Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.13.1 Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014

Rz. 175 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2010 bestimmt sich im B2B-Bereich der Leistungsort bei Güterbeförderungen (Leistungen i. S. d. § 3b Abs. 1 S. 3 und Abs. 3 UStG), selbstständigen Güterbeförderungsnebenleistungen (Beladen, Entladen, Umschlagen oder bei ähnlichen mit der Beförderung eines Gegenstandes im Zusammenhang stehenden Leistungen i. S. d. § 3b Abs. 2 UStG...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Bisherige Rechtsauffassung zum (flankierenden) Vorsteuerabzug

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wegen des grundsätzlichen Nullsummeneffekts i. g. Erwerbe erwies sich die Doppelbesteuerung lange Zeit als wenig nachteilig (vgl. Vorauflage). Das änderte sich schlagartig mit der Rechtsprechungsänderung des EuGH.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Ort der Leistung

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Art. 7–9 MWSTG ist der Ort des steuerbaren Umsatzes (Lieferung und Dienstleistung) geregelt. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch Doppelbesteuerungen oder Nichtbesteuerungen ist der Bundesrat ermächtigt, den Ort der Leistungserbringung abweichend von den genannten Artikeln zu regeln (Art. 9 MWSTG). 3.1 Inland/Ausland Rz. 26 S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2.3.1 Rechtslage und Verwaltungsvereinfachung vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 (Fallstudien)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Güterbeförderungsleistungen zwischen Unternehmern fallen ab dem 01.01.2010 aus dem Anwendungsbereich des § 3b UStG heraus; anzuwenden ist nunmehr der neue Auffangtatbestand des § 3a Abs. 2 UStG, die sog. B2B-Regel. Demzufolge können ab 01.01.2010 auch reine Drittlandsbeförderungen zu einer Ortsansiedelung beim deutschen Leistungsempfänger füh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7 "Private" Lieferanten des Autohauses

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da die Lieferanten die Fahrzeuge in Polen als Privatleute und damit umsatzsteuerbelastet erworben haben, könnte man meinen, die bei den Weiterverkäufen in Deutschland erhobene Umsatzsteuer würde zu einer Art Doppelbesteuerung führen. Das ist aber nicht der Fall, weil die Lieferanten für die Veräußerung der Neufahrzeuge in Polen zu Unternehmern ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Sicherungsübereignete Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gängiges Mittel zur Absicherung von Kreditforderungen ist die Sicherungsübereignung). Dabei überträgt der Kreditnehmer dem Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand und behält sich gleichzeitig das Recht zu dessen Veräußerung zurück. Die bloße Übertragung von Sicherungseigentum führt damit umsatzsteuerlich noch nicht zur Lieferung, weil de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abschluss eines DBA

Rz. 153 [Autor/Stand] Ein von der Bundesrepublik abgeschlossenes DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag gem. Art. 59 Abs. 2 GG und geht deshalb den allgemeinen Regeln des ErbStG vor (§ 2 AO). Bisher sind von der Bundesrepublik nur wenige abgeschlossen worden (s. Aufstellung Rz. 149).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2.3.2 Übernahme der Verwaltungsvereinfachung durch den Gesetzgeber seit dem 01.01.2011

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über § 3a Abs. 8 S. 1 UStG erhält die bisherige Verwaltungsregelung seit dem 01.01.2011 zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (vgl. Rz. 26 ff.) eine gesetzliche Grundlage. Das JStG 2010 regelt in der neuen Vorschrift ausdrücklich, dass B2B-Leistungen abweichend von § 3a Abs. 2 UStG als im Drittlandsgebiet ausgeführt zu behandeln sind, wenn d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 139 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 110). Rz. 140– 148 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Stand der DBA-Abkommen

Rz. 149 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 21 ErbStH 2019)mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Das Bedürfnis nach einem gemeinsamen Umsatzsteuersystem

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Länder Europas wollten für ihr Hoheitsgebiet den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsaustausch fördern; zumindest ein DBA wäre dafür unabdingbar gewesen. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mitgliedstaaten sind aber noch einen Schritt weiter gegangen. Sie vermeiden nicht nur die gemeinsame Festlegung von Leistungsorten zur Ver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Nach dem Versicherungsteuergesetz nicht steuerbare oder steuerfreie Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 Buchst. a S. 2 UStG)

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 10 Buchst. a S. 2 UStG sind Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Zahlung des Versicherungsentgelts nicht der Versicherungsteuer unterliegt. Primärer Zweck der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 10 UStG ist es, eine Doppelbesteuerung der Versicherungsumsätze mit USt un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.3 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen i. Z. m. einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Diese hat das BMF "zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt" (B...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.6.5.2 Rechtslage seit dem 01.01.2011

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über den neuen § 3a Abs. 8 S. 1 UStG erhält die bisherige Verwaltungsregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (vgl. Rz. 114) eine gesetzliche Grundlage. Das JStG 2010 regelt in der neuen Vorschrift ausdrücklich, dass B2B-Leistungen abweichend von § 3a Abs. 2 UStG als im Drittlandsgebiet ausgeführt zu behandeln sind, wenn die nämlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Doppelter Wohnsitz

Rz. 51 [Autor/Stand] Es ist auch möglich, dass jemand mehrere Wohnsitze hat. In diesem Fall werden auch die steuerlichen Folgerungen gezogen. Hat z.B. eine im Ausland beheimatete Person im Inland einen zweiten Wohnsitz, so ist sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und i.d.R. auch im Ausland, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Der Annahme eines zweiten Wohnsitze...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.13.2 Neuregelung der E-Dienstleistungen ab 01.01.2015

Rz. 184 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum 01.01.2015 kommt das "Mehrwertsteuerpaket Teil II": die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen wird durch Einführung des "Mini-One-Stop-Shop – MOSS" für die leistungserbringenden Unternehmen erheblich vereinfacht (vgl. die Kommentierung zu § 18h UStG). Rz. 185 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Folgeänderung musste der Gesetzgeber auc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geschäftsleitung oder Sitz

Rz. 66 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG angeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Es ist somit nicht notwendig, dass sich sowohl die Geschäftsleitung als auch der Sitz im Inland befinden. I.d.R. wird der Sitz mit dem Or...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gewinnanspruch eines beherrschenden Gesellschafters als Schuld bei der beherrschten Kapitalgesellschaft (Abs. 2)

Rz. 996 [Autor/Stand] Als "beherrschte Gesellschaften" i.S.v. § 103 Abs. 2 BewG kommen nur Kapitalgesellschaften in Betracht.[2] Rz. 997 [Autor/Stand] Von einer beherrschten (Kapital-)Gesellschaft in diesem Sinne ist auszugehen, wenn der Gesellschafter das Beteiligungsunternehmen tatsächlich dominiert und im Stande ist, in ihm seinen Willen durchzusetzen.[4] Rz. 998 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Keine Anrechnung nach § 21 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

Rz. 138 [Autor/Stand] Da § 21 ErbStG nur für die Fälle des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG die Anrechnung erlaubt, ist eine Anrechnung in weiteren Fällen nicht möglich. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft nach § 5 Abs. 1 AStG (s. Rz. 130) im Inland und Ausland mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet sein kan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.6 Telekommunikationsleistungen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 11 UStG) mit Drittlandsbezug – Rechtslage vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über den neuen § 3a Abs. 8 S. 2 UStG erhielt die vormalige Verwaltungsregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine gesetzliche Grundlage. Das JStG 2010 regelte in der damals neuen Vorschrift ausdrücklich, dass diese B2C-Leistungen abweichend von § 3a Abs. 1 UStG als im Drittlandsgebiet ausgeführt zu behandeln sind, wenn die nämlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Sind nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeiten eines Arbeitnehmers auch dann steuerfrei, wenn wegen der Corona-Krise eine im Ausland geplante Tätigkeit im Sinne des ATE nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden kann? Wie wirkt es sich auf die Steuerfreiheit nach dem ATE aus, wenn die begünstigte Tätigkeit stattdessen im Inland ausgeführt oder fortgesetzt wird?

Nach dem ATE setzt die Steuerfreiheit von begünstigten Tätigkeiten unter anderem voraus, dass die jeweilige Tätigkeit für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Monaten in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Deutschland mit dem betroffenen Staat kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, in das Einkünfte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Ausnahmeliste

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Liste mit den von der Steuer ausgenommenen Umsätzen ist abschließender Natur (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 1–30 MWSTG). Sie entspricht in weiten Teilen der MwStSystRL. Der Gesetzgeber hat sich dabei insbesondere von sozial-, wirtschafts- und kulturpolitischen Überlegungen leiten lassen. Mitunter erfolgte die unechte Steuerbefreiung auch aus Gründ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3 Richtige Dokumentation der eigenen Gutgläubigkeit beim Fahrzeugankauf

Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ermöglicht § 25a UStG einem Kfz-Händler die Differenzbesteuerung. Diese betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die der Händler zulässigerweise ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer eingekauft hat. Die sich hieraus für den Händler nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.04.2009, V R 52/07) bisher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Schenkun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Grambeck, Umsatzsteuer auf Reiseleistungen – B2B- und Einzelmarge ab 1.1.2022 am Start, NWB 2021, 3133. Heim, Vorsicht: Margenbesteuerung seit 18.12.19 auch bei Geschäftskunden zwingend anzuwenden, GStB 2020, 123. Hoss/Tauer, Reiseleistungen vs. Veranstaltungsleistungen in der Umsatzsteuer, NWB 2023, 1954 u. 2159. Nieskoven, BMF erlässt ergänzende Weisungen zur Bestimmung des L...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umsätze des Grunderwerbsteuergesetzes

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Grunderwerbsteuer soll der Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über inländische Grundstücke besteuert werden. Welche Umsätze unter das GrEStG fallen, regelt § 1 GrEStG. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich GrESt anfällt. Diese Umsätze sind, wenn sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sind, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a U...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Rz. 16 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des EuGH v. 11.12.2003[2] zur Unzulässigkeit des fehlenden Schuldenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht in den Niederlanden ist auch bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer der Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EG, jetzt Art. 63 AEUV) und Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG, jetzt Art. 49 ff. AEUV) zu bea...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.2 Interpretation von Umsatzsteuer – eine Absage an das (deutsche) Zivilrecht!

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang (und ist es unverständlicherweise auch weiter) üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmer, die Umsätze nach § 4 Nr. 9 UStG ausführen. Insbesondere auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen. Allerdings dürfen diese Unternehmer nicht gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG verzichten (Option, vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 UStG)...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.3 Die Regelung des Lieferortes seit dem 01.01.1997 im Überblick

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis zum 31.12.1996 enthielt das UStG Sonderregelungen für Reihengeschäfte; diese betrafen insbesondere den Zeitpunkt und den Ort der einzelnen Lieferungen sowie die Beurteilung i. g. Lieferbeziehungen. Diese Sonderregelungen wurden zum 01.01.1997 aufgehoben. TIPP Reihengeschäfte sind seit dem 01.01.2007 nach den (allgemeinen) Vorschriften zu b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 10 UStG befreit Versicherungsumsätze von der USt, und zwar aus unterschiedlichen Gründen: § 4 Nr. 10 Buchst. a S. 1 UStG soll die Doppelbesteuerung der Versicherungen mit zwei Verkehrsteuern, der USt und Versicherungsteuer, vermeiden. Da seit 1995 der Regelsteuersatz bei der Versicherungsteuer dem allgemeinen Steuersatz bei der USt ents...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Auslagerung (§ 4 Nr. 4a Buchst. a S. 2 ff. UStG)

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Entnahme aus dem Steuerlager (Auslagerung) entsteht der Steueranspruch (BMF vom 28.01.2004, BStBl I 2004, 242, Tz. 33). Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auslagerung ist der tatsächliche Vorgang der endgültigen Herausnahme eines Gegenstandes aus einem Lager. Auslagerung kann aber auch die nichtbegünstigte Verwendung eines Gegenstandes s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 07.10.2003 die RL 2003/92/EG (ABl EG vom 11.10.2003, L 260/2003, 8 zur Änderung der RL 77/388/EWG) hinsichtlich der Vorschriften über den Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität erlassen (Birgel, UVR 2005, 172). Die RL basiert auf folgenden Erwägungen: Angesichts der zunehmenden Liberalisierung der Ele...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 161 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Ausführung zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7],...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 ff. öUStG; § 3a dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes der Dienstleistung gelten neben dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) auch ein Unternehmer, der n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben des "Mehrwertsteuerpakets" (vgl. 3. Aufl. 2011, Vor § 1 Kap. 11) mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 (JStG 2009, BGBl I 2008, 2794 vom 24.12.2008) in das deutsche Recht transferiert und dazu auch § 3a UStG ab dem 01.01.2010 neu gefasst (vgl. 3. Aufl. 2011, § 3a a. F. Kap. 2.2.6). Rz. 2 Stand:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 85 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.1 Einbeziehung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit dem 1.7.2004)

Rz. 476b Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG ergibt sich seit dem 1.7.2004 die Bemessungsgrundlage für die als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen durch Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands aus den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Dazu gehören auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten des verwendeten Wirtschaftsguts. Sowei...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.4 Änderungen Rentenbesteuerung

Der vollständige steuerliche Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ist bereits seit 2023 möglich. Daraus folgt auch die volle Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Als weitere Maßnahme, um eine drohende Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern, soll der Anstieg der steuerpflicht...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ghana

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Republik Ghana (Hauptstadt: Accra; Amtssprache: Englisch) ist ein westafrikanischer Staat. Ghana grenzt im Westen an die > Elfenbeinküste, im Norden an > Burkina Faso, im Osten an > Togo und im Süden an den Atlantischen Ozean (Golf von Guinea). Es gilt das DBA vom 12.08.2004 nebst Protokoll und Zustimmungsgesetz vom 30.11.2006 (BGBl 2006 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Griechenland

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Hellenische Republik (deutsch: Griechenland; Hauptstadt: Athen; Amtssprache: Griechisch) ist ein Staat in Südosteuropa. Griechenland grenzt im Nordwesten an > Albanien, im Norden an Nordmazedonien (bis 2019: > Mazedonien) und > Bulgarien, im Nordosten an die > Türkei und liegt im Übrigen am – bzw die zahlreichen Inseln: im – Mittelmeer. Es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, GIZ

Rz. 1 Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (kurz: GIZ) ist eine staatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 2011 durch den Zusammenschluss der Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) gegründet. Die GI...mehr