Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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§ 16 Vertragstypen / ee) Innerer Betriebsvergleich

Rz. 481 Beschäftigt die Gesellschaft neben dem GGF auch fremde Geschäftsführer, so ist die Gesamtvergütung des GGF unter Berücksichtigung der verschiedenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche sowie der unterschiedlichen Ausbildung, Berufserfahrung etc. mit der Gesamtvergütung des fremden Geschäftsführers zu vergleichen (BFH v. 5.10.1977, BStBl II 1978, 234; BFH v. 28.6.19...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Nur-Tantieme

Rz. 511 Die Vereinbarung einer Nur-Tantieme wird ohne zusätzliche fixe GF-Vergütung grds. nicht anerkannt (BFH v. 27.3.2001, BStBl II 2002, 111). Als Ausnahmefälle kommen insb. die Gründungsphase der Gesellschaft, Phasen vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder Tätigkeiten in stark risikobehafteten Geschäftszweigen in Betracht. Ein Ausnahmefall liegt dagegen nic...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Voraussetzungen des § 6a EStG

Rz. 517 Gem. § 6a EStG ist Voraussetzung für die Pensionsrückstellung, dass der GGF einen Rechtsanspruch auf die Pensionsleistung hat, die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann oder ein sol...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Unverfallbarkeit

Rz. 532 Vereinbarungen über eine Unverfallbarkeit in Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an GGF einer Kapitalgesellschaft sehen häufig abweichend von den Regelungen im BetrAVG vor, dass dem Berechtigten eine sofortige Unverfallbarkeit der zugesagten Ansprüche eingeräumt wird. Rz. 533 Eine derartige Vereinbarung führt nur dann nicht zu einer vGA, wenn die...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rückgängigmachung einer vGA

Rz. 428 Angesichts der aufgrund der Qualifizierung als vGA beschriebenen steuerlichen Nachteile auf der Ebene der Gesellschaft wird häufig überlegt, ob es eine Möglichkeit gibt, eine später erkannte vGA wieder rückgängig zu machen. Rz. 429 Ein gesetzlicher Rückgewähranspruch einer Gesellschaft kann sich bspw. daraus ergeben, wenn gesellschaftsrechtlich gegen das Stammkapitale...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen einer vGA

Rz. 413 Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens des steuerpflichtigen auswirkt und die nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (R 36 Abs. 1 KStR). Rz. 414 Eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) is...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Ernsthaftigkeit

Rz. 518 An der Ernsthaftigkeit der Pensionszusage fehlt es, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Gesellschaft in Anspruch genommen wird. Aufgrund statistischer Erkenntnisse lassen sich GGF nicht frühzeitig pensionieren, sodass sie vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Gesellschaft i.d.R. nicht in Anspruch nehmen werden. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung ist dahe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Gesellschafterebene

Rz. 422 Bei der durch die vGA eintretende Besteuerung ist je nach der Person des Gesellschafters zu unterscheiden: Hält der Gesellschafter seine Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen, so stellt die vGA auf seiner Ebene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG dar. Diese sind Gegenstand der neu zum 1.1.2009 eingeführten Abgeltungsteuer. Nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 458 Zur Vermeidung von Manipulationen muss der Inhalt der Vereinbarung mit dem beherrschenden GGF nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein (BFH v. 21.7.1976, BStBl II 1976, 734). Rz. 459 Das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit gilt insb. für die Höhe der an den beherrschenden GGF zu zahlenden Vergütung. Die Vergütung muss entweder in der Vereinbarung betragsmäßig fest...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Formelle Anforderungen auch bei nichtbeherrschenden Gesellschaftern

Rz. 463 Die erhöhten formellen Anforderungen gelten zwar nicht für Verträge mit nichtbeherrschenden GGF. Dennoch empfiehlt es sich, die von der Rspr. und der Finanzverwaltung für Verträge mit beherrschenden GGF aufgestellten formellen Anforderungen auch bei Verträgen mit nichtbeherrschenden GGF zu beachten. Ohne Beachtung dieser Anforderungen wird es im Einzelfall schwierig ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Fremdvergleichsgrundsätze bei Verträgen mit GGF

Rz. 466 Sämtliche Verträge mit GGF, unabhängig davon, ob sie eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft haben oder nicht, müssen von Inhalt und Umfang dem Fremdvergleich standhalten, um steuerlich anerkannt zu werden. Sind die Bezüge eines GGF der Höhe oder ihrem Umfang nach unangemessen, liegt nur i.H.d. unangemessenen Teiles eine vGA vor (BFH v. 5.10.1994, BStBl II 19...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Kriterien auf der Ebene des GGF

