Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.6 Genossenschaft mit umfangreichem Nichtmitglieder-Geschäft

Tz. 35 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Leitsatz des Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532) ist ausgeführt, dass der Charakter der Gen und damit die Abzugsfähigkeit der Rückvergütung als BA verloren gehe, wenn die Zahl der in den Geschäftsbetrieb einbezogenen Nichtmitglieder oder der Umfang der Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern außer Verhältnis zur Zahl der Mitglieder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei den übrigen Genossenschaften

Tz. 49 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den übrigen Gen (zB Bezugs- und Einkaufsgen, Beförderungsgen, Nutzungsgen) ist der Überschuss (s Tz 36 ff) im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz aufzuteilen (s § 22 Abs 2 S 2 Nr 2 KStG). Zu Möglichkeiten zur Ermittlung des Mitgliederumsatzes s Rüsch (in F/D, KStG, § 22 Rn 47ff). Gesamtumsatz idS ist die Summe der Umsätze ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 1 S 1 KStG sind gen Rückvergütungen nur insoweit abzb, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet wurden. Hierzu s Tz 22 ff. § 22 Abs 1 S 2 KStG bestimmt – einerseits für Absatz- und Produktionsgen und andererseits für die übrigen Gen –, wie die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge aus dem Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Begriff "Mitgliedergeschäft"

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung von Gen sind folgende Arten von Geschäften zu unterscheiden (s R 5.11 Abs 6 KStR 2022): Zweckgeschäfte (s Tz 27 ff und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 25 ff), Gegengeschäfte (s Tz 31 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 30), Hilfsgeschäfte (s Tz 32 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 31 ff), Nebengeschäfte (s Tz 33 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Gegengeschäfte

Tz. 31 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den Gegengeschäften handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um Mitgliedergeschäfte. Sie dienen zur Durchführung der Zweckgeschäfte, werden jedoch idR mit Nichtmitgliedern abgeschlossen (s die Beispiele in R 5.11 Abs 6 Nr 2 KStR 2022). Es handelt sich im Prinzip um das Gegengeschäft zum Mitgliedergeschäft, das diesem zeitlich vorgehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Abzug des Gewinns aus Nebengeschäften

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Überschussdefinition des § 22 Abs 1 S 4 KStG muss der Gewinn aus Nebengeschäften bei der Ermittlung des für die Verhältnisrechnung maßgebenden Einkommens ausgeklammert werden. Der Grund für diese Handhabung liegt darin, dass die Nebengeschäfte nicht der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstands der Gen dienen, sondern auf eine erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den Absatz- und Produktionsgen stellen die Einkäufe bei den Genossen die Zweckgeschäfte dar. Bei ihnen ist zur Feststellung der im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge der Überschuss (s Tz 36 ff) im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf aufzuteilen (s § 22 Abs 1 S 2 Nr 1 KStG). Zum gesamten Warenein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei Bezugs- und Absatzgenossenschaften

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Entspr der Mischform dieser Gen (s Tz 30) ist der Überschuss (s Tz 36 ff) der Bezugs- und Absatzgen im Verhältnis der Summe aus dem Umsatz mit Mitgliedern im Bezugsgeschäft und dem Wareneinkauf bei Mitgliedern im Absatzgeschäft zur Summe aus dem Gesamtumsatz im Bezugsgeschäft und dem gesamten Wareneinkauf im Absatzgeschäft aufzuteilen (s R 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 6 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl 1920, 303) und das KStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 208) enthielten weitgehende St-Befreiungen für bestimmte Eink der Gen bzw bestimmte Arten von Gen. Eine umfassende St-Pflicht der Gen, vergleichbar derjenigen der Kap-Ges, war erstmals im KStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1031) geregelt. § 23 der Vorsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rückzahlung von Unkostenbeiträge

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 2 KStG sind auch Rückzahlungen von Unkostenbeiträgen wie gen Rückvergütungen zu behandeln. Die Rückzahlung von Unkostenbeiträgen ist idR bei Nutzungsgen anzutreffen. Eine Rückzahlung idS liegt vor, wenn eine Gen ihren Mitgliedern etwas zur Nutzung zur Verfügung stellt und hierfür unterjährig (Un-)Kostenbeiträge erhält, die ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuern vom Einkommen

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nabzb Pers-St iSd § 10 Nr 2 KStG sind insbes die KSt, einbehaltene KapSt für von der Kö bezogene Kap-Erträge, nicht aber die von einer Kö im Abzugsverfahren beispielsweise für Dividenden ihrer Gesellschafter einbehaltene KapSt (s Urt des BFH v 22.01.1997, BStBl II 1997, 548), der SolZ, die besondere KSt nach § 5 Abs 1 Nr 5 KStG für Berufsverbänd...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.27.2 Indirekte Zuordnung von Einkünften aus Kapitalanlagen (§ 27 Absatz 2 BsGaV)

