Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.6 Negative Einkünfte nach § 17 EStG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23i Nach Nr. 4 unterliegen auch negative Einkünfte aus § 17 EStG bei Anteilen an einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft der Abzugsbeschränkung.[1] Die Verluste können uneingeschränkt berücksichtigt werden, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist in Zusammenhang mit Nr. 3 eingefügt worden. Während Nr. 3 Anteile an ausl. Körperschaften ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2022 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.7 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 und 2021 nicht berücksichtigt. Als so genannter echter Zuschuss ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe zudem nicht umsatzsteuerbar. Es fällt also keine Umsatzsteuer an. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärun...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / c) Vororganschaftliche oder organschaftliche Verursachung?

Ob eine Mehr- oder Minderabführung unter § 14 Abs. 3 KStG (vororganschaftlich verursacht) oder § 14 Abs. 4 KStG (organschaftlich verursacht) fällt, ist nach dem BFH-Urteil v. 21.2.2022 [37] ausnahmslos nach der Zeitdimension zu beurteilen: Der Geschäftsvorfall, welcher zu einem Unterschied zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung und der Vermögensmehrung in der Steuerbila...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / b) Kein geändertes Besteuerungskonzept bei in vororganschaftlicher Zeit verursachten Mehr-/Minderabführungen

Die Regelungen zu Mehr- bzw. Minderabführungen bei vororganschaftlicher Verursachung (§ 14 Abs. 3 KStG) wurden nicht geändert. Danach gelten weiterhin vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als Gewinnausschüttungen (§ 14 Abs. 3 S. 1 KStG) durch die Organgesellschaft und Minderabführungen als Einlagen in die Organgesellschaft (§ 14 Abs. 3 S. 2 KStG).mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / d) Revisionsverfahren I R 27/22

Beim BFH ist zudem das Revisionsverfahren I R 27/22[39] zu der Frage anhängig, ob für die Beurteilung, ob eine Mehr- bzw. Minderabführung als vororganschaftlich anzusehen ist, eine fiktive und damit zutreffende Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden muss. In dem Fall hatte eine Gesellschaft im WJ 2012 (vor Beginn des EAV zum 1.1.2013) eine Abschreibung in ihrer...mehr

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Unternehmensnachfolge im Fa... / b) Veranlassung durch Einlage

Die durch den Bilanzansatz für den Verlustübernahmeanspruch bei der Organgesellschaft verursachte Betriebsvermögenserhöhung (BV-Erhöhung) ist m.E. auch durch eine Einlage veranlasst, weil es sich bei der gewinnwirksamen Einbuchung der Verlustübernahmeforderung als "Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" gem. § 277 Abs. 3 S. 2 HGB um eine gesellschaftsrechtlich vera...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

Leitsatz 1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG –) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG). 2. Eine Gesamtbetrac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Leitsatz Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen. Normenkette § 1...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung

Der Geschäftsführer kann grundsätzlich mit sich selbst nur Verträge abschließen, wenn er vom Selbstkontrahierungsverbot[1] befreit ist. Ein Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot hat zur Folge, dass der betreffende Vertrag schwebend unwirksam ist und insoweit immer zu verdeckten Gewinnausschüttungen führt. Vertrag zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter muss im...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vgA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Anstellungsvertrag mit Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Formulierung des Anstellungsvertrags für einen Gesellschafter-Geschäftsführer muss der Anwalt gegebenenfalls Unterstützung beim Steuerberater erbitten. Dies gilt für Fragen des Gehalts, Gewinnausschüttung, Dienstwagen, Pensionszusage, Übernahme von Reise- und Fortbildungskosten etc. Wendet die Kapitalgesellschaft einem beherrschenden Gesellschafter oder einer, dem Gesells...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsrecht ergeben sich einige Sachverhalte, die dem Mandanten in steuerlicher Hinsicht helfen können. So kann der Anwalt (er darf steuerlich unbegrenzt beraten) beispielsweise bei sich abzeichnenden Kündigungen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen schon positiv auf die Folgen der Arbeitslosigkeit einwirken, indem er u. U. zu einem Lohnsteuerklassenwechsel ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 vGA und Schenkungsteuer

Vorteilsgewährung der GmbH an den Gesellschafter Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG freigebigen Zuwendungen.[1] Vorteilsgewährung der GmbH an Angehörige des GmbH-Gesellscha...mehr