Rz. 480 Auf der Ebene des GGF sind u.a. zu berücksichtigen: Art und Umfang der konkreten Geschäftsführertätigkeit, die Branche (BFH v. 11.12.1991, BStBl II 1992, 690), die Ausbildung, Qualifikation, Berufserfahrung (BFH v. 9.2.2011 – I B 111/10, BFH/NV 2011, 1396), individuelle Leistungsstärke, Alter, hierarchischer Rang des GGF sowie das Ressort, für das er verantwortlich ist.mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Äußerer Betriebsvergleich

Rz. 483 Bei dem äußeren Betriebsvergleich wird darauf abgestellt, welche Bezüge von gleichartigen Betrieben in Art und Höhe für entsprechende Leistungen des Geschäftsführers gewährt werden (BFH v. 28.6.1989, BStBl II 1989, 854). Rz. 484 Zur Durchführung dieses äußeren Betriebsvergleiches stehen empirische bzw. statistische Untersuchungen verschiedener Unternehmensberatungsges...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Tatsächliche Durchführung der Vereinbarung

Rz. 460 Der Vertrag muss, so wie er vereinbart wurde, durchgeführt werden (BFH v. 11.12.1985, BStBl II 1986, 469; BFH v. 23.4.1986, BStBl II 1986, 880; BFH v. 10.6.1987, BStBl II 1988, 25; BFH v. 28.10.1987, BStBl II 1988, 301). Rz. 461 Wichtig ist, dass die Vergütungen zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten ausbezahlt werden. Wird mit dem beherrschenden GGF bspw. ein mon...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anerkennung einer Tantieme dem Grunde nach

Rz. 489 Die Tantiemevereinbarung muss so umschrieben sein, dass sie allein durch Rechenvorgänge zu ermitteln ist, sog. Rechenformelprinzip. Tantiemevereinbarungen, die unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung stehen, führen zu einer vGA (BFH v. 29.4.1992, BStBl II 1992, 851). Die Bemessungsgrundlage muss genau definiert sein (z....mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Pensionszusagen an GGF

Rz. 513 Bestandteil der Gesamtvergütung von GGF sind i.d.R. auch Pensionszusagen, z.T. auch andere Versorgungszusagen (z.B. Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung). Rz. 514 Die Gesellschaft bildet aufgrund der dem GGF erteilten Pensionszusage in der Handels- und Steuerbilanz eine Pensionsrückstellung, die den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft mindert. Rz. 515 Um ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 486 Die Angemessenheit der einem GGF gezahlten Gesamtvergütung ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zu beurteilen (BFH v. 28.6.1989, BStBl II 1989, S. 854; BFH v. 5.10.1994, BStBl II 1995, 549). Eine Vereinbarung, die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses den damaligen Gewinnerwartungen entsprechend angemessen war, wird nach der Rspr. des BF...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Erdienbarkeit

Rz. 525 Dem Kriterium der Erdienbarkeit der Pensionszusage liegt der Gedanke zugrunde, dass der GGF in der Lage sein muss, die Pension in dem Zeitraum zwischen Erteilung der Pensionszusage und der vertraglich vereinbarten Altersgrenze noch zu erdienen. Rz. 526 Bei beherrschenden GGF muss der Zeitraum zwischen der Pensionszusage und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintrittes in...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Überstundenvergütungen/Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Rz. 536 Von der Vereinbarung von Überstundenvergütungen mit GGF ist grds. abzuraten. Rz. 537 Die Vereinbarung von Überstundenvergütungen mit einem GGF ist mit der Allzuständigkeit eines Geschäftsführers nicht vereinbar. Dies gilt insb. dann, wenn der Allzuständigkeit des GGF durch die Höhe der Gesamtvergütung und eine ertragsabhängige Vergütung Rechnung getragen wird. Die une...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Kapitalabfindung

Rz. 528 Im Falle eines Verkaufs einer GmbH oder auch bei der schenkweisen Übertragung auf die nächste Generation besteht häufig der Wunsch, eine Pensionszusage abzulösen. Hierbei ist größte Vorsicht geboten, da die Finanzverwaltung mit Billigung der Rspr. oftmals eine vGA annimmt (BFH v. 11.9.2013, BFHE 244, 241). Eine vGA liegt nach jüngerer Rspr. in diesen Fällen bereits d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Formelle Kriterien