334 Ist eine direkte Zuordnung von Vermögenswerten und von entsprechenden Kapitalerträgen zu einer Versicherungsbetriebsstätte nicht möglich, so ist – ggf. ergänzend zur direkten Zuordnung nach § 27 Absatz 1 BsGaV – eine indirekte Zuordnung der Kapitaleinkünfte durchzuführen. 335 Eine indirekte Zuordnung ist z.B. erforderlich, wenn von der Versicherungsbetriebsstätte direkt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG ist sowohl auf voll stpfl wie auch auf partiell stpfl (nach § 5 Abs 1 Nr 10 oder 14 KStG) Erwerbs- und Wirtschaftsgen – ab VZ 2020 sprachlich "nur" noch Gen – anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 10 KStG Tz 29 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 57). Zum Begriff der Gen s § 1 KStG Tz 34 ff. Hierzu zählt auch die SCE (Societas Cooperativa Europaea; s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Zweckgeschäfte

Tz. 27 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zweckgeschäfte sind alle Geschäfte, die der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstandes des Unternehmens der Gen dienen und die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder bezwecken (s R 5.11 Abs 6 Nr 1 Buchst a KStR 2022). Sie sind sowohl mit Mitgliedern als auch mit Nichtmitgliedern möglich. Rückvergütungsfähig iSd § 22 KStG si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.3 Hilfsgeschäfte

Tz. 32 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Uneinheitlich ist die Rspr bzgl der Behandlung der Hilfsgeschäfte als Mitgliedergeschäft iSd § 22 Abs 1 S 1 KStG. Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die zur Abwicklung der Zweckgeschäfte notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Gen mit sich bringt (s R 5.11 Abs 6 Nr 3 KStR 2022). Nach dem Urt des BFH v 09.03.1988 (BStBl II 1988, 592) gehö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis des § 22 KStG zu anderen Vorschriften

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG gilt für die Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG . Zur Bedeutung der Vorschrift für die st-befreiten Gen iSd § 5 Abs 1 Nr 10 und 14 KStG s Tz 7. § 22 KStG grenzt die als BA abzb gen Rückvergütungen von solchen ab, die eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG darstellen; in Bezug auf die abzb Rückvergütungen geht § 22 KStG dem § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Begriff "Mitglieder"

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als Mitgliedergeschäfte sind – nach wörtlicher Auslegung – nur solche Geschäfte anzusehen, die mit den Mitgliedern der Gen als Vertragspartnern abgeschlossen und durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Vertragspartei in derselben Gen Mitglied sein muss. Die Begriffe Mitglied (Genosse) und Mitgliedschaft sind Rechtsbegriffe, die sich nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Ermittlung des Überschusses (§ 22 Abs 1 Satz 4 KStG)

8.3.1 Allgemeines Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.5 Kein Mitgliedergeschäft bei einer Arbeitnehmer-Produktionsgenossenschaft?

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 24.04.2007, BStBl II 2015, 1056) sind Mitgliedergeschäfte iSd § 22 Abs 1 S 1 KStG nur solche Geschäfte, bei denen die Mitglieder der Gen als Unternehmer ggü-treten. Ein Mitgliedergeschäft liegt daher nicht vor, wenn die Genossen ausschl iRv Arbeitsverhältnissen für die Gen tätig sind. Das Urteil betraf eine Arb...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Grundkonzeption des § 17 EStG

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung ist die Veräußerung von PV grds nicht stpfl. Nach der Systematik des § 2 Abs 2 EStG ist zwischen den Gewinneinkünften und Überschusseinkünften zu unterscheiden. Der Gewinnbegriff nach § 4 Abs 1 S 1 EStG umfasst das Gesamtergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit einschließlich der Gewinne und Verlust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Aufwendungen

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufwendungen iSd Vorschrift sind die bei der Stpfl eingetretenen Einkommens- oder Vermögensminderungen. Bei einem Verzicht auf Einnahmen liegen Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG grds nur vor, wenn die entgangenen Einnahmen durch Fiktion zu stlichen Eink führen. Das ergibt sich aus dem Beschl (s Beschl des GrS des BFH v 20.08.1986, BStBl II 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Satzungsmäßige Zwecke

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot betrifft Aufwendungen für Zwecke, zu denen die Stpfl nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung (s Tz 11) verpflichtet sind. Beispiel: Eine nicht st-befreite Stiftung ist an einer AG beteiligt und bezieht Dividenden, also Eink aus KapV. Nach dem Stiftungsgeschäft muss der Überschuss, der nach Abzug der Verwaltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Bedeutung

