Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / g) Typische Fallgruppen

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§ 17 GmbH-Recht / c) Steuerfragen

Rz. 6 In der Praxis sind steuerrechtliche Erwägungen von großer Bedeutung. Zwar wird mit gutem Grund davor gewarnt, Steuertarife zur ausschließlichen Grundlage einer Rechtsformwahl zu machen.[13] Gleichwohl stellt sich die Frage der steuerlichen Optimierung in allen Unternehmen. Daher muss der anwaltliche Berater – ggf. in Zusammenwirken mit dem steuerlichen Berater – im Ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 255 Die Regelung (vgl. Rdn 250) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 170 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 206 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[138] und Gründungskosten[139] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.4 Kein Ausschluss bei einer Einkommen erhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (Buchst. d S. 4)

Rz. 47 Die Einschänkung des S. 2 gilt nicht, soweit die vGA des Einkommen einer dem Stpfl. nahestehenden Person erhöht hat und § 32a KStG auf die Veranlagung dieser nahestehenden Person nicht angewendet wird. Dies betrifft z. B. den Fall, dass die nahestehende Person im Ausland lebt und somit § 32a KStG nicht greifen kann.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei verdeckten Gewinnausschüttungen (Buchst. d S. 2)

Rz. 44 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG gilt nur, soweit die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben. Dies gilt ab Vz 2014 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2015 (§ 52 Abs. 4 S. 8 EStG).[1] Hauptsächlich sind dies vGA (§ 20 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.1 Begünstigte Bezüge und Einnahmen (Buchst. d S. 1)

Rz. 42 Begünstigte Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Vorabausschüttungen. Die Steuerfreiheit gilt auch für Bezüge aus eigenkapitalähnlichen Genussrechten (§ 20 EStG Rz. 115). Einnahmen aus Gesellschafterdarlehen sind nicht begünstigt, selbst wenn die Gesellschafterdarlehen mit Dividenden einer daraus finanzierten Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.3 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei Erträgen aus einer hybriden Übertragung (Buchst. d S. 3)

Rz. 46a Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG wird für den Fall eingeschränkt, dass die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in einem anderen Staat einer anderen Person abweichend vom deutschen Steuerrecht zugerechnet werden. In diesem Fall gilt die Steuerfreiheit nur, soweit das Einkommen der anderen Person oder ihr nahestehender Personen nicht niedr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Sachbezüge aus Vermögensbeteiligungen (Satz 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst nur Vorteile, die Arbeitnehmern eingeräumt werden. Dies sind nur Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinn, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Rahmen des § 19 EStG beziehen. Trotz Arbeitsvertrags nicht begünstigt sind daher Arbeitnehmer, die – etwa als Kommanditisten oder atypisch still Beteiligte – zugleich in einem Gesellschafterverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Mit § 3c Abs. 2 EStG steht § 3 Nr. 40 EStG in einem sinnlogischen Zusammenhang (Rz. 1). Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung können die Teileinkünfte "brutto" festgestellt werden, wenn der notwendige Rechenschritt für die Ermittlung der stpfl. Einkünfte zweifelsfrei erkennbar ist.[1] Rz. 5 Die Steuerbefreiung wird gem. § 51a Abs. 2 S. 2 EStG im Rahmen der ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei sogenannten Parallelimporten

Leitsatz Es ist nicht branchenüblich, dass Umsätze aus Parallelimporten stets gesondert in die Provision bzw. Marge der nationalen Vertriebsgesellschaft einfließen, sodass keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt. Sachverhalt Eine GmbH hat mehrere inländische Beteiligungsgesellschaften im Bereich der Pharmabranche und ist Organträgerin der A3-GmbH. Gesellschafter der...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 17 Familienholding / IV. Kapitalgesellschaften

Rz. 25 Alternativ zur OHG bzw. zur KG kommen auch Kapitalgesellschaften als Rechtsform für eine Familiengesellschaft in Betracht. GmbH und AG haben von Gesetzes wegen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG); ihr Vermögen stellt uneingeschränkt Betriebsvermögen dar. Soweit die jeweiligen Gesellschafter mehr als 25 % des Nennkapitals der Gesellschaft halt...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Auf Antrag kann der Unternehmer aber...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Nutzungen eines Unternehmens

Rz. 60 Als Nutzungen eines Unternehmens wird der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen, wie er sich aus der nach kaufmännischen Grundsätzen zu errichtenden jährlichen Handelsbilanz darstellt.[106] Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen Erweiterungen oder Einschränkungen anordnen.[107] Nutzungen eines Personengesellschaftsanteils sind zunächst d...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Ergebnisbeteiligung des Nießbrauchers

Rz. 66 Nach herrschender Meinung gelten hinsichtlich der Beteiligung des Nießbrauchers am Ergebnis der Gesellschaft dieselben Grundsätze wie bei den Personengesellschaften. D. h. dem Nießbraucher stehen die Nutzungen des Geschäftsanteils (§§ 1068, 1030, 100 BGB) zu einem der Dauer seiner Berechtigung entsprechenden Teil (§ 101 Nr. 2 BGB) zu. Gesellschafter bleibt der Bestell...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / III. Familienstiftungen

Rz. 73 Der Begriff der Familienstiftung ist im Wesentlichen erbschaftsteuerlich geprägt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 sowie § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG). Es handelt sich hierbei um eine Stiftung, die im Wesentlichen im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist. Eine solche Stiftung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG im Abstand von 30 Jahren der Erbersatzsteuer. Die...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 18 Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig, handelt es sich automatisch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nach § 105 HGB.[23] Hinsichtlich der zivilrechtlichen Vor- und Nachteile gelten im Wesentlichen die obigen Ausführungen zur GbR mit dem Unterschied, dass die OHG in das Handelsregister eingetragen wird und daher Registerpublizität besteht. R...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Gesellschaftsanteile

Rz. 88 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[108] Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehmen kann,[109] stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Besteller des Nießbrauchs verpflichtet ist, sein Stimmrecht im...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Gesellschaftsanteile

Rz. 99 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[95] Im Hinblick darauf, dass der Nießbraucher grundsätzlich nicht Inhaber der Gesellschaftsrechte wird, insbesondere kein Stimmrecht wahrnehmen kann, muss durch vertragliche Vereinbaru...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Grundsätze der Vor- und Nacherbeneinsetzung

Rz. 1 Die Ziele eines Unternehmertestaments sind vielschichtig. Ganz abgesehen davon, dass es dem Unternehmer vornehmlich darum gehen wird, den Fortbestand seines Unternehmens in einer ganzheitlichen Lösung unter bestmöglicher Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten zu gewährleisten, so wird es ihm in der Regel auch wichtig sein, seine Familie abzusichern und Ausgleichs- u...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Gewinne

Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs. 1, 99, 10...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 5. Kaufpreisanpassung

Rz. 105 Abhängig vom Konzept der Transaktion, dem Erwerber und einem befristeten Verbleib des Verkäufers im Unternehmen, kann der Kaufpreis (unabhängig von Earn-Out oder Gewährleistungsansprüchen, die den Kaufpreis nachträglich erhöhen oder mindern) noch einer Anpassung unterliegen. Für den Verkäufer ist selbstverständlich ein fester Kaufpreis von Vorteil. Andererseits kann ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 6. Ertragsteuern

Rz. 82 Der Unternehmenswert ermittelt sich durch Diskontierung der den Anteilseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse sind daher sowohl die Ertragsteuern des Unternehmens sowie grundsätzlich auch Ertragsteuern auf Ebene der Unternehmenseigner wertmindernd zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind zunächst um in- und ausländi...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / III. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 74 Im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit des Nießbrauchs an Kapitalgesellschaftsanteilen und dessen Bewertung gelten sinngemäß die gleichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Grundsätze wie bei dem Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen. Insofern wird auf das unter Rdn 52 Ausgeführte und auf weiterführende Literatur[153] verwiesen. Bei der Ermittlung des Jahreswerte...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Gegenleistung/Kaufpreis

Rz. 153 In diesem Kapitel ist neben der Höhe des geschuldeten Kaufpreises auch die Währung, in der er zu bezahlen ist, zu definieren. Neben Bargeld kommt insbesondere auch die Gewährung von Gesellschaftsrechten am erwerbenden Unternehmen als Akquisitionswährung in Betracht. In diesem Fall muss der Umfang der zu gewährenden Anteile selbstverständlich genau definiert werden. S...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / b) Indirekte Beteiligungen (Treuhandverhältnisse)