Rz. 439 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rspr. (BFH v. 27.7.2009 – I B 45/09 (NV); BFH v. 9.11.2005 – I R 89/04, BB 2006, 80 mit weiteren Nachweisen) sind Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihrem beherrschenden GGF, unabhängig von ihrer materiellen Angemessenheit, steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn siemehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Ordnungsgemäße Vertretung/Selbstkontrahierungsverbot

Rz. 449 Zudem muss die Gesellschaft bei allen Vereinbarungen mit beherrschenden GGF ordnungsgemäß vertreten sein. Rz. 450 Bei einer Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung zum Abschluss, zu Änderungen und zur Aufhebung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern zuständig, soweit sich nicht aus der Satzung eine anderweitige Zuständigkeit ergibt. Rz. 451 Die Zuständigk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Steuerrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 739 Pensionszusagen der GmbH ggü. ihren GGF unterliegen körperschaftsteuerlich strengeren Rechtsgrundsätzen als Pensionsverpflichtungen ggü. Fremdgeschäftsführern. Damit soll der Doppelfunktion des GGF als Unternehmer einerseits und Angestellter seiner Gesellschaft andererseits Rechnung getragen werden. Aufgrund dieser Doppelfunktion befürchten nämlich Finanzverwaltung u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Umsatztantiemen

Rz. 494 Bei der Vereinbarung von Umsatztantiemen mit GGF ist aus steuerlicher Sicht besondere Vorsicht geboten. Nach der Rspr. ist die Bemessung einer Tantieme nach dem Umsatz der Gesellschaft nur ausnahmsweise angemessen, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die mit der variablen Vergütung angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Pensionszusage bei Neugründungen/Probezeit

Rz. 520 Nach ständiger Rspr. des BFH wird "ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer erst dann eine Pension zusagen, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft zuverlässig abschätzen kann (BFH v...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Wettbewerbsverbot

Rz. 540 Die BFH hat zu vGA aufgrund des Verstoßes gegen ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot des GGF in vielen Entscheidungen Stellung genommen (BFH v. 30.8.1995 – I R 155/94, DStR 1995, 1873; BFH v. 12.10.1995, DStR 1996, 337; BFH v. 22.11.1995, BFH/NV 1996, 645; BFH v. 11.6.1996, BB 1996, 2394; BFH v. 13.11.1996, BB 1997, 508: BFH v. 18.12.1996, DStR 1997, 575). Die gena...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Vorläufige Gewinnrücklage

Rz. 107 [Autor/Stand] Die vorläufige Gewinnrücklage regelt § 31 DMBilG , der folgenden Wortlaut hat: „ § 31 Vorläufige Gewinnrücklage (1) Unternehmen dürfen, wenn sie nicht Geldinstitute oder Außenhandelsbetriebe sind, folgende Maßnahmen treffen, um eine Gewinnrücklage bilden zu können: 1. Die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Schriftliche Vereinbarung vor Leistungserbringung

Rz. 442 Vor Erbringung der ersten Leistung des GGF, die von der Gesellschaft zu vergüten ist, sollte eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter geschlossen werden. Rz. 443 Die Rspr. des BFH verlangt, dass vor Erbringung der Leistung durch den beherrschenden GGF, eine klare und eindeutige Vereinbarung vorliegen muss (BFH v. 9.11.2005 – I R ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Angemessenheit der Gesamtausstattung

Rz. 471 Nach Auffassung der Rspr. sind nur die Bezüge unangemessen, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen. Ausgangswert für die Berechnung der absoluten Angemessenheitsgrenze ist demzufolge das Gehalt laut dem oberen Viertel der Gehaltsstudie (Zusammenstellung der OFD Karlsruhe vom 3.4.2009 – S 274.2/84 – St 221). Im Einzelfall können Zuschläge wegen besonderer P...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Allgemeines

Rz. 324 Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit sind i.R.d. § 3b EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Dies ist eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass Lohnzuschläge regelmäßig steuerpflichtig sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LStDV). Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist oder in einem Vollzeit- oder Teilzeitbesch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Angemessenheit

Rz. 529 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage ist die fiktive Jahresnettoprämie nach dem Alter des GGF im Zeitpunkt der Pensionszusage anzusetzen, die er selbst für eine entsprechende Versicherung zu zahlen hätte, abzüglich etwaiger Abschluss- und Verwaltungskosten (H 38 KStR – Angemessenheit, zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze: BMF-Schreiben v. 14.10.2...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Begriff der Beherrschung

Rz. 432 Verträge mit sog. beherrschenden GGF unterliegen aufgrund der höchstrichterlichen Rspr. einer strengen formellen Prüfung. Danach kann selbst dann eine vGA vorliegen, wenn der Leistungsaustausch von Umfang und Inhalt angemessen ist, also Leistung und Gegenleistung wie zwischen Fremden üblich vereinbart wurden, aber keine ordnungsgemäße Dokumentation dieser Leistungsbe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.8 Verdeckte Gewinnausschüttung und Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenzrichtlinie

Rz. 262a Bei einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung richtet es sich nach dem jeweils anwendbaren DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Ist die Körperschaft im Inland ansässig, der begünstigte Gesellschafter im Ausland, fällt die verdeckte Gewinnausschüttung unter Art. 10 Abs. 3 Fallgruppe 3 OECD-MA. Danach sind aus Gesellschaftsanteilen stammen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.2 Bedeutung der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 3 Die Funktion des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung hat sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung diente bis 1976 der Sicherung der körperschaftsteuerlichen Doppelbelastung. Da nach dem vor 1977 geltenden KSt-Recht sowohl das Einkommen bei der Körperschaft als auch die Ausschüttung bei dem Anteilseigner besteuert ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Genossenschaften

Literatur: Herzig, BB 1990, 602; Herlinghaus, DStZ 2003, 865; Pel, DB 2004, 1065; Beuthien, DStR 2007, 1847 Für Genossenschaften (früher: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) gelten die allgemeinen Regelungen über die verdeckte Gewinnausschüttung. Die Genossen haben eine den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft ähnliche Stellung. Eine eigenständige genossenschaftlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.7 Fehlender Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung

Rz. 204 Schließlich liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung nur vor, wenn sie nicht mit einer offenen Ausschüttung in Zusammenhang steht. Daher kann ein Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung keine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Das gilt auch dann, wenn die offene Gewinnausschüttung im Interesse nur eines Gesellschafters vorgenommen wird (inkongruente Gewinnaussch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Steuertechnisch bedeutet eine verdeckte Gewinnausschüttung, dass den Kommanditisten im Rahmen der KG ein höherer Gewinnanteil zugewendet wird, der Komplementär-GmbH dagegen ein unangemessen niedriger Gewinnanteil. Das ist nicht nur der Fall, wenn die Gewinnverteilung selbst zulasten der Komplementär-GmbH unangemessen ist, sondern auch dann, wenn die Vergütung für die Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.2 Zeitpunkt der Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 210 Körperschaftsteuerlich ist die verdeckte Gewinnausschüttung dann zu erfassen, wenn der auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhende Vorgang dem § 8 Abs. 3 KStG widerspricht, d. h. wenn die Einkünfte bzw. das Einkommen ohne eine Korrektur niedriger wäre als ohne die in der verdeckten Gewinnausschüttung liegende Einkommensverwendung.[1] Da die verdeckte Gewinnaussc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2 Der Begünstigte der verdeckten Gewinnausschüttung

3.2.1 Der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen Stellung Rz. 52 Die verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft im Interesse einer bestimmten Person. Diese Person ist regelmäßig der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen (gesellschaftsrechtlichen) Stellung (GmbH-Gesellschafter, Aktionär, Genosse, Vereinsmitglied...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3 Verhältnis der verdeckten Gewinnausschüttung zu anderen Instituten

1.3.1 Verhältnis zum Handelsrecht 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handels...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Darlehenssumme

Führt die fehlende Besicherung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, liegt diese dem Grunde nach bereits in der Darlehensvereinbarung, nicht erst in dem Ausfall des Darlehens oder seiner Teilwertabschreibung. Die Handlung, die als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird, muss kausal für die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung sein (vgl. Rz. 45). Unm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.6 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Gewerbesteuer

Rz. 260i Bei der ausschüttenden Körperschaft unterliegt die verdeckte Gewinnausschüttung der GewSt; bei ihr erhöht sich die steuerliche Belastung also um die GewSt. Nach § 7 S. 1 GewStG ist Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das ist der stpfl. Gewinn entsprechend Nr. 21 des Schemas der Entwicklung des Einkommens nach R 7.1 KStR....mehr