Tz. 158 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich die aufnehmend...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Koblenz, Vfg. v. 10.8.1995 – S 1341 A - St 34 1 (Anwendung des § 1 AStG durch die Außenprüfung auf den Technologietransfer in Entwicklungsländern)

Es ist seit langem zu beobachten, daß eine Reihe von Entwicklungsländern i.S. von § 3 AIG Vergütungen für Lizenzen und Beratungsleistungen (technologische Dienstleistungen) und für Darlehen durch dort ansässige Tochtergesellschaften an ihre deutsche Muttergesellschaft beschränken. Unter anderem geschieht dies durch gesetzliche Verbote des Abschlusses solcher Verträge, durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AK bei Erwerb

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Anteile hingegen entgeltlich durch Kauf erworben wurden, ist der Nennwert des vereinbarten Kaufpreises der Anschaffungspreis. Analog zur Sacheinlage (s Rn 190) wird bei einem Tausch der gemeine Wert der entsprechenden WG als AK angesetzt (BFH vom 07.07.1992, VIII R 24/90, BStBl II 1993, 331). Behält sich der Veräußerer das Recht auf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilMoG, sich von risikobehafteten Positionen durch solche gezielte Maßnahmen zu befreien und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zuflusszeitpunkt aus Wertguthaben – nachgelagerte Besteuerung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die FinVerw verwendet für Wertguthaben iSd § 7bff SGB IV den Begriff Zeitwertkonto (BMF vom 17.06.2009 unter A I, BStBl 2009 I, 1286). Arbeitszeitkonten sind steuerlich somit zu unterscheiden inmehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.7 Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung

Rz. 113 Nach IAS 7.31 und 7.35 sind Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern jeweils gesondert anzugeben.[1] Bei buchhalterischer Abbildung dieser Anforderung müssen Konten zur Herausfilterung der zahlungswirksamen Zinsen, Dividenden und Steuern (sowohl Auszahlungen als auch Einzahlungen) eingerichtet werden. Eine 2. Möglichkeit zur Generie...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.1 Aufgliederung von Erlösen

Rz. 97 Die in IFRS 15.110 formulierte übergreifende Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen soll den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzeigen. Im Einzelnen dienen zur Umsetzung dieses Zwecks die folgenden Kategorien von Anhangangaben: Angaben zu den Kundenverträge...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.2 Finanzvermögen

Rz. 54 IFRS 9 untergliedert die finanziellen Vermögenswerte in 4 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten (ausgenommen Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die auch weiterhin in den Regelungsbereich des IAS 27, IFRS 11 bzw. IAS 28 fallen): die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Ve...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.3 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rz. 18 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags i. S. v. § 251 HGB ist gesetzlich nicht definiert, es handelt sich also hierbei um einen bilanzrechtlichen Begriff. Unter diese Vermerkpflicht nach § 251 HGB fallen: Gewährleistungen für eigene Leistungen, Gewährleistungen für fremde Leistungen, Sonstige Gewährleistungen. § 251 HGB verlangt einen Vertrag, d. h. gesetzliche Haftungsv...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Die Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung trägt das Finanzamt. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto ist mit einem Girokonto bei einer Bank zu vergleichen. Aus hohen Barrückführungen auf diesem Konto kann nicht gefolgert werden, dass zusätzliche Betriebseinnahmen vorliegen. Kann die Herkunft dieser Zugänge nicht geklärt werden, können diese nur dem Gesellsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.7 Pensionsrückstellungen

Rz. 202 Pensionsrückstellungen[1] sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden. Nach § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG darf hierbei der Wertansatz nach § 6a EStG nicht überschritten werden. Stille Lasten sind bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen nicht zu berücksichtigen.[2] Zu passivieren ist eine Pensionsverpflich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.10 Verschmelzungskosten

Rz. 207 Für die Abziehbarkeit der Verschmelzungskosten beim übertragenden und beim übernehmenden Rechtsträger gelten unterschiedliche Regelungen. Während Verschmelzungskosten beim übertragenden Rechtsträger grundsätzlich zu abziehbaren Betriebsausgaben führen, gilt dies beim übernehmenden Rechtsträger nur im Rahmen von § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG.[1] Rz. 208 Für die Zuordnung der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.6 Negative Einkünfte nach § 17 EStG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23i Nach Nr. 4 unterliegen auch negative Einkünfte aus § 17 EStG bei Anteilen an einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft der Abzugsbeschränkung.[1] Die Verluste können uneingeschränkt berücksichtigt werden, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist in Zusammenhang mit Nr. 3 eingefügt worden. Während Nr. 3 Anteile an ausl. Körperschaften ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2022 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr