deutsche Umwandlungssteuerrecht war bis zum "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)" v. 12.12.2006[1] im Wesentlichen national ausgerichtet. Grund hierfür war die Anlehnung des UmwStG hinsichtlich seines persönlichen Regelungsbereichs an das unternehmensrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 23 Abs. 2, der die Folgen bei Erlöschen einer Steuerbefreiung regelt, ist eine spiegelbildliche Vorschrift zu Abs. 1, der die Folgen bei Eintritt einer Steuerbefreiung regelt. Der subjektive Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich somit wie der subjektive Anwendungsbereich des Abs. 1 auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen wü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ursprung des Zurechnungsgegenstands (noch Satz 1)

"... einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat (ausländische Familienstiftung), ..." Rz. 106 [Autor/Stand] Gesetzliche Zusammenhänge. Es verwirrt, dass der Begriff der "Familienstiftung" erst in Abs. 2 (vgl. Rz. 161, 164 ff.), der Begriff der "ausländischen Familienstiftung" schon vorher in Abs. 1 definiert wird. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Hinweis auf 3-... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt die Frage, wie die Verwaltungen zu laden haben, ohne den Kernbereich des Wohnungseigentums zu verletzen. Vertreterversammlung Die COVID-19-Pandemie hat die Verwaltung erheblich erschwert. Überblick: Eine Versammlung scheidet aus, wenn das öffentliche Recht Versammlungen verbietet. In diesem Fall ist der Verwalter berechtigt, alle dring...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36ff. RennwLottG i.d.F. vom 25.06.2021) zum 01.07.2021 keine ernstlichen Zweifel. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, §§ 36 ff. RennwLottG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 300 Ein Vermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einem anderen einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen.[1] Das Gesetz gewährt dem Begünstigten bzw. dem Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstands.[2] Der Gesetzgeber hat sich damit für das sog. Damnationslegat und g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertraglicher Gleichordnungskonzern

Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Liegen der einheitlichen Leitung im Gleichordnungskonzern vertragliche Absprachen zwischen den beteiligten UN zugrunde, so spricht man von einem vertraglichen Gleichordnungskonzern. In einem solchen sog. Gleichordnungsvertrag kann festgelegt werden, welche UN-Bereiche der einheitlichen Leitung unterliegen und nach welchen Regeln die Konzernl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zweck der Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Recht der UN-Verträge (vgl. §§ 291–307 AktG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtsfolgen

Rn. 99 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Abhängige und herrschende UN sind verbundene UN i. S. d. § 15 AktG. Deshalb treten zunächst alle an diese Bestimmungen anknüpfenden Rechtsfolgen ein (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Besteht zwischen dem abhängigen und herrschenden UN eine Mehrheitsbeteiligung, sind auch die für Mehrheitsbeteiligungen geltenden Regelungen anzuwenden. Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 14 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Verbundene UN sind solche, zwischen denen eine oder mehrere der im Gesetz genannten Beziehungen bestehen. Die Aufzählung ist abschließend. Der Gesetzgeber hat in § 15 AktG mit dem Oberbegriff "verbundene UN" alle Arten von UN-Verbindungen zunächst umschrieben (Definitionsnorm), um sie dann in nachfolgenden Paragrafen näher zu spezifizieren un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 64 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 17 Abs. 1 AktG definiert abhängige UN als rechtlich selbständige UN, auf die ein anderes UN (herrschendes UN) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Dabei reicht es aus, dass ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann; dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird, ist nicht erforderlich (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verbundene Unternehmen im HGB

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem sog. Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hat der deutsche Gesetzgeber die "Einheitlichkeit" des Begriffs "verbundene UN" bewusst aufgegeben (vgl. WP-HB (2021), Rn. C 310). So wurde neben der Vorschrift des § 15 AktG eine weitere Begriffsbestimmung verbundener UN in das HGB (vgl. § 271 Abs. 2) au...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.12.13 Keine Diskriminierung

Vor 10 Jahren habe ich von folgendem Fall berichtet: "Gerade eben hat mich eine Studentin um Unterstützung gebeten. Sie möchte bei mir ihre Bachelorarbeit schreiben. Da sie weiß, dass ich ausschließlich Praxisarbeiten betreue, also Arbeiten, in denen eine praktische Aufgabe in einem Unternehmen gelöst wird, hat sie sich bereits bei mehreren Unternehmen beworben. Sie wird häu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.12.6 Gleichstellung von Mann und Frau