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Der Familienkonzern in der ... / 2. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2003. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich bei der OG-1 GmbH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Verträgen mit Gesellschafter-Geschäftsführern

1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verdeckte Gewinnausschüttung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Eine vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG) ist beim Anteilseigner zugeflossen, sobald dieser die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Vorteil erlangt hat, § 11 Abs 1 S 1 EStG; BFH vom 24.01.1989, VIII R 74/84, BStBl II 1989, 419; vgl auch BFH vom 23.03.1993, VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786 zum Zufluss der vGA durch nachträglich verbilligten Erwer...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand]... 27. Während im Inland ansässige Personen und Gesellschaften ausländische Einkünfte, die sie als eigenes Einkommen beziehen, grundsätzlich der deutschen Besteuerung zu unterwerfen haben, entfällt nach geltendem Recht die deutsche Steuerpflicht, wenn die einkunftserzielende Investition in die Form einer rechtlich selbständigen ausländischen Gesellschaft g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kapitalertragsteuer

Für die Entstehung der KapSt gilt § 11 Abs 1 EStG nicht, BFH vom 08.07.1998, I R 57/97, BStBl II 1998, 672 zu 2.d. Für den Zufluss der KapSt (die zur zu versteuernden Bruttodividende gehört) als Teil des Zinses beim StPfl gilt § 11 Abs 1 EStG, BFH vom 23.04.1996, VIII R 30/93, DB 1996, 2061. Zum Verhältnis zwischen § 44 EStG und § 11 EStG s BFH vom 18.12.1985, I R 222/81, BS...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Festlegung der versorgungsfähigen Bezüge

Rz. 695 Während für Fremdgeschäftsführer die Leistungssysteme so gestaltet werden sollten, dass sie jeweils rechtzeitig und ohne große Schwierigkeiten an nicht vorhersehbare Entwicklungen angepasst werden können (also möglichst keine Eigendynamik des Versorgungswerkes), können für GGF die Aktivbezüge als Bemessungsgrößen herangezogen werden. Durch die Anbindung der Pensionsa...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Steuervorteile durch den Einsatz steuergünstig errichteter Gesellschaften, die Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Patenterträge und ähnliches auffangen und damit vor der deutschen Besteuerung abschirmen, werden beseitigt. Die in solchen Auslandsbasen thesaurierten Einkünfte werden künftig bei den Inländern zur deutschen Besteuerung herangezogen, die sich s...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern

Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, oder er kann der Gesellschaft seine Arbeitskraft gegen Zahlung eines Gehalts zur Verfü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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§ 16 Vertragstypen / c) Schenkungsteuerliche Folgen

Rz. 426 In Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob Vorteile an Gesellschafter oder nahestehende Personen zu diesen auch eine Schenkungssteuerthematik auslösen können. Rz. 427 Mit Urt. v. 30.1.2013 (BStBl II 2013, 930; hierzu Erkis, DStR 2016, 350) hat der BFH entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren unmittelbaren oder mittelbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gewinnanteil

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewinnausschüttung einer KapGes: Die Gewinnausschüttung einer KapGes ist mit Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim Anteilseigner zugeflossen, § 44 Abs 2 EStG gilt nur für die Einbehaltung der KapSt. Wird ein Gewinnverwendungsbeschluss rückgängig gemacht und hat der Anteilseigner deshalb empfangene Beträge zurückzuerstatten, berü...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geä...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Fixgehalt und variable Vergütung – Aktien, Bemessungsgrundlage Performancezeitraum und Maximalvergütung

Rz. 627 Neben der normalen Festvergütung (monatlich feste Bezüge × 12 oder 13 zuzüglich Altersversorgung sowie Nebenleistungen wie Dienstwagen, Versicherungsprämien oder Umzugskosten, die erfolgsunabhängig gezahlt werden), wird Vorstandsmitgliedern regelmäßig als Anreiz für eine gute Unternehmensentwicklung eine variable Zusatzvergütung zugesagt, die unterschiedlich ausgesta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Rn. 57 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einnahmen sind dann als regelmäßig wiederkehrend iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG anzusehen, wenn sie aufgrund des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses (vgl BFH vom 06.07.1995, IV R 72/94, BFH/NV 1996, 209) regelmäßig wiederkehrend am Beginn oder am Ende eines Kj zu erbringen sind, wie dies bei Mietzahlungen, Zinsen, Renten und Gehältern der Fall ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitglieder

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Verein ist ohne seine Mitglieder nicht existent. So bedarf es für die Gründung eines rechtsfähigen Vereins mindestens sieben Mitglieder. Sinkt die Zahl der Mitglieder unter drei herab, so ist dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen (§ 73 BGB). Die Mitglieder bestimmen über die Angelegenheiten des Vereins im Rahmen der Mitgliederversammlung....mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Gesellschaftsebene

Rz. 420 Eine vGA darf das steuerliche Einkommen der Gesellschaft nicht mindern. Hat sich durch eine vGA das Einkommen gemindert, muss der verdeckt ausgeschüttete Betrag bei der Einkommensermittlung wieder außerhalb der Handelsbilanz hinzugerechnet werden. Dies wird dadurch erreicht, dass sich das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft um den handelsrechtlich erfas...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Steuerliche Folgen einer vGA

Rz. 419 Die ertragsteuerlichen Folgen einer vGA treten sowohl bei der Gesellschaft als auch bei den beteiligen Gesellschaftern ein. aa) Gesellschaftsebene Rz. 420 Eine vGA darf das steuerliche Einkommen der Gesellschaft nicht mindern. Hat sich durch eine vGA das Einkommen gemindert, muss der verdeckt ausgeschüttete Betrag bei der Einkommensermittlung wieder außerhalb der Hande...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Bemessungsgrundlage und Ausgestaltung der Tantieme

Rz. 493 Bemessungsgrundlage einer Tantieme können der Umsatz (sog. Umsatztantieme) der Gesellschaft und der Gewinn (sog. Gewinntantieme) sein. Steuerlich werden an diese Tantiemearten unterschiedliche Anforderungen geknüpft. (1) Umsatztantiemen Rz. 494 Bei der Vereinbarung von Umsatztantiemen mit GGF ist aus steuerlicher Sicht besondere Vorsicht geboten. Nach der Rspr. ist die...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Tantieme des Geschäftsführers

Rz. 488 Um GGF einer Gesellschaft einen besonderen Anreiz zu geben, durch hohe persönliche Leistungen hohe Gewinne der Gesellschaft zu erwirtschaften, wird ihnen i.d.R. neben einem festen Gehalt eine erfolgsabhängige Vergütung (Tantieme) gezahlt. Aus steuerrechtlicher Sicht ist bei der Vereinbarung einer solchen Tantieme Folgendes zu beachten. aa) Anerkennung einer Tantieme d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Formelle Anforderungen an Verträge mit beherrschenden GGF

Rz. 431 Die Gefahr des Eintrittes einer vGA tritt vornehmlich bei Verträgen zwischen beherrschenden Gesellschafter und "ihrer" Gesellschaft ein, da hierbei vielfach gegen die Grundsätze des fremdüblichen Geschäftes verstoßen werden kann. a) Begriff der Beherrschung Rz. 432 Verträge mit sog. beherrschenden GGF unterliegen aufgrund der höchstrichterlichen Rspr. einer strengen fo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Vergütung des Geschäftsführers

aa) Prüfungsschema Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis vera...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Gewinntantiemen

Rz. 497 Die Gewinntantieme entfällt, wenn dem Geschäftsführer aus wichtigem Grund gekündigt wird, für das Geschäftsjahr der Kündigung. Scheidet der Geschäftsführer aus sonstigen Gründen während des Geschäftsjahres aus seinem Amt aus, hat er Anspruch auf eine zeitanteilige Tantieme. Rz. 498 Gewinntantiemen dürfen (auch bei mehreren GGF insgesamt) den Satz von 50 % des handelsr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Begriff der vGA

a) Voraussetzungen einer vGA Rz. 413 Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens des steuerpflichtigen auswirkt und die nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (R 36 Abs. 1 KStR). Rz. 414 Eine Vermögensminderung (verh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform

Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags nach § 620 Abs. 1 BGB von ei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Prüfungsschema

Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Kriterien auf der Ebene der Gesellschaft

Rz. 476 Auf der Ebene der Gesellschaft sind bei der Beurteilung der Höhe der Gesamtvergütung die Unternehmensgröße, die Ertragskraft, die Eigenkapitalverzinsung, die Branche sowie der Firmensitz (Region) zu berücksichtigen (BFH v. 18.3.2002 – I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176). Rz. 477 Besondere Bedeutung haben die Ertragskraft der Gesellschaft und die Eigenkapitalverzinsung. Gera...mehr