Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.2 Organträger

Rz. 256 Um die Zurechnung des Einkommens nach §§ 14ff. KStG richtig zu erfassen, ist in mehreren Schritten vorzugehen. Da die gesellschaftsrechtliche Gewinnabführung und die steuerliche Zurechnung auseinander fallen, ist in einem 1. Schritt eine außerbilanzielle Kürzung i. H. d. in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Gewinnabführung (§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB) vorz...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Eine zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.3 vGA und Ersatzansprüche

Rz. 121 Es gibt einige vGA Situationen, bei denen ein gesetzlicher (§§ 57, 62 AktG, §§ 30, 31 GmbHG, § 951 BGB, §§ 812ff. BGB) oder ein vertraglicher Erstattungsanspruch (Satzungsklausel) gegen den Gesellschafter besteht. Dieser Erstattungsanspruch führt zu einer verdeckten Einlage, die wieder eine außerbilanzielle Korrektur auslöst. Der Verzicht auf die Ersatzansprüche führ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2 Korrekturen auf verschiedenen Ebenen

Rz. 6 Es lassen sich 4 unterschiedliche Ebenen unterscheiden, auf denen außerbilanzielle Korrekturen greifen. Elementar ist die Unterscheidung zwischen außerbilanziellen Korrekturen, die den Gewinn betreffen, und Korrekturen, die das Einkommen betreffen. Da § 7 Satz 1 GewStG an den nach einkommen- und/oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften ermittelten Gewinn anknüpft, wi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.3 Systembedingte Korrekturen aufgrund der doppelten Buchführung/Verbot von direkten Buchungen in das Kapital

Rz. 19 Ein Grund für außerbilanzielle Korrekturen ergibt sich aus dem System der doppelten Buchführung. Außer in den Fällen der Einlage und Entnahme bzw. Gewinnausschüttung sind Buchungen direkt in das Eigenkapitalkonto unzulässig. Wirkt sich ein Vorgang auf das Eigenkapital aus und liegt keine Einlage, Entnahme oder Gewinnausschüttung vor, ist eine Buchung über ein Ertrags-...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.8 GKKB und außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 61 Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für eine "Gemeinsame konsolidierte körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage" vorgelegt (GKKB RLE).[1] Die Realisierung dieses Großprojekts wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Rz. 62 Die Richtlinie löst sich vom deutschen Konzept des Bestandsvergleichs und knüpft an die GuV an. Bei einer formalen Betrachtung...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3 Außerbilanzielle Korrekturen beim Gesellschafter

3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1 Korrektur von Gewinnverwendung und Entnahmen

Rz. 109 Die Verwendung des Gewinnes darf den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Dieser Grundsatz wird vom Gesetz an verschiedenen Stellen aufgenommen. Es spannt sich ein Bogen von der Entnahme und offenen Gewinnausschüttung über die vGA zu einigen nicht abziehbaren Betriebsausgaben, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden. 3.1.1 Entnahmen Rz. 110 Wird der Gewinn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Außerdem ist die Auswirkung auf die Bestände nach § 27, § 37 und § 38 KStG zu prüfen. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, § 43 Abs. 5 EStG)...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.1 vGA und Umsatzsteuer

Rz. 118 Es gibt Fälle, in denen die vGA Umsatzsteuer auslöst. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ware aus der GmbH zu einem Preis unter der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage an den Gesellschafter veräußert wird.[1] Da das KStG keine Bewertungsvorschrift für die vGA vorsieht, ist die vGA nach § 9 BewG mit dem gemeinen Wert, also inklusive Umsatzsteuer zu be...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.2.1 Einlagen und Entnahmen

Rz. 8 Die außerbilanzielle Korrektur von Einlagen und Entnahmen hat mehrere Varianten. I. d. R. ist der Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn­ermittlung der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Im System der doppelten Buchführung werden die Konten Privateinlage und Privatentnahmen ohne den Umweg über die Gewinn- und Verlustrechnung direkt auf das Eigenkapital abgeschlossen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Beispiel 1: Eine Kapitalgesellschaft erhält Investitionszulage. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Gesellschafters, da bei der Beantragung der Investitionszulage das Konto des Gesellschafters angegeben wurde. Die Auszahlung a...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.4 vGA im Konzern/Schwestergesellschaften