Und – wie könnte es anders sein – auch zu diesem Thema gibt es natürlich ein Gesetz, und zwar das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG). In diesem Gesetz geht es nicht um die "Quotenfrau", sondern um allgemeinere Regelungen mit der Zielsetzung, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.12.7 Wertschätzung älterer Arbeitnehmer

Es gibt eine tolle Organisation, auf die ich erst im Rahmen der Recherchen zu diesem Themenbereich aufmerksam geworden bin: das Great Place to Work® Institute, Inc., 1991 in Amerika gegründet. Das Institut hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen nach eigenen Standards zu zertifizieren und auszuzeichnen, die von ihrer eigenen Belegschaft als vorbildliche Arbeitgeber beur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.1.1 Arten von Diskriminierungen

Wird an ein verbotenes Differenzierungskriterium unmittelbar angeknüpft, z. B. bei einem Nachtarbeitsverbot für Frauen, spricht man von einer unmittelbaren Diskriminierung. Eine unmittelbare Diskriminierung wird auch dort angenommen, wo das Unterscheidungsmerkmal derart eng mit dem verbotenen Differenzierungskriterium verbunden ist, dass andere (nicht von dem Diskriminierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.2 Verbot der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft – Richtlinie 2000/43/EG

Die Richtlinie 2000/43/EG verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft. Die Richtlinie enthält keine Definition ihres Schutzbereichs, nach ihrem Art. 3 Abs. 2 ist aber jedenfalls die Staatsangehörigkeit wegen des insoweit vorrangigen Art. 18 AEUV nicht erfasst. Bereits die (pauschale) öffentliche Äußerung eines Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.3 Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung, Religion/­Weltanschauung und sexueller Orientierung sowie wegen des ­Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG erfasst neben dem Alter [1] auch die Merkmale Behinderung, Religion oder Weltanschauung sowie die sexuelle Ausrichtung. Für diese verbotenen Differenzierungskriterien fehlt es an Definitionen. Der Schutz der sexuellen Ausrichtung wurde erforderlich, weil der EuGH dies nicht unter das Merkmal Geschlecht eingeordnet hat.[2] Zur Diskriminierung von Mens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG untersagt auch jede unmittelbare und mittelbare Ungleichbehandlung aufgrund des Lebensalters in Beschäftigung und Beruf durch Normen mit unionsrechtlichem Bezug.[1] Schutzgehalt Dieses Verbot erfasst nicht nur eine Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer, sondern auch eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer. Dies ist für viele Arbeitsbedingunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.3 Rechtsfolgen und sonstige Pflichten des Arbeitgebers

Die Rechtsfolgen für verbotene Diskriminierungen sind in § 7 AGG und § 15 AGG geregelt. Nach § 7 Abs. 2 AGG sind Vereinbarungen nichtig, die gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG verstoßen. Bei Einzelverträgen kann es eventuell zu einer ergänzenden Vertragsauslegung kommen, aber möglicherweise zu einer Gleichbehandlung "nach oben".[1] Jedenfalls für Betriebsvereinbarungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.2 Diskriminierungsverbot gemäß Art. 45 Abs. 2 AEUV

In Art. 45 Abs. 2 AEUV findet sich das Verbot der Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (umgekehrt: ein Gebot zur Inländergleichbehandlung). Daher darf ein EU-Bürger, der in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit sucht oder eine Beschäftigung gefunden hat, nicht schlechter behandelt werden als Inländer in vergleichbarer Position. Dieser Grundsatz konkretisiert d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.3 Gleichbehandlungsrichtlinien

In Gleichbehandlungsrichtlinien, von denen hier die 3 wichtigsten dargestellt werden, hat die EU das Diskriminierungsverbot für wesentliche Teile des Arbeitslebens geregelt. Die Richtlinie 2006/54/EG vom 5.7.2006[1] verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechts über das Entgelt hinaus. Durch die Richtlinie 2000/43/EG vom 29.6.2000 ist die Diskriminierung wegen der Rass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.1 Allgemein

Für dieses konkretisierende Recht folgt der europäische Normgeber einer speziellen Regelungstechnik: Die Anwendbarkeit einzelner Differenzierungskriterien wird durch Primärrecht und durch Richtlinien ausgeschlossen (sog. Anknüpfungsverbote). So untersagt Art. 18 AEUV die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, während Art. 157 Abs. 1 AEUV die Entgeltdiskriminierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.2 Rechtfertigung

Die allgemeine Rechtfertigung für mittelbare Diskriminierungen und die speziellen Rechtfertigungstatbestände für unmittelbare Diskriminierungen (wesentliche und entscheidende Anforderung des Berufs) sind in § 3 Abs. 2 AGG sowie § 8 AGG übernommen worden. Gerade § 8 AGG nimmt an Bedeutung in der Rechtsprechung zu.[1] Die Gesetzesbegründung nennt z. B. für die wesentliche und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.1 Gleichbehandlung der Geschlechter – Richtlinie 2006/54/EG

Mit der Richtlinie 76/207/EWG, geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG, hatte die EG ein umfassendes Gleichbehandlungsprogramm zwischen den Geschlechtern aufgestellt, das weit über die von Art. 157 AEUV garantierte Entgeltgleichheit hinausreicht. Zum 15.8.2009 ist die Richtlinie 76/207/EWG außer Kraft getreten[1], an ihrer Stelle steht nun die Richtlinie 2006/54/EG. Die Ric...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.1.2 Beweislast

Eine mittelbare Diskriminierung könnte ein Anspruchsteller vor Gericht selten in vollem Umfang nach den allgemeinen Beweislastregeln beweisen. Um die Diskriminierungsverbote effektiv zu machen, hat der EuGH deshalb früh eine Erleichterung nationaler Beweislastregeln gefordert.[1] Im Anschluss an diese Rechtsprechung sieht das Europarecht nun Beweiserleichterungen vor[2]: Dan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.1.3 Rechtfertigung

Für die Rechtfertigung ist zwischen unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen zu unterscheiden. Letztere sind allgemein einer Rechtfertigung zugänglich, wenn die Ungleichbehandlung einem rechtmäßigen Ziel[1] dient, das nichts mit dem verbotenen Differenzierungsmerkmal zu tun hat und in verhältnismäßiger Weise eingesetzt wird.[2] Die Dauer der Betriebszugehörigkeit soll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3 Diskriminierungsverbote

Das Verbot von Diskriminierungen ist ein wesentliches Anliegen des Europarechts. Dabei geht der EuGH von einem (ungeschriebenen) allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich des Arbeitsrechts aus, der allerdings durch Primär- und Sekundärrecht konkretisiert werden muss. 3.1 Allgemein Für dieses konkretisierende Recht folgt der europäische Normgeber einer speziellen Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 4.3 Teilzeitarbeit und Befristung

Die Richtlinien zur Teilzeitarbeit und zur Befristung sind in Deutschland durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000[1] umgesetzt worden. Die Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vom 15.12.1997[2] setzt eine Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit (RV-Tz) in Kraft. Diese dient dem Ziel, unmittelbare Diskriminierungen von Teilzeitbes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.4 Ungleichbehandlung

Eine unzulässige Ungleichbehandlung kann nur zwischen vergleichbaren Personen vorliegen. Deshalb ist ein Vergleich zwischen Arbeitnehmern unzulässig, deren Entgelte durch verschiedene "Quellen" festgesetzt wurden.[1] Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 157 AEUV nicht nur auf unmittelbare, sondern auch auf mittelbare Diskriminierungen anwendbar.[2] So liegt eine mittelb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.3 Beschränkungsverbot

Das Recht auf Freizügigkeit würde nicht effektiv durchgesetzt, wenn es nur gegen Diskriminierungen geschützt wäre. Daher hat der EuGH Art. 45 AEUV um ein ungeschriebenes Beschränkungsverbot erweitert.[1] Es sind auch Beschränkungen verboten, die grenzüberschreitende Aktivitäten von Arbeitnehmern behindern oder weniger attraktiv machen.[2] Das Verbot greift bereits, wenn nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäisches Arbeitsrecht / 1.2 Primär- und Sekundärrecht

Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags ist die Bezeichnung "Gemeinschaftsrecht" nicht mehr richtig, sondern die früher als Gemeinschaftsrecht bezeichneten Normen heißen nun "Unionsrecht". Trotz seiner völkerrechtlichen Grundlage unterscheidet sich das Europarecht erheblich von den aus dem klassischen Völkerrecht bekannten Mustern. So sind zahlreiche Bestimmungen des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Fremder

Rz. 18 Nur die Vermietung an Fremde ist begünstigt. Damit gilt die Ermäßigung nicht für die Selbstnutzung der Räume oder Campingflächen durch den Unternehmer (so auch Abschn. 12.16 Abs. 5 UStAE). Diese Schlechterstellung des Selbstversorgers gegenüber dem Fremdversorger wurde vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich begründet. Sie verstößt gegen das Grundprinzip der Mehrwertsteuer...mehr