Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 9. Beispiel für eine nicht ganzjährige Beschäftigung

Sachverhalt: Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Arbeitnehmer B ist beim Arbeitgeber A im Kalenderjahr 01 vom 1. Januar bis zum 31. Oktober beschäftigt (5 Arbeitstage pro Woche) und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5 000 EUR, der jeweils zum 25. eines Monats gezahlt wird. Es ist geplant, dass B im Kalenderjahr 01 vom 1. Februar bis zum 15. April an insgesamt 50 Tagen im Aus...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8. Zusammenfassendes Beispiel einer ganzjährigen Beschäftigung mit Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr und Überprüfung

Sachverhalt: Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der in Deutschland wohnende Arbeitnehmer B arbeitet im Kalenderjahr 01 i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5 000 EUR. Darüber hinaus erhält er im Juli 01 eine Erfolgsprämie für das laufende Kalenderjahr von 10 000 EUR und im Dezember 01 ein Weihnachtsgeld von 8 000 EUR. Arbeitsvertraglich stehen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem osteuropäischen Staat gilt das DBA vom 03.07.1995 nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 498 und 2609 = BStBl 1996 I, 675 und 1421). Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1997 Anwendung. Mit Stand vom 01.01.2020 befindet sich ein Revisionsprotokoll in Verhandlung, zu diesem sind aber noch keine näheren Terminierungen getroffen; das Protok...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / II. Änderung des BMF-Schreibens für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) und entsprechende Anwendung der vorgenannten Grundsätze zur Aufteilung des Arbeitslohns

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470) sind Zuwendungen (Gehaltsbestandteile), die nicht gesondert für die begünstigte Tätigkeit geleistet werden, bisher im Verhältnis der Kalendertage aufzuteilen (vgl. Abschnitt ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / IV. Zahlung des Arbeitslohns in ausländischer Währung

Rz. 28 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die einzubehaltenden sowie die beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuerbeträge sind stets in Euro auszuweisen. Wird der zu besteuernde Arbeitslohn in einer ausländischen Währung gezahlt, ist dieser vor Ermittlung der Lohnsteuer in einen Euro-Betrag umzurechnen. Umrechnungsmaßstab ist – soweit vorhan...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / I. Aufteilung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Nach den Rdnrn. 161 und 162 des BMF-Schreibens vom 12. November 2014 (BStBl I S. 1467) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn nach der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres aufzuteilen (Jahresbetrachtung). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erör...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / Sachverhalt:

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Arbeitnehmer B ist beim Arbeitgeber A im Kalenderjahr 01 vom 1. Januar bis zum 31. Oktober beschäftigt (5 Arbeitstage pro Woche) und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5 000 EUR, der jeweils zum 25. eines Monats gezahlt wird. Es ist geplant, dass B im Kalenderjahr 01 vom 1. Februar bis zum 15. April an insgesamt 50 Tagen im Ausland tätig w...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2. Aufteilung des verbleibenden laufenden Arbeitslohns

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (a. a. O.) ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und im Lohnsteuerabzugsverfahren stets nach den im In- und Ausland verbrachten tatsächlichen Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres aufzuteilen. Beim laufenden Lohnsteuerabzug für den ei...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / V. Zeitliche Anwendungsregelungen

Rz. 30 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die vorgenannten Grundsätze gelten im Lohnsteuerabzugsverfahren für die Aufteilung des Arbeitslohns nach einem DBA sowie dem Auslandstätigkeitserlass. Sie sind spätestens für den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2018 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31. Deze...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5. Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kalendermonats

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Beim Beginn oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe eines Kalendermonats ist regelmäßig ein verkürzter Lohnzahlungszeitraum zu beachten. Solange das Dienstverhältnis jedoch fortbesteht, sind bei der Bemessung des Lohnzahlungszeitraums auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallende Arbeitstage mitzuzählen, für die der Arbe...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / III. Anwendung der Regelungen des § 50d Absatz 9 EStG

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei Lohneinkünften, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Absatz 1 Nummer 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür nach § 50d Absatz 8 und Absatz 9 EStG gegeben sind....mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach vereinbarten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die für den gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb des Kalenderjahres vereinbarten Arbeitstage im In- und Ausland werden mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im Ausland ins Verhältnis gesetzt. Dieser Aufteilungsmaßstab wird auf den einzelnen Lohnzahlungszeitraum angewandt. Ändert sich die Prognose zu den vereinbarten Arbeitstagen (...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / a) Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Anhand der am Ende des einzelnen Lohnzahlungszeitraums bekannten Tatsachen werden die voraussichtlichen tatsächlichen Tage im In- und Ausland mit einer Prognose ermittelt und ins Verhältnis zu den Gesamtarbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums innerhalb des Kalenderjahres gesetzt. Die maßgeblichen Tage können dadurch ermittelt werden,...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1. Ermittlung des steuerfreien und des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Arbeitslohn, der nach einem DBA teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig ist, so hat der Arbeitgeber für den nach § 38 Absatz 3 EStG vorzunehmenden Lohnsteuerabzug zunächst den im Lohnzahlungszeitraum direkt zuordenbaren Arbeitslohn zu ermitteln und entsprechend als steuerfrei oder steuerpfli...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6. Zuordnung und Aufteilung von sonstigen Bezügen

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Kann ein sonstiger Bezug entweder dem steuerfreien oder dem steuerpflichtigen Teil direkt zugeordnet werden (z. B. Erfolgsprämie für die nach DBA steuerbegünstigte Tätigkeit oder eine Sonderzahlung für die Tätigkeit im Inland), erfolgt eine vollständige Steuerfreistellung (mit Progressionsvorbehalt) oder eine vollständige Besteuerung im Inlan...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 9.1 Variante 1: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums

Rz. 23 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumsmehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / Sachverhalt:

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der in Deutschland wohnende Arbeitnehmer B arbeitet im Kalenderjahr 01 i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5 000 EUR. Darüber hinaus erhält er im Juli 01 eine Erfolgsprämie für das laufende Kalenderjahr von 10 000 EUR und im Dezember 01 ein Weihnachtsgeld von 8 000 EUR. Arbeitsvertraglich stehen ihm 30 Urla...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 9.2 Variante 2: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums

Rz. 24 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des Beschäftigungszeitraums im Kalenderjahrmehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7. Überprüfung der im Kalenderjahr durchgeführten Lohnabrechnungen

Rz. 17 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der Arbeitgeber hat den innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführten Lohnsteuerabzug am Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu überprüfen und bei Abweichungen zu korrigieren. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber in der Lage, die tatsächlichen In- und Auslandstage im Beschäftigungszeitraum des Kalenderjahres...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Als Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen in Betracht (§ 39 Absatz 4 EStG): Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre berü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Leiharbeitnehmer

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 > Arbeitnehmerüberlassung, > Doppelbesteuerung Rz 39 ff, 40 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Uganda

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Republik Uganda ist ein Binnenstaat in Ostafrika. Ein DBA besteht nicht und ist mit Stand vom 01.01.2020 auch nicht geplant (vgl BMF vom 15.01.2020, BStBl 2020 I, 162). > Doppelbesteuerung wird im Anrechnungswege vermieden (> Ausland Rz 25 ff). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Uganda gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Laos

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Demokratische Volksrepublik Laos ist ein Binnenstaat in Südostasien. Ein DBA besteht nicht; es ist mit Stand vom 01.01.2020 auch keines geplant (vgl BMF vom 15.01.2020, BStBl 2020 I, 162). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Laos gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen )...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenhang von Auslandsumzügen mit im Inland besteuerbaren Einnahmen

Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei Umzügen vom > Inland in das > Ausland Rz 1 oder im Ausland (ein Umzug vom Ausland in das Inland ist kein Auslandsumzug iSd AUV; vgl § 13 BUKG; > Rz 6) ist zu beachten, dass WK in Deutschland nur abziehbar sind, wenn sie mit in Deutschland besteuerbaren Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Werbungskosten Rz 69 ff); sie dür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Berechnung der abziehbaren Beitragsrückerstattung für die nach der Lebensversicherung betriebenen Geschäfte

Tz. 20 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Berechnung der abzb BRE für die Wj, die bis zum 31.12.2018 enden, ist im BMF-Schr v 07.03.1978 (BStBl I 1978, 160) und für die Wj, nach dem 31.12.2018 enden, im BMF-Schr vom 12.12.2019 (BStBl I 2019, 1376) geregelt. Tz. 21 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für die nach dem 31.12.2018 endenden Wj erfolgt die Berechnung der abziehbaren BRE auf Grund...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Leitsatz Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem die Geschäfte führenden Kom...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3.2 Cross-Border-Leasing

Rz. 187 Die Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferung oder sonstiger Leistung bei Leasingverträgen oder ähnlichen Verträgen werden teilweise in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (sog. "Cross-Border-Leasing") kann es damit dazu kommen, dass die ausgeführte Leistung entweder keiner Besteuerung unterliegt oder zu eine...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 5 Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH die sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus.[1] In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist allerdings umstritten, ob die Grundsätze der Betriebsaufspaltung überhaupt anzuwenden sind. Nach überwiegender Ansicht ist dies zwar uneingeschränkt zu bejahen. Das...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kanzleiabwickler als Vermögensverwalter für die von ihm abzuwickelnden Vorgänge

Leitsatz Ein Kanzleiabwickler (§ 55 BRAO) ist Vermögensverwalter i.S. des § 34 Abs. 3 AO. Daher ist er im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben auch zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Normenkette § 34 Abs. 3, § 33 AO, § 55, § 53 BRAO, § 670 BGB Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Rechtsanwalt, war vom 2.12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattung bei Erwerb eines Dividendenscheins (§ 45 S 2 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Abweichend von § 45 S 1 EStG kann der Erwerber eines isolierten Dividendenscheins und nunmehr auch der Erwerber sonstiger Ansprüche die Erstattung der einbehaltenen KapSt an sich erreichen. Dies ist die logische Folge aus der Regelung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG. Die erfolgte Besteuerung der Einnahmen aus der Veräußerung tritt n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ägypten

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Arabische Republik Ägypten ist ein Staat im Nordosten Afrikas. Es liegt am Mittelmeer sowie am Roten Meer und hat Landgrenzen zu Libyen, dem Sudan, Israel und dem Gaza-Streifen. Das DBA vom 08.12.1987 nebst Protokoll (BGBl 1990 II, 278 = BStBl 1990 I, 280) ist am 22.09.1991 in Kraft getreten (BGBl 1991 II, 1042 = BStBl 1992 I, 7) und find...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Albanien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Republik Albanien liegt in Südeuropa auf der Balkanhalbinsel und grenzt an Montenegro, den Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland; von Italien ist sie durch die Adria getrennt. Es gilt das Abkommen vom 06.04.2010 (BGBl 2011 II, 1186 = BStBl 2012 I, 292), das am 23.12.2011 in Kraft getreten ist (BGBl 2012 II, 145 = BStBl 2012 I, 305). Das...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Algerien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Demokratische Volksrepublik Algerien ist flächenmäßig der größte Staat Afrikas. Algerien liegt am Mittelmeer und grenzt an Marokko und die von Marokko beanspruchte Westsahara, an Mauretanien, Mali, Niger, Libyen und Tunesien. Es gilt das Abkommen vom 12.11.2007 (BGBl 2008 II, 1188 = BStBl 2009 I, 382), das am 23.12.2008 in Kraft getreten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Akademisches Studium

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Aufwendungen des Stpfl für sein Erststudium an einer Hochschule können nicht als > Werbungkosten (§ 9 Abs 6 EStG) oder > Betriebsausgaben (§ 4 Abs 9 EStG) abgezogen werden, es sei denn, er hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen (verfassungsgemäß nach BVerG vom 19.11.2019 – 2 BvL 22/14 usw, DStR 2020, 93 = NJW 2020, 45, kri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Antrittsbonus

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Eine wie immer bezeichnete Prämie, die dem ArbN gezahlt wird, weil er seine Arbeit aufnimmt, gehört zum stpfl > Arbeitslohn (vgl auch zu sog Handgeldern > Fußballspieler Rz 1). Das gilt ebenso dann, wenn der Bonus nicht vom ArbG, sondern von einer mit diesem verbundenen Organisation gezahlt wird. Wird der Antrittsbonus einem ArbN, der im > Ausland ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abzug ausländischer Steuern

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Ausland Rz 25 ff, > Ausländische Einkommensteuer, > Doppelbesteuerung Rz 2, 11 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Akademischer Austausch

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Deutscher Akademischer Austauschdienst. Über ausländische, im akademischen Praktikantenaustausch im > Inland beschäftigte Studenten, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 61 ff. Über > Ausländische Lehrkräfte > Doppelbesteuerung Rz 51/1 und > Lehramtsassistenten-Austausch. Stipendien für ein Studium an der École Nationale d'Administration in Paris sind ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anguilla

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Der Inselstaat in der Karibik ist eine der Inseln über dem Winde der Kleinen Antillen und als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie. Das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar. Anguilla ist ein gesondertes Rechtssubjekt und gehört bzw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besteuerung der Entgelte

Rz. 8 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Bezüge aus Altersteilzeit – vor allem bei Leistungen in der Freistellungsphase des sog Blockmodells – sind keine > Versorgungsbezüge . Sie sind eine lediglich in der Fälligkeit hinausgeschobene Vergütung für die Tätigkeit in der Arbeitsphase (BFH 232, 436 = BStBl 2011 II, 446; ergänzend vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 324 ff, BStBl 2018 I, 643; > A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuerabzug

Rz. 5 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Zu Besonderheiten beim LSt-Abzug > R 39b.4 LStR. Der ArbG muss den Altersentlastungsbetrag selbst ermitteln und ihn beim LSt-Abzug vom stpfl Jahresarbeitslohn abziehen (§ 39b Abs 2 Satz 3 EStG). Rechtstechnisch erübrigt sich durch die unmittelbare Kürzung bei der Berechnung der LSt die Bildung eines > Lohnsteuerabzugsmerkmale. Beim laufenden ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Besonderheiten

Rz. 20 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Wird Altersteilzeit im sog Blockmodell rückwirkend in Anspruch genommen und deshalb in einem Kalenderjahr > Arbeitslohn überzahlt, der erst im Folgejahr zurückgezahlt wird, ist der zugeflossene Betrag im Rahmen der Veranlagung (> Rz 25) anzusetzen; eine abweichende Behandlung aus Gründen sachlicher > Billigkeit ist nicht vorgesehen. Der als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Aufteilung des Gesamtwerts mit angemessener Entschädigung des Erbbauberechtigten für das Gebäude (Abs. 3 Sätze 1 u. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Feststellungszeitpunkt weniger als 50 Jahre, ist der Gesamtwert entsprechend der restlichen Dauer des Erbbaurechts nach Maßgabe des § 92 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BewG auf den Erbbauberechtigten und den Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteten) aufzuteilen. Hierbei entfallen a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Zuweisung des Besteuerungsrecht

Bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften ergibt sich vorab die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA, den Art. 6 – 21 OECD-MA. Bei einem originär gewerblich tätigen Unternehmen ergibt sich das Besteuerungsrecht regelmäßig aus dem Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA l...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.4.1 Einführung des § 50i EStG durch das AmtshilfeRLUmsG

Zur Vermeidung o. g. Steuerausfälle soll § 50i Abs. 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 EStG (also sowohl gewerblich infizierte als auch gewerblich geprägte Gesellschaften) eingebrachten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. des § 17 EStG auch bei nach dem Wegzug erfolgter Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ursprüngliche Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Nach den ursprünglichen Verwaltungsgrundsätzen Personengesellschaft 2010[1] ging die Finanzverwaltung von folgenden Grundsätzen aus: Aus der Sicht Deutschlands als Anwenderstaat gelten die Einkünfte vermögensverwaltender, gewerblich geprägter Personengesellschaften[2] als Unternehmenseinkünfte i. S. des Art. 7 OECD-MA, soweit ein Abkommen keine ausdrückliche anderweitige Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Die Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat in der Grundsatzentscheidung I R 81/09[1] entschieden, dass eine gewerbliche Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach z. B. vorrangig Dividendeneinkünfte nach Art. 10 OECD-MA vorliegen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Atypisch stille Gesellschaften

Bei atypisch stillen Gesellschaften stellt sich sowohl die Frage, ob aufgrund der Struktur als Innengesellschaft eine Betriebsstätte besteht, als auch die Frage, ob es sich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Art. 7 OECD-MA handelt. Der BFH[1] entschied hierzu wie folgt: "Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer (Schweizer) Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entstehung der Vorschrift und Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 14 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019"), BGBl I 2019, 2451, hat § 3 Abs. 6a UStG mit Wirkung ab dem 1.1.2020 neu in das UStG eingefügt. Zugleich wurden die Sätze 5 und 6 in § 3 Abs. 6 UStG aufgehoben, die bis zum 31.12.2019 als Vorgängervorschrift das Reihengeschäft betrafen ...mehr