Rz. 126 Im Konzern kann die vGA zu einem Bündel von außerbilanziellen Korrekturen führen. Diese unausgewogene Leistungsbeziehung zwischen 2 Schwestergesellschaften führt zu einer vGA von Tochter I an die Mutter und gleichzeitig zu einer verdeckten Einlage der Mutter in die Tochter II. Praxis-Beispiel Die Mutterkapitalgesellschaft hat 2 100 %ige Tochterkapitalgesellschaften. D...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.1 Tatbestand der vGA

Rz. 115 Das Gesetz regelt in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nur die Rechtsfolgen einer vGA, aber nicht ihre Voraussetzungen. Der Tatbestand der vGA wird wie folgt definiert: "Eine vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter

Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.2 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Ungefähr 90 % dieser Sachverhalte werden über die Figur der verdeckten Gewinnausschüttung und 7 % über die verdeckte Einlage korrigiert.[1] In den verbleibenden Fällen der Nutzungsei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.1 Liebhaberei

Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sich die Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Fehlt es an dieser, liegt eine steuerlich irrelevante Betätigung im privaten Bereich vor. Wird z. B. eine unternehmerische Betätigung (z. B. Mitunternehmer einer Verlustzuweisungsgesellschaft) als Liebhaberei qualifiziert, fallen die Verluste im...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.2 Systembedingte Korrekturen des Steuerrechts

Rz. 14 Weitere außerbilanzielle Korrekturen sind im Steuersystem angelegt. Dies sind komplexere Korrekturen, da der systematische Zusammenhang oft korrespondierende Hinzurechnungen und Kürzungen verlangt. Systembedingte Korrekturen ergeben sich insbesondere aus dem Teileinkünfteverfahren bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG, der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4 Zusammentreffen von Kürzung und Hinzurechnung

Rz. 192 Teilweise kommt es zu Geschäftsvorfällen, in denen mehrere außerbilanzielle Korrekturen auf einen Sachverhalt anzuwenden sind. Ein Beispiel dafür ist die verdeckte Gewinnausschüttung, die mit einer Steuerbefreiung zusammentrifft. Der Beispielfall dazu wäre die Veräußerung von Anteilen an einer Tochterkapitalgesellschaft an den Gesellschafter durch eine Kapitalgesells...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH wird dem Bilanzzusammenhang der Vorrang eingeräumt.[2] Dies führt ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Beispiel 1:[1] Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für den Gesellsch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.21 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.21.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Hinzurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Zugriffsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten – als der Obergesellschaf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.5 Steuerfreie Ausschüttungen (§ 3 Nr. 41 Buchstabe a EStG)

18.1.5.1 Gewinnausschüttungen sind steuerfrei, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorausgegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge der Einkommensteuer unterlegen haben, § 11 Abs. 1 und 2 AStG aF nicht anzuwenden war und der Ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung

116. Die Vorschrift will Umgehungen der Zurechnungsbesteuerung entgegenwirken, die in der Möglichkeit liegen, die Zwischengesellschaft, deren Einkommen in die Hinzurechnung kommen soll, einer anderen steuerbegünstigten Gesellschaft nachzuschalten. Die auf diese Weise dazwischengeschobene Gesellschaft läßt für die Gewinne der nachgeschalteten Gesellschaft die Hinzurechnung n...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Verfahren bei der Feststellung

Die bei der ausländischen Gesellschaft anfallenden Zwischeneinkünfte (zB Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) werden nach deutschem Steuerrecht ermittelt und zusammengerechnet. Sind an der ausländischen Gesellschaft erweitert beschränkt Steuerpflichtige beteiligt, so sind die auf diese Anteilsinhaber entfallenden allgemeinen und erweiterten Inlandseinkünfte sowie die anzurech...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / II. Auszug aus der Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (BT-Drucks. 8/3648 v. 8.2.1980, S. 1 ff., 29)

Zu Nummer 3 (§ 14 AStG) Die Neufassung des § 14 AStG schließt bestimmte Möglichkeiten aus, die sog. Zugriffsbesteuerung der §§ 7 bis 14 AStG zu umgehen. Niedrigbesteuerte Zwischeneinkünfte werden nach § 10 Abs. 5 AStG aus der sog. Hinzurechnungsbesteuerung herausgenommen, wenn mit dem Sitzland der Zwischengesellschaft ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das Dividenden der...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.12 Einkünfte von Zwischengesellschaften

14.12.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 AStG unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1). 14.12.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen 1. Einkünfte aus Tätigkeiten oder Gegenständen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen; 2. G...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.1 Einkünfte aus Zwischengesellschaften

14.1.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1). 14.1.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen 1. Einkünfte aus Tätigkeiten oder Gegenständen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen; 2. Gewinnau...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. UntStFG v. 20.12.2001

Rz. 5 [Autor/Stand] Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Anwendung von § 3 Nr. 41 EStG. Waren bis zum UntStFG[2] nur die Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Anwendung der §§ 7–14 gesondert festzustellen, so gilt das seither auch für die Anwendung des neu eingefügten § 3 Nr. 41 EStG. Materiell-rechtlich flankiert die Regelung die §§ 7–14 dadurch, dass der Hinzurechnu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.6 Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§ 3 Nr. 41 Buchstabe b EStG)

18.1.6.1 Veräußerungsgewinne sind steuerfrei, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorausgegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge der Einkommensteuer unterlegen haben, § 11 Abs. 1 und 2 AStG aF nicht anzuwenden war, der Steuerp...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.7 Feststellung der nach § 12 Abs. 3 AStG zu berücksichtigenden Steuern

Die nach § 12 Abs. 3 AStG anzurechnenden oder abzuziehenden Steuern sind für das Jahr festzustellen, in dem die nach § 3 Nr. 41 EStG befreite Gewinnausschüttung erfolgt ist. Der Gesamtbetrag der anzurechnenden/abziehbaren Steuern ist den Veranlagungszeiträumen zuzuordnen, in denen die zugrunde liegenden Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbeträge erfasst worden sind (vgl. Be...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VI. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl. I 2013, 1809 = BStBl. I 2013, 802)

Hinweis: Das AmtshilfeRLUmsG geht in erheblichem Umfang auf die Beratungen des zum JStG 2013 zurück. In den Gesetzesmaterialien zum AmtshilfeRLUmsG finden sich daher keine Ausführungen zur Begründung solcher Vorschriften, die bereits mit dem JStG 2013 vorgeschlagen worden waren. Dazu gehören auch die Änderungen in § 18 AStG, wodurch die Begründungen in den Gesetzesmaterialien...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 500 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. § 18 Abs. 4 ist erstmalig durch das JStG 2008[2] angefügt worden. Bis dahin war unklar, ob die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung von § 15 gesondert – und ggf. einheitlich – in entsprechender Anwendung von § 15 festzustellen sind.[3] Das Niedersächsische FG hat dies in Ermangelung einer Rechtsgrundlage in seiner Entscheidung...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 8 AStG

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) wird wie folgt geändert: 8. § 14 wird wie folgt geändert: a)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einheitliche Feststellung gegenüber den unbeschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 200 [Autor/Stand] Inhaltsadressat des einheitlichen Feststellungsbescheides. Im Gegensatz zu § 18 Abs. 1 Satz 1 regelt Satz 2 ausdrücklich, wem gegenüber der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid ergehen muss. Der Feststellungsbescheid ist an die unbeschränkt Stpfl. zu richten, die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Interne Informationsquellen

Tz. 28 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Neben den Anhaltspunkten aus externen Informationsquellen nennt IAS 36.12 (e)–(h) die folgenden Anhaltspunkte, die nur aus internen Informationsquellen stammen können und mindestens zu berücksichtigen sind:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Berücksichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei der Bestimmung des Buchwerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

Tz. 91 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Unter dem Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) ist der Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbes über den vom Erwerber erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zu verstehen. Bei Erwerb ist der Geschäfts- oder Firmenwert – ggf. vorläufig – den nutzenziehenden zahlungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Barabfindung beim Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren. Normenkette § 20 Abs. 4a Sätze 1 und 2...mehr

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Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

Leitsatz 1. Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen (Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641). 2. Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt allerdings auch in diesen Fällen voraus, dass die – die Aufwendungen auslösende...mehr

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Hohe Anforderungen an die Mitteilung wesentlicher Beteiligungen an Aktiengesellschaften

Zusammenfassung Verschärfte Anforderungen: Ein Unternehmen genügt seiner Pflicht nach § 20 AktG, einer Aktiengesellschaft den Erwerb einer wesentlichen Beteiligung mitzuteilen, nur, wenn (1.) die Mittelung nach dem Erwerb erfolgt, (2.) der Vorstand sie als eine solche nach § 20 AktG erkennen kann und (3.) die Gesellschaft die Mitteilung ohne korrigierende Eingriffe so veröff...mehr

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EuGH-Vorlage: Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass eine zum 31. Dezember 1993 im Zusammenhang mit Direktinvestitionen bestehende Beschränkung des Kapitalverkehrs mit dritten Ländern durch einen Mitgliedstaat auch dann nicht von Art. 56 EG (je...mehr