Rz. 50 Ist eine unmittelbare Beteiligung Fremder (und hierzu zählt auch das Management) nicht gewünscht oder erscheint sie zu aufwendig, kann alternativ auch eine indirekte Beteiligung, z.B. durch die Begründung von Treuhandverhältnissen erwogen werden. Dabei hält die Eigentümerfamilie einen Teil der ihr zustehenden Gesellschaftsanteile treuhänderisch für den bzw. die Manage...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Berücksichtigung des Unternehmers und seiner Familie

Rz. 160 Alles in allem setzt der Beschäftigtenbegriff des § 13a ErbStG offenbar das Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft voraus, so dass der Unternehmer selbst grds. nicht als Beschäftigter i.S.v. § 13a ErbStG in Betracht kommt. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für die Inhaber von Einzelunternehmen sowie für Personengesellschafter.[218] Denn bei Kapitalgesellschaften sin...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Gewerbesteuerrecht

Rz. 81 Die bedeutsamste gewerbesteuerliche Folge der Betriebsaufspaltung besteht darin, dass die Miet- bzw. Pachteinnahmen wegen der bereits dargestellten Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG werden die Miet- bzw. Pachtzinsen bei Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter dem Gewinn des Betriebsunternehmens zu ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / d) Steuerfreistellung/Garantie

Rz. 116 Bei etwaigen Ansprüchen im Zusammenhang mit Steuern ist zwischen der Steuerfreistellung und Steuergarantien zu unterscheiden, wobei zusätzliche Steuergarantien sich für den Käufer empfehlen, aber (anders als eine Steuerfreistellung) nicht zusätzlich in jedem SPA zu finden sind. Rz. 117 Durch die Steuerfreistellung wird die Steuerlast des Zielunternehmens zeitraumbezog...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung – Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein. 2. Ein Vorgang ist bereits dann geeignet, einen sonstigen Bezug bei einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 20 Abs. ...mehr

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Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA – Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen

Leitsatz 1. Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisa...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.3 Steuerfalle: Verdeckte Gewinnausschüttung

Werden Einbringungskosten nicht nach den vorstehend skizzierten Aufteilungsmaßstäben dem Einbringenden und der übernehmenden Kapitalgesellschaft zugeordnet, sondern vollständig von der übernehmenden Kapitalgesellschaft getragen, so liegt nach herrschender Meinung in Höhe der dem Einbringenden zuordenbaren Kosten eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.[1] Ebenfalls als vGA zu ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.7 Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung

Bei einer Personengesellschaft sind oftmals für einzelne Gesellschafter positive oder negative Ergänzungsbilanzen vorhanden, so dass sich im Zusammenhang mit der Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG die Frage nach dem Verbleib der in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen Werte stellt. Die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes äußern sich hierzu nicht. Auch einschlägig...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.2 Ersatzrealisationstatbestände

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung der sperrfristbehafteten Anteile durch § 22 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher V...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der betragsmäßigen Beschränkungen

Da über die relative oder absolute Betragsgrenze hinausgehende sonstige Gegenleistungen zur anteiligen Auflösung stiller Reserven führen, lassen sich die Rechtsfolgen vermeiden, wenn die eingebrachten Anteile bilanziell in vollem Umfang im Eigenkapital (gezeichnetes Kapital bzw. Kapitalrücklage) der übernehmenden Kapitalgesellschaft abgebildet werden.[1] Der Ausweis in der K...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.3 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

In Betriebsprüfungen werden zunehmend Fälle aufgegriffen, in denen im eingebrachten Betrieb außerhalb der Bilanz Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG gebildet wurden, aber bis zum Einbringungsstichtag noch nicht durch Übertragung auf begünstigte Investitionen oder in anderer Weise aufgelöst worden sind. Werden solche Investitionsabzugsbeträge im Zuge der Einbringung von ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.1 Anwendungsgrundsätze

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung von sperrfristbehafteten Anteilen durch § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher Vorgang vorliegt. Dazu ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.4 Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr

Nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 UmwStG wird ebenfalls ein schädlicher Ersatztatbestand realisiert, wenn die Kapitalgesellschaft, an der die sperrfristbehafteten Anteile bestehen, ihr Kapital herabsetzt und an die Anteilseigner zurückzahlt oder Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG ausschüttet oder zurückzahlt. Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung i...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.5 Weitere Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Der Ansatz eines Werts unterhalb des gemeinen Werts wird gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG weiterhin eingeschränkt und ist nur zulässig, soweit (kumulativ) bezüglich des übernommenen Betriebsvermögens sichergestellt ist, dass es später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegt (diese Voraussetzung ist bei Inlandsfällen regel...mehr